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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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Ebenso ist in den Aufsätzen Eingleisiger Betrieb und Unfälle darauf hingewiesen, daß der größeren Sicherheit des Z. durch Einschränkung der Möglichkeit der Zugzusammenstöße (s. d.) andere dem Z. infolge des geringen Gleisabstandes auf der freien Strecke (s. Begegnen der Züge) eigentümliche Gefahren gegenüberstehen (s. Ztg. d. VDEV. 1918, S. 1011). Endlich sind im Aufsatz Eingleisiger Betrieb die Abweichungen vom Z. durch vorübergehend notwendig werdende Einführung des eingleisigen Betriebs besprochen. Aus allem ergibt sich, daß der Begriff Z. ebenso wie dies für den eingleisigen Betrieb gilt, häufige Anwendung in den Betriebsvorschriften finden muß und daher grundlegende Bedeutung für den Aufbau dieser Vorschriften hat. Dies gilt auch für den Betrieb auf Bahnen mit 3 oder 4 Gleisen, die in der Regel wie eine zweigleisige Bahn mit danebenliegender eingleisiger oder wie 2 zweigleisige Bahnen betrieben werden (s. Mehrgleisige Strecken).

Über die Zweckmäßigkeit des Rechts- oder Linksfahrens (s. d.) beim Z. ist viel gestritten worden. Die Frage hat erst im Laufe der Entwicklung des Eisenbahnwesens mit Zunahme der Verkehrsdichtigkeit und Änderung der Bauart der Lokomotiven Bedeutung gewonnen. In England wurde von Anfang an links gefahren. Es wurde in den meisten Ländern nachgeahmt. Nur in Deutschland entschied man sich nach dem Vorgange Preußens schon frühzeitig zum Rechtsfahren und veranlaßte die Bahnen, die wie z. B. die Hannoversche Staatsbahn dem englischen Vorbilde gefolgt waren, zum Umbau der Bahnhöfe und zur Einführung des Rechtsfahrens. Die Zweckmäßigkeit dieser Betriebsweise folgt aus der Bau- und Bedienungsweise der Dampflokomotive. Zur Beschickung des Feuers steht der Heizer am besten links von der Feuertür, damit ihm diese anstrengende Tätigkeit durch rechtshändige Bedienung der Kohlenschaufel erleichtert wird. Für den Führer bleibt der Platz rechts neben der Feuertür. Damit er von hier aus die Signale zuverlässig beobachten kann, müssen sie rechts von ihm erscheinen, also rechts neben dem Fahrgleise stehen, d. h. es muß das rechtsliegende Gleis benutzt, also rechts gefahren werden.

Breusing.


Zweikammerbremsen s. Bremsen.


Zwergeisenbahnen sind Schienenwege von außergewöhnlich kleiner Spurweite, S 60 cm, und mit außergewöhnlich kleinen Beförderungsmitteln - größte Höhe über Schienenoberkante bis zu 1·75 m - für Personen- und Güterverkehr. Der Eindruck des Zwerghaften wird besonders hervorgerufen, wenn die Antriebsmittel denen der Eisenbahnen gewöhnlicher Größe nachgebildet sind. Die Fahrzeuge sind meist offen.

Praktische Anwendung haben die Z. gefunden - außer auf Ausstellungen - namentlich in England als Zubringerlinien von großen Landgutsitzen zur nächsten Bahnstation einer Hauptbahn.

Als Beispiele sind zu nennen:

Die von dem englischen Ingenieur P. Heywood auf der ausgedehnten Besitzung des Herzogs von Westminster in der Nähe der Hauptbahnstation Balderston in England erbaute Z.; sie dient mit einer Länge von etwa 5·5 km Haupt- und 3·5 km Nebengleisen zur Beförderung von Gütern und Personen zwischen Wirtschaftsgebäuden, Gartenanlagen, Herrenhaus und Bahnstation und hat eine Spurweite von 0·36 m. Als Antriebsmittel sind 2 kleine Dampflokomotiven von 3 t Leer- und 4·5 t Betriebsgewicht vorhanden mit einem Fassungsvermögen von etwa 0·05 t Kohle und 350 l Wasser; sie sind imstande, Krümmungen von 7·6 m Halbmesser zu durchfahren. Die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit beträgt bei einer Belastung von rd. 20 t etwa 18 km/Std., der tägliche Kohleverbrauch dabei etwa 0·15 t und zu Zeiten des stärksten Verkehrs bis zu 6 t. Die Betriebskosten belaufen sich einschließlich der Abschreibung, der Löhne für das Bahnpersonal - 1 Lokomotivführer, 1 Bremser und 2 Streckenarbeiter - und der Bahnunterhaltung auf etwa 35 Goldmark für den Tag.

