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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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Abb. 126.

Abb. 127.
so einzurichten, daß ein Pumpenwärter 2 oder mehrere Anlagen abwechselnd bedienen kann. Bei elektrischem Antrieb kann die Einschaltung des Motors leicht selbsttätig bei Eintritt eines gewissen Wasserstandes im Behälter erfolgen.

Die Behälter werden in der Regel in Größen von 50, 100, 200, 250, 400, 500 m3 und mehr angelegt und muß ihr niederster Wasserspiegel so hoch angeordnet werden, daß noch genügender Druck in der anschließenden Kranleitung herrscht (Abb. 119). Für mittlere Verhältnisse ergeben sich daher Höhenlagen von 5-10 m über Schienenoberkante. Zu große Druckhöhen in der Kranleitung sind wegen der möglichen Wasserschläge beim Absperren der Leitungen und wegen der Gefährdung der Bediensteten durch zu starken Wasserstrahl aus den Kranen zu vermeiden.

Wenn die Geländegestalt die erforderliche Höherlegung des Behälters bei Versenkung in den Boden gestattet, so baut man in der Regel "Feldbehälter" (Abb. 123 und 124) aus Mauerwerk, Beton oder Eisenbeton, deren Innenwandung durch Zementverputz gedichtet wird. Gewöhnlich sind diese Bauwerke überwölbt oder eingedeckt und mit einer ungefähr 1·00 m starken Erdschicht überschüttet, um das Einfrieren des Wassers im Winter zu verhindern. Sind Bodenerhebungen nicht vorhanden, so lagert man die aus schmiedeisernen Blechen hergestellten rechteckigen oder runden Behälter in Stockwerkshöhe (oder noch höher) auf Walzträger (Abb. 118), die ihrerseits wieder von Mauerwerk, Eisengerüst u. dgl. gestützt werden. Den Raum unterhalb des Behälters benutzt man meist zur Aufstellung des Dampfkessels für die Pumpe und als Aufenthaltsraum für den Pumpenwärter, wodurch gleichzeitig die Warmhaltung des Behälterbodens erzielt wird. Durch eine angebaute Wohnung samt Nebengebäude für den Pumpenwärter mit Waschküche und Bad entsteht ein "Wasserstationsgebäude" (Abb. 126). Wo große Druckhöhen erforderlich werden, baut man "Wassertürme". Solche wurden sowohl in Mauerwerk (Abb. 120) als auch in Eisenfachwerk zur Ausführung gebracht. Bei ihnen sind die Behälter entweder nach Bauart Intze (Abb. 125) so geformt, daß sie auf einem ringförmigen Träger von kleinerer Kreisform als der Querschnitt des Behälters gelagert werden, wodurch an Wandstärke des Bodens gespart werden kann, oder man gibt ihnen eine Kugel-



Abb. 126.

Abb. 127.
so einzurichten, daß ein Pumpenwärter 2 oder mehrere Anlagen abwechselnd bedienen kann. Bei elektrischem Antrieb kann die Einschaltung des Motors leicht selbsttätig bei Eintritt eines gewissen Wasserstandes im Behälter erfolgen.

Die Behälter werden in der Regel in Größen von 50, 100, 200, 250, 400, 500 m3 und mehr angelegt und muß ihr niederster Wasserspiegel so hoch angeordnet werden, daß noch genügender Druck in der anschließenden Kranleitung herrscht (Abb. 119). Für mittlere Verhältnisse ergeben sich daher Höhenlagen von 5–10 m über Schienenoberkante. Zu große Druckhöhen in der Kranleitung sind wegen der möglichen Wasserschläge beim Absperren der Leitungen und wegen der Gefährdung der Bediensteten durch zu starken Wasserstrahl aus den Kranen zu vermeiden.

