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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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württembergischen Bahn Jagstfeld-Osterburken an die badische Bahn Heidelberg-Osterburken-Würzburg und über den Anschluß einer badischen Bahn Wertheim-Königshofen-Mergentheim an eine von Württemberg von Crailsheim nach Mergentheim zu bauende Bahn herbeigeführt.

Weiterhin wurde der württembergischen Regierung durch den Staatsvertrag mit Preußen vom 3. März 1865 die Führung der oberen Neckarbahn (Plochingen-Horb-Rottweil), ferner einer Bahn Tübingen-Hechingen-Sigmaringen, einer Bahn von Altshausen nach Pfullendorf und einer Bahn Herbertingen-Mengen-Sigmaringen über das preußische (hohenzollerische) Gebiet zugestanden. Endlich wurde durch den Staatsvertrag mit Baden vom 18. Februar 1865 für Württemberg der Anschluß je einer im Nagoldtal und im Enztal projektierten Bahn in Pforzheim an eine badische Bahn Durlach-(Karlsruhe-)Pforzheim-Mühlacker, ferner der Anschluß einer Bahn Rottweil-Villingen an die badische Schwarzwaldbahn, einer Bahn Rottweil-Immendingen an die badische Bahn Donaueschingen-Singen und der erwähnten Bahn Altshausen-Pfullendorf an eine badischerseits von Stockach nach Pfullendorf zu bauende Bahn gewonnen, während anderseits der badischen Regierung der Anschluß einer Bahn Radolfzell-Meßkirch-Mengen und Sigmaringen an die württembergische Bahn Herbertingen-Sigmaringen zugestanden wurde.

Die unmittelbare Folge der genannten Staatsverträge waren die Eisenbahnbaugesetze vom 13. August 1865 und vom 16. März 1868. Durch das umfassende Baugesetz vom 13. August 1865 wurden zur Ausführung bestimmt die Strecken: Heilbronn-Jagstfeld (11·2 km, eröffnet im September 1866), Goldshöfe-Crailsheim (30·4 km, eröffnet im November 1866), Hall-Crailsheim (34·3 km, eröffnet im Dezember 1867), Wildbad-Pforzheim (22·7 km, eröffnet im Juni 1868), Eyach-Rottweil (50·8 km, eröffnet im Dezember 1866 bis Horb, im Oktober 1867 bis Talhausen und im Juli 1868 bis Rottweil), Rottweil-Villingen (26·8 km, eröffnet im August 1869), Rottweil-Immendingen (37·9 km, eröffnet im Juli 1869 bis Tuttlingen, im Juli 1870 bis Immendingen), Tübingen-Hechingen (24·8 km, eröffnet im Juni 1869), Jagstfeld-Osterburken (38 km, eröffnet im September 1869), Crailsheim-Mergentheim (59 km, eröffnet im Oktober 1869), Zuffenhausen-Calw-Nagold (67·6 km, eröffnet bis Weil der Stadt 1868/69, bis Nagold im Juni 1872), Ulm-Herbertingen-Sigmaringen (92·7 km, eröffnet 1868/73), Aulendorf-Herbertingen (29 km, eröffnet im Oktober 1869) und Aulendorf-Leutkirch (40·6 km, eröffnet 1869/72).

Auf Grund des Gesetzes vom 16. März 1868 kamen zur Ausführung die Strecken: Nagold-Horb (23·6 km, eröffnet im Juni 1874), Pforzheim-Calw (26·8 km, eröffnet im Juni 1874), Hechingen-Balingen (16,9 km, eröffnet im August 1874) und Leutkirch-Isny (15·9 km, eröffnet im August 1874).

Damit war die Betriebslänge des Staatseisenbahnnetzes im Rechnungsjahr 1874 auf 1243 km gestiegen.

4. Der folgende Zeitabschnitt des Eisenbahnbaues wurde durch die beiden Gesetze vom 22. März 1873 eingeleitet. Hierdurch wurden zur Ausführung bestimmt: die Bahn Altshausen-Pfullendorf (25·1 km, eröffnet im August 1875), sodann in Gemäßheit des Staatsvertrags mit Bayern vom 12. Dezember 1868 die Strecke von Crailsheim bis zur württembergisch-bayerischen Landesgrenze (10·3 km, eröffnet im Juni 1875) im Anschluß an die bayerische Bahn Nürnberg-Ansbach-Landesgrenze; die Bahnstrecke Heidenheim-Ulm (50·4 km, eröffnet 1875/76), deren Führung über bayerisches Gebiet von Bayern in dem Staatsvertrag vom 8. Dezember 1872 zugestanden worden war, ferner die Bahnlinie Waiblingen-Backnang-Hessental (60·7 km, eröffnet bis Backnang im Oktober 1876, bis Hessental in den Jahren 1878/80), Bietigheim-Backnang (25·7 km, eröffnet im Dezember 1879), Balingen-Sigmaringen (45·9 km, eröffnet im Juli 1878) und Stuttgart-Freudenstadt (87·4 km, eröffnet im September 1879).

