Man verordnete im J. 1726 die Pflan- zung, Pfropfung und Cultivirung fruchtba- rer und anderer Bäume, und unterstützte die- selben, so viel es der Polizey möglich war. Es wurde darinnen den Forstbedienten aufer- legt, die entblößten Plätze in den Waldungen auf das schleunigste und vollständigste in An- flug zu bringen zu suchen, und Specificatio- nen der Blöße und der Beschaffenheit der- selbigen einzusenden, und den dem jungen An- fluge geschehenen Schaden bey Verlust eines Quartals Besoldung zu ahnden; die Oberforst- meister sollten von den getroffenen Anstalten jährlich Bericht erstatten. Es gebietet das junge angesäete Holz voller acht Jahre zu schonen. Man legte zugleich in der auf die Beschädigung gesetzten Strafe ein vorzügli- ches Beyspiel der gesetzgebenden Klugheit in Sachsen ab, daß man die Strafe selbst für die Holzkultur vortheilhaft einrichtete, indem sie darinnen bestand, daß die Beschädiger durch vierzehntägiges oder vierwöchentliches Stockräumen büßen mußten; hierdurch wurde das Aufgehen und der Wachsthum des jun- gen Anflugs oder der Saat nicht wenig be- fördert. Man befahl das Zurückgebliebene nachzusäen, die zu dichte Saat zu lichten, die neuangepflanzten Plätze mit tiefen Graben zu verwahren, und bewies in allen diesen Ver- ordnungen, wie die Polizey die Regeln der
Oeko-
Man verordnete im J. 1726 die Pflan- zung, Pfropfung und Cultivirung fruchtba- rer und anderer Baͤume, und unterſtuͤtzte die- ſelben, ſo viel es der Polizey moͤglich war. Es wurde darinnen den Forſtbedienten aufer- legt, die entbloͤßten Plaͤtze in den Waldungen auf das ſchleunigſte und vollſtaͤndigſte in An- flug zu bringen zu ſuchen, und Specificatio- nen der Bloͤße und der Beſchaffenheit der- ſelbigen einzuſenden, und den dem jungen An- fluge geſchehenen Schaden bey Verluſt eines Quartals Beſoldung zu ahnden; die Oberforſt- meiſter ſollten von den getroffenen Anſtalten jaͤhrlich Bericht erſtatten. Es gebietet das junge angeſaͤete Holz voller acht Jahre zu ſchonen. Man legte zugleich in der auf die Beſchaͤdigung geſetzten Strafe ein vorzuͤgli- ches Beyſpiel der geſetzgebenden Klugheit in Sachſen ab, daß man die Strafe ſelbſt fuͤr die Holzkultur vortheilhaft einrichtete, indem ſie darinnen beſtand, daß die Beſchaͤdiger durch vierzehntaͤgiges oder vierwoͤchentliches Stockraͤumen buͤßen mußten; hierdurch wurde das Aufgehen und der Wachsthum des jun- gen Anflugs oder der Saat nicht wenig be- foͤrdert. Man befahl das Zuruͤckgebliebene nachzuſaͤen, die zu dichte Saat zu lichten, die neuangepflanzten Plaͤtze mit tiefen Graben zu verwahren, und bewies in allen dieſen Ver- ordnungen, wie die Polizey die Regeln der
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Man verordnete im J. 1726 die Pflan-
zung, Pfropfung und Cultivirung fruchtba-
rer und anderer Baͤume, und unterſtuͤtzte die-
ſelben, ſo viel es der Polizey moͤglich war.
Es wurde darinnen den Forſtbedienten aufer-
legt, die entbloͤßten Plaͤtze in den Waldungen
auf das ſchleunigſte und vollſtaͤndigſte in An-
flug zu bringen zu ſuchen, und Specificatio-
nen der Bloͤße und der Beſchaffenheit der-
ſelbigen einzuſenden, und den dem jungen An-
fluge geſchehenen Schaden bey Verluſt eines
Quartals Beſoldung zu ahnden; die Oberforſt-
meiſter ſollten von den getroffenen Anſtalten
jaͤhrlich Bericht erſtatten. Es gebietet das
junge angeſaͤete Holz voller acht Jahre zu
ſchonen. Man legte zugleich in der auf die
Beſchaͤdigung geſetzten Strafe ein vorzuͤgli-
ches Beyſpiel der geſetzgebenden Klugheit in
Sachſen ab, daß man die Strafe ſelbſt fuͤr
die Holzkultur vortheilhaft einrichtete, indem
ſie darinnen beſtand, daß die Beſchaͤdiger
durch vierzehntaͤgiges oder vierwoͤchentliches
Stockraͤumen buͤßen mußten; hierdurch wurde
das Aufgehen und der Wachsthum des jun-
gen Anflugs oder der Saat nicht wenig be-
foͤrdert. Man befahl das Zuruͤckgebliebene
nachzuſaͤen, die zu dichte Saat zu lichten,
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 315. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/325>, abgerufen am 22.11.2024.
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