Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

Bild:
<< vorherige Seite

Beamtenvereine, Berufskrankheiten, Betriebssicherheit, Dienstwohnungen, Dienst- und Ruhezeiten, Eisenbahnhygiene, Eisenbahnschulen, Eisenbahnunterstützungsfonds, Erholungsheime, Kleiderkassen, Konsumvereine, Krankenfürsorge, Pensionswesen, Rettungswesen, Schrebergärten, Spar- und Vorschußkassen, Speiseanstalten, Töchterheime, Übernachtungsräume, Unfallfürsorge, Unterstützungskassen, Urlaube, Wohnungsfürsorge).


Wohnungsfürsorge.

I. Allgemeines.

Die Notwendigkeit, im Interesse der Dienstbereitschaft und der Betriebssicherheit für das in der Nähe von Bahn- oder Werkstättenanlagen unterzubringende Personal Wohnungen zu schaffen, besteht, so lange es überhaupt Bahnen gibt. Ein großer Teil des Personals blieb anfänglich auf Mietwohnungen angewiesen, und da machte sich schon bald ein Mißverhältnis zwischen Miete und Einkommen sowie in volkreichen Gegenden das Fehlen von billigen Wohnungen fühlbar. Zuerst behalf man sich mit Lohnerhöhungen bzw. Erhöhung der Wohnungsgelder, ein Mittel, das sich aber auf die Dauer als unzulänglich, ja sogar schädlich erwies. Die Eisenbahnverwaltungen mußten deshalb auf andere Wege zur Abhilfe sinnen und haben sie auch gefunden, indem sie:

1. beim Bau von Kleinwohnungen aus dienstlichen Gründen mehr Häuser bauen als dienstlich erforderlich, und indem sie den Bediensteten zu billigeren Mietpreisen ebenso gute oder zu gleichen Mietpreisen bessere Wohnungen bieten, als sie sonst am Dienstort haben könnten;

2. auch an Orten, wo kein dienstliches Bedürfnis vorliegt, aber die Bediensteten keine oder nur unverhältnismäßig teure Privatwohnungen finden, Kleinwohnungen bauen oder die Mittel zum Bau solcher hergeben (eigentliche W.);

3. den Bediensteten die Beschaffung gesunder und billiger Wohnungen dadurch erleichtern, daß sie ihnen erlauben, außerhalb von Dienstorten mit hohen Mietpreisen auf dem Lande zu wohnen und ihnen freie Fahrt zwischen Wohn- und Dienstort gewähren und die Diensteinteilungen diesen Verhältnissen möglichst anpassen;

4. für das Wohnungsbedürfnis lediger Bediensteter an Orten, wo sie schwer Unterkunft finden, entweder durch den Bau besonderer Häuser (Ledigenheime) oder durch billige Vermietung von Einzelzimmern in bahneigenen Gebäuden sorgen.

In der Vorkriegszeit konnte die W. der Eisenbahnverwaltungen sich die Aufgabe stellen, ihren in teuren und dabei oft mangelhaften Privatwohnungen untergebrachten Bediensteten billigere und höheren Ansprüchen genügende Wohnungen zu schaffen, also die Wohngelegenheiten zu verbessern. Aber schon während der letzten Jahre des Weltkrieges und vollends nach dessen Abschluß mußten sie sich infolge der wirtschaftlichen Notlage - auch die Siegerstaaten nicht ausgenommen - darauf beschränken, die Wohngelegenheiten zu vermehren, d. h. trotz der riesigen Verteuerung der Baukosten und der Unzulänglichkeit der vorhandenen Geldmittel ihnen nach Tunlichkeit zwar bescheidene, aber immerhin behagliche und vor allem gesunde Wohnungen zu verschaffen. Die Verwaltungen übernehmen damit freiwillig Verpflichtungen nicht nur ihrem Personal, sondern auch der Gesamtheit der Bevölkerung gegenüber, insofern durch Neubeschaffung von Wohnungen die bisher von Eisenbahnbediensteten innegehabten Wohnungen für Außenstehende frei werden und damit der allgemeinen Wohnungsnot gesteuert wird.

