Anfänglich dienten zur Verbindung von Zahnbahngleisen Drehscheiben und Schiebebühnen. Später hat man besondere Weichen für Zahngleise verwendet, die außer den gewöhnlichen für Reibungsbahnen gebrauchten
Abb. 294.
Einrichtungen noch besondere Anordnungen für die Zahnstange erhalten. Die ersten Weichen (Bauart Abt) zeigt Abb. 295. Hierbei wird die innerhalb der Weiche einteilige Zahnstange an den Kreuzungsstellen mit den Laufschienen unterbrochen. Die anschließenden einplattigen
Abb. 295.
Zahnstangenteile werden je an einem Ende drehbar gemacht und am anderen durch einen Winkelhebel so miteinander verbunden, daß sie durch ein gemeinsames Gestänge in entgegengesetzter Richtung bewegt werden. Die Zahnstange wird hierdurch an der Unterbrechungsstelle
Abb. 296.
so nahe an die Laufschiene angeschlossen, daß die zweiteiligen Zahnräder sicher über sie hinweggeführt werden. Später hat man die Unterbrechung vermieden und die beiden gegeneinander versetzten einteiligen Zahnstücke über die Laufschienen ohne Unterbrechung hinweggeführt, wie Abb. 296 zeigt. Die Weichen der Bauart Strub zeigt Abb. 297. An der Kreuzungsstelle läuft die Zahnstange ohne Unterbrechung über die Laufschienen. Die hier drehbar gelagerten Stangenstücke haben den Querschnitt der Zahnstange Strub. Das Zahnstangenstück an der Weichenspitze zwischen der Zungenvorrichtung ist drehbar auf Gleitstühlen gelagert. Die Bewegung der Weichenzungen, des Zahnstangenstücks der Ausweichvorrichtung und der Zahnstangenstücke an den Kreuzungsstellen mit den Laufschienen erfolgt gleichzeitig mittels des Weichenhebels.
Betriebsarten.
Auf den reinen Z. bestehen die Züge je nach den Neigungsverhältnissen aus einer Lokomotive und 1-3 Wagen, oder aus einem Triebwagen ohne, mit einem oder auch mit 2 Anhängewagen. Die Lokomotive oder der Triebwagen ist für Berg- und Talfahrt stets talwärts angeordnet, so daß die Wagen bergauf geschoben, bergab gehemmt werden; die Kupplungen mit den Wagen werden hierbei nicht beansprucht. Kupplungen fehlen daher auch, meistens jedoch sind solche vorhanden, um die stoßweisen Bewegungen der Fahrzeuge infolge Voreilens nicht gekuppelter Wagen zu verhindern; sie sind aber jedenfalls so einzurichten, daß eine sofortige leichte Trennung der Lokomotive von den Wagen im Gefahrsfall möglich ist. Die Fahrgeschwindigkeit auf den reinen Z. bewegt sich meist von 6 bis 12 km/Std., nur ausnahmsweise etwas mehr, damit der richtige Zahneingriff in jedem Fall gesichert werden kann und auch die Lokomotivzugkraft nicht zu groß ausfällt.
Auf den gemischten Bahnen werden die Wagen teils geschoben, teils gezogen. Namentlich
Weichen.
Anfänglich dienten zur Verbindung von Zahnbahngleisen Drehscheiben und Schiebebühnen. Später hat man besondere Weichen für Zahngleise verwendet, die außer den gewöhnlichen für Reibungsbahnen gebrauchten
Abb. 294.
Einrichtungen noch besondere Anordnungen für die Zahnstange erhalten. Die ersten Weichen (Bauart Abt) zeigt Abb. 295. Hierbei wird die innerhalb der Weiche einteilige Zahnstange an den Kreuzungsstellen mit den Laufschienen unterbrochen. Die anschließenden einplattigen
Abb. 295.
Zahnstangenteile werden je an einem Ende drehbar gemacht und am anderen durch einen Winkelhebel so miteinander verbunden, daß sie durch ein gemeinsames Gestänge in entgegengesetzter Richtung bewegt werden. Die Zahnstange wird hierdurch an der Unterbrechungsstelle
Abb. 296.
so nahe an die Laufschiene angeschlossen, daß die zweiteiligen Zahnräder sicher über sie hinweggeführt werden. Später hat man die Unterbrechung vermieden und die beiden gegeneinander versetzten einteiligen Zahnstücke über die Laufschienen ohne Unterbrechung hinweggeführt, wie Abb. 296 zeigt. Die Weichen der Bauart Strub zeigt Abb. 297. An der Kreuzungsstelle läuft die Zahnstange ohne Unterbrechung über die Laufschienen. Die hier drehbar gelagerten Stangenstücke haben den Querschnitt der Zahnstange Strub. Das Zahnstangenstück an der Weichenspitze zwischen der Zungenvorrichtung ist drehbar auf Gleitstühlen gelagert. Die Bewegung der Weichenzungen, des Zahnstangenstücks der Ausweichvorrichtung und der Zahnstangenstücke an den Kreuzungsstellen mit den Laufschienen erfolgt gleichzeitig mittels des Weichenhebels.
Betriebsarten.
Auf den reinen Z. bestehen die Züge je nach den Neigungsverhältnissen aus einer Lokomotive und 1–3 Wagen, oder aus einem Triebwagen ohne, mit einem oder auch mit 2 Anhängewagen. Die Lokomotive oder der Triebwagen ist für Berg- und Talfahrt stets talwärts angeordnet, so daß die Wagen bergauf geschoben, bergab gehemmt werden; die Kupplungen mit den Wagen werden hierbei nicht beansprucht. Kupplungen fehlen daher auch, meistens jedoch sind solche vorhanden, um die stoßweisen Bewegungen der Fahrzeuge infolge Voreilens nicht gekuppelter Wagen zu verhindern; sie sind aber jedenfalls so einzurichten, daß eine sofortige leichte Trennung der Lokomotive von den Wagen im Gefahrsfall möglich ist. Die Fahrgeschwindigkeit auf den reinen Z. bewegt sich meist von 6 bis 12 km/Std., nur ausnahmsweise etwas mehr, damit der richtige Zahneingriff in jedem Fall gesichert werden kann und auch die Lokomotivzugkraft nicht zu groß ausfällt.
Auf den gemischten Bahnen werden die Wagen teils geschoben, teils gezogen. Namentlich
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Weichen.
Anfänglich dienten zur Verbindung von Zahnbahngleisen Drehscheiben und Schiebebühnen. Später hat man besondere Weichen für Zahngleise verwendet, die außer den gewöhnlichen für Reibungsbahnen gebrauchten
[Abbildung Abb. 294.
]
Einrichtungen noch besondere Anordnungen für die Zahnstange erhalten. Die ersten Weichen (Bauart Abt) zeigt Abb. 295. Hierbei wird die innerhalb der Weiche einteilige Zahnstange an den Kreuzungsstellen mit den Laufschienen unterbrochen. Die anschließenden einplattigen
[Abbildung Abb. 295.
]
Zahnstangenteile werden je an einem Ende drehbar gemacht und am anderen durch einen Winkelhebel so miteinander verbunden, daß sie durch ein gemeinsames Gestänge in entgegengesetzter Richtung bewegt werden. Die Zahnstange wird hierdurch an der Unterbrechungsstelle
[Abbildung Abb. 296.
]
so nahe an die Laufschiene angeschlossen, daß die zweiteiligen Zahnräder sicher über sie hinweggeführt werden. Später hat man die Unterbrechung vermieden und die beiden gegeneinander versetzten einteiligen Zahnstücke über die Laufschienen ohne Unterbrechung hinweggeführt, wie Abb. 296 zeigt. Die Weichen der Bauart Strub zeigt Abb. 297. An der Kreuzungsstelle läuft die Zahnstange ohne Unterbrechung über die Laufschienen. Die hier drehbar gelagerten Stangenstücke haben den Querschnitt der Zahnstange Strub. Das Zahnstangenstück an der Weichenspitze zwischen der Zungenvorrichtung ist drehbar auf Gleitstühlen gelagert. Die Bewegung der Weichenzungen, des Zahnstangenstücks der Ausweichvorrichtung und der Zahnstangenstücke an den Kreuzungsstellen mit den Laufschienen erfolgt gleichzeitig mittels des Weichenhebels.
Betriebsarten.
Auf den reinen Z. bestehen die Züge je nach den Neigungsverhältnissen aus einer Lokomotive und 1–3 Wagen, oder aus einem Triebwagen ohne, mit einem oder auch mit 2 Anhängewagen. Die Lokomotive oder der Triebwagen ist für Berg- und Talfahrt stets talwärts angeordnet, so daß die Wagen bergauf geschoben, bergab gehemmt werden; die Kupplungen mit den Wagen werden hierbei nicht beansprucht. Kupplungen fehlen daher auch, meistens jedoch sind solche vorhanden, um die stoßweisen Bewegungen der Fahrzeuge infolge Voreilens nicht gekuppelter Wagen zu verhindern; sie sind aber jedenfalls so einzurichten, daß eine sofortige leichte Trennung der Lokomotive von den Wagen im Gefahrsfall möglich ist. Die Fahrgeschwindigkeit auf den reinen Z. bewegt sich meist von 6 bis 12 km/Std., nur ausnahmsweise etwas mehr, damit der richtige Zahneingriff in jedem Fall gesichert werden kann und auch die Lokomotivzugkraft nicht zu groß ausfällt.
Auf den gemischten Bahnen werden die Wagen teils geschoben, teils gezogen. Namentlich
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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 458. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/490>, abgerufen am 24.07.2024.
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