zum Ackerbau, und 6 Koppeln zur Weide und Grasbau. Man hat bey dieser Einrichtung zwey Grundsätze, um neben einer gehörigen Cultur den Acker fruchtbar zu machen, nämlich Ruhe und Düngung. Die Erfahrung bestätiget daselbst, daß eine sechsjährige Ruhe einer Koppel, die ge- düngt liegen geblieben, im Kornbetrage eben die Wirkung habe, als ob sie gedüngt wäre, indem sie 3 Saaten nach einander aus der Ruhe tragen kann, und das 8te bis 12te Korn bringt. Der Grundsatz der Ruhe fällt bey Güthern, welche nach 3 Schlägen bewirthschaftet werden, fast ganz weg, zu dem kann da auch jeder Schlag zuweilen kaum zum vierten Theil gedüngt werden, weil der Viehstand nicht zureicht. Alles dieses, was von der Koppelwirthschaft gesagt worden, gilt im Holsteinischen nur von den sogenannten Geest- ländern, die auf trockenen und keiner Ueberströ- mung von der Nordsee, Elbe und Eider unter- worfenem Lande gelegen sind. Diese sind den Maschgüthern entgegengesetzt. Diese sind auf Ländereyen angeleget, welche ehemals von erwähn- ter See und Flüssen in großen Strecken ausge- worfen worden. Diese sind gegen das Ueberströ- men des Wassers mit hohen und starken Däm- men, welche man allda Teiche nennt, versehen; auf diesen ist die Wirthschaft ganz anders, als auf jenen, der Acker ist von solcher Güte, daß man das 24ste Korn in Anschlag bringt, der Grasbau ist so stark, daß das Vieh bis an den Bauch im Klee weidet, die Weiden so fett, daß
keine
H 4
zum Ackerbau, und 6 Koppeln zur Weide und Grasbau. Man hat bey dieſer Einrichtung zwey Grundſaͤtze, um neben einer gehoͤrigen Cultur den Acker fruchtbar zu machen, naͤmlich Ruhe und Duͤngung. Die Erfahrung beſtaͤtiget daſelbſt, daß eine ſechsjaͤhrige Ruhe einer Koppel, die ge- duͤngt liegen geblieben, im Kornbetrage eben die Wirkung habe, als ob ſie geduͤngt waͤre, indem ſie 3 Saaten nach einander aus der Ruhe tragen kann, und das 8te bis 12te Korn bringt. Der Grundſatz der Ruhe faͤllt bey Guͤthern, welche nach 3 Schlaͤgen bewirthſchaftet werden, faſt ganz weg, zu dem kann da auch jeder Schlag zuweilen kaum zum vierten Theil geduͤngt werden, weil der Viehſtand nicht zureicht. Alles dieſes, was von der Koppelwirthſchaft geſagt worden, gilt im Holſteiniſchen nur von den ſogenannten Geeſt- laͤndern, die auf trockenen und keiner Ueberſtroͤ- mung von der Nordſee, Elbe und Eider unter- worfenem Lande gelegen ſind. Dieſe ſind den Maſchguͤthern entgegengeſetzt. Dieſe ſind auf Laͤndereyen angeleget, welche ehemals von erwaͤhn- ter See und Fluͤſſen in großen Strecken ausge- worfen worden. Dieſe ſind gegen das Ueberſtroͤ- men des Waſſers mit hohen und ſtarken Daͤm- men, welche man allda Teiche nennt, verſehen; auf dieſen iſt die Wirthſchaft ganz anders, als auf jenen, der Acker iſt von ſolcher Guͤte, daß man das 24ſte Korn in Anſchlag bringt, der Grasbau iſt ſo ſtark, daß das Vieh bis an den Bauch im Klee weidet, die Weiden ſo fett, daß
keine
H 4
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0145"n="119"/>
zum Ackerbau, und 6 Koppeln zur Weide und<lb/>
Grasbau. Man hat bey dieſer Einrichtung zwey<lb/>
Grundſaͤtze, um neben einer gehoͤrigen Cultur den<lb/>
Acker fruchtbar zu machen, naͤmlich Ruhe und<lb/>
