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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782.

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1695 ergieng ein Edikt gegen das unbefugte
Jagen, Hetzen und Schießen; 1695 ein Edikt
wegen Schonung des Wildes, und ein ande-
res wegen der Wolfsjagden. Indessen findet
man doch keine besondern Spuren von wichti-
gen ökonomischen Einrichtungen und Anstal-
ten für die Jagd, die Schonung und etwa die
Bestimmung der Jagdzeiten ausgenommen.

In dem Oesterreichischen ergiengen ver-
schiedene Jagdedikte. Allein sie beschäftigten
sich bloß mit Wilddiebereyen und deren Be-
strafung; nur wenige enthalten einige ökono-
mische Regeln. Vieles wird auch verordnet
in der Polizeyordnung von Oestreich unter
und ob der Ens, vom Jahre 1671 b).

In dem Trierischen wurde das Jagdwesen
durch die Landesordnung vom Jahre 1668
mit besorgt. Sie war fast durch das ganze
siebenzehnte Jahrhundert hindurch im Kriege
beunruhiget, und daher auch dieses Geschäft
sehr zerstört: hierzu kam, daß die häufige Wein-
kultur die Gegenden der starken Wildbahn nicht
wohl erlaubte. Man mußte daher von Sei-
ten der Regierung hierauf Rücksicht nehmen.

In den fränkisch brandenburgischen Län-
dern ergiengen im siebenzehnten Jahrhunder-
te ebenfalls einige Verordnungen in diesem
Geschäfte c).


In
b) S. Cod. Austriacum 1740.
c) S. Corpus Constitutionum Brandenburg. Culm-
bacens. 1746-1751. T. III. p.
4.

1695 ergieng ein Edikt gegen das unbefugte
Jagen, Hetzen und Schießen; 1695 ein Edikt
wegen Schonung des Wildes, und ein ande-
res wegen der Wolfsjagden. Indeſſen findet
man doch keine beſondern Spuren von wichti-
gen oͤkonomiſchen Einrichtungen und Anſtal-
ten fuͤr die Jagd, die Schonung und etwa die
Beſtimmung der Jagdzeiten ausgenommen.

In dem Oeſterreichiſchen ergiengen ver-
ſchiedene Jagdedikte. Allein ſie beſchaͤftigten
ſich bloß mit Wilddiebereyen und deren Be-
ſtrafung; nur wenige enthalten einige oͤkono-
miſche Regeln. Vieles wird auch verordnet
in der Polizeyordnung von Oeſtreich unter
und ob der Ens, vom Jahre 1671 b).

In dem Trieriſchen wurde das Jagdweſen
durch die Landesordnung vom Jahre 1668
mit beſorgt. Sie war faſt durch das ganze
ſiebenzehnte Jahrhundert hindurch im Kriege
beunruhiget, und daher auch dieſes Geſchaͤft
ſehr zerſtoͤrt: hierzu kam, daß die haͤufige Wein-
kultur die Gegenden der ſtarken Wildbahn nicht
wohl erlaubte. Man mußte daher von Sei-
ten der Regierung hierauf Ruͤckſicht nehmen.

In den fraͤnkiſch brandenburgiſchen Laͤn-
dern ergiengen im ſiebenzehnten Jahrhunder-
te ebenfalls einige Verordnungen in dieſem
Geſchaͤfte c).


In
b) S. Cod. Auſtriacum 1740.
c) S. Corpus Conſtitutionum Brandenburg. Culm-
bacenſ. 1746-1751. T. III. p.
4.
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[446/0456] 1695 ergieng ein Edikt gegen das unbefugte Jagen, Hetzen und Schießen; 1695 ein Edikt wegen Schonung des Wildes, und ein ande- res wegen der Wolfsjagden. Indeſſen findet man doch keine beſondern Spuren von wichti- gen oͤkonomiſchen Einrichtungen und Anſtal- ten fuͤr die Jagd, die Schonung und etwa die Beſtimmung der Jagdzeiten ausgenommen. In dem Oeſterreichiſchen ergiengen ver- ſchiedene Jagdedikte. Allein ſie beſchaͤftigten ſich bloß mit Wilddiebereyen und deren Be- ſtrafung; nur wenige enthalten einige oͤkono- miſche Regeln. Vieles wird auch verordnet in der Polizeyordnung von Oeſtreich unter und ob der Ens, vom Jahre 1671 b). In dem Trieriſchen wurde das Jagdweſen durch die Landesordnung vom Jahre 1668 mit beſorgt. Sie war faſt durch das ganze ſiebenzehnte Jahrhundert hindurch im Kriege beunruhiget, und daher auch dieſes Geſchaͤft ſehr zerſtoͤrt: hierzu kam, daß die haͤufige Wein- kultur die Gegenden der ſtarken Wildbahn nicht wohl erlaubte. Man mußte daher von Sei- ten der Regierung hierauf Ruͤckſicht nehmen. In den fraͤnkiſch brandenburgiſchen Laͤn- dern ergiengen im ſiebenzehnten Jahrhunder- te ebenfalls einige Verordnungen in dieſem Geſchaͤfte c). In b) S. Cod. Auſtriacum 1740. c) S. Corpus Conſtitutionum Brandenburg. Culm- bacenſ. 1746-1751. T. III. p. 4.

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Zitationshilfe: Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 446. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/456>, abgerufen am 19.05.2024.