Roepell, Richard: Polen um die Mitte des 18. Jahrhunderts. Gotha, 1876.nach der Hochzeit verlieh ihm August den Orden des weißen Solchergestalt nahm die "Familie" -- mit welchem Aus- 1) Bartoszewicz in der Encycl. powsz. 2) Szujski IV, p. 284. 3) Bartoszewicz in seinen Znakamici mezowie III, p. 170 drückt
sich sehr vorsichtig hierüber aus, indem er schreibt: "vielleicht gingen sie in die Pläne des Kurfürsten ein, und wollten ihn thätig bei einer Ver- änderung der Verfassung unterstützen." In der Encycl. powsz. dagegen spricht er sehr bestimmt von "Verpflichtungen", welche der Kanzler "sogar schriftlich" dem Könige gegenüber eingegangen sei, ohne doch deren Inhalt anzugeben. nach der Hochzeit verlieh ihm Auguſt den Orden des weißen Solchergeſtalt nahm die „Familie“ — mit welchem Aus- 1) Bartoszewicz in der Encycl. powsz. 2) Szujski IV, p. 284. 3) Bartoszewicz in ſeinen Znakamici męz̀owie III, p. 170 drückt
ſich ſehr vorſichtig hierüber aus, indem er ſchreibt: „vielleicht gingen ſie in die Pläne des Kurfürſten ein, und wollten ihn thätig bei einer Ver- änderung der Verfaſſung unterſtützen.“ In der Encycl. powsz. dagegen ſpricht er ſehr beſtimmt von „Verpflichtungen“, welche der Kanzler „ſogar ſchriftlich“ dem Könige gegenüber eingegangen ſei, ohne doch deren Inhalt anzugeben. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0051" n="37"/> nach der Hochzeit verlieh ihm Auguſt den Orden des weißen<lb/> Adler und erhob ihn ein paar Monate darauf zum Woiwoden<lb/> von Rußland (11. November 1731), in welcher Landſchaft die<lb/> Mehrzahl der Güter der Frau lag <note place="foot" n="1)"><hi rendition="#g">Bartoszewicz</hi> in der <hi rendition="#aq">Encycl. powsz.</hi></note>.</p><lb/> <p>Solchergeſtalt nahm die „Familie“ — mit welchem Aus-<lb/> druck man ſehr bald die Czartoryski, Poniatowski und deren<lb/> nähere Verwandten zu bezeichnen anfing — bereits in dem<lb/> letzten Jahrzehnt der Regierung Auguſt <hi rendition="#aq">II.</hi> eine ſehr bedeutende<lb/> Stellung ein. Poniatowski galt gegenüber der Oppoſition der<lb/> Potocki, Radzivil, Sapieha u. a. als das Haupt der Parthei<lb/> des Königs, und ſoll nebſt ſeinem Schwager, dem lithauiſchen<lb/> Unterkanzler, als Dank für die Unterſtützung, welche Auguſt <hi rendition="#aq">II.</hi><lb/> der Familie bei der Heirath Auguſt Czartoryski’s geleiſtet hatte,<lb/> dem Könige das Verſprechen gegeben haben, bei der nächſten<lb/> Königswahl für ſeinen älteſten Sohn zu ſtimmen und zu<lb/> wirken <note place="foot" n="2)"><hi rendition="#aq"><hi rendition="#g">Szujski</hi> IV, p.</hi> 284.</note>. In wie fern ſie aber auf die weiteren Pläne des<lb/> Königs, ſich zum „Erbkönig“ in Polen zu machen, eingegangen<lb/> ſind, wiſſen wir bis jetzt mit Sicherheit nicht <note place="foot" n="3)"><hi rendition="#g">Bartoszewicz</hi> in ſeinen <hi rendition="#aq">Znakamici męz̀owie III, p.</hi> 170 drückt<lb/> ſich ſehr vorſichtig hierüber aus, indem er ſchreibt: „<hi rendition="#g">vielleicht</hi> gingen ſie<lb/> in die Pläne des Kurfürſten ein, und wollten ihn thätig bei einer Ver-<lb/> änderung der Verfaſſung unterſtützen.“ In der <hi rendition="#aq">Encycl. powsz.