verordnet, und die Pflichten der Bergbeamten be- stimmt. Im Jahr 1548 erschien eine Ver- ordnung, wie es bey Entblößung neuer Gänge mit Anbietung der Erbkuxe zu halten. Chur- fürst August, jener große Oekonom und Ca- meralist, übersahe auch diesen so wichtigen Ge- genstand für die Regierung nicht. Er ließ 1534 eine aus der Herzoge Georgens und Hein- richs, wie auch Churfürst Moritzens alten Ar- tikeln verbesserte und vermehrte Bergordnung ergehen, welche aus 110 Artikeln bestehet g). Er suchte darinnen sonderlich dem durch Krieg etwas zerstörten Bergbau aufzuhelfen. Die Bergwerke erhielten die Freyheit, daß keine Bergwerke und Bergantheile unter keinem Vorwand, um keinerley Uebertretung oder Ver- brechen eingezogen werden könnten. Es wur- den die Pflichten der Bergbeamten bestimmt, und daß keiner Antheil an den Werken haben solle. Es werden die Pflichten des Oberhaupt- manns, Bergmeisters und Bergvoigts, des Zehndners, des Bergschreibers, des Wara- deins, des Silberbrenners, des Markschrei- bers bestimmt; die Vergehungen bey den Berg- werken benannt und durch Verordnungen vor- gebeugt, auch gegen die Juden wegen Auf- kaufung des rohen Erzes; wie auch der Pro- ceß in Bergsachen verordnet. Im Jahr 1556 ließ August eine Bergordnung in Ansehung der
Zinn-
g)C. A. II. 118.
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verordnet, und die Pflichten der Bergbeamten be- ſtimmt. Im Jahr 1548 erſchien eine Ver- ordnung, wie es bey Entbloͤßung neuer Gaͤnge mit Anbietung der Erbkuxe zu halten. Chur- fuͤrſt Auguſt, jener große Oekonom und Ca- meraliſt, uͤberſahe auch dieſen ſo wichtigen Ge- genſtand fuͤr die Regierung nicht. Er ließ 1534 eine aus der Herzoge Georgens und Hein- richs, wie auch Churfuͤrſt Moritzens alten Ar- tikeln verbeſſerte und vermehrte Bergordnung ergehen, welche aus 110 Artikeln beſtehet g). Er ſuchte darinnen ſonderlich dem durch Krieg etwas zerſtoͤrten Bergbau aufzuhelfen. Die Bergwerke erhielten die Freyheit, daß keine Bergwerke und Bergantheile unter keinem Vorwand, um keinerley Uebertretung oder Ver- brechen eingezogen werden koͤnnten. Es wur- den die Pflichten der Bergbeamten beſtimmt, und daß keiner Antheil an den Werken haben ſolle. Es werden die Pflichten des Oberhaupt- manns, Bergmeiſters und Bergvoigts, des Zehndners, des Bergſchreibers, des Wara- deins, des Silberbrenners, des Markſchrei- bers beſtimmt; die Vergehungen bey den Berg- werken benannt und durch Verordnungen vor- gebeugt, auch gegen die Juden wegen Auf- kaufung des rohen Erzes; wie auch der Pro- ceß in Bergſachen verordnet. Im Jahr 1556 ließ Auguſt eine Bergordnung in Anſehung der
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verordnet, und die Pflichten der Bergbeamten be-
ſtimmt. Im Jahr 1548 erſchien eine Ver-
ordnung, wie es bey Entbloͤßung neuer Gaͤnge
mit Anbietung der Erbkuxe zu halten. Chur-
fuͤrſt Auguſt, jener große Oekonom und Ca-
meraliſt, uͤberſahe auch dieſen ſo wichtigen Ge-
genſtand fuͤr die Regierung nicht. Er ließ
1534 eine aus der Herzoge Georgens und Hein-
richs, wie auch Churfuͤrſt Moritzens alten Ar-
tikeln verbeſſerte und vermehrte Bergordnung
ergehen, welche aus 110 Artikeln beſtehet g).
Er ſuchte darinnen ſonderlich dem durch Krieg
etwas zerſtoͤrten Bergbau aufzuhelfen. Die
Bergwerke erhielten die Freyheit, daß keine
Bergwerke und Bergantheile unter keinem
Vorwand, um keinerley Uebertretung oder Ver-
brechen eingezogen werden koͤnnten. Es wur-
den die Pflichten der Bergbeamten beſtimmt,
und daß keiner Antheil an den Werken haben
ſolle. Es werden die Pflichten des Oberhaupt-
manns, Bergmeiſters und Bergvoigts, des
Zehndners, des Bergſchreibers, des Wara-
deins, des Silberbrenners, des Markſchrei-
bers beſtimmt; die Vergehungen bey den Berg-
werken benannt und durch Verordnungen vor-
gebeugt, auch gegen die Juden wegen Auf-
kaufung des rohen Erzes; wie auch der Pro-
ceß in Bergſachen verordnet. Im Jahr 1556
ließ Auguſt eine Bergordnung in Anſehung der
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 695. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/705>, abgerufen am 22.11.2024.
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