Fuder Stöcke aus dem Reichswalde zu holen, und alles Zeidelgut aus dem benannten Walde zu zimmern. Ein jeder Zeidler konnte hauen, was er zu den Beuten bedurfte; hingegen muß- ten sie auf die Rechte des Reichs und des Kai- sers in dem Walde bey Nürnberg sehen, und jährlich gewisse Zinsen an Honig oder Geld lie- fern. Die Zeidelgüter waren von dreyerley Gattung: einige waren einschüchtige, einige Zei- delmütter, einige Zeideltöchter. Einschüchtige wa- ren diejenigen, welche unmittelbar dem Zeidel- gericht in Ansehung der niedern Gerichtsbar- keit unterworfen waren; einige aber waren ihm mit andern, welche Steuern und andere Beschwer- den abtragen mußten, mittelbar unterworfen. Die letztern hatten die Freyheiten, die den un- mittelbaren ertheilt waren, nicht zu genießen. Die unmittelbaren waren wiederum von zweyer- ley Art. Einige hatten mittelbare, als Töch- ter, mit sich vereiniget, und es wurden daher erstere Muttergüter, letztere aber Zeideltöchter genannt; die unmittelbaren aber, die sich mit keinen andern Gütern oder Töchtern verbunden hatten, hießen einschüchtige Zeidelgüter. In dem Laurenzer Walde waren dergleichen Güter funfzig.
Die Besitzer von diesen Gütern, wie auch die über den Wald bestellten Förster, standen un- ter einem Richter, welcher Zeidelmeister e) hieß, und zu Feucht, einem zwo Meilen von Nürn-
berg
e)Magister mellicidarum.
Fuder Stoͤcke aus dem Reichswalde zu holen, und alles Zeidelgut aus dem benannten Walde zu zimmern. Ein jeder Zeidler konnte hauen, was er zu den Beuten bedurfte; hingegen muß- ten ſie auf die Rechte des Reichs und des Kai- ſers in dem Walde bey Nuͤrnberg ſehen, und jaͤhrlich gewiſſe Zinſen an Honig oder Geld lie- fern. Die Zeidelguͤter waren von dreyerley Gattung: einige waren einſchuͤchtige, einige Zei- delmuͤtter, einige Zeideltoͤchter. Einſchuͤchtige wa- ren diejenigen, welche unmittelbar dem Zeidel- gericht in Anſehung der niedern Gerichtsbar- keit unterworfen waren; einige aber waren ihm mit andern, welche Steuern und andere Beſchwer- den abtragen mußten, mittelbar unterworfen. Die letztern hatten die Freyheiten, die den un- mittelbaren ertheilt waren, nicht zu genießen. Die unmittelbaren waren wiederum von zweyer- ley Art. Einige hatten mittelbare, als Toͤch- ter, mit ſich vereiniget, und es wurden daher erſtere Mutterguͤter, letztere aber Zeideltoͤchter genannt; die unmittelbaren aber, die ſich mit keinen andern Guͤtern oder Toͤchtern verbunden hatten, hießen einſchuͤchtige Zeidelguͤter. In dem Laurenzer Walde waren dergleichen Guͤter funfzig.
Die Beſitzer von dieſen Guͤtern, wie auch die uͤber den Wald beſtellten Foͤrſter, ſtanden un- ter einem Richter, welcher Zeidelmeiſter e) hieß, und zu Feucht, einem zwo Meilen von Nuͤrn-
berg
e)Magiſter mellicidarum.
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Fuder Stoͤcke aus dem Reichswalde zu holen,
und alles Zeidelgut aus dem benannten Walde
zu zimmern. Ein jeder Zeidler konnte hauen,
was er zu den Beuten bedurfte; hingegen muß-
ten ſie auf die Rechte des Reichs und des Kai-
ſers in dem Walde bey Nuͤrnberg ſehen, und
jaͤhrlich gewiſſe Zinſen an Honig oder Geld lie-
fern. Die Zeidelguͤter waren von dreyerley
Gattung: einige waren einſchuͤchtige, einige Zei-
delmuͤtter, einige Zeideltoͤchter. Einſchuͤchtige wa-
ren diejenigen, welche unmittelbar dem Zeidel-
gericht in Anſehung der niedern Gerichtsbar-
keit unterworfen waren; einige aber waren ihm
mit andern, welche Steuern und andere Beſchwer-
den abtragen mußten, mittelbar unterworfen.
Die letztern hatten die Freyheiten, die den un-
mittelbaren ertheilt waren, nicht zu genießen.
Die unmittelbaren waren wiederum von zweyer-
ley Art. Einige hatten mittelbare, als Toͤch-
ter, mit ſich vereiniget, und es wurden daher
erſtere Mutterguͤter, letztere aber Zeideltoͤchter
genannt; die unmittelbaren aber, die ſich mit
keinen andern Guͤtern oder Toͤchtern verbunden
hatten, hießen einſchuͤchtige Zeidelguͤter. In
dem Laurenzer Walde waren dergleichen Guͤter
funfzig.
Die Beſitzer von dieſen Guͤtern, wie auch
die uͤber den Wald beſtellten Foͤrſter, ſtanden un-
ter einem Richter, welcher Zeidelmeiſter e) hieß,
und zu Feucht, einem zwo Meilen von Nuͤrn-
berg
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 1. Leipzig, 1781, S. 317. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie01_1781/343>, abgerufen am 25.11.2024.
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