Eine ähnliche Anlage von 0·36 m Spurweite gehört zu dem Besitztum eines Herrn C. H. Bartholnew, Blakesley Hill, in England, die, mit Dampf- und Gasolinlokomotiven betrieben, ebenfalls als Zubringerlinie vom Herrensitz zur Hauptbahnstation dient. Jeder Zug besteht aus Lokomotive und 3 Wagen mit je 12 Sitzplätzen. Die Schienen ruhen auf Querschwellen aus Stahl von 6 kg/m Gewicht. Mehrere Brücken über einen sich durch das Besitztum schlängelnden Bach, erhebliche Erdarbeiten zur Herstellung des Bahnkörpers, sowie elektrische Signaleinrichtung und Streckenfernsprecher zeichnen diese Z. aus.

Als eine Art von Z. ist auch die 31 km lange Kleinbahn anzusprechen, die von Odawara nach Atami, einem Kurort auf der japanischen Halbinsel Izu führt. Die Fahrzeuge dieser Bahn haben nämlich nur eine Höhe von etwa 1·75 m über Schienenoberkante; sie sind überdacht und fast würfelförmig gebaut. Jeder Zug besteht aus 3 Wagen, die einzeln, in mehreren Metern Abstand voneinander, von

Ebenso ist in den Aufsätzen Eingleisiger Betrieb und Unfälle darauf hingewiesen, daß der größeren Sicherheit des Z. durch Einschränkung der Möglichkeit der Zugzusammenstöße (s. d.) andere dem Z. infolge des geringen Gleisabstandes auf der freien Strecke (s. Begegnen der Züge) eigentümliche Gefahren gegenüberstehen (s. Ztg. d. VDEV. 1918, S. 1011). Endlich sind im Aufsatz Eingleisiger Betrieb die Abweichungen vom Z. durch vorübergehend notwendig werdende Einführung des eingleisigen Betriebs besprochen. Aus allem ergibt sich, daß der Begriff Z. ebenso wie dies für den eingleisigen Betrieb gilt, häufige Anwendung in den Betriebsvorschriften finden muß und daher grundlegende Bedeutung für den Aufbau dieser Vorschriften hat. Dies gilt auch für den Betrieb auf Bahnen mit 3 oder 4 Gleisen, die in der Regel wie eine zweigleisige Bahn mit danebenliegender eingleisiger oder wie 2 zweigleisige Bahnen betrieben werden (s. Mehrgleisige Strecken).

Über die Zweckmäßigkeit des Rechts- oder Linksfahrens (s. d.) beim Z. ist viel gestritten worden. Die Frage hat erst im Laufe der Entwicklung des Eisenbahnwesens mit Zunahme der Verkehrsdichtigkeit und Änderung der Bauart der Lokomotiven Bedeutung gewonnen. In England wurde von Anfang an links gefahren. Es wurde in den meisten Ländern nachgeahmt. Nur in Deutschland entschied man sich nach dem Vorgange Preußens schon frühzeitig zum Rechtsfahren und veranlaßte die Bahnen, die wie z. B. die Hannoversche Staatsbahn dem englischen Vorbilde gefolgt waren, zum Umbau der Bahnhöfe und zur Einführung des Rechtsfahrens. Die Zweckmäßigkeit dieser Betriebsweise folgt aus der Bau- und Bedienungsweise der Dampflokomotive. Zur Beschickung des Feuers steht der Heizer am besten links von der Feuertür, damit ihm diese anstrengende Tätigkeit durch rechtshändige Bedienung der Kohlenschaufel erleichtert wird. Für den Führer bleibt der Platz rechts neben der Feuertür. Damit er von hier aus die Signale zuverlässig beobachten kann, müssen sie rechts von ihm erscheinen, also rechts neben dem Fahrgleise stehen, d. h. es muß das rechtsliegende Gleis benutzt, also rechts gefahren werden.

Breusing.


Zweikammerbremsen s. Bremsen.


Zwergeisenbahnen sind Schienenwege von außergewöhnlich kleiner Spurweite, S ⪙ 60 cm, und mit außergewöhnlich kleinen Beförderungsmitteln – größte Höhe über Schienenoberkante bis zu 1·75 m – für Personen- und Güterverkehr. Der Eindruck des Zwerghaften wird besonders hervorgerufen, wenn die Antriebsmittel denen der Eisenbahnen gewöhnlicher Größe nachgebildet sind. Die Fahrzeuge sind meist offen.