Unter dem augenblicklichen Druck der nach Beendigung der Feindseligkeiten in Massen zurückströmenden Wohnungslosen mußte man zunächst zu Behelf- oder Notwohnungen seine Zuflucht nehmen. Sie waren jedoch häufig ungesund, unwohnlich und überhaupt unzureichend. Man kam deshalb von dieser Art der Wohnungsbeschaffung bald ab und wieder auf Dauerwohnungen zurück, die infolge der geringeren Unterhaltungskosten auf die Dauer mindestens ebenso wirtschaftlich und in jeder anderen Beziehung den Notwohnungen weit überlegen sind.

II. Statistisches.

Während vor dem Weltkrieg die W. in der Hauptsache auf die im Arbeiterverhältnis stehenden Bediensteten sich beschränkte, machte sich schon im Verlauf des Krieges die Notwendigkeit geltend, sie auch auf die mittleren und sogar die höheren Beamten auszudehnen. Allen voran betätigten sich die Deutschen Eisenbahnverwaltungen auf dem Gebiete der W. Bis zur Übernahme der deutschen Länderbahnen durch das Reich (1. April 1920) hatte jede Verwaltung ihren besonderen Haushalt und damit ihre besondere W. Was von ihnen bis zu diesem Zeitpunkt und was von da ab von den vereinigten Reichsbahnen geleistet wurde, ist aus nachstehender Tabelle ersichtlich. Hiernach standen, unter Hinzurechnung der in der Tabelle nicht aufgeführten Direktionen Oldenburg und Schwerin (mit einem derzeitigen Stand von rd. 17.000 Bediensteten und 2670 Wohnungen), am 1. Januar 1922 der Deutschen

Beamtenvereine, Berufskrankheiten, Betriebssicherheit, Dienstwohnungen, Dienst- und Ruhezeiten, Eisenbahnhygiene, Eisenbahnschulen, Eisenbahnunterstützungsfonds, Erholungsheime, Kleiderkassen, Konsumvereine, Krankenfürsorge, Pensionswesen, Rettungswesen, Schrebergärten, Spar- und Vorschußkassen, Speiseanstalten, Töchterheime, Übernachtungsräume, Unfallfürsorge, Unterstützungskassen, Urlaube, Wohnungsfürsorge).


Wohnungsfürsorge.

I. Allgemeines.

Die Notwendigkeit, im Interesse der Dienstbereitschaft und der Betriebssicherheit für das in der Nähe von Bahn- oder Werkstättenanlagen unterzubringende Personal Wohnungen zu schaffen, besteht, so lange es überhaupt Bahnen gibt. Ein großer Teil des Personals blieb anfänglich auf Mietwohnungen angewiesen, und da machte sich schon bald ein Mißverhältnis zwischen Miete und Einkommen sowie in volkreichen Gegenden das Fehlen von billigen Wohnungen fühlbar. Zuerst behalf man sich mit Lohnerhöhungen bzw. Erhöhung der Wohnungsgelder, ein Mittel, das sich aber auf die Dauer als unzulänglich, ja sogar schädlich erwies. Die Eisenbahnverwaltungen mußten deshalb auf andere Wege zur Abhilfe sinnen und haben sie auch gefunden, indem sie:

1. beim Bau von Kleinwohnungen aus dienstlichen Gründen mehr Häuser bauen als dienstlich erforderlich, und indem sie den Bediensteten zu billigeren Mietpreisen ebenso gute oder zu gleichen Mietpreisen bessere Wohnungen bieten, als sie sonst am Dienstort haben könnten;

2. auch an Orten, wo kein dienstliches Bedürfnis vorliegt, aber die Bediensteten keine oder nur unverhältnismäßig teure Privatwohnungen finden, Kleinwohnungen bauen oder die Mittel zum Bau solcher hergeben (eigentliche W.);

3. den Bediensteten die Beschaffung gesunder und billiger Wohnungen dadurch erleichtern, daß sie ihnen erlauben, außerhalb von Dienstorten mit hohen Mietpreisen auf dem Lande zu wohnen und ihnen freie Fahrt zwischen Wohn- und Dienstort gewähren und die Diensteinteilungen diesen Verhältnissen möglichst anpassen;

4. für das Wohnungsbedürfnis lediger Bediensteter an Orten, wo sie schwer Unterkunft finden, entweder durch den Bau besonderer Häuser (Ledigenheime) oder durch billige Vermietung von Einzelzimmern in bahneigenen Gebäuden sorgen.

