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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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Für besondere Fälle, insbesondere bei eingleisigen Bahnen, sind noch Zusätze erforderlich.

Abgemeldet werden die Züge in der Regel von Zugmeldestelle zu Zugmeldestelle, und zwar zu dem Zeitpunkt, in dem der Zug auf der zum Abmelden verpflichteten Stelle ab- oder durchfährt. Die Abmeldung lautet z. B. für einen Zug mit der Nummer 7
Z 7 ab 615.

Zurückgemeldet wird von Zugfolgestelle zu Zugfolgestelle. Durch die Rückmeldung wird bestätigt, daß die Zugfahrt ordnungsmäßig verlaufen und der von dem Zuge verlassene Gleisabschnitt frei ist. Die Meldung lautet für das vorbezeichnete Beispiel
Z 7 hier.

Auf Stationen, wo die Zugfolgestellen durch Telegraph verbunden sind, ist zu den den Zuglauf betreffenden Meldungen der Telegraph zu benutzen, so weit nicht ausdrücklich durch allgemeine Vorschriften oder besondere Anordnungen der Fernsprecher dafür zugelassen ist.

Über die Zugmeldungen wird ein besonderes Buch - das Zugmeldebuch - geführt.

Auf den Strecken, die mit elektrischer Streckenblockung versehen sind, kann das telegraphische Zugmeldeverfahren ganz oder teilweise durch die Bedienung des Streckenblocks ersetzt werden.

Auf mit Streckenblockung ausgerüsteten Bahnstrecken fällt im regelmäßigen Betrieb die telegraphische Rückmeldung ganz fort. An ihre Stelle tritt Rückblockung, bei der das Endfeld einer Blockstelle oder Blockendstelle geblockt und das Anfangsfeld der rückwärts davon gelegenen Zugfolgestelle entblockt wird. Damit wird das Signal dieser Zugfolgestelle freigegeben und ihr gestattet, einen anderen Zug folgen zu lassen.

Die Abmeldung eines Zugs wird in gewissem Umfange ersetzt durch die von Blockstelle zu Blockstelle fortschreitende Vorblockung. Hierbei wird auf der Blockstelle, der sich ein Zug nähert, das weiße Endfeld in Rot verwandelt und dadurch angezeigt, daß auf der rückwärts gelegenen Zugfolgestelle ein Zug abgelassen ist. Über Art und Nummer des Zuges gibt die Vorblockung keine Auskunft. Wo Wert darauf zu legen ist, daß auch hierüber Mitteilung erfolgt, muß neben der Vorblockung telegraphisch abgemeldet werden.

Auf den zum Bereich der Zweigstelle Preußen-Hessen gehörigen Strecken der Reichsbahn werden, sofern nicht von der Reichsbahndirektion anderes bestimmt ist, die Züge bei zweigleisigem Betrieb neben der Blockbedienung abgemeldet.

Das Anbieten und Annehmen der Züge auf eingleisigen Strecken und bei zeitweise eingleisigem Betrieb oder beim ausnahmsweisen Befahren des falschen Gleises auf zweigleisigen Strecken wird auf den mit Streckenblockung ausgerüsteten Strecken stets neben der Blockbedienung durchgeführt. Erst nachdem der Zug von dem Fahrdienstleiter der Station, der er angeboten ist, angenommen ist, wird bei eingleisigem Betrieb das der Annahme entsprechende Erlaubnisabgabefeld geblockt und damit auf der Abfahrstation des Zugs das zugehörige Erlaubnisempfangsfeld entblockt.

Für die österreichischen Bahnen ist in dem Artikel 109 der Vorschriften für den Verkehrsdienst Bestimmung über die Regelung der Zugfolge getroffen. Die Bahnlinien sind darnach in Raumabschnitte geteilt, die entweder durch die Stationen (Ausweichen) oder durch zwischen je zwei Stationen (Ausweichen) eingeschaltete, mit feststehenden Raumabschlußsignalen versehene Zugmelde- oder Blockposten begrenzt sind.

