allerley Essen und Trincken nehme, 12) daß er" fleißig und zeitig in die Kirche gehe, 13) daß sein" junger Herr des Morgens und Abends zu rechter" Zeit esse, 14) alle Mahlzeiten mit zur Tafelsitzen," damit er auf sein Essen und auf seine Geberden ach-" tung geben könne, und im Fall er sich unhöflich" verhielte, ihn darum bestrafen, 15) daran seyn," daß der junge Herr in Kleidung, Wäsche, und" Equipage reinlich und sauber gehalten werde," und 16) acht haben, daß der junge Herr weder" durch Gewehr, noch sonst auf andre Weise eini-" gen Schaden nehmen möge."
§. 11. Wenn ein vornehmer Cavalier an ei- nem grossen Hofe einem jungen Herrn zum Hof- meister vorgestellt wird, so pflegt ihm, in Beyseyn des Durchlauchtigsten Herrn Vaters, und in des- sen Nahmen, der junge Printz in einer solennen Rede, die ein grosser Ministre ablegt, übergeben und an ihn gewiesen zu werden. Es wird son- derlich darinnen vorgestellt, daß Sie zu Dero Hertz-geliebten Sohnes Durchlauchtigkeit das vä- terliche gnädige Vertrauen haben, dieselben auch dahin anweisen, daß Sie diesen ihren vorgesetzten Gouverneur, so lange sie unter dessen Erziehung stehen, in allen gleichwie ihnen selber gehorchen und folgen sollen; Sie wollen auch, daß der Herr Hofmeister in allen wichtigen Vorfallenheiten seine Zuflucht zu ihnen nehmen, und sich alles benö- thigten Beystandes und Schutzes versichert hal- ten solle. Der Hofmeister hält wieder eine Rede
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N 5
Von Auferziehung der Fuͤrſtl. Printzen.
allerley Eſſen und Trincken nehme, 12) daß er„ fleißig und zeitig in die Kirche gehe, 13) daß ſein„ junger Herr des Morgens und Abends zu rechter„ Zeit eſſe, 14) alle Mahlzeiten mit zur Tafelſitzen,„ damit er auf ſein Eſſen und auf ſeine Geberden ach-„ tung geben koͤnne, und im Fall er ſich unhoͤflich„ verhielte, ihn darum beſtrafen, 15) daran ſeyn,„ daß der junge Herr in Kleidung, Waͤſche, und„ Equipage reinlich und ſauber gehalten werde,„ und 16) acht haben, daß der junge Herr weder„ durch Gewehr, noch ſonſt auf andre Weiſe eini-„ gen Schaden nehmen moͤge.“
§. 11. Wenn ein vornehmer Cavalier an ei- nem groſſen Hofe einem jungen Herrn zum Hof- meiſter vorgeſtellt wird, ſo pflegt ihm, in Beyſeyn des Durchlauchtigſten Herrn Vaters, und in deſ- ſen Nahmen, der junge Printz in einer ſolennen Rede, die ein groſſer Miniſtre ablegt, uͤbergeben und an ihn gewieſen zu werden. Es wird ſon- derlich darinnen vorgeſtellt, daß Sie zu Dero Hertz-geliebten Sohnes Durchlauchtigkeit das vaͤ- terliche gnaͤdige Vertrauen haben, dieſelben auch dahin anweiſen, daß Sie dieſen ihren vorgeſetzten Gouverneur, ſo lange ſie unter deſſen Erziehung ſtehen, in allen gleichwie ihnen ſelber gehorchen und folgen ſollen; Sie wollen auch, daß der Herr Hofmeiſter in allen wichtigen Vorfallenheiten ſeine Zuflucht zu ihnen nehmen, und ſich alles benoͤ- thigten Beyſtandes und Schutzes verſichert hal- ten ſolle. Der Hofmeiſter haͤlt wieder eine Rede
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Von Auferziehung der Fuͤrſtl. Printzen.
allerley Eſſen und Trincken nehme, 12) daß er„
fleißig und zeitig in die Kirche gehe, 13) daß ſein„
junger Herr des Morgens und Abends zu rechter„
Zeit eſſe, 14) alle Mahlzeiten mit zur Tafelſitzen,„
damit er auf ſein Eſſen und auf ſeine Geberden ach-„
tung geben koͤnne, und im Fall er ſich unhoͤflich„
verhielte, ihn darum beſtrafen, 15) daran ſeyn,„
daß der junge Herr in Kleidung, Waͤſche, und„
Equipage reinlich und ſauber gehalten werde,„
und 16) acht haben, daß der junge Herr weder„
durch Gewehr, noch ſonſt auf andre Weiſe eini-„
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§. 11. Wenn ein vornehmer Cavalier an ei-
nem groſſen Hofe einem jungen Herrn zum Hof-
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des Durchlauchtigſten Herrn Vaters, und in deſ-
ſen Nahmen, der junge Printz in einer ſolennen
Rede, die ein groſſer Miniſtre ablegt, uͤbergeben
und an ihn gewieſen zu werden. Es wird ſon-
derlich darinnen vorgeſtellt, daß Sie zu Dero
Hertz-geliebten Sohnes Durchlauchtigkeit das vaͤ-
terliche gnaͤdige Vertrauen haben, dieſelben auch
dahin anweiſen, daß Sie dieſen ihren vorgeſetzten
Gouverneur, ſo lange ſie unter deſſen Erziehung
ſtehen, in allen gleichwie ihnen ſelber gehorchen
und folgen ſollen; Sie wollen auch, daß der Herr
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 201. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/225>, abgerufen am 21.11.2024.
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