In der Vorkriegszeit konnte die W. der Eisenbahnverwaltungen sich die Aufgabe stellen, ihren in teuren und dabei oft mangelhaften Privatwohnungen untergebrachten Bediensteten billigere und höheren Ansprüchen genügende Wohnungen zu schaffen, also die Wohngelegenheiten zu verbessern. Aber schon während der letzten Jahre des Weltkrieges und vollends nach dessen Abschluß mußten sie sich infolge der wirtschaftlichen Notlage – auch die Siegerstaaten nicht ausgenommen – darauf beschränken, die Wohngelegenheiten zu vermehren, d. h. trotz der riesigen Verteuerung der Baukosten und der Unzulänglichkeit der vorhandenen Geldmittel ihnen nach Tunlichkeit zwar bescheidene, aber immerhin behagliche und vor allem gesunde Wohnungen zu verschaffen. Die Verwaltungen übernehmen damit freiwillig Verpflichtungen nicht nur ihrem Personal, sondern auch der Gesamtheit der Bevölkerung gegenüber, insofern durch Neubeschaffung von Wohnungen die bisher von Eisenbahnbediensteten innegehabten Wohnungen für Außenstehende frei werden und damit der allgemeinen Wohnungsnot gesteuert wird.

Unter dem augenblicklichen Druck der nach Beendigung der Feindseligkeiten in Massen zurückströmenden Wohnungslosen mußte man zunächst zu Behelf- oder Notwohnungen seine Zuflucht nehmen. Sie waren jedoch häufig ungesund, unwohnlich und überhaupt unzureichend. Man kam deshalb von dieser Art der Wohnungsbeschaffung bald ab und wieder auf Dauerwohnungen zurück, die infolge der geringeren Unterhaltungskosten auf die Dauer mindestens ebenso wirtschaftlich und in jeder anderen Beziehung den Notwohnungen weit überlegen sind.

II. Statistisches.

Während vor dem Weltkrieg die W. in der Hauptsache auf die im Arbeiterverhältnis stehenden Bediensteten sich beschränkte, machte sich schon im Verlauf des Krieges die Notwendigkeit geltend, sie auch auf die mittleren und sogar die höheren Beamten auszudehnen. Allen voran betätigten sich die Deutschen Eisenbahnverwaltungen auf dem Gebiete der W. Bis zur Übernahme der deutschen Länderbahnen durch das Reich (1. April 1920) hatte jede Verwaltung ihren besonderen Haushalt und damit ihre besondere W. Was von ihnen bis zu diesem Zeitpunkt und was von da ab von den vereinigten Reichsbahnen geleistet wurde, ist aus nachstehender Tabelle ersichtlich. Hiernach standen, unter Hinzurechnung der in der Tabelle nicht aufgeführten Direktionen Oldenburg und Schwerin (mit einem derzeitigen Stand von rd. 17.000 Bediensteten und 2670 Wohnungen), am 1. Januar 1922 der Deutschen