Im ersteren Fall wird die Zugfolge durch die Stationen (Ausweichen) allein geregelt - Fahren im Stationsabstand -, während in Strecken mit Raumabschlußeinrichtungen auch die diese bedienenden Zugmeldestellen oder Blockwächter zur Regelung der Zugfolgen berufen sind - Fahren im Abstand der Block- oder Zugmeldeposten.

Innerhalb eines jeden Raumabschnitts darf sich auf jedem Gleis nur ein Zug befinden.

Die Einfahrt eines Zugs in einen Raumabschnitt ist auf den Strecken, die durch Zugmelde- oder Blockposten unterteilt sind, dem nächstgelegenen Posten (Station, Ausweiche) durch einmaliges längeres Läuten mittels des Weckers anzuzeigen (Vormeldung). Dieses Zeichen ist von der Station (Ausweiche) vor der Ausfahrt des Zugs, von den Zugmelde- und Blockposten erst dann zu geben, wenn der Zug in Sicht kommt.

Ist bei Eintreffen der Vormeldung der Raumabschnitt noch besetzt, so ist dies dem rückwärts gelegenen Zugmeldeposten (Station, Ausweiche) durch fünf mäßig lange, durch kurze Pausen getrennte Weckerzeichen anzuzeigen und telephonisch mit den Worten "Strecke besetzt" bekanntzugeben.

Die Feststellung, daß ein Raumabschnitt für einen nachfolgenden Zug frei geworden ist,

Für besondere Fälle, insbesondere bei eingleisigen Bahnen, sind noch Zusätze erforderlich.

Abgemeldet werden die Züge in der Regel von Zugmeldestelle zu Zugmeldestelle, und zwar zu dem Zeitpunkt, in dem der Zug auf der zum Abmelden verpflichteten Stelle ab- oder durchfährt. Die Abmeldung lautet z. B. für einen Zug mit der Nummer 7
Z 7 ab 615.

Zurückgemeldet wird von Zugfolgestelle zu Zugfolgestelle. Durch die Rückmeldung wird bestätigt, daß die Zugfahrt ordnungsmäßig verlaufen und der von dem Zuge verlassene Gleisabschnitt frei ist. Die Meldung lautet für das vorbezeichnete Beispiel
Z 7 hier.

Auf Stationen, wo die Zugfolgestellen durch Telegraph verbunden sind, ist zu den den Zuglauf betreffenden Meldungen der Telegraph zu benutzen, so weit nicht ausdrücklich durch allgemeine Vorschriften oder besondere Anordnungen der Fernsprecher dafür zugelassen ist.

Über die Zugmeldungen wird ein besonderes Buch – das Zugmeldebuch – geführt.

Auf den Strecken, die mit elektrischer Streckenblockung versehen sind, kann das telegraphische Zugmeldeverfahren ganz oder teilweise durch die Bedienung des Streckenblocks ersetzt werden.

Auf mit Streckenblockung ausgerüsteten Bahnstrecken fällt im regelmäßigen Betrieb die telegraphische Rückmeldung ganz fort. An ihre Stelle tritt Rückblockung, bei der das Endfeld einer Blockstelle oder Blockendstelle geblockt und das Anfangsfeld der rückwärts davon gelegenen Zugfolgestelle entblockt wird. Damit wird das Signal dieser Zugfolgestelle freigegeben und ihr gestattet, einen anderen Zug folgen zu lassen.

Die Abmeldung eines Zugs wird in gewissem Umfange ersetzt durch die von Blockstelle zu Blockstelle fortschreitende Vorblockung. Hierbei wird auf der Blockstelle, der sich ein Zug nähert, das weiße Endfeld in Rot verwandelt und dadurch angezeigt, daß auf der rückwärts gelegenen Zugfolgestelle ein Zug abgelassen ist. Über Art und Nummer des Zuges gibt die Vorblockung keine Auskunft. Wo Wert darauf zu legen ist, daß auch hierüber Mitteilung erfolgt, muß neben der Vorblockung telegraphisch abgemeldet werden.

Auf den zum Bereich der Zweigstelle Preußen-Hessen gehörigen Strecken der Reichsbahn werden, sofern nicht von der Reichsbahndirektion anderes bestimmt ist, die Züge bei zweigleisigem Betrieb neben der Blockbedienung abgemeldet.