Zur Ausführung wurden ferner bestimmt: durch das Gesetz vom 11. Juni 1876 die Bahn Heilbronn-Eppingen (24·1 km, eröffnet im August 1880), deren Anschluß an die badische Bahn Karlsruhe-Bretten-Eppingen mit Baden in dem Staatsvertrag vom 29. Dezember 1873 vereinbart worden war, und die Strecke Kisslegg-Wangen (13·3 km, eröffnet im Juli 1880); durch das Gesetz vom 25. August 1879 die Strecke Ludwigsburg-Beihingen (5·1 km, eröffnet im Oktober 1881) und gemäß dem eben erwähnten Staatsvertrag mit Baden die Strecke Freudenstadt-Schiltach (24·8 km, eröffnet im November 1886) im Anschluß an die badische Bahn Offenburg-Hausach-Schiltach.

Die nach dem Bau der genannten Bahnen im oberschwäbischen Teil des Bahnnetzes noch vorhandenen Lücken konnten erst ausgefüllt werden, nachdem durch den Staatsvertrag mit Bayern vom 10. Februar 1887 eine Verständigung über die Herstellung von

württembergischen Bahn Jagstfeld-Osterburken an die badische Bahn Heidelberg-Osterburken-Würzburg und über den Anschluß einer badischen Bahn Wertheim-Königshofen-Mergentheim an eine von Württemberg von Crailsheim nach Mergentheim zu bauende Bahn herbeigeführt.

Weiterhin wurde der württembergischen Regierung durch den Staatsvertrag mit Preußen vom 3. März 1865 die Führung der oberen Neckarbahn (Plochingen-Horb-Rottweil), ferner einer Bahn Tübingen-Hechingen-Sigmaringen, einer Bahn von Altshausen nach Pfullendorf und einer Bahn Herbertingen-Mengen-Sigmaringen über das preußische (hohenzollerische) Gebiet zugestanden. Endlich wurde durch den Staatsvertrag mit Baden vom 18. Februar 1865 für Württemberg der Anschluß je einer im Nagoldtal und im Enztal projektierten Bahn in Pforzheim an eine badische Bahn Durlach-(Karlsruhe-)Pforzheim-Mühlacker, ferner der Anschluß einer Bahn Rottweil-Villingen an die badische Schwarzwaldbahn, einer Bahn Rottweil-Immendingen an die badische Bahn Donaueschingen-Singen und der erwähnten Bahn Altshausen-Pfullendorf an eine badischerseits von Stockach nach Pfullendorf zu bauende Bahn gewonnen, während anderseits der badischen Regierung der Anschluß einer Bahn Radolfzell-Meßkirch-Mengen und Sigmaringen an die württembergische Bahn Herbertingen-Sigmaringen zugestanden wurde.

Die unmittelbare Folge der genannten Staatsverträge waren die Eisenbahnbaugesetze vom 13. August 1865 und vom 16. März 1868. Durch das umfassende Baugesetz vom 13. August 1865 wurden zur Ausführung bestimmt die Strecken: Heilbronn-Jagstfeld (11·2 km, eröffnet im September 1866), Goldshöfe-Crailsheim (30·4 km, eröffnet im November 1866), Hall-Crailsheim (34·3 km, eröffnet im Dezember 1867), Wildbad-Pforzheim (22·7 km, eröffnet im Juni 1868), Eyach-Rottweil (50·8 km, eröffnet im Dezember 1866 bis Horb, im Oktober 1867 bis Talhausen und im Juli 1868 bis Rottweil), Rottweil-Villingen (26·8 km, eröffnet im August 1869), Rottweil-Immendingen (37·9 km, eröffnet im Juli 1869 bis Tuttlingen, im Juli 1870 bis Immendingen), Tübingen-Hechingen (24·8 km, eröffnet im Juni 1869), Jagstfeld-Osterburken (38 km, eröffnet im September 1869), Crailsheim-Mergentheim (59 km, eröffnet im Oktober 1869), Zuffenhausen-Calw-Nagold (67·6 km, eröffnet bis Weil der Stadt 1868/69, bis Nagold im Juni 1872), Ulm-Herbertingen-Sigmaringen (92·7 km, eröffnet 1868/73), Aulendorf-Herbertingen (29 km, eröffnet im Oktober 1869) und Aulendorf-Leutkirch (40·6 km, eröffnet 1869/72).

