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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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Vorteil besteht im Fortfall des Gewichtssatzes und in der bequemen Tragbarkeit.

Die in den Abb. 230 und 231 abgebildete W. hat 2 Wiegungsbereiche. Sie hat zu diesem Zweck 2 Lastschneiden und 2 Skalen. Will man von einem Bereich zum anderen übergehen, so hängt man den Lasthaken von der einen Lastschneide auf die andere und dreht die W. um die Schere als Achse um 180°, so daß man die zweite Skala vor sich hat;


Abb. 229.

Abb. 230.

Abb. 231.
Laufgewicht und Lasthaken sind nicht abnehmbar. Die kleinere Skala hat eine Nullmarke. Die W. ist im Gleichgewicht, wenn das Laufgewicht auf Null gestellt ist.

2. Zusammengesetzte Balkenwagen mit Laufgewicht und Skala.

W. dieser Art sind nach § 93 der EO. nur zulässig für eine größte zulässige Last von 50 kg und darüber. An Hebellängen, die ein zentesimales Verhältnis der Last zum Gewicht bedingen, darf eine Hilfsgewichtsschale angebracht sein, wenn mit ihr nicht mehr als der fünfte Teil der größten zulässigen Last gewogen werden soll. Bei diesen und bei den ungleicharmigen Wagengattungen sind auch gemischte Einrichtungen zulässig, bei welchen ein Teil der Last durch Gewichtsstücke, die an einem nicht veränderlichen Hebelarm wirken, und der andere Teil der Last durch eine Laufgewichtseinrichtung aufgewogen und ermittelt wird.

3. Brückenwagen mit Laufgewicht und Skala (Abb. 232).

a) Anordnung der Dezimalwage wie unter A. I. B. 2. beschrieben, nur mit Laufgewicht und

Vorteil besteht im Fortfall des Gewichtssatzes und in der bequemen Tragbarkeit.

Die in den Abb. 230 und 231 abgebildete W. hat 2 Wiegungsbereiche. Sie hat zu diesem Zweck 2 Lastschneiden und 2 Skalen. Will man von einem Bereich zum anderen übergehen, so hängt man den Lasthaken von der einen Lastschneide auf die andere und dreht die W. um die Schere als Achse um 180°, so daß man die zweite Skala vor sich hat;


Abb. 229.

Abb. 230.

Abb. 231.
Laufgewicht und Lasthaken sind nicht abnehmbar. Die kleinere Skala hat eine Nullmarke. Die W. ist im Gleichgewicht, wenn das Laufgewicht auf Null gestellt ist.

2. Zusammengesetzte Balkenwagen mit Laufgewicht und Skala.

W. dieser Art sind nach § 93 der EO. nur zulässig für eine größte zulässige Last von 50 kg und darüber. An Hebellängen, die ein zentesimales Verhältnis der Last zum Gewicht bedingen, darf eine Hilfsgewichtsschale angebracht sein, wenn mit ihr nicht mehr als der fünfte Teil der größten zulässigen Last gewogen werden soll. Bei diesen und bei den ungleicharmigen Wagengattungen sind auch gemischte Einrichtungen zulässig, bei welchen ein Teil der Last durch Gewichtsstücke, die an einem nicht veränderlichen Hebelarm wirken, und der andere Teil der Last durch eine Laufgewichtseinrichtung aufgewogen und ermittelt wird.

3. Brückenwagen mit Laufgewicht und Skala (Abb. 232).

a) Anordnung der Dezimalwage wie unter A. I. B. 2. beschrieben, nur mit Laufgewicht und

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[388/0418] Vorteil besteht im Fortfall des Gewichtssatzes und in der bequemen Tragbarkeit. Die in den Abb. 230 und 231 abgebildete W. hat 2 Wiegungsbereiche. Sie hat zu diesem Zweck 2 Lastschneiden und 2 Skalen. Will man von einem Bereich zum anderen übergehen, so hängt man den Lasthaken von der einen Lastschneide auf die andere und dreht die W. um die Schere als Achse um 180°, so daß man die zweite Skala vor sich hat; [Abbildung Abb. 229. ] [Abbildung Abb. 230. ] [Abbildung Abb. 231. ] Laufgewicht und Lasthaken sind nicht abnehmbar. Die kleinere Skala hat eine Nullmarke. Die W. ist im Gleichgewicht, wenn das Laufgewicht auf Null gestellt ist. 2. Zusammengesetzte Balkenwagen mit Laufgewicht und Skala. W. dieser Art sind nach § 93 der EO. nur zulässig für eine größte zulässige Last von 50 kg und darüber. An Hebellängen, die ein zentesimales Verhältnis der Last zum Gewicht bedingen, darf eine Hilfsgewichtsschale angebracht sein, wenn mit ihr nicht mehr als der fünfte Teil der größten zulässigen Last gewogen werden soll. Bei diesen und bei den ungleicharmigen Wagengattungen sind auch gemischte Einrichtungen zulässig, bei welchen ein Teil der Last durch Gewichtsstücke, die an einem nicht veränderlichen Hebelarm wirken, und der andere Teil der Last durch eine Laufgewichtseinrichtung aufgewogen und ermittelt wird. 3. Brückenwagen mit Laufgewicht und Skala (Abb. 232). a) Anordnung der Dezimalwage wie unter A. I. B. 2. beschrieben, nur mit Laufgewicht und

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 388. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/418>, abgerufen am 16.07.2024.