liche Dantz-Versammlungen, auf welchen Personen unterschiedenen Standes und Geschlechts, theils en Masque, theils ohne Masque, theils nach einer vor- hergehenden Einladung, theils auch uninvitirt zu er- scheinen pflegen, u. von demjenigen, der sie angestellt, auf unterschiedene Weise tractirt und divertirt wer- den. Sollen sie recht propre seyn, so muß alles dabey harmoniren, die Music, Rafraischissemens, Confituren, Aufwartung u. s. w. Die Zimmer müssen gemeiniglich seyn, daß die Dantz-Gesell- schafften genugsamen Platz haben mögen. Es muß alles ordentlich dabey zugehen, und alle Ex- cesse müssen so viel als nur möglich, verhütet wer- wen. Große Herren, die ihre Guarden haben, lassen dieselben die gantze Nacht über im Gewehr, theils zur magnificenze, theils zu verhüten, daß keine Unordnungen dabey vorgehen möge.
§. 13. Wer keine Geschicklichkeit oder Lust zum Dantzen hat, thut am klügsten/ wenn er sich der Dantz-Gesellschafften enthält; denn wenn man von einem Frauenzimmer aufgezogen wird, und man entschuldiget sich durch einen Reverence, oder mündlich Compliment, so setzt es bißweilen ver- drüßliche Gesichte, und man beleidiget Personen, denen man offters Respect schuldig, und wird noch dazu wegen seiner eignen Ungeschicklichkeit bißwei- len beschämt. S. Menantes höfliche Manier zu reden und zu leben, p. 121. Der kein gut Gehör hat, muß sich ebenfalls des Dantzens enthalten,
wenn
II. Theil. X. Capitul.
liche Dantz-Verſam̃lungen, auf welchen Perſonen unterſchiedenen Standes und Geſchlechts, theils en Maſque, theils ohne Maſque, theils nach einer vor- hergehenden Einladung, theils auch uninvitirt zu er- ſcheinen pflegen, u. von demjenigen, der ſie angeſtellt, auf unterſchiedene Weiſe tractirt und divertirt wer- den. Sollen ſie recht propre ſeyn, ſo muß alles dabey harmoniren, die Muſic, Rafraiſchiſſemens, Confituren, Aufwartung u. ſ. w. Die Zimmer muͤſſen gemeiniglich ſeyn, daß die Dantz-Geſell- ſchafften genugſamen Platz haben moͤgen. Es muß alles ordentlich dabey zugehen, und alle Ex- ceſſe muͤſſen ſo viel als nur moͤglich, verhuͤtet wer- wen. Große Herren, die ihre Guarden haben, laſſen dieſelben die gantze Nacht uͤber im Gewehr, theils zur magnificenze, theils zu verhuͤten, daß keine Unordnungen dabey vorgehen moͤge.
§. 13. Wer keine Geſchicklichkeit oder Luſt zum Dantzen hat, thut am kluͤgſten/ wenn er ſich der Dantz-Geſellſchafften enthaͤlt; denn wenn man von einem Frauenzimmer aufgezogen wird, und man entſchuldiget ſich durch einen Reverence, oder muͤndlich Compliment, ſo ſetzt es bißweilen ver- druͤßliche Geſichte, und man beleidiget Perſonen, denen man offters Reſpect ſchuldig, und wird noch dazu wegen ſeiner eignen Ungeſchicklichkeit bißwei- len beſchaͤmt. S. Menantes hoͤfliche Manier zu reden und zu leben, p. 121. Der kein gut Gehoͤr hat, muß ſich ebenfalls des Dantzens enthalten,
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II. Theil. X. Capitul.
liche Dantz-Verſam̃lungen, auf welchen Perſonen
unterſchiedenen Standes und Geſchlechts, theils en
Maſque, theils ohne Maſque, theils nach einer vor-
hergehenden Einladung, theils auch uninvitirt zu er-
ſcheinen pflegen, u. von demjenigen, der ſie angeſtellt,
auf unterſchiedene Weiſe tractirt und divertirt wer-
den. Sollen ſie recht propre ſeyn, ſo muß alles
dabey harmoniren, die Muſic, Rafraiſchiſſemens,
Confituren, Aufwartung u. ſ. w. Die Zimmer
muͤſſen gemeiniglich ſeyn, daß die Dantz-Geſell-
ſchafften genugſamen Platz haben moͤgen. Es
muß alles ordentlich dabey zugehen, und alle Ex-
ceſſe muͤſſen ſo viel als nur moͤglich, verhuͤtet wer-
wen. Große Herren, die ihre Guarden haben,
laſſen dieſelben die gantze Nacht uͤber im Gewehr,
theils zur magnificenze, theils zu verhuͤten, daß
keine Unordnungen dabey vorgehen moͤge.
§. 13. Wer keine Geſchicklichkeit oder Luſt zum
Dantzen hat, thut am kluͤgſten/ wenn er ſich der
Dantz-Geſellſchafften enthaͤlt; denn wenn man von
einem Frauenzimmer aufgezogen wird, und man
entſchuldiget ſich durch einen Reverence, oder
muͤndlich Compliment, ſo ſetzt es bißweilen ver-
druͤßliche Geſichte, und man beleidiget Perſonen,
denen man offters Reſpect ſchuldig, und wird noch
dazu wegen ſeiner eignen Ungeſchicklichkeit bißwei-
len beſchaͤmt. S. Menantes hoͤfliche Manier zu
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hat, muß ſich ebenfalls des Dantzens enthalten,
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der Privat-Personen. Berlin, 1728, S. 478. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1728/498>, abgerufen am 25.11.2024.
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