</hi> dagegen<lb/> ſpricht er ſehr beſtimmt von „Verpflichtungen“, welche der Kanzler „ſogar<lb/> ſchriftlich“ dem Könige gegenüber eingegangen ſei, ohne doch deren Inhalt<lb/> anzugeben.</note>. An und für<lb/> ſich wäre es grade nicht unwahrſcheinlich. Denn Poniatowski,<lb/> damals der politiſche Führer der „Familie“, war als treuer<lb/> Diener und Freund Karl <hi rendition="#aq">XII.</hi> unzweifelhaft auch ein Freund<lb/> eines ſtarken Königthums; die Czartoryski aber aufgewachſen<lb/> unter dem Einfluß einer Mutter, welche Ludwig <hi rendition="#aq">XIV.</hi> auf das<lb/> lebhafteſte verehrte und alles polniſche Weſen verachtete, haben<lb/> gewiß von früher Jugend an die Reformidee in ſich aufge-<lb/> nommen, deren Durchführung die Arbeit ihres Lebens ward.<lb/> Von dem jüngern, Auguſt, wiſſen wir beſtimmt, daß ihm, be-<lb/> reits als er noch ein junger Mann war, die altväterlichen<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [37/0051]
nach der Hochzeit verlieh ihm Auguſt den Orden des weißen
Adler und erhob ihn ein paar Monate darauf zum Woiwoden
von Rußland (11. November 1731), in welcher Landſchaft die
Mehrzahl der Güter der Frau lag 1).
Solchergeſtalt nahm die „Familie“ — mit welchem Aus-
druck man ſehr bald die Czartoryski, Poniatowski und deren
nähere Verwandten zu bezeichnen anfing — bereits in dem
letzten Jahrzehnt der Regierung Auguſt II. eine ſehr bedeutende
Stellung ein. Poniatowski galt gegenüber der Oppoſition der
Potocki, Radzivil, Sapieha u. a. als das Haupt der Parthei
des Königs, und ſoll nebſt ſeinem Schwager, dem lithauiſchen
Unterkanzler, als Dank für die Unterſtützung, welche Auguſt II.
der Familie bei der Heirath Auguſt Czartoryski’s geleiſtet hatte,
dem Könige das Verſprechen gegeben haben, bei der nächſten
Königswahl für ſeinen älteſten Sohn zu ſtimmen und zu
wirken 2). In wie fern ſie aber auf die weiteren Pläne des
Königs, ſich zum „Erbkönig“ in Polen zu machen, eingegangen
ſind, wiſſen wir bis jetzt mit Sicherheit nicht 3). An und für
ſich wäre es grade nicht unwahrſcheinlich. Denn Poniatowski,
damals der politiſche Führer der „Familie“, war als treuer
Diener und Freund Karl XII. unzweifelhaft auch ein Freund
eines ſtarken Königthums; die Czartoryski aber aufgewachſen
unter dem Einfluß einer Mutter, welche Ludwig XIV. auf das
lebhafteſte verehrte und alles polniſche Weſen verachtete, haben
gewiß von früher Jugend an die Reformidee in ſich aufge-
nommen, deren Durchführung die Arbeit ihres Lebens ward.
Von dem jüngern, Auguſt, wiſſen wir beſtimmt, daß ihm, be-
reits als er noch ein junger Mann war, die altväterlichen
1) Bartoszewicz in der Encycl. powsz.
2) Szujski IV, p. 284.
3) Bartoszewicz in ſeinen Znakamici męz̀owie III, p. 170 drückt
ſich ſehr vorſichtig hierüber aus, indem er ſchreibt: „vielleicht gingen ſie
in die Pläne des Kurfürſten ein, und wollten ihn thätig bei einer Ver-
änderung der Verfaſſung unterſtützen.“ In der Encycl. powsz. dagegen
ſpricht er ſehr beſtimmt von „Verpflichtungen“, welche der Kanzler „ſogar
ſchriftlich“ dem Könige gegenüber eingegangen ſei, ohne doch deren Inhalt
anzugeben.
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