Duͤngung. Die Erfahrung beſtaͤtiget daſelbſt,<lb/>
daß eine ſechsjaͤhrige Ruhe einer Koppel, die ge-<lb/>
duͤngt liegen geblieben, im Kornbetrage eben die<lb/>
Wirkung habe, als ob ſie geduͤngt waͤre, indem<lb/>ſie 3 Saaten nach einander aus der Ruhe tragen<lb/>
kann, und das 8te bis 12te Korn bringt. Der<lb/>
Grundſatz der Ruhe faͤllt bey Guͤthern, welche<lb/>
nach 3 Schlaͤgen bewirthſchaftet werden, faſt ganz<lb/>
weg, zu dem kann da auch jeder Schlag zuweilen<lb/>
kaum zum vierten Theil geduͤngt werden, weil<lb/>
der Viehſtand nicht zureicht. Alles dieſes, was<lb/>
von der Koppelwirthſchaft geſagt worden, gilt im<lb/>
Holſteiniſchen nur von den ſogenannten Geeſt-<lb/>
laͤndern, die auf trockenen und keiner Ueberſtroͤ-<lb/>
mung von der Nordſee, Elbe und Eider unter-<lb/>
worfenem Lande gelegen ſind. Dieſe ſind den<lb/>
Maſchguͤthern entgegengeſetzt. Dieſe ſind auf<lb/>
Laͤndereyen angeleget, welche ehemals von erwaͤhn-<lb/>
ter See und Fluͤſſen in großen Strecken ausge-<lb/>
worfen worden. Dieſe ſind gegen das Ueberſtroͤ-<lb/>
men des Waſſers mit hohen und ſtarken Daͤm-<lb/>
men, welche man allda Teiche nennt, verſehen;<lb/>
auf dieſen iſt die Wirthſchaft ganz anders, als<lb/>
auf jenen, der Acker iſt von ſolcher Guͤte, daß<lb/>
man das 24ſte Korn in Anſchlag bringt, der<lb/>
Grasbau iſt ſo ſtark, daß das Vieh bis an den<lb/>
Bauch im Klee weidet, die Weiden ſo fett, daß<lb/><fwplace="bottom"type="sig">H 4</fw><fwplace="bottom"type="catch">keine</fw><lb/></p></div></body></text></TEI>
[119/0145]
zum Ackerbau, und 6 Koppeln zur Weide und
Grasbau. Man hat bey dieſer Einrichtung zwey
Grundſaͤtze, um neben einer gehoͤrigen Cultur den
Acker fruchtbar zu machen, naͤmlich Ruhe und
Duͤngung. Die Erfahrung beſtaͤtiget daſelbſt,
daß eine ſechsjaͤhrige Ruhe einer Koppel, die ge-
duͤngt liegen geblieben, im Kornbetrage eben die
Wirkung habe, als ob ſie geduͤngt waͤre, indem
ſie 3 Saaten nach einander aus der Ruhe tragen
kann, und das 8te bis 12te Korn bringt. Der
Grundſatz der Ruhe faͤllt bey Guͤthern, welche
nach 3 Schlaͤgen bewirthſchaftet werden, faſt ganz
weg, zu dem kann da auch jeder Schlag zuweilen
kaum zum vierten Theil geduͤngt werden, weil
der Viehſtand nicht zureicht. Alles dieſes, was
von der Koppelwirthſchaft geſagt worden, gilt im
Holſteiniſchen nur von den ſogenannten Geeſt-
laͤndern, die auf trockenen und keiner Ueberſtroͤ-
mung von der Nordſee, Elbe und Eider unter-
worfenem Lande gelegen ſind. Dieſe ſind den
Maſchguͤthern entgegengeſetzt. Dieſe ſind auf
Laͤndereyen angeleget, welche ehemals von erwaͤhn-
ter See und Fluͤſſen in großen Strecken ausge-
worfen worden. Dieſe ſind gegen das Ueberſtroͤ-
men des Waſſers mit hohen und ſtarken Daͤm-
men, welche man allda Teiche nennt, verſehen;
auf dieſen iſt die Wirthſchaft ganz anders, als
auf jenen, der Acker iſt von ſolcher Guͤte, daß
man das 24ſte Korn in Anſchlag bringt, der
Grasbau iſt ſo ſtark, daß das Vieh bis an den
Bauch im Klee weidet, die Weiden ſo fett, daß
keine
H 4
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 1. Leipzig, 1781, S. 119. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie01_1781/145>, abgerufen am 25.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.