ordnung wegen Beförderung des Seidenbaues, 1716 ein Patent wegen Pflanzung der Maul- beerbäume zur Beförderung der Seidenzucht, welches alle Stände ermuntert, den Seiden- bau und die Maulbeerzucht fleißig zu betreiben. Ein anders von 1719 wegen Bepflanzung der Kirchhöfe mit Maulbeerbäumen, ein Rescript von 1731. wegen Pflanzung der Maulbeerbäu- me, ein Edikt von 1742 wegen Anlegung der Plantagen von Maulbeerbäumen; 1745 schütz- te man die Plantagen durch ein Edikt, wel- ches diejenigen bestraft, welche dieselben beschä- digten; und 1750 ergieng ein Reglement we- gen Fortsetzung der Maulbeerplantagen und des Seidenbaues in Pommern, wo man denselbi- gen nun auch anfieng auszubreiten.
In diesen Verordnungen wurde unter an- dern zum besten des Seidenbaues festgesetzet, daß Seidenwürmereyer aus Italien gebracht, und unentgeldlich ausgetheilt werden sollten, daß Leute bestellt würden, denselben zu lehren, daß zur Fütterung Waisenknaben, Schüler und an- dere gebraucht würden; man legte 1721 viel dergleichen Pflanzungen auf Kirchhöfen an, und munterte die Prediger Kirchen- und Schuldie- ner auf dem Lande zum Seidenbau auf und über die im Lande gewonnene Seide jährlich Tabel- len einzuschicken, wie die gewonnene Seide zum Verkauf anzubringen, zur Aufmunterung dessel- ben befreyete man die einheimische Seide von allen Zollen und Abgaben; beförderte die Anle-
gung
ordnung wegen Befoͤrderung des Seidenbaues, 1716 ein Patent wegen Pflanzung der Maul- beerbaͤume zur Befoͤrderung der Seidenzucht, welches alle Staͤnde ermuntert, den Seiden- bau und die Maulbeerzucht fleißig zu betreiben. Ein anders von 1719 wegen Bepflanzung der Kirchhoͤfe mit Maulbeerbaͤumen, ein Reſcript von 1731. wegen Pflanzung der Maulbeerbaͤu- me, ein Edikt von 1742 wegen Anlegung der Plantagen von Maulbeerbaͤumen; 1745 ſchuͤtz- te man die Plantagen durch ein Edikt, wel- ches diejenigen beſtraft, welche dieſelben beſchaͤ- digten; und 1750 ergieng ein Reglement we- gen Fortſetzung der Maulbeerplantagen und des Seidenbaues in Pommern, wo man denſelbi- gen nun auch anfieng auszubreiten.
In dieſen Verordnungen wurde unter an- dern zum beſten des Seidenbaues feſtgeſetzet, daß Seidenwuͤrmereyer aus Italien gebracht, und unentgeldlich ausgetheilt werden ſollten, daß Leute beſtellt wuͤrden, denſelben zu lehren, daß zur Fuͤtterung Waiſenknaben, Schuͤler und an- dere gebraucht wuͤrden; man legte 1721 viel dergleichen Pflanzungen auf Kirchhoͤfen an, und munterte die Prediger Kirchen- und Schuldie- ner auf dem Lande zum Seidenbau auf und uͤber die im Lande gewonnene Seide jaͤhrlich Tabel- len einzuſchicken, wie die gewonnene Seide zum Verkauf anzubringen, zur Aufmunterung deſſel- ben befreyete man die einheimiſche Seide von allen Zollen und Abgaben; befoͤrderte die Anle-
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ordnung wegen Befoͤrderung des Seidenbaues,
1716 ein Patent wegen Pflanzung der Maul-
beerbaͤume zur Befoͤrderung der Seidenzucht,
welches alle Staͤnde ermuntert, den Seiden-
bau und die Maulbeerzucht fleißig zu betreiben.
Ein anders von 1719 wegen Bepflanzung der
Kirchhoͤfe mit Maulbeerbaͤumen, ein Reſcript
von 1731. wegen Pflanzung der Maulbeerbaͤu-
me, ein Edikt von 1742 wegen Anlegung der
Plantagen von Maulbeerbaͤumen; 1745 ſchuͤtz-
te man die Plantagen durch ein Edikt, wel-
ches diejenigen beſtraft, welche dieſelben beſchaͤ-
digten; und 1750 ergieng ein Reglement we-
gen Fortſetzung der Maulbeerplantagen und des
Seidenbaues in Pommern, wo man denſelbi-
gen nun auch anfieng auszubreiten.
In dieſen Verordnungen wurde unter an-
dern zum beſten des Seidenbaues feſtgeſetzet,
daß Seidenwuͤrmereyer aus Italien gebracht,
und unentgeldlich ausgetheilt werden ſollten, daß
Leute beſtellt wuͤrden, denſelben zu lehren, daß
zur Fuͤtterung Waiſenknaben, Schuͤler und an-
dere gebraucht wuͤrden; man legte 1721 viel
dergleichen Pflanzungen auf Kirchhoͤfen an, und
munterte die Prediger Kirchen- und Schuldie-
ner auf dem Lande zum Seidenbau auf und uͤber
die im Lande gewonnene Seide jaͤhrlich Tabel-
len einzuſchicken, wie die gewonnene Seide zum
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 1. Leipzig, 1781, S. 288. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie01_1781/314>, abgerufen am 24.11.2024.
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