hin auch die Errichtung des Ordens falle. Die Errichtung geschahe von Herzog Eberhard Ludwig, welcher auch 1718 die Statuten er- neuerte und vermehrte. Ein jedes Glied die- ses Ordens hat die besondere Erlaubniß, bey allen Feyerlichkeiten, besonders auf Jagden, die der Ordensherr anstellet, zu erscheinen; auch müssen sie vornehmlich Kenntnisse in der Jagd haben; jeder Ritter muß 20 Jahr alt seyn, und 23 Jahre zählen, um in dem Or- densrathe Sitz und Stimme haben zu können. Der Orden bestehet aus dem Ordensherrn, dem Großkanzler, einer willkührlichen Anzahl fürstlicher und gefürsteter Personen, nebst 12 alten regierenden Reichsgrafen; ingleichen aus 30 Rittern und einem Ordenssecretair. Der erste unter den Rittern, welcher allezeit von fürstlichem Geblüte ist, führt zugleich das Amt und den Namen eines Großkanzlers, und einer der übrigen Ritter ist Ceremonienmeister. Das Ordenszeichen ist ein Kreuz von reinem Golde mit rubinrothem Schmelzwerk überzo- gen, in der Gestalt eines Maltheserkreuzes mit 4 ganz goldnen Adlern in den vier Ecken, und zwischen den mittlern und untern Spitzen jedesmal ein Jagdhorn. In der Mitte stehet ein rundes grüngeschmelztes Schild, worauf an einer Seite ein von Gold erhobenes W mit einem Herzogshute über demselben, so das Herzogthum Würtenberg bedeutet. Auf der
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hin auch die Errichtung des Ordens falle. Die Errichtung geſchahe von Herzog Eberhard Ludwig, welcher auch 1718 die Statuten er- neuerte und vermehrte. Ein jedes Glied die- ſes Ordens hat die beſondere Erlaubniß, bey allen Feyerlichkeiten, beſonders auf Jagden, die der Ordensherr anſtellet, zu erſcheinen; auch muͤſſen ſie vornehmlich Kenntniſſe in der Jagd haben; jeder Ritter muß 20 Jahr alt ſeyn, und 23 Jahre zaͤhlen, um in dem Or- densrathe Sitz und Stimme haben zu koͤnnen. Der Orden beſtehet aus dem Ordensherrn, dem Großkanzler, einer willkuͤhrlichen Anzahl fuͤrſtlicher und gefuͤrſteter Perſonen, nebſt 12 alten regierenden Reichsgrafen; ingleichen aus 30 Rittern und einem Ordensſecretair. Der erſte unter den Rittern, welcher allezeit von fuͤrſtlichem Gebluͤte iſt, fuͤhrt zugleich das Amt und den Namen eines Großkanzlers, und einer der uͤbrigen Ritter iſt Ceremonienmeiſter. Das Ordenszeichen iſt ein Kreuz von reinem Golde mit rubinrothem Schmelzwerk uͤberzo- gen, in der Geſtalt eines Maltheſerkreuzes mit 4 ganz goldnen Adlern in den vier Ecken, und zwiſchen den mittlern und untern Spitzen jedesmal ein Jagdhorn. In der Mitte ſtehet ein rundes gruͤngeſchmelztes Schild, worauf an einer Seite ein von Gold erhobenes W mit einem Herzogshute uͤber demſelben, ſo das Herzogthum Wuͤrtenberg bedeutet. Auf der
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hin auch die Errichtung des Ordens falle.
Die Errichtung geſchahe von Herzog Eberhard
Ludwig, welcher auch 1718 die Statuten er-
neuerte und vermehrte. Ein jedes Glied die-
ſes Ordens hat die beſondere Erlaubniß, bey
allen Feyerlichkeiten, beſonders auf Jagden,
die der Ordensherr anſtellet, zu erſcheinen;
auch muͤſſen ſie vornehmlich Kenntniſſe in der
Jagd haben; jeder Ritter muß 20 Jahr alt
ſeyn, und 23 Jahre zaͤhlen, um in dem Or-
densrathe Sitz und Stimme haben zu koͤnnen.
Der Orden beſtehet aus dem Ordensherrn, dem
Großkanzler, einer willkuͤhrlichen Anzahl
fuͤrſtlicher und gefuͤrſteter Perſonen, nebſt 12
alten regierenden Reichsgrafen; ingleichen
aus 30 Rittern und einem Ordensſecretair.
Der erſte unter den Rittern, welcher allezeit
von fuͤrſtlichem Gebluͤte iſt, fuͤhrt zugleich das
Amt und den Namen eines Großkanzlers, und
einer der uͤbrigen Ritter iſt Ceremonienmeiſter.
Das Ordenszeichen iſt ein Kreuz von reinem
Golde mit rubinrothem Schmelzwerk uͤberzo-
gen, in der Geſtalt eines Maltheſerkreuzes
mit 4 ganz goldnen Adlern in den vier Ecken,
und zwiſchen den mittlern und untern Spitzen
jedesmal ein Jagdhorn. In der Mitte ſtehet
ein rundes gruͤngeſchmelztes Schild, worauf
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mit einem Herzogshute uͤber demſelben, ſo das
Herzogthum Wuͤrtenberg bedeutet. Auf der
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 470. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/480>, abgerufen am 22.11.2024.
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