sonderlich im Jahr 1432 der Lachse in Böh men in den großen Flüssen so viel gewesen, daß sie kaum darinnen fortkommen können.
Dubrav erwähnt unter andern auch einen Johann von Ehrenstein, einen sehr reichen Herrn unter den Böhmischen und Mährischen Ständen, welcher bloß aus seinen Teichen, die er in Böhmen, Mähren und Schlesien besaß, im Jahre 1559 mehr als zwölfmal hundert tausend Sestertien oder 36000 Rthlr. zog f).
In der Schwarzburgischen Waldordnung von 1599 war ebenfalls über die Waldforen oder Forellen in Waldbächen verordnet, und das unbefugte Fischen derselben verboten. Diese Waldordnung wird erwähnt in der vom Jahre 1626, die sich bey dem Fritsch g) befindet.
Im 16ten Jahrhundert erhielt dieses Ge- schäft verschiedne Schriftsteller. Es gehö- ren hierher nicht allein die Ausgaben und Er- läuterungen der Alten, die von der Fischerey und den Fischen handeln, ich meyne den Plinius, Oppian h) und die übrigen Oekonomen, die ich schon erwähnt habe, sondern auch neuere
Schrift-
f)Miscellanea regni Bohem. Dec. 1. lib. 2. c. 52. und von Flemming deutscher Fischer p. 442.
g) S. 199.
h)Oppianus, Plinius secundus et Paul. Iovius de piscibus cum distichis Laur. Lippii interpretis Op- piani ex recognitione Io. Caesaris, Arg. 1534. 4.
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ſonderlich im Jahr 1432 der Lachſe in Boͤh men in den großen Fluͤſſen ſo viel geweſen, daß ſie kaum darinnen fortkommen koͤnnen.
Dubrav erwaͤhnt unter andern auch einen Johann von Ehrenſtein, einen ſehr reichen Herrn unter den Boͤhmiſchen und Maͤhriſchen Staͤnden, welcher bloß aus ſeinen Teichen, die er in Boͤhmen, Maͤhren und Schleſien beſaß, im Jahre 1559 mehr als zwoͤlfmal hundert tauſend Seſtertien oder 36000 Rthlr. zog f).
In der Schwarzburgiſchen Waldordnung von 1599 war ebenfalls uͤber die Waldforen oder Forellen in Waldbaͤchen verordnet, und das unbefugte Fiſchen derſelben verboten. Dieſe Waldordnung wird erwaͤhnt in der vom Jahre 1626, die ſich bey dem Fritſch g) befindet.
Im 16ten Jahrhundert erhielt dieſes Ge- ſchaͤft verſchiedne Schriftſteller. Es gehoͤ- ren hierher nicht allein die Ausgaben und Er- laͤuterungen der Alten, die von der Fiſcherey und den Fiſchen handeln, ich meyne den Plinius, Oppian h) und die uͤbrigen Oekonomen, die ich ſchon erwaͤhnt habe, ſondern auch neuere
Schrift-
f)Miſcellanea regni Bohem. Dec. 1. lib. 2. c. 52. und von Flemming deutſcher Fiſcher p. 442.
g) S. 199.
h)Oppianus, Plinius ſecundus et Paul. Iovius de piſcibus cum diſtichis Laur. Lippii interpretis Op- piani ex recognitione Io. Caeſaris, Arg. 1534. 4.
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[531/0541]
ſonderlich im Jahr 1432 der Lachſe in Boͤh
men in den großen Fluͤſſen ſo viel geweſen,
daß ſie kaum darinnen fortkommen koͤnnen.
Dubrav erwaͤhnt unter andern auch einen
Johann von Ehrenſtein, einen ſehr reichen
Herrn unter den Boͤhmiſchen und Maͤhriſchen
Staͤnden, welcher bloß aus ſeinen Teichen, die er
in Boͤhmen, Maͤhren und Schleſien beſaß,
im Jahre 1559 mehr als zwoͤlfmal hundert
tauſend Seſtertien oder 36000 Rthlr. zog f).
In der Schwarzburgiſchen Waldordnung
von 1599 war ebenfalls uͤber die Waldforen
oder Forellen in Waldbaͤchen verordnet, und das
unbefugte Fiſchen derſelben verboten. Dieſe
Waldordnung wird erwaͤhnt in der vom Jahre
1626, die ſich bey dem Fritſch g) befindet.
Im 16ten Jahrhundert erhielt dieſes Ge-
ſchaͤft verſchiedne Schriftſteller. Es gehoͤ-
ren hierher nicht allein die Ausgaben und Er-
laͤuterungen der Alten, die von der Fiſcherey und
den Fiſchen handeln, ich meyne den Plinius,
Oppian h) und die uͤbrigen Oekonomen, die ich
ſchon erwaͤhnt habe, ſondern auch neuere
Schrift-
f) Miſcellanea regni Bohem. Dec. 1. lib. 2. c. 52.
und von Flemming deutſcher Fiſcher p. 442.
g) S. 199.
h) Oppianus, Plinius ſecundus et Paul. Iovius de
piſcibus cum diſtichis Laur. Lippii interpretis Op-
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 531. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/541>, abgerufen am 25.11.2024.
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