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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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inneren Rohrs und mit ihm der Metallring über 100° erwärmt, infolgedessen letzterer weich wird, endlich schmilzt und so einen Kontakt der Leitungsdrähte bildet, der das Klingelwerk ertönen macht. Das untere Ende des inneren Rohrs, das bis zum tiefsten Wasserstand herabführt, reicht demnach nahe an die Decke der Feuerstelle, so daß bei wasserlosem Kessel das Anbrennen ein Schmelzen des unteren Rings bewirkt, bevor die Bleche glühend werden.

Erwähnt sei hierbei, daß das im Wasser ruhende untere Ende der inneren Röhre vermöge der oben angegebenen Wahl des Schmelzpunkts des Metallrings ein Signal vermitteln wird, sobald das Wasser, sei es durch Überspannung des Kessels oder Siedeverzug, eine höhere Temperatur erhält, als der um eine Atmosphäre vermehrten gestatteten höchsten Dampfspannung entspricht.

Eine andere Ausführung eines elektrischen W. ist der von der Hannoverschen Maschinenbau-A.-G. vormals Egestorff gebaute Wasserstandregler, Bauart Reubold. Dieser besteht aus einem Schwimmer mit einer im Standrohr geführten Stange, die oben einen Eisenkern trägt. In der Höhe des Eisenkerns ist am Standrohr ein Elektromagnet befestigt. Bei normalem Wasserstand im Kessel unterbricht der Eisenkern das magnetische Feld des Elektromagneten. Senkt sich der Wasserstand im Kessel und mit ihm der Schwimmer samt Eisenkern, so wird das magnetische Feld des Elektromagneten verstärkt, der Magnetanker wird kräftig angezogen, wodurch ein elektrischer Strom eingeschaltet wird. Durch diesen Strom wird einerseits der Hubmagnet betätigt, der das Speiseventil öffnet, anderseits durch einen zweiten Hubmagneten das Dampfventil zur Speisepumpe geöffnet und dadurch die Nachspeisung des Kessels eingeleitet. Gleichzeitig leuchtet im Heizerstand die Kontrollampe auf, die den Eintritt der Speisung anzeigt. Der Elektromagnet ist auf dem Standrohr verstellbar angebracht, so daß der Wasserstand im Kessel, bei dem nachgespeist werden soll, beliebig gewählt werden kann. Dieser W. kann auch mit einer Warnungsglocke verbunden werden, die ertönt, wenn der Wasserstand trotz eingeleiteter Speisung weiter sinkt, eine etwaige Überspeisung eintritt oder eine Unterbrechung im Stromkreis stattgefunden hat.

Wird auf eine selbsttätige Einschaltung der Speisung verzichtet, so kann dieser Wasserstandregler auch als sog. "Speiserufer" ausgebildet werden.

In diesem Fall erhält die Schwimmerstange 2 Eisenkerne, den oberen zur Anzeige des tiefsten, den unteren zur Anzeige des höchsten zulässigen Wasserstands. Erreicht einer dieser Eisenkerne das magnetische Feld des Elektromagneten, so wird durch eine Fernleitung und Kontakte entweder eine Starkstromglocke oder eine Pfeife zum Ertönen gebracht.

Willinger-Rihosek.


Wasserstationen (Wasserwerke) (watering stations; stations pour l'alimentation de l'eau; stazioni per l'alimentazione dell'acqua). Bahnhöfe oder sonstige Verkehrsstellen, in denen Einrichtungen zum Füllen der Wasserbehälter von Dampflokomotiven bestehen, oder auch - je nach Sprachgbrauch - die Gesamtheit solcher Einrichtungen als Teil eines Bahnhofs.

Inhalt: 1. Vorschriften, 2. Wasserbedarf, Lage und Abstand der W., 3. Beschaffenheit und Reinigung des Wassers, 4. Wasserentnahme und Zuleitung, 5. Wasserbehälter, 6. Literatur.

1. Vorschriften.

TV. § 58. W. sind in solchen Abständen und mit solcher Leistungsfähigkeit anzulegen, daß der Bedarf an Speisewasser jederzeit reichlich gedeckt werden kann. § 59. Wasserkrane § 60, 4. In Schuppen für Dampflokomotiven sollen mit einem hochgelegenen Wasserbehälter zusammenhängende Rohrleitungen liegen, die durch einen Schlauch mit jeder Lokomotive in Verbindung gebracht werden können. § 60, 5. In oder vor dem Gebäude (Lokomotivschuppen) sind für Dampflokomotiven Wasserkrane oder Hydranten anzubringen.

