Sie ladet zum Müßigange ein, verwüstet die Wildbahn, und stiftet außerdem viel Unheil, welches schon 1588 der Herzog Ludwig von Würtemberg in seiner Constitution einsahe h). Außerdem aber ladet die Jagdliebhaberey eine Nation leicht zu Rebellionen ein, und hindert den Patriotismus, weil es den Familiengeist schwächt. Man sehe den Zustand der Gegen- den, wo die freye Jagd ist; und man wird bald finden, wie nöthig die Einschränkungen sind. Auch schon der Reichsabschied zu Aug- spurg von 1530 verbietet im 38sten §., daß sich Niemand auf des andern Grund und Bo- den mit geladenem Gewehr betreten lassen solle. Jedoch wir eilen zu den Landen zurück, wo die Jagd Regal ist, und zu den Jagdgesetzen der- selben. Diese Jagdordnungen erstrecken sich theils auf die Arten des Wildes, die geschossen werden sollten; auf die Zeit, wenn es erlaubt seyn sollte oder nicht; auf die Arten des Ge- wehrs; auf die Stände und Personen, de- nen es erlaubt war, auf die Pflichten der Jagd- bedienten und die Bestimmung ihrer Aemter; auf verschiedene Arten der Jagden und die Grenzen einer jeden; auf die Jagdfrevel und die Strafen, so darauf gesetzt sind; auf die öko-
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h) Er sagt: So bald sie sich dem Wildpretschießen ergeben, so werden sie merklich Faullenzer, Ver- thuer, Schwelger, Verderber Weiber und Kin- der.
Sie ladet zum Muͤßigange ein, verwuͤſtet die Wildbahn, und ſtiftet außerdem viel Unheil, welches ſchon 1588 der Herzog Ludwig von Wuͤrtemberg in ſeiner Conſtitution einſahe h). Außerdem aber ladet die Jagdliebhaberey eine Nation leicht zu Rebellionen ein, und hindert den Patriotismus, weil es den Familiengeiſt ſchwaͤcht. Man ſehe den Zuſtand der Gegen- den, wo die freye Jagd iſt; und man wird bald finden, wie noͤthig die Einſchraͤnkungen ſind. Auch ſchon der Reichsabſchied zu Aug- ſpurg von 1530 verbietet im 38ſten §., daß ſich Niemand auf des andern Grund und Bo- den mit geladenem Gewehr betreten laſſen ſolle. Jedoch wir eilen zu den Landen zuruͤck, wo die Jagd Regal iſt, und zu den Jagdgeſetzen der- ſelben. Dieſe Jagdordnungen erſtrecken ſich theils auf die Arten des Wildes, die geſchoſſen werden ſollten; auf die Zeit, wenn es erlaubt ſeyn ſollte oder nicht; auf die Arten des Ge- wehrs; auf die Staͤnde und Perſonen, de- nen es erlaubt war, auf die Pflichten der Jagd- bedienten und die Beſtimmung ihrer Aemter; auf verſchiedene Arten der Jagden und die Grenzen einer jeden; auf die Jagdfrevel und die Strafen, ſo darauf geſetzt ſind; auf die oͤko-
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h) Er ſagt: So bald ſie ſich dem Wildpretſchießen ergeben, ſo werden ſie merklich Faullenzer, Ver- thuer, Schwelger, Verderber Weiber und Kin- der.
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Sie ladet zum Muͤßigange ein, verwuͤſtet die
Wildbahn, und ſtiftet außerdem viel Unheil,
welches ſchon 1588 der Herzog Ludwig von
Wuͤrtemberg in ſeiner Conſtitution einſahe h).
Außerdem aber ladet die Jagdliebhaberey eine
Nation leicht zu Rebellionen ein, und hindert
den Patriotismus, weil es den Familiengeiſt
ſchwaͤcht. Man ſehe den Zuſtand der Gegen-
den, wo die freye Jagd iſt; und man wird
bald finden, wie noͤthig die Einſchraͤnkungen
ſind. Auch ſchon der Reichsabſchied zu Aug-
ſpurg von 1530 verbietet im 38ſten §., daß
ſich Niemand auf des andern Grund und Bo-
den mit geladenem Gewehr betreten laſſen ſolle.
Jedoch wir eilen zu den Landen zuruͤck, wo die
Jagd Regal iſt, und zu den Jagdgeſetzen der-
ſelben. Dieſe Jagdordnungen erſtrecken ſich
theils auf die Arten des Wildes, die geſchoſſen
werden ſollten; auf die Zeit, wenn es erlaubt
ſeyn ſollte oder nicht; auf die Arten des Ge-
wehrs; auf die Staͤnde und Perſonen, de-
nen es erlaubt war, auf die Pflichten der Jagd-
bedienten und die Beſtimmung ihrer Aemter;
auf verſchiedene Arten der Jagden und die
Grenzen einer jeden; auf die Jagdfrevel und
die Strafen, ſo darauf geſetzt ſind; auf die oͤko-
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h) Er ſagt: So bald ſie ſich dem Wildpretſchießen
ergeben, ſo werden ſie merklich Faullenzer, Ver-
thuer, Schwelger, Verderber Weiber und Kin-
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 397. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/407>, abgerufen am 22.11.2024.
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