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Rohde, Erwin: Psyche. Seelencult und Unsterblichkeitsglaube der Griechen. Freiburg u. a., 1894.

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mahl 1). Auch dies war ein Theil des Seelencultes. Die Seele
des Verstorbenen galt als anwesend, ja als der Gastgeber 2);
Scheu vor dem unsichtbar Theilnehmenden war es, welche die
Sitte eingab, nur lobpreisend seiner bei dem Mahle zu gedenken 3).
Das Leichenmahl war eine Mahlzeit für die überlebenden An-
gehörigen, im Hause des Todten ausgerichtet. Dem Todten
allein wurde an seinem Grabe 4) eine Mahlzeit aufgetragen am
dritten und neunten Tage nach der Bestattung 5). Am neunten
scheint nach alter Sitte die eigentliche Trauerzeit ein Ende
gefunden zu haben 6). Wo diese länger ausgedehnt wurde, er-
streckte sich auch die Reihe der ersten Todtenspenden auf eine

1) perideipnon. Ein solches als überall üblich vorausgesetzt bei
Aeneas Tact. 10, 5. Dies Mahl der Angehörigen (nur sie sind zu-
gelassen: Demosth. 43, 62) meint auch wohl Heracl. Pont. polit. 30, 2:
para tois Lokrois oduresthai ouk estin epi tois teleutesasin, all epeidan
ekkomisosin euokhountai.
2) e upodokhe ginetai upo tou apothanontos Artemidor. onirocr. p. 271,
10 H.
3) Cic. de leg. 2, § 63. Dort freilich: mentiri nefas erat. Dagegen:
eiothesan oi palaioi en tois perideipnois ton teteleutekota epainein, kai ei
phaulos en. Zenob. 5, 28 u. a. Paroemiogr.
4) Am Grabe selbst fanden diese Todtenmahlzeiten statt: vgl. Arist.
Lysistr. 612 f. exei soi --; Isaeus 9, 39 ta enata epenegka.
5) Die trita und enata fanden statt jedenfalls am 3. und 9. Tage
nicht nach dem eingetretenen Tode, sondern nach der Bestattung. Die
Erwähnungen dieser Opfer bei Aristoph. Lys. 612 ff., Isaeus u. a. geben
freilich keine deutliche Vorstellung. Aber, wenn die trita am 3. Tage
nach dem Todestage stattgefunden hätten, so wären sie ja auf den Tag
der ekphora selbst gefallen, und dem widerspricht alles. Auch fiel das,
offenbar griechischer Sitte nachgebildete römische novemdial auf den
9. Tag nach der Bestattung, nach dem unzweideutigen Zeugniss des Por-
phyrio zu Hor. epod. 17, 48 (nona die qua sepultus est). Dasselbe er-
giebt sich aus Virgil Aen. 5, 46 ff. und 105. (Vgl. Apulei. metam. 9, 31;
p. 173, 28 Eyss.).
6) Für Rom ist dies als Grund der Novemdialienfeier deutlich be-
zeugt; für Griechenland ist dasselbe mindestens sehr wahrscheinlich (vgl.
K. O. Müller, Aesch. Eum. p. 143, Leist, Graecoitalische Rechtsgesch.
p. 34). -- Neun ist, wie leicht zu bemerken, namentlich bei Homer runde
Zahl, d. h. eine Abtheilung zeitlicher Abschnitte nach Gruppen von
Neunern war in alter Zeit sehr üblich und geläufig.

mahl 1). Auch dies war ein Theil des Seelencultes. Die Seele
des Verstorbenen galt als anwesend, ja als der Gastgeber 2);
Scheu vor dem unsichtbar Theilnehmenden war es, welche die
Sitte eingab, nur lobpreisend seiner bei dem Mahle zu gedenken 3).
Das Leichenmahl war eine Mahlzeit für die überlebenden An-
gehörigen, im Hause des Todten ausgerichtet. Dem Todten
allein wurde an seinem Grabe 4) eine Mahlzeit aufgetragen am
dritten und neunten Tage nach der Bestattung 5). Am neunten
scheint nach alter Sitte die eigentliche Trauerzeit ein Ende
gefunden zu haben 6). Wo diese länger ausgedehnt wurde, er-
streckte sich auch die Reihe der ersten Todtenspenden auf eine

1) περίδειπνον. Ein solches als überall üblich vorausgesetzt bei
Aeneas Tact. 10, 5. Dies Mahl der Angehörigen (nur sie sind zu-
gelassen: Demosth. 43, 62) meint auch wohl Heracl. Pont. polit. 30, 2:
παρὰ τοῖς Λόκροις ὀδύρεσϑαι οὐκ ἔστιν ἐπὶ τοῖς τελευτήσασιν, ἀλλ̕ ἐπειδὰν
ἐκκομίσωσιν εὐωχοῦνται.
2) ἡ ὑποδοχὴ γίνεται ὑπὸ τοῦ ἀποϑανόντος Artemidor. onirocr. p. 271,
10 H.
3) Cic. de leg. 2, § 63. Dort freilich: mentiri nefas erat. Dagegen:
εἰώϑεσαν οἱ παλαιοὶ ἐν τοῖς περιδείπνοις τὸν τετελευτηκότα ἐπαινεῖν, καὶ εἰ
φαῦλος ἦν. Zenob. 5, 28 u. a. Paroemiogr.
4) Am Grabe selbst fanden diese Todtenmahlzeiten statt: vgl. Arist.
Lysistr. 612 f. ἥξει σοι —; Isaeus 9, 39 τὰ ἔνατα ἐπήνεγκα.
5) Die τρίτα und ἔνατα fanden statt jedenfalls am 3. und 9. Tage
nicht nach dem eingetretenen Tode, sondern nach der Bestattung. Die
Erwähnungen dieser Opfer bei Aristoph. Lys. 612 ff., Isaeus u. a. geben
freilich keine deutliche Vorstellung. Aber, wenn die τρίτα am 3. Tage
nach dem Todestage stattgefunden hätten, so wären sie ja auf den Tag
der ἐκφορά selbst gefallen, und dem widerspricht alles. Auch fiel das,
offenbar griechischer Sitte nachgebildete römische novemdial auf den
9. Tag nach der Bestattung, nach dem unzweideutigen Zeugniss des Por-
phyrio zu Hor. epod. 17, 48 (nona die qua sepultus est). Dasselbe er-
giebt sich aus Virgil Aen. 5, 46 ff. und 105. (Vgl. Apulei. metam. 9, 31;
p. 173, 28 Eyss.).
6) Für Rom ist dies als Grund der Novemdialienfeier deutlich be-
zeugt; für Griechenland ist dasselbe mindestens sehr wahrscheinlich (vgl.
K. O. Müller, Aesch. Eum. p. 143, Leist, Graecoitalische Rechtsgesch.
p. 34). — Neun ist, wie leicht zu bemerken, namentlich bei Homer runde
Zahl, d. h. eine Abtheilung zeitlicher Abschnitte nach Gruppen von
Neunern war in alter Zeit sehr üblich und geläufig.
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[213/0229] mahl 1). Auch dies war ein Theil des Seelencultes. Die Seele des Verstorbenen galt als anwesend, ja als der Gastgeber 2); Scheu vor dem unsichtbar Theilnehmenden war es, welche die Sitte eingab, nur lobpreisend seiner bei dem Mahle zu gedenken 3). Das Leichenmahl war eine Mahlzeit für die überlebenden An- gehörigen, im Hause des Todten ausgerichtet. Dem Todten allein wurde an seinem Grabe 4) eine Mahlzeit aufgetragen am dritten und neunten Tage nach der Bestattung 5). Am neunten scheint nach alter Sitte die eigentliche Trauerzeit ein Ende gefunden zu haben 6). Wo diese länger ausgedehnt wurde, er- streckte sich auch die Reihe der ersten Todtenspenden auf eine 1) περίδειπνον. Ein solches als überall üblich vorausgesetzt bei Aeneas Tact. 10, 5. Dies Mahl der Angehörigen (nur sie sind zu- gelassen: Demosth. 43, 62) meint auch wohl Heracl. Pont. polit. 30, 2: παρὰ τοῖς Λόκροις ὀδύρεσϑαι οὐκ ἔστιν ἐπὶ τοῖς τελευτήσασιν, ἀλλ̕ ἐπειδὰν ἐκκομίσωσιν εὐωχοῦνται. 2) ἡ ὑποδοχὴ γίνεται ὑπὸ τοῦ ἀποϑανόντος Artemidor. onirocr. p. 271, 10 H. 3) Cic. de leg. 2, § 63. Dort freilich: mentiri nefas erat. Dagegen: εἰώϑεσαν οἱ παλαιοὶ ἐν τοῖς περιδείπνοις τὸν τετελευτηκότα ἐπαινεῖν, καὶ εἰ φαῦλος ἦν. Zenob. 5, 28 u. a. Paroemiogr. 4) Am Grabe selbst fanden diese Todtenmahlzeiten statt: vgl. Arist. Lysistr. 612 f. ἥξει σοι —; Isaeus 9, 39 τὰ ἔνατα ἐπήνεγκα. 5) Die τρίτα und ἔνατα fanden statt jedenfalls am 3. und 9. Tage nicht nach dem eingetretenen Tode, sondern nach der Bestattung. Die Erwähnungen dieser Opfer bei Aristoph. Lys. 612 ff., Isaeus u. a. geben freilich keine deutliche Vorstellung. Aber, wenn die τρίτα am 3. Tage nach dem Todestage stattgefunden hätten, so wären sie ja auf den Tag der ἐκφορά selbst gefallen, und dem widerspricht alles. Auch fiel das, offenbar griechischer Sitte nachgebildete römische novemdial auf den 9. Tag nach der Bestattung, nach dem unzweideutigen Zeugniss des Por- phyrio zu Hor. epod. 17, 48 (nona die qua sepultus est). Dasselbe er- giebt sich aus Virgil Aen. 5, 46 ff. und 105. (Vgl. Apulei. metam. 9, 31; p. 173, 28 Eyss.). 6) Für Rom ist dies als Grund der Novemdialienfeier deutlich be- zeugt; für Griechenland ist dasselbe mindestens sehr wahrscheinlich (vgl. K. O. Müller, Aesch. Eum. p. 143, Leist, Graecoitalische Rechtsgesch. p. 34). — Neun ist, wie leicht zu bemerken, namentlich bei Homer runde Zahl, d. h. eine Abtheilung zeitlicher Abschnitte nach Gruppen von Neunern war in alter Zeit sehr üblich und geläufig.

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Zitationshilfe: Rohde, Erwin: Psyche. Seelencult und Unsterblichkeitsglaube der Griechen. Freiburg u. a., 1894, S. 213. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohde_psyche_1894/229>, abgerufen am 03.05.2024.