theuser, die Physik, Botanik und Bergwerks- kunde zu lehren w).
In dem Brandenburgischen sorgte man für die einheimischen Eisenwerke auch in diesem Jahrhunderte durch Abhaltung des fremden Ei- sens: so ergieng ein Edikt gegen dasselbe im Jahr 1703, wie auch 1702 eines wegen des Messinghandels, 1709 ergieng ein anderes ge- gen das fremde Messing und Kupfer, und wurde befohlen, das einheimische Kupfer mit dem Adler zu bezeichnen. 1736 findet sich ein Mes- singwerk zu Horgermühle und ein Kupferwerk zu Neustadt Eckerswalde; es ergieng auch in diesem Jahre deshalb ein bestimmtes Edikt. In dem Vorpommerischen legte man zu Tor- gelow ein Eisenwerk an. Schon in ältern Zei- ten mußten hier Bergbau und Eisenwerke gewe- sen seyn, welches die Ueberbleibsel der Eisen- schmelzarbeit zeugten, welches den geheimden Rath von Zinnow veranlaßte, nach Eisen- oder Moraststein zu suchen, den man auch leicht und in Menge fand. Im Jahre 1755 über- nahm der Kriegsrath Henrici die Sache, und führte sie 1758 glücklich aus. Nachher über- nahm es der Herr von Resdorf nach einem von der Kammer gemachten Anschlage, vermöge dessen er für das zu Kohlen erforderliche Holz
den
w) Schlettweins Grundverfassung der neu errich- teten ökonomischen Facultät zu Gießen, auf ho- hen Befehl herausgegeben.
theuſer, die Phyſik, Botanik und Bergwerks- kunde zu lehren w).
In dem Brandenburgiſchen ſorgte man fuͤr die einheimiſchen Eiſenwerke auch in dieſem Jahrhunderte durch Abhaltung des fremden Ei- ſens: ſo ergieng ein Edikt gegen daſſelbe im Jahr 1703, wie auch 1702 eines wegen des Meſſinghandels, 1709 ergieng ein anderes ge- gen das fremde Meſſing und Kupfer, und wurde befohlen, das einheimiſche Kupfer mit dem Adler zu bezeichnen. 1736 findet ſich ein Meſ- ſingwerk zu Horgermuͤhle und ein Kupferwerk zu Neuſtadt Eckerswalde; es ergieng auch in dieſem Jahre deshalb ein beſtimmtes Edikt. In dem Vorpommeriſchen legte man zu Tor- gelow ein Eiſenwerk an. Schon in aͤltern Zei- ten mußten hier Bergbau und Eiſenwerke gewe- ſen ſeyn, welches die Ueberbleibſel der Eiſen- ſchmelzarbeit zeugten, welches den geheimden Rath von Zinnow veranlaßte, nach Eiſen- oder Moraſtſtein zu ſuchen, den man auch leicht und in Menge fand. Im Jahre 1755 uͤber- nahm der Kriegsrath Henrici die Sache, und fuͤhrte ſie 1758 gluͤcklich aus. Nachher uͤber- nahm es der Herr von Resdorf nach einem von der Kammer gemachten Anſchlage, vermoͤge deſſen er fuͤr das zu Kohlen erforderliche Holz
den
w) Schlettweins Grundverfaſſung der neu errich- teten oͤkonomiſchen Facultaͤt zu Gießen, auf ho- hen Befehl herausgegeben.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0839"n="829"/>
theuſer, die Phyſik, Botanik und Bergwerks-<lb/>
kunde zu lehren <noteplace="foot"n="w)">Schlettweins Grundverfaſſung der neu errich-<lb/>
teten oͤkonomiſchen Facultaͤt zu Gießen, auf ho-<lb/>
hen Befehl herausgegeben.</note>.</p><lb/><p>In dem Brandenburgiſchen ſorgte man fuͤr<lb/>
die einheimiſchen Eiſenwerke auch in dieſem<lb/>
Jahrhunderte durch Abhaltung des fremden Ei-<lb/>ſens: ſo ergieng ein Edikt gegen daſſelbe im<lb/>
Jahr 1703, wie auch 1702 eines wegen des<lb/>
Meſſinghandels, 1709 ergieng ein anderes ge-<lb/>
gen das fremde Meſſing und Kupfer, und wurde<lb/>
befohlen, das einheimiſche Kupfer mit dem<lb/>
Adler zu bezeichnen. 1736 findet ſich ein Meſ-<lb/>ſingwerk zu Horgermuͤhle und ein Kupferwerk<lb/>
zu Neuſtadt Eckerswalde; es ergieng auch in<lb/>
dieſem Jahre deshalb ein beſtimmtes Edikt.<lb/>
In dem Vorpommeriſchen legte man zu Tor-<lb/>
gelow ein Eiſenwerk an. Schon in aͤltern Zei-<lb/>
ten mußten hier Bergbau und Eiſenwerke gewe-<lb/>ſen ſeyn, welches die Ueberbleibſel der Eiſen-<lb/>ſchmelzarbeit zeugten, welches den geheimden<lb/>
Rath von Zinnow veranlaßte, nach Eiſen- oder<lb/>
Moraſtſtein zu ſuchen, den man auch leicht<lb/>
und in Menge fand. Im Jahre 1755 uͤber-<lb/>
nahm der Kriegsrath Henrici die Sache, und<lb/>
fuͤhrte ſie 1758 gluͤcklich aus. Nachher uͤber-<lb/>
nahm es der Herr von Resdorf nach einem von<lb/>
der Kammer gemachten Anſchlage, vermoͤge<lb/>
deſſen er fuͤr das zu Kohlen erforderliche Holz<lb/><fwplace="bottom"type="catch">den</fw><lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[829/0839]
theuſer, die Phyſik, Botanik und Bergwerks-
kunde zu lehren w).
In dem Brandenburgiſchen ſorgte man fuͤr
die einheimiſchen Eiſenwerke auch in dieſem
Jahrhunderte durch Abhaltung des fremden Ei-
ſens: ſo ergieng ein Edikt gegen daſſelbe im
Jahr 1703, wie auch 1702 eines wegen des
Meſſinghandels, 1709 ergieng ein anderes ge-
gen das fremde Meſſing und Kupfer, und wurde
befohlen, das einheimiſche Kupfer mit dem
Adler zu bezeichnen. 1736 findet ſich ein Meſ-
ſingwerk zu Horgermuͤhle und ein Kupferwerk
zu Neuſtadt Eckerswalde; es ergieng auch in
dieſem Jahre deshalb ein beſtimmtes Edikt.
In dem Vorpommeriſchen legte man zu Tor-
gelow ein Eiſenwerk an. Schon in aͤltern Zei-
ten mußten hier Bergbau und Eiſenwerke gewe-
ſen ſeyn, welches die Ueberbleibſel der Eiſen-
ſchmelzarbeit zeugten, welches den geheimden
Rath von Zinnow veranlaßte, nach Eiſen- oder
Moraſtſtein zu ſuchen, den man auch leicht
und in Menge fand. Im Jahre 1755 uͤber-
nahm der Kriegsrath Henrici die Sache, und
fuͤhrte ſie 1758 gluͤcklich aus. Nachher uͤber-
nahm es der Herr von Resdorf nach einem von
der Kammer gemachten Anſchlage, vermoͤge
deſſen er fuͤr das zu Kohlen erforderliche Holz
den
w) Schlettweins Grundverfaſſung der neu errich-
teten oͤkonomiſchen Facultaͤt zu Gießen, auf ho-
hen Befehl herausgegeben.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 829. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/839>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.