Das Anbieten und Annehmen der Züge auf eingleisigen Strecken und bei zeitweise eingleisigem Betrieb oder beim ausnahmsweisen Befahren des falschen Gleises auf zweigleisigen Strecken wird auf den mit Streckenblockung ausgerüsteten Strecken stets neben der Blockbedienung durchgeführt. Erst nachdem der Zug von dem Fahrdienstleiter der Station, der er angeboten ist, angenommen ist, wird bei eingleisigem Betrieb das der Annahme entsprechende Erlaubnisabgabefeld geblockt und damit auf der Abfahrstation des Zugs das zugehörige Erlaubnisempfangsfeld entblockt.

Für die österreichischen Bahnen ist in dem Artikel 109 der Vorschriften für den Verkehrsdienst Bestimmung über die Regelung der Zugfolge getroffen. Die Bahnlinien sind darnach in Raumabschnitte geteilt, die entweder durch die Stationen (Ausweichen) oder durch zwischen je zwei Stationen (Ausweichen) eingeschaltete, mit feststehenden Raumabschlußsignalen versehene Zugmelde- oder Blockposten begrenzt sind.

Im ersteren Fall wird die Zugfolge durch die Stationen (Ausweichen) allein geregelt – Fahren im Stationsabstand –, während in Strecken mit Raumabschlußeinrichtungen auch die diese bedienenden Zugmeldestellen oder Blockwächter zur Regelung der Zugfolgen berufen sind – Fahren im Abstand der Block- oder Zugmeldeposten.

Innerhalb eines jeden Raumabschnitts darf sich auf jedem Gleis nur ein Zug befinden.

Die Einfahrt eines Zugs in einen Raumabschnitt ist auf den Strecken, die durch Zugmelde- oder Blockposten unterteilt sind, dem nächstgelegenen Posten (Station, Ausweiche) durch einmaliges längeres Läuten mittels des Weckers anzuzeigen (Vormeldung). Dieses Zeichen ist von der Station (Ausweiche) vor der Ausfahrt des Zugs, von den Zugmelde- und Blockposten erst dann zu geben, wenn der Zug in Sicht kommt.

Ist bei Eintreffen der Vormeldung der Raumabschnitt noch besetzt, so ist dies dem rückwärts gelegenen Zugmeldeposten (Station, Ausweiche) durch fünf mäßig lange, durch kurze Pausen getrennte Weckerzeichen anzuzeigen und telephonisch mit den Worten „Strecke besetzt“ bekanntzugeben.

Die Feststellung, daß ein Raumabschnitt für einen nachfolgenden Zug frei geworden ist,