Praktische Anwendung haben die Z. gefunden – außer auf Ausstellungen – namentlich in England als Zubringerlinien von großen Landgutsitzen zur nächsten Bahnstation einer Hauptbahn.

Als Beispiele sind zu nennen:

Die von dem englischen Ingenieur P. Heywood auf der ausgedehnten Besitzung des Herzogs von Westminster in der Nähe der Hauptbahnstation Balderston in England erbaute Z.; sie dient mit einer Länge von etwa 5·5 km Haupt- und 3·5 km Nebengleisen zur Beförderung von Gütern und Personen zwischen Wirtschaftsgebäuden, Gartenanlagen, Herrenhaus und Bahnstation und hat eine Spurweite von 0·36 m. Als Antriebsmittel sind 2 kleine Dampflokomotiven von 3 t Leer- und 4·5 t Betriebsgewicht vorhanden mit einem Fassungsvermögen von etwa 0·05 t Kohle und 350 l Wasser; sie sind imstande, Krümmungen von 7·6 m Halbmesser zu durchfahren. Die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit beträgt bei einer Belastung von rd. 20 t etwa 18 km/Std., der tägliche Kohleverbrauch dabei etwa 0·15 t und zu Zeiten des stärksten Verkehrs bis zu 6 t. Die Betriebskosten belaufen sich einschließlich der Abschreibung, der Löhne für das Bahnpersonal – 1 Lokomotivführer, 1 Bremser und 2 Streckenarbeiter – und der Bahnunterhaltung auf etwa 35 Goldmark für den Tag.

Eine ähnliche Anlage von 0·36 m Spurweite gehört zu dem Besitztum eines Herrn C. H. Bartholnew, Blakesley Hill, in England, die, mit Dampf- und Gasolinlokomotiven betrieben, ebenfalls als Zubringerlinie vom Herrensitz zur Hauptbahnstation dient. Jeder Zug besteht aus Lokomotive und 3 Wagen mit je 12 Sitzplätzen. Die Schienen ruhen auf Querschwellen aus Stahl von 6 kg/m Gewicht. Mehrere Brücken über einen sich durch das Besitztum schlängelnden Bach, erhebliche Erdarbeiten zur Herstellung des Bahnkörpers, sowie elektrische Signaleinrichtung und Streckenfernsprecher zeichnen diese Z. aus.

Als eine Art von Z. ist auch die 31 km lange Kleinbahn anzusprechen, die von Odawara nach Atami, einem Kurort auf der japanischen Halbinsel Izu führt. Die Fahrzeuge dieser Bahn haben nämlich nur eine Höhe von etwa 1·75 m über Schienenoberkante; sie sind überdacht und fast würfelförmig gebaut. Jeder Zug besteht aus 3 Wagen, die einzeln, in mehreren Metern Abstand voneinander, von