Auf Grund des Gesetzes vom 16. März 1868 kamen zur Ausführung die Strecken: Nagold-Horb (23·6 km, eröffnet im Juni 1874), Pforzheim-Calw (26·8 km, eröffnet im Juni 1874), Hechingen-Balingen (16,9 km, eröffnet im August 1874) und Leutkirch-Isny (15·9 km, eröffnet im August 1874).

Damit war die Betriebslänge des Staatseisenbahnnetzes im Rechnungsjahr 1874 auf 1243 km gestiegen.

4. Der folgende Zeitabschnitt des Eisenbahnbaues wurde durch die beiden Gesetze vom 22. März 1873 eingeleitet. Hierdurch wurden zur Ausführung bestimmt: die Bahn Altshausen-Pfullendorf (25·1 km, eröffnet im August 1875), sodann in Gemäßheit des Staatsvertrags mit Bayern vom 12. Dezember 1868 die Strecke von Crailsheim bis zur württembergisch-bayerischen Landesgrenze (10·3 km, eröffnet im Juni 1875) im Anschluß an die bayerische Bahn Nürnberg-Ansbach-Landesgrenze; die Bahnstrecke Heidenheim-Ulm (50·4 km, eröffnet 1875/76), deren Führung über bayerisches Gebiet von Bayern in dem Staatsvertrag vom 8. Dezember 1872 zugestanden worden war, ferner die Bahnlinie Waiblingen-Backnang-Hessental (60·7 km, eröffnet bis Backnang im Oktober 1876, bis Hessental in den Jahren 1878/80), Bietigheim-Backnang (25·7 km, eröffnet im Dezember 1879), Balingen-Sigmaringen (45·9 km, eröffnet im Juli 1878) und Stuttgart-Freudenstadt (87·4 km, eröffnet im September 1879).

Zur Ausführung wurden ferner bestimmt: durch das Gesetz vom 11. Juni 1876 die Bahn Heilbronn-Eppingen (24·1 km, eröffnet im August 1880), deren Anschluß an die badische Bahn Karlsruhe-Bretten-Eppingen mit Baden in dem Staatsvertrag vom 29. Dezember 1873 vereinbart worden war, und die Strecke Kisslegg-Wangen (13·3 km, eröffnet im Juli 1880); durch das Gesetz vom 25. August 1879 die Strecke Ludwigsburg-Beihingen (5·1 km, eröffnet im Oktober 1881) und gemäß dem eben erwähnten Staatsvertrag mit Baden die Strecke Freudenstadt-Schiltach (24·8 km, eröffnet im November 1886) im Anschluß an die badische Bahn Offenburg-Hausach-Schiltach.

