Roepell, Richard: Polen um die Mitte des 18. Jahrhunderts. Gotha, 1876.15. März: der Kanzler Czartoryski, der Woiwode von Inow- 1) Szujski IV, 355. 2) Benoit, Bericht vom 9., 12., 16. März, 6. April: nach dem
15. März: der Kanzler Czartoryski, der Woiwode von Inow- 1) Szujski IV, 355. 2) Benoit, Bericht vom 9., 12., 16. März, 6. April: nach dem
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0188" n="174"/> 15. März: der Kanzler Czartoryski, der Woiwode von Inow-<lb/> raclaw, Andreas Zamoyski, der Biſchof von Ploczk, Szep-<lb/> ticki u. A. ſprachen ſich gegen den Herzog Karl aus, und der<lb/> erſtere verſagte es ſich dabei nicht, den König daran zu erinnern,<lb/> daß er ihm die böſen Folgen der Erhebung des Prinzen ſchon<lb/> im Jahre 1758 vorausgeſagt habe. Er rechtfertigte zugleich<lb/> die Intervention Rußlands durch eine Begründung, welche<lb/> ſpäter von dieſem ihm ſelbſt und ſeinen ihm theuerſten Lebens-<lb/> plänen entgegengehalten ward. „Denn“ — ſagte er — „wie<lb/> es ein eſſentieller politiſcher Grundſatz in ganz Europa iſt, ſo<lb/> iſt es am eſſentiellſten für das uns benachbarte, befreundete<lb/> und in Vertragsverhältniſſen mit uns ſtehende Rußland, das<lb/> Recht und die Freiheiten, auf welchen unſre Republik ruht, in<lb/> der Form des einmal feſtgeſtellten <hi rendition="#aq">regiminis</hi> unerſchüttert<lb/> aufrecht zu halten.“ Allein die Majorität der Senatoren<lb/> (48 <hi rendition="#aq">c.</hi> 12) <note place="foot" n="1)"><hi rendition="#aq"><hi rendition="#g">Szujski</hi> IV,</hi> 355.</note> ſtimmte dafür, daß der Prinz in Kurland, ſei<lb/> es auch mit Gewalt, gehalten werden ſolle: einig waren beide<lb/> Partheien nur darin, daß ein außerordentlicher Reichstag aus-<lb/> zuſchreiben ſei, gegen welchen ſich wieder der König anfangs<lb/> ſträubte, weil er, nach ſiebenjährigem Exil und krank wie er<lb/> war, die Rückkehr nach Dresden dringend erſehnte. Der<lb/> Senatsbeſchluß übertrug dem Primas und den Feldherren der<lb/> Krone und Lithauens, während der Abweſenheit des Königs<lb/> auf die Erhaltung der Sicherheit der Gränzen der Republik<lb/> und ihrer Lehen Bedacht zu nehmen, wies die Kronanwälte<lb/> von Polen und Lithauen an, den Ernſt Johann Grafen Biron<lb/> als Störer des öffentlichen Friedens vor Gericht zu laden, er-<lb/> mächtigte die nach Kurland geſandten Kommiſſaire dem Herzog<lb/> Karl und deſſen Rechten auch ferner beizuſtehen, und ſprach<lb/> die Nothwendigkeit der Berufung eines außerordentlichen Reichs-<lb/> tages aus. Nachdem Auguſt dann die dieſen betreffenden<lb/> Univerſalien, ohne jedoch den Tag der Berufung zu beſtimmen<lb/> unterzeichnet hatte (22. April), verließ er drei Tage darauf<lb/> Warſchau, um es nicht wieder zu ſehen <note xml:id="seg2pn_20_1" next="#seg2pn_20_2" place="foot" n="2)"><hi rendition="#g">Benoit</hi>, Bericht vom 9., 12., 16. März, 6. April: nach dem</note>.</p><lb/> </div> </body> </text> </TEI> [174/0188]
15. März: der Kanzler Czartoryski, der Woiwode von Inow-
raclaw, Andreas Zamoyski, der Biſchof von Ploczk, Szep-
ticki u. A. ſprachen ſich gegen den Herzog Karl aus, und der
erſtere verſagte es ſich dabei nicht, den König daran zu erinnern,
daß er ihm die böſen Folgen der Erhebung des Prinzen ſchon
im Jahre 1758 vorausgeſagt habe. Er rechtfertigte zugleich
die Intervention Rußlands durch eine Begründung, welche
ſpäter von dieſem ihm ſelbſt und ſeinen ihm theuerſten Lebens-
plänen entgegengehalten ward. „Denn“ — ſagte er — „wie
es ein eſſentieller politiſcher Grundſatz in ganz Europa iſt, ſo
iſt es am eſſentiellſten für das uns benachbarte, befreundete
und in Vertragsverhältniſſen mit uns ſtehende Rußland, das
Recht und die Freiheiten, auf welchen unſre Republik ruht, in
der Form des einmal feſtgeſtellten regiminis unerſchüttert
aufrecht zu halten.“ Allein die Majorität der Senatoren
(48 c. 12) 1) ſtimmte dafür, daß der Prinz in Kurland, ſei
es auch mit Gewalt, gehalten werden ſolle: einig waren beide
Partheien nur darin, daß ein außerordentlicher Reichstag aus-
zuſchreiben ſei, gegen welchen ſich wieder der König anfangs
ſträubte, weil er, nach ſiebenjährigem Exil und krank wie er
war, die Rückkehr nach Dresden dringend erſehnte. Der
Senatsbeſchluß übertrug dem Primas und den Feldherren der
Krone und Lithauens, während der Abweſenheit des Königs
auf die Erhaltung der Sicherheit der Gränzen der Republik
und ihrer Lehen Bedacht zu nehmen, wies die Kronanwälte
von Polen und Lithauen an, den Ernſt Johann Grafen Biron
als Störer des öffentlichen Friedens vor Gericht zu laden, er-
mächtigte die nach Kurland geſandten Kommiſſaire dem Herzog
Karl und deſſen Rechten auch ferner beizuſtehen, und ſprach
die Nothwendigkeit der Berufung eines außerordentlichen Reichs-
tages aus. Nachdem Auguſt dann die dieſen betreffenden
Univerſalien, ohne jedoch den Tag der Berufung zu beſtimmen
unterzeichnet hatte (22. April), verließ er drei Tage darauf
Warſchau, um es nicht wieder zu ſehen 2).
1) Szujski IV, 355.
2) Benoit, Bericht vom 9., 12., 16. März, 6. April: nach dem
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |