zugemuthet. Nöthiger ist es, wenn er, ohne sich unglücklich zu machen, bey Fürstlichen Festivitäten, Nahmens-Tägen, Geburths-Tägen, u. s. w. der Herrschafft zu Ehren solenne Depensen machet, als wodurch er sich in besondere Gunst setzen kan.
§. 11. Hat er dem Hofe von den Umständen, die seine Person angehen, so viel Nachricht ertheilet, als er glaubet, daß ihm zu wissen nöthig, so redet er nachgehends nichts weiter von sich, ausser warum er befragt wird. Jst er in unglückseligen Zustande, so klaget er nicht, denn er weiß wohl, daß er hier gar leidige Tröster antrifft, die ihn, so bald er ihnen den Rücken zukehret, nur auslachen, und seiner Klagen, als einer Sache, die sie nichts angienge, spotten, sich auch nachgehends je mehr und mehr von ihm abzie- hen, und sich seiner schämen. Hat ihn aber GOtt mit einen und andern zeitlichen Vortheilen begna- diget, so prahlet er nicht damit, wie einige thörichte junge Leute zu thun gewohnt, die andere Leute mit ihren Ritter-Gütern, die sie einmahl von ihren El- tern zu hoffen haben, mit den vornehmen Ministris, bey denen sie in grossen Gnaden stehen, und von de- nen sie an diesen Hof Recommendations Schrei- ben mitgebracht, mit den vielen Bedienten und der kostbaren Equipage ihres Herrn Vaters und ihrer Frau Mutter, und vielen andern Dingen mehr, zu unterhalten pflegen. Sie gewinnen aber blut- wenig durch ihr Aufschneiden: theils reitzen sie den Neid und die Mißgunst wider sich, sind sie noch da- zu geitzig, so laden sie einen allgemeinen Haß auf
sich;
I. Theil. VII. Capitul.
zugemuthet. Noͤthiger iſt es, wenn er, ohne ſich ungluͤcklich zu machen, bey Fuͤrſtlichen Feſtivitaͤten, Nahmens-Taͤgen, Geburths-Taͤgen, u. ſ. w. der Herrſchafft zu Ehren ſolenne Depenſen machet, als wodurch er ſich in beſondere Gunſt ſetzen kan.
§. 11. Hat er dem Hofe von den Umſtaͤnden, die ſeine Perſon angehen, ſo viel Nachricht ertheilet, als er glaubet, daß ihm zu wiſſen noͤthig, ſo redet er nachgehends nichts weiter von ſich, auſſer warum er befragt wird. Jſt er in ungluͤckſeligen Zuſtande, ſo klaget er nicht, denn er weiß wohl, daß er hier gar leidige Troͤſter antrifft, die ihn, ſo bald er ihnen den Ruͤcken zukehret, nur auslachen, und ſeiner Klagen, als einer Sache, die ſie nichts angienge, ſpotten, ſich auch nachgehends je mehr und mehr von ihm abzie- hen, und ſich ſeiner ſchaͤmen. Hat ihn aber GOtt mit einen und andern zeitlichen Vortheilen begna- diget, ſo prahlet er nicht damit, wie einige thoͤrichte junge Leute zu thun gewohnt, die andere Leute mit ihren Ritter-Guͤtern, die ſie einmahl von ihren El- tern zu hoffen haben, mit den vornehmen Miniſtris, bey denen ſie in groſſen Gnaden ſtehen, und von de- nen ſie an dieſen Hof Recommendations Schrei- ben mitgebracht, mit den vielen Bedienten und der koſtbaren Equipage ihres Herrn Vaters und ihrer Frau Mutter, und vielen andern Dingen mehr, zu unterhalten pflegen. Sie gewinnen aber blut- wenig durch ihr Aufſchneiden: theils reitzen ſie den Neid und die Mißgunſt wider ſich, ſind ſie noch da- zu geitzig, ſo laden ſie einen allgemeinen Haß auf
ſich;
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0228"n="208"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b"><hirendition="#aq">I.</hi> Theil. <hirendition="#aq">VII.</hi> Capitul.</hi></fw><lb/>
zugemuthet. Noͤthiger iſt es, wenn er, ohne ſich<lb/>
ungluͤcklich zu machen, bey Fuͤrſtlichen <hirendition="#aq">Feſtivit</hi>aͤten,<lb/>
Nahmens-Taͤgen, Geburths-Taͤgen, u. ſ. w. der<lb/>
