was sie sich am besten schicken, und lernen ihre Stärcke und Schwäche kennen. Jetzt angeführ- ter Ernestus Pius erkundigte sich auch so gar bey den Pagen, ob sie von Studiis oder Degen Profes- sion machen wolten, und wenn ers erfuhr, so gab er auch Acht, ob sie sich auf dasjenige, worauf sie sich legen wolten, recht applicirten. S. Teissier p. 105. Sie sehen hierbey nicht so wohl auf ihr Vaterland und Landsmannschafft, als vielmehr auf ihre Meri- ten, iedoch ziehen sie die einheimischen, wenn sie mit den fremden von gleicher Geschicklichkeit und Tu- gend sind, denen auswärtigen vor; es müsten denn besondere Regeln der Klugheit ein anders erfor- dern.
§. 3. Nach der Verfassung mancher Reiche und Provintzien, müssen gewisse Bedienungen, zumahl von wichtigen Hof- und Reichs-Chargen, nur bloß mit einheimischen besetzt werden. Also werden nach dem XXIII. Articul der Kayserlichen Capitu- lation Kaysers Caroli VI., die Gesandtschafften, die Chargen der Obristen Hofmeister, Obristen Cämmerer, Hatschierer und Leib-Guarde, Haupt- manns und dergleichen, mit keinen andern besetzt, als mit angebohrnen Teutschen, oder aufs wenigste mit denen, die dem Reich mit Lehns-Pflichten ver- wandt sind. Als man nach Ankunfft der jungen Königin in Spanien, die eine Tochter des Hertzogs von Savoyen war, alle derselben aus Savoyen mitgebrachte Bedienten, ohne ihren Vorbewust heimlich zurück gesandt, und ihr an deren Statt
lauter
I. Theil. XIV. Capitul.
was ſie ſich am beſten ſchicken, und lernen ihre Staͤrcke und Schwaͤche kennen. Jetzt angefuͤhr- ter Erneſtus Pius erkundigte ſich auch ſo gar bey den Pagen, ob ſie von Studiis oder Degen Profes- ſion machen wolten, und wenn ers erfuhr, ſo gab er auch Acht, ob ſie ſich auf dasjenige, worauf ſie ſich legen wolten, recht applicirten. S. Teiſſier p. 105. Sie ſehen hierbey nicht ſo wohl auf ihr Vaterland und Landsmannſchafft, als vielmehr auf ihre Meri- ten, iedoch ziehen ſie die einheimiſchen, wenn ſie mit den fremden von gleicher Geſchicklichkeit und Tu- gend ſind, denen auswaͤrtigen vor; es muͤſten denn beſondere Regeln der Klugheit ein anders erfor- dern.
§. 3. Nach der Verfaſſung mancher Reiche und Provintzien, muͤſſen gewiſſe Bedienungen, zumahl von wichtigen Hof- und Reichs-Chargen, nur bloß mit einheimiſchen beſetzt werden. Alſo werden nach dem XXIII. Articul der Kayſerlichen Capitu- lation Kayſers Caroli VI., die Geſandtſchafften, die Chargen der Obriſten Hofmeiſter, Obriſten Caͤmmerer, Hatſchierer und Leib-Guarde, Haupt- manns und dergleichen, mit keinen andern beſetzt, als mit angebohrnen Teutſchen, oder aufs wenigſte mit denen, die dem Reich mit Lehns-Pflichten ver- wandt ſind. Als man nach Ankunfft der jungen Koͤnigin in Spanien, die eine Tochter des Hertzogs von Savoyen war, alle derſelben aus Savoyen mitgebrachte Bedienten, ohne ihren Vorbewuſt heimlich zuruͤck geſandt, und ihr an deren Statt
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I. Theil. XIV. Capitul.
was ſie ſich am beſten ſchicken, und lernen ihre
Staͤrcke und Schwaͤche kennen. Jetzt angefuͤhr-
ter Erneſtus Pius erkundigte ſich auch ſo gar bey
den Pagen, ob ſie von Studiis oder Degen Profes-
ſion machen wolten, und wenn ers erfuhr, ſo gab er
auch Acht, ob ſie ſich auf dasjenige, worauf ſie ſich
legen wolten, recht applicirten. S. Teiſſier p. 105.
Sie ſehen hierbey nicht ſo wohl auf ihr Vaterland
und Landsmannſchafft, als vielmehr auf ihre Meri-
ten, iedoch ziehen ſie die einheimiſchen, wenn ſie mit
den fremden von gleicher Geſchicklichkeit und Tu-
gend ſind, denen auswaͤrtigen vor; es muͤſten denn
beſondere Regeln der Klugheit ein anders erfor-
dern.
§. 3. Nach der Verfaſſung mancher Reiche und
Provintzien, muͤſſen gewiſſe Bedienungen, zumahl
von wichtigen Hof- und Reichs-Chargen, nur bloß
mit einheimiſchen beſetzt werden. Alſo werden
nach dem XXIII. Articul der Kayſerlichen Capitu-
lation Kayſers Caroli VI., die Geſandtſchafften,
die Chargen der Obriſten Hofmeiſter, Obriſten
Caͤmmerer, Hatſchierer und Leib-Guarde, Haupt-
manns und dergleichen, mit keinen andern beſetzt,
als mit angebohrnen Teutſchen, oder aufs wenigſte
mit denen, die dem Reich mit Lehns-Pflichten ver-
wandt ſind. Als man nach Ankunfft der jungen
Koͤnigin in Spanien, die eine Tochter des Hertzogs
von Savoyen war, alle derſelben aus Savoyen
mitgebrachte Bedienten, ohne ihren Vorbewuſt
heimlich zuruͤck geſandt, und ihr an deren Statt
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 230. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/254>, abgerufen am 25.11.2024.
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