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[505/0538] Für besondere Fälle, insbesondere bei eingleisigen Bahnen, sind noch Zusätze erforderlich. Abgemeldet werden die Züge in der Regel von Zugmeldestelle zu Zugmeldestelle, und zwar zu dem Zeitpunkt, in dem der Zug auf der zum Abmelden verpflichteten Stelle ab- oder durchfährt. Die Abmeldung lautet z. B. für einen Zug mit der Nummer 7 Z 7 ab 615. Zurückgemeldet wird von Zugfolgestelle zu Zugfolgestelle. Durch die Rückmeldung wird bestätigt, daß die Zugfahrt ordnungsmäßig verlaufen und der von dem Zuge verlassene Gleisabschnitt frei ist. Die Meldung lautet für das vorbezeichnete Beispiel Z 7 hier. Auf Stationen, wo die Zugfolgestellen durch Telegraph verbunden sind, ist zu den den Zuglauf betreffenden Meldungen der Telegraph zu benutzen, so weit nicht ausdrücklich durch allgemeine Vorschriften oder besondere Anordnungen der Fernsprecher dafür zugelassen ist. Über die Zugmeldungen wird ein besonderes Buch – das Zugmeldebuch – geführt. Auf den Strecken, die mit elektrischer Streckenblockung versehen sind, kann das telegraphische Zugmeldeverfahren ganz oder teilweise durch die Bedienung des Streckenblocks ersetzt werden. Auf mit Streckenblockung ausgerüsteten Bahnstrecken fällt im regelmäßigen Betrieb die telegraphische Rückmeldung ganz fort. An ihre Stelle tritt Rückblockung, bei der das Endfeld einer Blockstelle oder Blockendstelle geblockt und das Anfangsfeld der rückwärts davon gelegenen Zugfolgestelle entblockt wird. Damit wird das Signal dieser Zugfolgestelle freigegeben und ihr gestattet, einen anderen Zug folgen zu lassen. Die Abmeldung eines Zugs wird in gewissem Umfange ersetzt durch die von Blockstelle zu Blockstelle fortschreitende Vorblockung. Hierbei wird auf der Blockstelle, der sich ein Zug nähert, das weiße Endfeld in Rot verwandelt und dadurch angezeigt, daß auf der rückwärts gelegenen Zugfolgestelle ein Zug abgelassen ist. Über Art und Nummer des Zuges gibt die Vorblockung keine Auskunft. Wo Wert darauf zu legen ist, daß auch hierüber Mitteilung erfolgt, muß neben der Vorblockung telegraphisch abgemeldet werden. Auf den zum Bereich der Zweigstelle Preußen-Hessen gehörigen Strecken der Reichsbahn werden, sofern nicht von der Reichsbahndirektion anderes bestimmt ist, die Züge bei zweigleisigem Betrieb neben der Blockbedienung abgemeldet. Das Anbieten und Annehmen der Züge auf eingleisigen Strecken und bei zeitweise eingleisigem Betrieb oder beim ausnahmsweisen Befahren des falschen Gleises auf zweigleisigen Strecken wird auf den mit Streckenblockung ausgerüsteten Strecken stets neben der Blockbedienung durchgeführt. Erst nachdem der Zug von dem Fahrdienstleiter der Station, der er angeboten ist, angenommen ist, wird bei eingleisigem Betrieb das der Annahme entsprechende Erlaubnisabgabefeld geblockt und damit auf der Abfahrstation des Zugs das zugehörige Erlaubnisempfangsfeld entblockt. Für die österreichischen Bahnen ist in dem Artikel 109 der Vorschriften für den Verkehrsdienst Bestimmung über die Regelung der Zugfolge getroffen. Die Bahnlinien sind darnach in Raumabschnitte geteilt, die entweder durch die Stationen (Ausweichen) oder durch zwischen je zwei Stationen (Ausweichen) eingeschaltete, mit feststehenden Raumabschlußsignalen versehene Zugmelde- oder Blockposten begrenzt sind. Im ersteren Fall wird die Zugfolge durch die Stationen (Ausweichen) allein geregelt – Fahren im Stationsabstand –, während in Strecken mit Raumabschlußeinrichtungen auch die diese bedienenden Zugmeldestellen oder Blockwächter zur Regelung der Zugfolgen berufen sind – Fahren im Abstand der Block- oder Zugmeldeposten. Innerhalb eines jeden Raumabschnitts darf sich auf jedem Gleis nur ein Zug befinden. Die Einfahrt eines Zugs in einen Raumabschnitt ist auf den Strecken, die durch Zugmelde- oder Blockposten unterteilt sind, dem nächstgelegenen Posten (Station, Ausweiche) durch einmaliges längeres Läuten mittels des Weckers anzuzeigen (Vormeldung). Dieses Zeichen ist von der Station (Ausweiche) vor der Ausfahrt des Zugs, von den Zugmelde- und Blockposten erst dann zu geben, wenn der Zug in Sicht kommt. Ist bei Eintreffen der Vormeldung der Raumabschnitt noch besetzt, so ist dies dem rückwärts gelegenen Zugmeldeposten (Station, Ausweiche) durch fünf mäßig lange, durch kurze Pausen getrennte Weckerzeichen anzuzeigen und telephonisch mit den Worten „Strecke besetzt“ bekanntzugeben. Die Feststellung, daß ein Raumabschnitt für einen nachfolgenden Zug frei geworden ist,

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 505. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/538>, abgerufen am 24.11.2024.