Herrſchafft zu Ehren <hirendition="#aq">ſolenne Depenſ</hi>en machet,<lb/>
als wodurch er ſich in beſondere Gunſt ſetzen kan.</p><lb/><p>§. 11. Hat er dem Hofe von den Umſtaͤnden,<lb/>
die ſeine Perſon angehen, ſo viel Nachricht ertheilet,<lb/>
als er glaubet, daß ihm zu wiſſen noͤthig, ſo redet er<lb/>
nachgehends nichts weiter von ſich, auſſer warum<lb/>
er befragt wird. Jſt er in ungluͤckſeligen Zuſtande,<lb/>ſo klaget er nicht, denn er weiß wohl, daß er hier gar<lb/>
leidige Troͤſter antrifft, die ihn, ſo bald er ihnen den<lb/>
Ruͤcken zukehret, nur auslachen, und ſeiner Klagen,<lb/>
als einer Sache, die ſie nichts angienge, ſpotten, ſich<lb/>
auch nachgehends je mehr und mehr von ihm abzie-<lb/>
hen, und ſich ſeiner ſchaͤmen. Hat ihn aber GOtt<lb/>
mit einen und andern zeitlichen Vortheilen begna-<lb/>
diget, ſo prahlet er nicht damit, wie einige thoͤrichte<lb/>
junge Leute zu thun gewohnt, die andere Leute mit<lb/>
ihren Ritter-Guͤtern, die ſie einmahl von ihren El-<lb/>
tern zu hoffen haben, mit den vornehmen <hirendition="#aq">Miniſtris,</hi><lb/>
bey denen ſie in groſſen Gnaden ſtehen, und von de-<lb/>
nen ſie an dieſen Hof <hirendition="#aq">Recommendations</hi> Schrei-<lb/>
ben mitgebracht, mit den vielen Bedienten und der<lb/>
koſtbaren <hirendition="#aq">Equipage</hi> ihres Herrn Vaters und ihrer<lb/>
Frau Mutter, und vielen andern Dingen mehr, zu<lb/>
unterhalten pflegen. Sie gewinnen aber blut-<lb/>
wenig durch ihr Aufſchneiden: theils reitzen ſie den<lb/>
Neid und die Mißgunſt wider ſich, ſind ſie noch da-<lb/>
zu geitzig, ſo laden ſie einen allgemeinen Haß auf<lb/><fwplace="bottom"type="catch">ſich;</fw><lb/></p></div></body></text></TEI>
[208/0228]
I. Theil. VII. Capitul.
zugemuthet. Noͤthiger iſt es, wenn er, ohne ſich
ungluͤcklich zu machen, bey Fuͤrſtlichen Feſtivitaͤten,
Nahmens-Taͤgen, Geburths-Taͤgen, u. ſ. w. der
Herrſchafft zu Ehren ſolenne Depenſen machet,
als wodurch er ſich in beſondere Gunſt ſetzen kan.
§. 11. Hat er dem Hofe von den Umſtaͤnden,
die ſeine Perſon angehen, ſo viel Nachricht ertheilet,
als er glaubet, daß ihm zu wiſſen noͤthig, ſo redet er
nachgehends nichts weiter von ſich, auſſer warum
er befragt wird. Jſt er in ungluͤckſeligen Zuſtande,
ſo klaget er nicht, denn er weiß wohl, daß er hier gar
leidige Troͤſter antrifft, die ihn, ſo bald er ihnen den
Ruͤcken zukehret, nur auslachen, und ſeiner Klagen,
als einer Sache, die ſie nichts angienge, ſpotten, ſich
auch nachgehends je mehr und mehr von ihm abzie-
hen, und ſich ſeiner ſchaͤmen. Hat ihn aber GOtt
mit einen und andern zeitlichen Vortheilen begna-
diget, ſo prahlet er nicht damit, wie einige thoͤrichte
junge Leute zu thun gewohnt, die andere Leute mit
ihren Ritter-Guͤtern, die ſie einmahl von ihren El-
tern zu hoffen haben, mit den vornehmen Miniſtris,
bey denen ſie in groſſen Gnaden ſtehen, und von de-
nen ſie an dieſen Hof Recommendations Schrei-
ben mitgebracht, mit den vielen Bedienten und der
koſtbaren Equipage ihres Herrn Vaters und ihrer
Frau Mutter, und vielen andern Dingen mehr, zu
unterhalten pflegen. Sie gewinnen aber blut-
wenig durch ihr Aufſchneiden: theils reitzen ſie den
Neid und die Mißgunſt wider ſich, ſind ſie noch da-
zu geitzig, ſo laden ſie einen allgemeinen Haß auf
ſich;
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der Privat-Personen. Berlin, 1728, S. 208. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1728/228>, abgerufen am 21.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.