2. Wasserbedarf, Lage und Abstand der W.

Der Tageswasserbedarf der W. ergibt sich aus der Anzahl der täglich zu füllenden Lokomotivtender mehr der für Nebenzwecke (Feuerlöschwesen, Nutzwasser für Wasch- und Badeanstalten u. s. w.) nötigen Menge. Die Anzahl der Tenderfüllungen wird aus dem dichtesten vorgesehenen (Maximal-) Fahrplan (s. d.) ermittelt und zur Sicherheit ein 25%iger Zuschlag gemacht. In Zugausgangsstationen muß mit der Füllung des ganzen Tenderinhalts (8-15 m3 bei Schlepptendern, 3-5 m3 bei Tenderlokomotiven) gerechnet werden. In Zwischenstationen wird meist nur eine Nachfüllung von 5-10 m3 vorgenommen. In der Regel werden die W. in solchen Verkehrsstellen angelegt, wo ohnehin größere Zugsaufenthalte stattfinden, somit in Bahnhöfen oder Heizhäusern Ausnahmsweise, z. B. bei Nebenbahnen, werden aus Ersparungsrücksichten - um längere Zuleitungen zu vermeiden - die W. in die Nähe der Wasserbezugsstellen gelegt (ohne Rücksicht auf die

inneren Rohrs und mit ihm der Metallring über 100° erwärmt, infolgedessen letzterer weich wird, endlich schmilzt und so einen Kontakt der Leitungsdrähte bildet, der das Klingelwerk ertönen macht. Das untere Ende des inneren Rohrs, das bis zum tiefsten Wasserstand herabführt, reicht demnach nahe an die Decke der Feuerstelle, so daß bei wasserlosem Kessel das Anbrennen ein Schmelzen des unteren Rings bewirkt, bevor die Bleche glühend werden.

Erwähnt sei hierbei, daß das im Wasser ruhende untere Ende der inneren Röhre vermöge der oben angegebenen Wahl des Schmelzpunkts des Metallrings ein Signal vermitteln wird, sobald das Wasser, sei es durch Überspannung des Kessels oder Siedeverzug, eine höhere Temperatur erhält, als der um eine Atmosphäre vermehrten gestatteten höchsten Dampfspannung entspricht.

Eine andere Ausführung eines elektrischen W. ist der von der Hannoverschen Maschinenbau-A.-G. vormals Egestorff gebaute Wasserstandregler, Bauart Reubold. Dieser besteht aus einem Schwimmer mit einer im Standrohr geführten Stange, die oben einen Eisenkern trägt. In der Höhe des Eisenkerns ist am Standrohr ein Elektromagnet befestigt. Bei normalem Wasserstand im Kessel unterbricht der Eisenkern das magnetische Feld des Elektromagneten. Senkt sich der Wasserstand im Kessel und mit ihm der Schwimmer samt Eisenkern, so wird das magnetische Feld des Elektromagneten verstärkt, der Magnetanker wird kräftig angezogen, wodurch ein elektrischer Strom eingeschaltet wird. Durch diesen Strom wird einerseits der Hubmagnet betätigt, der das Speiseventil öffnet, anderseits durch einen zweiten Hubmagneten das Dampfventil zur Speisepumpe geöffnet und dadurch die Nachspeisung des Kessels eingeleitet. Gleichzeitig leuchtet im Heizerstand die Kontrollampe auf, die den Eintritt der Speisung anzeigt. Der Elektromagnet ist auf dem Standrohr verstellbar angebracht, so daß der Wasserstand im Kessel, bei dem nachgespeist werden soll, beliebig gewählt werden kann. Dieser W. kann auch mit einer Warnungsglocke verbunden werden, die ertönt, wenn der Wasserstand trotz eingeleiteter Speisung weiter sinkt, eine etwaige Überspeisung eintritt oder eine Unterbrechung im Stromkreis stattgefunden hat.

Wird auf eine selbsttätige Einschaltung der Speisung verzichtet, so kann dieser Wasserstandregler auch als sog. „Speiserufer“ ausgebildet werden.