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[534/0567] Ebenso ist in den Aufsätzen Eingleisiger Betrieb und Unfälle darauf hingewiesen, daß der größeren Sicherheit des Z. durch Einschränkung der Möglichkeit der Zugzusammenstöße (s. d.) andere dem Z. infolge des geringen Gleisabstandes auf der freien Strecke (s. Begegnen der Züge) eigentümliche Gefahren gegenüberstehen (s. Ztg. d. VDEV. 1918, S. 1011). Endlich sind im Aufsatz Eingleisiger Betrieb die Abweichungen vom Z. durch vorübergehend notwendig werdende Einführung des eingleisigen Betriebs besprochen. Aus allem ergibt sich, daß der Begriff Z. ebenso wie dies für den eingleisigen Betrieb gilt, häufige Anwendung in den Betriebsvorschriften finden muß und daher grundlegende Bedeutung für den Aufbau dieser Vorschriften hat. Dies gilt auch für den Betrieb auf Bahnen mit 3 oder 4 Gleisen, die in der Regel wie eine zweigleisige Bahn mit danebenliegender eingleisiger oder wie 2 zweigleisige Bahnen betrieben werden (s. Mehrgleisige Strecken). Über die Zweckmäßigkeit des Rechts- oder Linksfahrens (s. d.) beim Z. ist viel gestritten worden. Die Frage hat erst im Laufe der Entwicklung des Eisenbahnwesens mit Zunahme der Verkehrsdichtigkeit und Änderung der Bauart der Lokomotiven Bedeutung gewonnen. In England wurde von Anfang an links gefahren. Es wurde in den meisten Ländern nachgeahmt. Nur in Deutschland entschied man sich nach dem Vorgange Preußens schon frühzeitig zum Rechtsfahren und veranlaßte die Bahnen, die wie z. B. die Hannoversche Staatsbahn dem englischen Vorbilde gefolgt waren, zum Umbau der Bahnhöfe und zur Einführung des Rechtsfahrens. Die Zweckmäßigkeit dieser Betriebsweise folgt aus der Bau- und Bedienungsweise der Dampflokomotive. Zur Beschickung des Feuers steht der Heizer am besten links von der Feuertür, damit ihm diese anstrengende Tätigkeit durch rechtshändige Bedienung der Kohlenschaufel erleichtert wird. Für den Führer bleibt der Platz rechts neben der Feuertür. Damit er von hier aus die Signale zuverlässig beobachten kann, müssen sie rechts von ihm erscheinen, also rechts neben dem Fahrgleise stehen, d. h. es muß das rechtsliegende Gleis benutzt, also rechts gefahren werden. Breusing. Zweikammerbremsen s. Bremsen. Zwergeisenbahnen sind Schienenwege von außergewöhnlich kleiner Spurweite, S ⪙ 60 cm, und mit außergewöhnlich kleinen Beförderungsmitteln – größte Höhe über Schienenoberkante bis zu 1·75 m – für Personen- und Güterverkehr. Der Eindruck des Zwerghaften wird besonders hervorgerufen, wenn die Antriebsmittel denen der Eisenbahnen gewöhnlicher Größe nachgebildet sind. Die Fahrzeuge sind meist offen. Praktische Anwendung haben die Z. gefunden – außer auf Ausstellungen – namentlich in England als Zubringerlinien von großen Landgutsitzen zur nächsten Bahnstation einer Hauptbahn. Als Beispiele sind zu nennen: Die von dem englischen Ingenieur P. Heywood auf der ausgedehnten Besitzung des Herzogs von Westminster in der Nähe der Hauptbahnstation Balderston in England erbaute Z.; sie dient mit einer Länge von etwa 5·5 km Haupt- und 3·5 km Nebengleisen zur Beförderung von Gütern und Personen zwischen Wirtschaftsgebäuden, Gartenanlagen, Herrenhaus und Bahnstation und hat eine Spurweite von 0·36 m. Als Antriebsmittel sind 2 kleine Dampflokomotiven von 3 t Leer- und 4·5 t Betriebsgewicht vorhanden mit einem Fassungsvermögen von etwa 0·05 t Kohle und 350 l Wasser; sie sind imstande, Krümmungen von 7·6 m Halbmesser zu durchfahren. Die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit beträgt bei einer Belastung von rd. 20 t etwa 18 km/Std., der tägliche Kohleverbrauch dabei etwa 0·15 t und zu Zeiten des stärksten Verkehrs bis zu 6 t. Die Betriebskosten belaufen sich einschließlich der Abschreibung, der Löhne für das Bahnpersonal – 1 Lokomotivführer, 1 Bremser und 2 Streckenarbeiter – und der Bahnunterhaltung auf etwa 35 Goldmark für den Tag. Eine ähnliche Anlage von 0·36 m Spurweite gehört zu dem Besitztum eines Herrn C. H. Bartholnew, Blakesley Hill, in England, die, mit Dampf- und Gasolinlokomotiven betrieben, ebenfalls als Zubringerlinie vom Herrensitz zur Hauptbahnstation dient. Jeder Zug besteht aus Lokomotive und 3 Wagen mit je 12 Sitzplätzen. Die Schienen ruhen auf Querschwellen aus Stahl von 6 kg/m Gewicht. Mehrere Brücken über einen sich durch das Besitztum schlängelnden Bach, erhebliche Erdarbeiten zur Herstellung des Bahnkörpers, sowie elektrische Signaleinrichtung und Streckenfernsprecher zeichnen diese Z. aus. Als eine Art von Z. ist auch die 31 km lange Kleinbahn anzusprechen, die von Odawara nach Atami, einem Kurort auf der japanischen Halbinsel Izu führt. Die Fahrzeuge dieser Bahn haben nämlich nur eine Höhe von etwa 1·75 m über Schienenoberkante; sie sind überdacht und fast würfelförmig gebaut. Jeder Zug besteht aus 3 Wagen, die einzeln, in mehreren Metern Abstand voneinander, von

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 534. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/567>, abgerufen am 21.11.2024.