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><pb facs="#f0451" n="420"/>
Beamtenvereine, Berufskrankheiten, Betriebssicherheit, Dienstwohnungen, Dienst- und Ruhezeiten, Eisenbahnhygiene, Eisenbahnschulen, Eisenbahnunterstützungsfonds, Erholungsheime, Kleiderkassen, Konsumvereine, Krankenfürsorge, Pensionswesen, Rettungswesen, Schrebergärten, Spar- und Vorschußkassen, Speiseanstalten, Töchterheime, Übernachtungsräume, Unfallfürsorge, Unterstützungskassen, Urlaube, Wohnungsfürsorge).</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p> <hi rendition="#b">Wohnungsfürsorge.</hi> </p><lb/>
          <p rendition="#c">I. <hi rendition="#g">Allgemeines</hi>.</p><lb/>
          <p>Die Notwendigkeit, im Interesse der Dienstbereitschaft und der Betriebssicherheit für das in der Nähe von Bahn- oder Werkstättenanlagen unterzubringende Personal Wohnungen zu schaffen, besteht, so lange es überhaupt Bahnen gibt. Ein großer Teil des Personals blieb anfänglich auf Mietwohnungen angewiesen, und da machte sich schon bald ein Mißverhältnis zwischen Miete und Einkommen sowie in volkreichen Gegenden das Fehlen von billigen Wohnungen fühlbar. Zuerst behalf man sich mit Lohnerhöhungen bzw. Erhöhung der Wohnungsgelder, ein Mittel, das sich aber auf die Dauer als unzulänglich, ja sogar schädlich erwies. Die Eisenbahnverwaltungen mußten deshalb auf andere Wege zur Abhilfe sinnen und haben sie auch gefunden, indem sie:</p><lb/>
          <p>1. beim Bau von Kleinwohnungen aus dienstlichen Gründen mehr Häuser bauen als dienstlich erforderlich, und indem sie den Bediensteten zu billigeren Mietpreisen ebenso gute oder zu gleichen Mietpreisen bessere Wohnungen bieten, als sie sonst am Dienstort haben könnten;</p><lb/>
          <p>2. auch an Orten, wo kein dienstliches Bedürfnis vorliegt, aber die Bediensteten keine oder nur unverhältnismäßig teure Privatwohnungen finden, Kleinwohnungen bauen oder die Mittel zum Bau solcher hergeben (eigentliche W.);</p><lb/>
          <p>3. den Bediensteten die Beschaffung gesunder und billiger Wohnungen dadurch erleichtern, daß sie ihnen erlauben, außerhalb von Dienstorten mit hohen Mietpreisen auf dem Lande zu wohnen und ihnen freie Fahrt zwischen Wohn- und Dienstort gewähren und die Diensteinteilungen diesen Verhältnissen möglichst anpassen;</p><lb/>
          <p>4. für das Wohnungsbedürfnis lediger Bediensteter an Orten, wo sie schwer Unterkunft finden, entweder durch den Bau besonderer Häuser (Ledigenheime) oder durch billige Vermietung von Einzelzimmern in bahneigenen Gebäuden sorgen.</p><lb/>
          <p>In der Vorkriegszeit konnte die W. der Eisenbahnverwaltungen sich die Aufgabe stellen, ihren in teuren und dabei oft mangelhaften Privatwohnungen untergebrachten Bediensteten billigere und höheren Ansprüchen genügende Wohnungen zu schaffen, also die Wohngelegenheiten zu <hi rendition="#g">verbessern</hi>. Aber schon während der letzten Jahre des Weltkrieges und vollends nach dessen Abschluß mußten sie sich infolge der wirtschaftlichen Notlage &#x2013; auch die Siegerstaaten nicht ausgenommen &#x2013; darauf beschränken, die Wohngelegenheiten zu <hi rendition="#g">vermehren</hi>, d. h. trotz der riesigen Verteuerung der Baukosten und der Unzulänglichkeit der vorhandenen Geldmittel ihnen nach Tunlichkeit zwar bescheidene, aber immerhin behagliche und vor allem gesunde Wohnungen zu verschaffen. Die Verwaltungen übernehmen damit freiwillig Verpflichtungen nicht nur ihrem Personal, sondern auch der Gesamtheit der Bevölkerung gegenüber, insofern durch Neubeschaffung von Wohnungen die bisher von Eisenbahnbediensteten innegehabten Wohnungen für Außenstehende frei werden und damit der allgemeinen Wohnungsnot gesteuert wird.</p><lb/>