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[435/0466] württembergischen Bahn Jagstfeld-Osterburken an die badische Bahn Heidelberg-Osterburken-Würzburg und über den Anschluß einer badischen Bahn Wertheim-Königshofen-Mergentheim an eine von Württemberg von Crailsheim nach Mergentheim zu bauende Bahn herbeigeführt. Weiterhin wurde der württembergischen Regierung durch den Staatsvertrag mit Preußen vom 3. März 1865 die Führung der oberen Neckarbahn (Plochingen-Horb-Rottweil), ferner einer Bahn Tübingen-Hechingen-Sigmaringen, einer Bahn von Altshausen nach Pfullendorf und einer Bahn Herbertingen-Mengen-Sigmaringen über das preußische (hohenzollerische) Gebiet zugestanden. Endlich wurde durch den Staatsvertrag mit Baden vom 18. Februar 1865 für Württemberg der Anschluß je einer im Nagoldtal und im Enztal projektierten Bahn in Pforzheim an eine badische Bahn Durlach-(Karlsruhe-)Pforzheim-Mühlacker, ferner der Anschluß einer Bahn Rottweil-Villingen an die badische Schwarzwaldbahn, einer Bahn Rottweil-Immendingen an die badische Bahn Donaueschingen-Singen und der erwähnten Bahn Altshausen-Pfullendorf an eine badischerseits von Stockach nach Pfullendorf zu bauende Bahn gewonnen, während anderseits der badischen Regierung der Anschluß einer Bahn Radolfzell-Meßkirch-Mengen und Sigmaringen an die württembergische Bahn Herbertingen-Sigmaringen zugestanden wurde. Die unmittelbare Folge der genannten Staatsverträge waren die Eisenbahnbaugesetze vom 13. August 1865 und vom 16. März 1868. Durch das umfassende Baugesetz vom 13. August 1865 wurden zur Ausführung bestimmt die Strecken: Heilbronn-Jagstfeld (11·2 km, eröffnet im September 1866), Goldshöfe-Crailsheim (30·4 km, eröffnet im November 1866), Hall-Crailsheim (34·3 km, eröffnet im Dezember 1867), Wildbad-Pforzheim (22·7 km, eröffnet im Juni 1868), Eyach-Rottweil (50·8 km, eröffnet im Dezember 1866 bis Horb, im Oktober 1867 bis Talhausen und im Juli 1868 bis Rottweil), Rottweil-Villingen (26·8 km, eröffnet im August 1869), Rottweil-Immendingen (37·9 km, eröffnet im Juli 1869 bis Tuttlingen, im Juli 1870 bis Immendingen), Tübingen-Hechingen (24·8 km, eröffnet im Juni 1869), Jagstfeld-Osterburken (38 km, eröffnet im September 1869), Crailsheim-Mergentheim (59 km, eröffnet im Oktober 1869), Zuffenhausen-Calw-Nagold (67·6 km, eröffnet bis Weil der Stadt 1868/69, bis Nagold im Juni 1872), Ulm-Herbertingen-Sigmaringen (92·7 km, eröffnet 1868/73), Aulendorf-Herbertingen (29 km, eröffnet im Oktober 1869) und Aulendorf-Leutkirch (40·6 km, eröffnet 1869/72). Auf Grund des Gesetzes vom 16. März 1868 kamen zur Ausführung die Strecken: Nagold-Horb (23·6 km, eröffnet im Juni 1874), Pforzheim-Calw (26·8 km, eröffnet im Juni 1874), Hechingen-Balingen (16,9 km, eröffnet im August 1874) und Leutkirch-Isny (15·9 km, eröffnet im August 1874). Damit war die Betriebslänge des Staatseisenbahnnetzes im Rechnungsjahr 1874 auf 1243 km gestiegen. 4. Der folgende Zeitabschnitt des Eisenbahnbaues wurde durch die beiden Gesetze vom 22. März 1873 eingeleitet. Hierdurch wurden zur Ausführung bestimmt: die Bahn Altshausen-Pfullendorf (25·1 km, eröffnet im August 1875), sodann in Gemäßheit des Staatsvertrags mit Bayern vom 12. Dezember 1868 die Strecke von Crailsheim bis zur württembergisch-bayerischen Landesgrenze (10·3 km, eröffnet im Juni 1875) im Anschluß an die bayerische Bahn Nürnberg-Ansbach-Landesgrenze; die Bahnstrecke Heidenheim-Ulm (50·4 km, eröffnet 1875/76), deren Führung über bayerisches Gebiet von Bayern in dem Staatsvertrag vom 8. Dezember 1872 zugestanden worden war, ferner die Bahnlinie Waiblingen-Backnang-Hessental (60·7 km, eröffnet bis Backnang im Oktober 1876, bis Hessental in den Jahren 1878/80), Bietigheim-Backnang (25·7 km, eröffnet im Dezember 1879), Balingen-Sigmaringen (45·9 km, eröffnet im Juli 1878) und Stuttgart-Freudenstadt (87·4 km, eröffnet im September 1879). Zur Ausführung wurden ferner bestimmt: durch das Gesetz vom 11. Juni 1876 die Bahn Heilbronn-Eppingen (24·1 km, eröffnet im August 1880), deren Anschluß an die badische Bahn Karlsruhe-Bretten-Eppingen mit Baden in dem Staatsvertrag vom 29. Dezember 1873 vereinbart worden war, und die Strecke Kisslegg-Wangen (13·3 km, eröffnet im Juli 1880); durch das Gesetz vom 25. August 1879 die Strecke Ludwigsburg-Beihingen (5·1 km, eröffnet im Oktober 1881) und gemäß dem eben erwähnten Staatsvertrag mit Baden die Strecke Freudenstadt-Schiltach (24·8 km, eröffnet im November 1886) im Anschluß an die badische Bahn Offenburg-Hausach-Schiltach. Die nach dem Bau der genannten Bahnen im oberschwäbischen Teil des Bahnnetzes noch vorhandenen Lücken konnten erst ausgefüllt werden, nachdem durch den Staatsvertrag mit Bayern vom 10. Februar 1887 eine Verständigung über die Herstellung von

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 435. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/466>, abgerufen am 17.07.2024.