Wenn die Geländegestalt die erforderliche Höherlegung des Behälters bei Versenkung in den Boden gestattet, so baut man in der Regel „Feldbehälter“ (Abb. 123 und 124) aus Mauerwerk, Beton oder Eisenbeton, deren Innenwandung durch Zementverputz gedichtet wird. Gewöhnlich sind diese Bauwerke überwölbt oder eingedeckt und mit einer ungefähr 1·00 m starken Erdschicht überschüttet, um das Einfrieren des Wassers im Winter zu verhindern. Sind Bodenerhebungen nicht vorhanden, so lagert man die aus schmiedeisernen Blechen hergestellten rechteckigen oder runden Behälter in Stockwerkshöhe (oder noch höher) auf Walzträger (Abb. 118), die ihrerseits wieder von Mauerwerk, Eisengerüst u. dgl. gestützt werden. Den Raum unterhalb des Behälters benutzt man meist zur Aufstellung des Dampfkessels für die Pumpe und als Aufenthaltsraum für den Pumpenwärter, wodurch gleichzeitig die Warmhaltung des Behälterbodens erzielt wird. Durch eine angebaute Wohnung samt Nebengebäude für den Pumpenwärter mit Waschküche und Bad entsteht ein „Wasserstationsgebäude“ (Abb. 126). Wo große Druckhöhen erforderlich werden, baut man „Wassertürme“. Solche wurden sowohl in Mauerwerk (Abb. 120) als auch in Eisenfachwerk zur Ausführung gebracht. Bei ihnen sind die Behälter entweder nach Bauart Intze (Abb. 125) so geformt, daß sie auf einem ringförmigen Träger von kleinerer Kreisform als der Querschnitt des Behälters gelagert werden, wodurch an Wandstärke des Bodens gespart werden kann, oder man gibt ihnen eine Kugel-

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[290/0305] [Abbildung Abb. 126. ] [Abbildung Abb. 127. ] so einzurichten, daß ein Pumpenwärter 2 oder mehrere Anlagen abwechselnd bedienen kann. Bei elektrischem Antrieb kann die Einschaltung des Motors leicht selbsttätig bei Eintritt eines gewissen Wasserstandes im Behälter erfolgen. Die Behälter werden in der Regel in Größen von 50, 100, 200, 250, 400, 500 m3 und mehr angelegt und muß ihr niederster Wasserspiegel so hoch angeordnet werden, daß noch genügender Druck in der anschließenden Kranleitung herrscht (Abb. 119). Für mittlere Verhältnisse ergeben sich daher Höhenlagen von 5–10 m über Schienenoberkante. Zu große Druckhöhen in der Kranleitung sind wegen der möglichen Wasserschläge beim Absperren der Leitungen und wegen der Gefährdung der Bediensteten durch zu starken Wasserstrahl aus den Kranen zu vermeiden. Wenn die Geländegestalt die erforderliche Höherlegung des Behälters bei Versenkung in den Boden gestattet, so baut man in der Regel „Feldbehälter“ (Abb. 123 und 124) aus Mauerwerk, Beton oder Eisenbeton, deren Innenwandung durch Zementverputz gedichtet wird. Gewöhnlich sind diese Bauwerke überwölbt oder eingedeckt und mit einer ungefähr 1·00 m starken Erdschicht überschüttet, um das Einfrieren des Wassers im Winter zu verhindern. Sind Bodenerhebungen nicht vorhanden, so lagert man die aus schmiedeisernen Blechen hergestellten rechteckigen oder runden Behälter in Stockwerkshöhe (oder noch höher) auf Walzträger (Abb. 118), die ihrerseits wieder von Mauerwerk, Eisengerüst u. dgl. gestützt werden. Den Raum unterhalb des Behälters benutzt man meist zur Aufstellung des Dampfkessels für die Pumpe und als Aufenthaltsraum für den Pumpenwärter, wodurch gleichzeitig die Warmhaltung des Behälterbodens erzielt wird. Durch eine angebaute Wohnung samt Nebengebäude für den Pumpenwärter mit Waschküche und Bad entsteht ein „Wasserstationsgebäude“ (Abb. 126). Wo große Druckhöhen erforderlich werden, baut man „Wassertürme“. Solche wurden sowohl in Mauerwerk (Abb. 120) als auch in Eisenfachwerk zur Ausführung gebracht. Bei ihnen sind die Behälter entweder nach Bauart Intze (Abb. 125) so geformt, daß sie auf einem ringförmigen Träger von kleinerer Kreisform als der Querschnitt des Behälters gelagert werden, wodurch an Wandstärke des Bodens gespart werden kann, oder man gibt ihnen eine Kugel-

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 290. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/305>, abgerufen am 25.11.2024.