          <p>Unter dem augenblicklichen Druck der nach Beendigung der Feindseligkeiten in Massen zurückströmenden Wohnungslosen mußte man zunächst zu Behelf- oder Notwohnungen seine Zuflucht nehmen. Sie waren jedoch häufig ungesund, unwohnlich und überhaupt unzureichend. Man kam deshalb von dieser Art der Wohnungsbeschaffung bald ab und wieder auf Dauerwohnungen zurück, die infolge der geringeren Unterhaltungskosten auf die Dauer mindestens ebenso wirtschaftlich und in jeder anderen Beziehung den Notwohnungen weit überlegen sind.</p><lb/>
          <p rendition="#c">II. <hi rendition="#g">Statistisches</hi>.</p><lb/>
          <p>Während vor dem Weltkrieg die W. in der Hauptsache auf die im Arbeiterverhältnis stehenden Bediensteten sich beschränkte, machte sich schon im Verlauf des Krieges die Notwendigkeit geltend, sie auch auf die mittleren und sogar die höheren Beamten auszudehnen. Allen voran betätigten sich die Deutschen Eisenbahnverwaltungen auf dem Gebiete der W. Bis zur Übernahme der deutschen Länderbahnen durch das Reich (1. April 1920) hatte jede Verwaltung ihren besonderen Haushalt und damit ihre besondere W. Was von ihnen bis zu diesem Zeitpunkt und was von da ab von den vereinigten Reichsbahnen geleistet wurde, ist aus nachstehender Tabelle ersichtlich. Hiernach standen, unter Hinzurechnung der in der Tabelle nicht aufgeführten Direktionen Oldenburg und Schwerin (mit einem derzeitigen Stand von rd. 17.000 Bediensteten und 2670 Wohnungen), am 1. Januar 1922 der Deutschen
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[420/0451] Beamtenvereine, Berufskrankheiten, Betriebssicherheit, Dienstwohnungen, Dienst- und Ruhezeiten, Eisenbahnhygiene, Eisenbahnschulen, Eisenbahnunterstützungsfonds, Erholungsheime, Kleiderkassen, Konsumvereine, Krankenfürsorge, Pensionswesen, Rettungswesen, Schrebergärten, Spar- und Vorschußkassen, Speiseanstalten, Töchterheime, Übernachtungsräume, Unfallfürsorge, Unterstützungskassen, Urlaube, Wohnungsfürsorge). Wohnungsfürsorge. I. Allgemeines. Die Notwendigkeit, im Interesse der Dienstbereitschaft und der Betriebssicherheit für das in der Nähe von Bahn- oder Werkstättenanlagen unterzubringende Personal Wohnungen zu schaffen, besteht, so lange es überhaupt Bahnen gibt. Ein großer Teil des Personals blieb anfänglich auf Mietwohnungen angewiesen, und da machte sich schon bald ein Mißverhältnis zwischen Miete und Einkommen sowie in volkreichen Gegenden das Fehlen von billigen Wohnungen fühlbar. Zuerst behalf man sich mit Lohnerhöhungen bzw. Erhöhung der Wohnungsgelder, ein Mittel, das sich aber auf die Dauer als unzulänglich, ja sogar schädlich erwies. Die Eisenbahnverwaltungen mußten deshalb auf andere Wege zur Abhilfe sinnen und haben sie auch gefunden, indem sie: 1. beim Bau von Kleinwohnungen aus dienstlichen Gründen mehr Häuser bauen als dienstlich erforderlich, und indem sie den Bediensteten zu billigeren Mietpreisen ebenso gute oder zu gleichen Mietpreisen bessere Wohnungen bieten, als sie sonst am Dienstort haben könnten; 2. auch an Orten, wo kein dienstliches Bedürfnis vorliegt, aber die Bediensteten keine oder nur unverhältnismäßig teure Privatwohnungen finden, Kleinwohnungen bauen oder die Mittel zum Bau solcher hergeben (eigentliche W.); 3. den Bediensteten die Beschaffung gesunder und billiger Wohnungen dadurch erleichtern, daß sie ihnen erlauben, außerhalb von Dienstorten mit hohen Mietpreisen auf dem Lande zu wohnen und ihnen freie Fahrt zwischen Wohn- und Dienstort gewähren und die Diensteinteilungen diesen Verhältnissen möglichst anpassen; 4. für das