In diesem Fall erhält die Schwimmerstange 2 Eisenkerne, den oberen zur Anzeige des tiefsten, den unteren zur Anzeige des höchsten zulässigen Wasserstands. Erreicht einer dieser Eisenkerne das magnetische Feld des Elektromagneten, so wird durch eine Fernleitung und Kontakte entweder eine Starkstromglocke oder eine Pfeife zum Ertönen gebracht.

Willinger-Rihosek.


Wasserstationen (Wasserwerke) (watering stations; stations pour l'alimentation de l'eau; stazioni per l'alimentazione dell'acqua). Bahnhöfe oder sonstige Verkehrsstellen, in denen Einrichtungen zum Füllen der Wasserbehälter von Dampflokomotiven bestehen, oder auch – je nach Sprachgbrauch – die Gesamtheit solcher Einrichtungen als Teil eines Bahnhofs.

Inhalt: 1. Vorschriften, 2. Wasserbedarf, Lage und Abstand der W., 3. Beschaffenheit und Reinigung des Wassers, 4. Wasserentnahme und Zuleitung, 5. Wasserbehälter, 6. Literatur.

1. Vorschriften.

TV. § 58. W. sind in solchen Abständen und mit solcher Leistungsfähigkeit anzulegen, daß der Bedarf an Speisewasser jederzeit reichlich gedeckt werden kann. § 59. Wasserkrane § 60, 4. In Schuppen für Dampflokomotiven sollen mit einem hochgelegenen Wasserbehälter zusammenhängende Rohrleitungen liegen, die durch einen Schlauch mit jeder Lokomotive in Verbindung gebracht werden können. § 60, 5. In oder vor dem Gebäude (Lokomotivschuppen) sind für Dampflokomotiven Wasserkrane oder Hydranten anzubringen.

2. Wasserbedarf, Lage und Abstand der W.

Der Tageswasserbedarf der W. ergibt sich aus der Anzahl der täglich zu füllenden Lokomotivtender mehr der für Nebenzwecke (Feuerlöschwesen, Nutzwasser für Wasch- und Badeanstalten u. s. w.) nötigen Menge. Die Anzahl der Tenderfüllungen wird aus dem dichtesten vorgesehenen (Maximal-) Fahrplan (s. d.) ermittelt und zur Sicherheit ein 25%iger Zuschlag gemacht. In Zugausgangsstationen muß mit der Füllung des ganzen Tenderinhalts (8–15 m3 bei Schlepptendern, 3–5 m3 bei Tenderlokomotiven) gerechnet werden. In Zwischenstationen wird meist nur eine Nachfüllung von 5–10 m3 vorgenommen. In der Regel werden die W. in solchen Verkehrsstellen angelegt, wo ohnehin größere Zugsaufenthalte stattfinden, somit in Bahnhöfen oder Heizhäusern Ausnahmsweise, z. B. bei Nebenbahnen, werden aus Ersparungsrücksichten – um längere Zuleitungen zu vermeiden – die W. in die Nähe der Wasserbezugsstellen gelegt (ohne Rücksicht auf die

