schöffe, Ertz-Bischöffe u. s. w. die Copulation zu ver- richten, zuweien auch die Päbstlichen Nuntii, die sich an einen Hofe allbereits aufhalten. Dem Hoch-Fürstlichen Paar werden die Stolen um die Hände gebunden, und die Ringe, die sie einan- der geben, zuvor benedicirt. Heyrathen sie et- wan in die nahe Freundschafft, so werden die von dem Pabst indulgirten Dispensationes vorher ab- gelesen. Es wird der Cörper, oder doch einige sei- ner Gebeine und Reliquien, eines gewissen Heili- gen auf den Altar geleget, vor dem das Hoch-Fürst- liche Paar copuliret werden soll. Nach verrichte- ter Copulation werden die Ringe mit Weyhwas- ser besprenget. Zu Zeiten werden die Canonen 3 mahl abgefeuert, als zum ersten mahl bey Wech- selung der Ringe, zum andern mahl nach gesproche- nen Seegen, und zum dritten mahl nach Abgang der sämtlichen Durchlauchtigsten Personen in De- ro Gemächer.
§. 32. Nach verrichteter Trauung übergiebt ei- ner von des Hoch-Fürstlichen Herrn Bräutigams Ministrisoder Hof-Cavalieren die Morgen-Gabe, und zugleich die Verschreibung mit dabey. Sie bestehet mehrentheils in den allerkostbarsten Ga- lanterien, Kleinodien und Jubelen, die auf einem prächtigen gestickten sammeten Küssen, oder in einer silbernen oder güldenen Schaale praesentiret wer- den. Der Cavalier macht ein kurtz Compliment da- bey, daß ihm anbefohlen wäre, Jhrer Hoch-Fürstl. Durchlauchtigkeit, als gegenwärtigem Fürstlichen
Braut,
K 3
Von den Fuͤrſtlichen Vermaͤhlungen.
ſchoͤffe, Ertz-Biſchoͤffe u. ſ. w. die Copulation zu ver- richten, zuweien auch die Paͤbſtlichen Nuntii, die ſich an einen Hofe allbereits aufhalten. Dem Hoch-Fuͤrſtlichen Paar werden die Stolen um die Haͤnde gebunden, und die Ringe, die ſie einan- der geben, zuvor benedicirt. Heyrathen ſie et- wan in die nahe Freundſchafft, ſo werden die von dem Pabſt indulgirten Diſpenſationes vorher ab- geleſen. Es wird der Coͤrper, oder doch einige ſei- ner Gebeine und Reliquien, eines gewiſſen Heili- gen auf den Altar geleget, vor dem das Hoch-Fuͤrſt- liche Paar copuliret werden ſoll. Nach verrichte- ter Copulation werden die Ringe mit Weyhwaſ- ſer beſprenget. Zu Zeiten werden die Canonen 3 mahl abgefeuert, als zum erſten mahl bey Wech- ſelung der Ringe, zum andern mahl nach geſproche- nen Seegen, und zum dritten mahl nach Abgang der ſaͤmtlichen Durchlauchtigſten Perſonen in De- ro Gemaͤcher.
§. 32. Nach verrichteter Trauung uͤbergiebt ei- ner von des Hoch-Fuͤrſtlichen Herrn Braͤutigams Miniſtrisoder Hof-Cavalieren die Morgen-Gabe, und zugleich die Verſchreibung mit dabey. Sie beſtehet mehrentheils in den allerkoſtbarſten Ga- lanterien, Kleinodien und Jubelen, die auf einem praͤchtigen geſtickten ſammeten Kuͤſſen, oder in einer ſilbernen oder guͤldenen Schaale præſentiret wer- den. Der Cavalier macht ein kuꝛtz Compliment da- bey, daß ihm anbefohlen waͤre, Jhrer Hoch-Fuͤrſtl. Durchlauchtigkeit, als gegenwaͤrtigem Fuͤrſtlichen
Braut,
K 3
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Von den Fuͤrſtlichen Vermaͤhlungen.
ſchoͤffe, Ertz-Biſchoͤffe u. ſ. w. die Copulation zu ver-
richten, zuweien auch die Paͤbſtlichen Nuntii, die
ſich an einen Hofe allbereits aufhalten. Dem
Hoch-Fuͤrſtlichen Paar werden die Stolen um
die Haͤnde gebunden, und die Ringe, die ſie einan-
der geben, zuvor benedicirt. Heyrathen ſie et-
wan in die nahe Freundſchafft, ſo werden die von
dem Pabſt indulgirten Diſpenſationes vorher ab-
geleſen. Es wird der Coͤrper, oder doch einige ſei-
ner Gebeine und Reliquien, eines gewiſſen Heili-
gen auf den Altar geleget, vor dem das Hoch-Fuͤrſt-
liche Paar copuliret werden ſoll. Nach verrichte-
ter Copulation werden die Ringe mit Weyhwaſ-
ſer beſprenget. Zu Zeiten werden die Canonen
3 mahl abgefeuert, als zum erſten mahl bey Wech-
ſelung der Ringe, zum andern mahl nach geſproche-
nen Seegen, und zum dritten mahl nach Abgang
der ſaͤmtlichen Durchlauchtigſten Perſonen in De-
ro Gemaͤcher.
§. 32. Nach verrichteter Trauung uͤbergiebt ei-
ner von des Hoch-Fuͤrſtlichen Herrn Braͤutigams
Miniſtris oder Hof-Cavalieren die Morgen-Gabe,
und zugleich die Verſchreibung mit dabey. Sie
beſtehet mehrentheils in den allerkoſtbarſten Ga-
lanterien, Kleinodien und Jubelen, die auf einem
praͤchtigen geſtickten ſammeten Kuͤſſen, oder in einer
ſilbernen oder guͤldenen Schaale præſentiret wer-
den. Der Cavalier macht ein kuꝛtz Compliment da-
bey, daß ihm anbefohlen waͤre, Jhrer Hoch-Fuͤrſtl.
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 149. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/173>, abgerufen am 22.11.2024.
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