Wohnungsbedürfnis lediger Bediensteter an Orten, wo sie schwer Unterkunft finden, entweder durch den Bau besonderer Häuser (Ledigenheime) oder durch billige Vermietung von Einzelzimmern in bahneigenen Gebäuden sorgen. In der Vorkriegszeit konnte die W. der Eisenbahnverwaltungen sich die Aufgabe stellen, ihren in teuren und dabei oft mangelhaften Privatwohnungen untergebrachten Bediensteten billigere und höheren Ansprüchen genügende Wohnungen zu schaffen, also die Wohngelegenheiten zu verbessern. Aber schon während der letzten Jahre des Weltkrieges und vollends nach dessen Abschluß mußten sie sich infolge der wirtschaftlichen Notlage – auch die Siegerstaaten nicht ausgenommen – darauf beschränken, die Wohngelegenheiten zu vermehren, d. h. trotz der riesigen Verteuerung der Baukosten und der Unzulänglichkeit der vorhandenen Geldmittel ihnen nach Tunlichkeit zwar bescheidene, aber immerhin behagliche und vor allem gesunde Wohnungen zu verschaffen. Die Verwaltungen übernehmen damit freiwillig Verpflichtungen nicht nur ihrem Personal, sondern auch der Gesamtheit der Bevölkerung gegenüber, insofern durch Neubeschaffung von Wohnungen die bisher von Eisenbahnbediensteten innegehabten Wohnungen für Außenstehende frei werden und damit der allgemeinen Wohnungsnot gesteuert wird. Unter dem augenblicklichen Druck der nach Beendigung der Feindseligkeiten in Massen zurückströmenden Wohnungslosen mußte man zunächst zu Behelf- oder Notwohnungen seine Zuflucht nehmen. Sie waren jedoch häufig ungesund, unwohnlich und überhaupt unzureichend. Man kam deshalb von dieser Art der Wohnungsbeschaffung bald ab und wieder auf Dauerwohnungen zurück, die infolge der geringeren Unterhaltungskosten auf die Dauer mindestens ebenso wirtschaftlich und in jeder anderen Beziehung den Notwohnungen weit überlegen sind. II. Statistisches. Während vor dem Weltkrieg die W. in der Hauptsache auf die im Arbeiterverhältnis stehenden Bediensteten sich beschränkte, machte sich schon im Verlauf des Krieges die Notwendigkeit geltend, sie auch auf die mittleren und sogar die höheren Beamten auszudehnen. Allen voran betätigten sich die Deutschen Eisenbahnverwaltungen auf dem Gebiete der W. Bis zur Übernahme der deutschen Länderbahnen durch das Reich (1. April 1920) hatte jede Verwaltung ihren besonderen Haushalt und damit ihre besondere W. Was von ihnen bis zu diesem Zeitpunkt und was von da ab von den vereinigten Reichsbahnen geleistet wurde, ist aus nachstehender Tabelle ersichtlich. Hiernach standen, unter Hinzurechnung der in der Tabelle nicht aufgeführten Direktionen Oldenburg und Schwerin (mit einem derzeitigen Stand von rd. 17.000 Bediensteten und 2670 Wohnungen), am 1. Januar 1922 der Deutschen

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription. (2020-06-17T17:32:41Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition. (2020-06-17T17:32:41Z)

Weitere Informationen:

Bogensignaturen: nicht übernommen; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe; i/j in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: nicht übernommen; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): keine Angabe; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: keine Angabe; Zeichensetzung: keine Angabe; Zeilenumbrüche markiert: nein

Spaltenumbrüche sind nicht markiert. Wiederholungszeichen (") wurden aufgelöst. Komplexe Formeln und Tabellen sind als Grafiken wiedergegeben.

Die Abbildungen im Text stammen von zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/451
Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 420. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/451>, abgerufen am 04.07.2024.