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[286/0301] inneren Rohrs und mit ihm der Metallring über 100° erwärmt, infolgedessen letzterer weich wird, endlich schmilzt und so einen Kontakt der Leitungsdrähte bildet, der das Klingelwerk ertönen macht. Das untere Ende des inneren Rohrs, das bis zum tiefsten Wasserstand herabführt, reicht demnach nahe an die Decke der Feuerstelle, so daß bei wasserlosem Kessel das Anbrennen ein Schmelzen des unteren Rings bewirkt, bevor die Bleche glühend werden. Erwähnt sei hierbei, daß das im Wasser ruhende untere Ende der inneren Röhre vermöge der oben angegebenen Wahl des Schmelzpunkts des Metallrings ein Signal vermitteln wird, sobald das Wasser, sei es durch Überspannung des Kessels oder Siedeverzug, eine höhere Temperatur erhält, als der um eine Atmosphäre vermehrten gestatteten höchsten Dampfspannung entspricht. Eine andere Ausführung eines elektrischen W. ist der von der Hannoverschen Maschinenbau-A.-G. vormals Egestorff gebaute Wasserstandregler, Bauart Reubold. Dieser besteht aus einem Schwimmer mit einer im Standrohr geführten Stange, die oben einen Eisenkern trägt. In der Höhe des Eisenkerns ist am Standrohr ein Elektromagnet befestigt. Bei normalem Wasserstand im Kessel unterbricht der Eisenkern das magnetische Feld des Elektromagneten. Senkt sich der Wasserstand im Kessel und mit ihm der Schwimmer samt Eisenkern, so wird das magnetische Feld des Elektromagneten verstärkt, der Magnetanker wird kräftig angezogen, wodurch ein elektrischer Strom eingeschaltet wird. Durch diesen Strom wird einerseits der Hubmagnet betätigt, der das Speiseventil öffnet, anderseits durch einen zweiten Hubmagneten das Dampfventil zur Speisepumpe geöffnet und dadurch die Nachspeisung des Kessels eingeleitet. Gleichzeitig leuchtet im Heizerstand die Kontrollampe auf, die den Eintritt der Speisung anzeigt. Der Elektromagnet ist auf dem Standrohr verstellbar angebracht, so daß der Wasserstand im Kessel, bei dem nachgespeist werden soll, beliebig gewählt werden kann. Dieser W. kann auch mit einer Warnungsglocke verbunden werden, die ertönt, wenn der Wasserstand trotz eingeleiteter Speisung weiter sinkt, eine etwaige Überspeisung eintritt oder eine Unterbrechung im Stromkreis stattgefunden hat. Wird auf eine selbsttätige Einschaltung der Speisung verzichtet, so kann dieser Wasserstandregler auch als sog. „Speiserufer“ ausgebildet werden. In diesem Fall erhält die Schwimmerstange 2 Eisenkerne, den oberen zur Anzeige des tiefsten, den unteren zur Anzeige des höchsten zulässigen Wasserstands. Erreicht einer dieser Eisenkerne das magnetische Feld des Elektromagneten, so wird durch eine Fernleitung und Kontakte entweder eine Starkstromglocke oder eine Pfeife zum Ertönen gebracht. Willinger-Rihosek. Wasserstationen (Wasserwerke) (watering stations; stations pour l'alimentation de l'eau; stazioni per l'alimentazione dell'acqua). Bahnhöfe oder sonstige Verkehrsstellen, in denen Einrichtungen zum Füllen der Wasserbehälter von Dampflokomotiven bestehen, oder auch – je nach Sprachgbrauch – die Gesamtheit solcher Einrichtungen als Teil eines Bahnhofs. Inhalt: 1. Vorschriften, 2. Wasserbedarf, Lage und Abstand der W., 3. Beschaffenheit und Reinigung des Wassers, 4. Wasserentnahme und Zuleitung, 5. Wasserbehälter, 6. Literatur. 1. Vorschriften. TV. § 58. W. sind in solchen Abständen und mit solcher Leistungsfähigkeit anzulegen, daß der Bedarf an Speisewasser jederzeit reichlich gedeckt werden kann. § 59. Wasserkrane § 60, 4. In Schuppen für Dampflokomotiven sollen mit einem hochgelegenen Wasserbehälter zusammenhängende Rohrleitungen liegen, die durch einen Schlauch mit jeder Lokomotive in Verbindung gebracht werden können. § 60, 5. In oder vor dem Gebäude (Lokomotivschuppen) sind für Dampflokomotiven Wasserkrane oder Hydranten anzubringen. 2. Wasserbedarf, Lage und Abstand der W. Der Tageswasserbedarf der W. ergibt sich aus der Anzahl der täglich zu füllenden Lokomotivtender mehr der für Nebenzwecke (Feuerlöschwesen, Nutzwasser für Wasch- und Badeanstalten u. s. w.) nötigen Menge. Die Anzahl der Tenderfüllungen wird aus dem dichtesten vorgesehenen (Maximal-) Fahrplan (s. d.) ermittelt und zur Sicherheit ein 25%iger Zuschlag gemacht. In Zugausgangsstationen muß mit der Füllung des ganzen Tenderinhalts (8–15 m3 bei Schlepptendern, 3–5 m3 bei Tenderlokomotiven) gerechnet werden. In Zwischenstationen wird meist nur eine Nachfüllung von 5–10 m3 vorgenommen. In der Regel werden die W. in solchen Verkehrsstellen angelegt, wo ohnehin größere Zugsaufenthalte stattfinden, somit in Bahnhöfen oder Heizhäusern Ausnahmsweise, z. B. bei Nebenbahnen, werden aus Ersparungsrücksichten – um längere Zuleitungen zu vermeiden – die W. in die Nähe der Wasserbezugsstellen gelegt (ohne Rücksicht auf die

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 286. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/301>, abgerufen am 04.07.2024.