hochselige Kayser, wer den Nahmen nicht leiden könte, schickte sich auch nicht zum Dienste; und bey allen solchen Veränderungen pflegte er in dem Munde zu führen: Was seine Vorfahren hätten vertragen können, könte ihm auch gut seyn, und würde also bey seinem Leben nichts zu ändern seyn. S. das Leben des Kaysers Leopoldi p. 110. Der ietzt angezogene Autor meldet auch p. 112. daß die Kayserlichen Edel-Knaben nicht Pagen genennet würden, weil man in Wien einen iedweden Jun- gen diesen Titul gäbe.
§. 11. Es geschicht bißweilen, daß einige kleine Fürsten, die kein groß Land, und auch keine gar zu weitläufftige Hofhaltung haben, dennoch in Aus- theilung hoher Characteres und grossen Titulaturen den grösten Puissancen nachahmen, sie müssen aber auch nicht selten erfahren, daß ihre hoch-characteri- firte Ministres nicht allenthalben an denjenigen Hö- fen, wo sie dieselben hinschicken, in dieser Qualität erkandt werden, zumahl bey denen, von welchen ihre Principalen einiger maßen dependant sind.
§. 12. Die Vergebung der neuen Chargen de- pendiren, nach der unterschiedenen Verfassung der Höfe, entweder von den Landes-Herrn allein, oder von den Landes-Fürsten und den Reichs- und Land- Ständen zugleich. Jn den neuern Zeiten sind manche Collegia etabliret, und manche neue Char- gen ausgedacht worden, davon man in den vori- gen Zeiten nichts gewust. Gleichwie der Staat und die Magnificenze an den meisten Höfen zuge-
nommen,
I. Theil. XIV. Capitul.
hochſelige Kayſer, wer den Nahmen nicht leiden koͤnte, ſchickte ſich auch nicht zum Dienſte; und bey allen ſolchen Veraͤnderungen pflegte er in dem Munde zu fuͤhren: Was ſeine Vorfahren haͤtten vertragen koͤnnen, koͤnte ihm auch gut ſeyn, und wuͤrde alſo bey ſeinem Leben nichts zu aͤndern ſeyn. S. das Leben des Kayſers Leopoldi p. 110. Der ietzt angezogene Autor meldet auch p. 112. daß die Kayſerlichen Edel-Knaben nicht Pagen genennet wuͤrden, weil man in Wien einen iedweden Jun- gen dieſen Titul gaͤbe.
§. 11. Es geſchicht bißweilen, daß einige kleine Fuͤrſten, die kein groß Land, und auch keine gar zu weitlaͤufftige Hofhaltung haben, dennoch in Aus- theilung hoher Characteres und groſſen Titulaturen den groͤſten Puiſſancen nachahmen, ſie muͤſſen aber auch nicht ſelten erfahren, daß ihre hoch-characteri- firte Miniſtres nicht allenthalben an denjenigen Hoͤ- fen, wo ſie dieſelben hinſchicken, in dieſer Qualitaͤt erkandt werden, zumahl bey denen, von welchen ihre Principalen einiger maßen dependant ſind.
§. 12. Die Vergebung der neuen Chargen de- pendiren, nach der unterſchiedenen Verfaſſung der Hoͤfe, entweder von den Landes-Herrn allein, oder von den Landes-Fuͤrſten und den Reichs- und Land- Staͤnden zugleich. Jn den neuern Zeiten ſind manche Collegia etabliret, und manche neue Char- gen ausgedacht worden, davon man in den vori- gen Zeiten nichts gewuſt. Gleichwie der Staat und die Magnificenze an den meiſten Hoͤfen zuge-
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I. Theil. XIV. Capitul.
hochſelige Kayſer, wer den Nahmen nicht leiden
koͤnte, ſchickte ſich auch nicht zum Dienſte; und bey
allen ſolchen Veraͤnderungen pflegte er in dem
Munde zu fuͤhren: Was ſeine Vorfahren haͤtten
vertragen koͤnnen, koͤnte ihm auch gut ſeyn, und
wuͤrde alſo bey ſeinem Leben nichts zu aͤndern ſeyn.
S. das Leben des Kayſers Leopoldi p. 110. Der
ietzt angezogene Autor meldet auch p. 112. daß die
Kayſerlichen Edel-Knaben nicht Pagen genennet
wuͤrden, weil man in Wien einen iedweden Jun-
gen dieſen Titul gaͤbe.
§. 11. Es geſchicht bißweilen, daß einige kleine
Fuͤrſten, die kein groß Land, und auch keine gar zu
weitlaͤufftige Hofhaltung haben, dennoch in Aus-
theilung hoher Characteres und groſſen Titulaturen
den groͤſten Puiſſancen nachahmen, ſie muͤſſen aber
auch nicht ſelten erfahren, daß ihre hoch-characteri-
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fen, wo ſie dieſelben hinſchicken, in dieſer Qualitaͤt
erkandt werden, zumahl bey denen, von welchen
ihre Principalen einiger maßen dependant ſind.
§. 12. Die Vergebung der neuen Chargen de-
pendiren, nach der unterſchiedenen Verfaſſung der
Hoͤfe, entweder von den Landes-Herrn allein, oder
von den Landes-Fuͤrſten und den Reichs- und Land-
Staͤnden zugleich. Jn den neuern Zeiten ſind
manche Collegia etabliret, und manche neue Char-
gen ausgedacht worden, davon man in den vori-
gen Zeiten nichts gewuſt. Gleichwie der Staat
und die Magnificenze an den meiſten Hoͤfen zuge-
nommen,
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 236. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/260>, abgerufen am 22.11.2024.
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