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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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dieser Deckel geöffnet, so steigt bei gefülltem Tender der Schwimmer und ist aus der Länge des heraustretenden Teils der Röhre c die Höhe des Wasserstands, bzw. an einer an dieser Röhre angebrachten Teilung der Rauminhalt an Wasser abzulesen.

Ein W. mit Drehschwimmer, wie solcher an Tendern Verwendung findet, ist in Abb. 115 wiedergegeben. An einer quer durch den Wasserkasten
Abb. 114.
des Tenders in Stopfbüchsen a, die in den Seitenwänden angebracht sind, gelagerten Welle b ist an einem rechtwinklig zu dieser befestigten Hebelarm c der Schwimmer d in einer Gabel drehbar aufgehängt. An den über die Stopfbüchse vorragenden Enden der Welle b sind die Zeiger e und e' aufgesteckt, die auf den an der Außenwand des Wasserkastens aufgesetzten Teilungsbogen den Wasserstand anzeigen.

Bei leerem Wasserkasten liegt der Schwimmer am Bodenblech auf und der Zeiger steht hierbei am Nullpunkt des Teilungsbogens. Beim Füllen des Wasserkastens hebt sich der Schwimmer, bis er bei ganzer Füllung an der Decke ansteht und hierbei der Zeiger am Endpunkt der Teilung zu stehen kommt.

Dieser W. bedarf, wie alle Drehschwimmer, einer sehr sorgfältigen Behandlung in den Stopfbüchsen, da diese bei vollständiger Abdichtung doch noch die leichte Drehung der Welle zulassen müssen, damit der Zeiger richtige Angaben macht. Diese quer zum Wasserkasten stehenden Schwimmer-Wasseranzeiger haben noch den Übelstand, daß das Lokomotivpersonal während der Fahrt den Wasserstand im Tender nicht ablesen kann. Man hat daher in neuerer Zeit die Welle der Länge nach verlegt und läßt diese an der vorderen Stirnwand im Führerstand heraustreten, so daß das Lokomotivpersonal jederzeit über den Stand des Wassers im Tender unterrichtet ist. Auch erspart man bei dieser Anordnung eine Stopfbüchse.

W., wie solche an den Behältern in Wasserstationen angebracht werden, besitzen häufig einen aus Kork oder aus einem blechernen Hohlkörper bestehenden Schwimmer; an der oberen Seite des Schwimmers ist eine Schnur, Drahtseil oder Kette befestigt, die, über Rollen geführt, an ihrem Ende einen Zeiger (Frosch) trägt, der sich längs einer lotrechten Teilung nach Maßgabe der Höhenlage des Schwimmers auf- und abbewegt.

Diese W. sind häufig mit selbsttätigen Signaleinrichtungen versehen, die bei bestimmter Behälterfüllung und hierdurch bedingter Höhenlage des Zeigers in Wirksamkeit gesetzt werden.

Zu 3. W., die nur bestimmte Höhen anzeigen, sind entweder als einfache Überfallrohre und verschließbare Ausflußöffnungen im Wasserspiegel der anzuzeigenden Höhe ausgebildet oder bestehen wie bei Dampfkesseln aus besonderen, in diese eingebauten Apparaten.

Zu ersteren gehören die Probierhähne, -ventile oder Schieber, wie sie an Dampfkesseln angebracht werden und wovon in Abb. 116 eine bei Lokomotiven übliche Ausführung eines Probierhahns dargestellt ist. Dieser Probierhahn besteht aus dem mittels Flansch an der Kesselwand außen befestigten Hahngehäuse a, das der ganzen Länge nach durchbohrt und am freien Ende mit einer Putzschraube verschlossen ist. Der Wirbel b besitzt einen Handgriff c und ist in der Richtung der Gehäusebohrung und senkrecht darauf nach abwärts durchbohrt. Letztere Bohrung ist unten mit einem Einsatzstück, dessen Bohrung einen sehr kleinen Querschnitt besitzt, abgeschlossen, um einerseits den austretenden Dampf- oder Wasserstrahl leichter unterscheiden zu können und anderseits ein seitliches Spritzen zu vermeiden. Zum Auffangen der Flüssigkeit dienen Tropfbecher d (s. auch Abb. 116), deren Ablaufrohre e, bei Anordnung mehrerer Probierhähne manchmal in einem Sammelbecher f vereinigt werden; letzterer ist sodann mit einem Ablaufrohr versehen, das bei Stabilkesseln in den Kanal, bei Lokomotiven unter die Plattform geführt wird.

Manche Bahnen bevorzugen anstatt der Hähne Ventile, bei den österreichischen Bundesbahnen verwendet man auch kleine Schieber.

An Dampfkesseln sind 2-3 solche Probierhähne in verschiedenen Höhenlagen angebracht, wobei der unterste im Wasserspiegel des tiefsten zulässigen Wasserstands zu liegen kommt; der zweite und allenfalls dritte sind seitlich des ersten derart angebracht, daß der obere Probierhahn

dieser Deckel geöffnet, so steigt bei gefülltem Tender der Schwimmer und ist aus der Länge des heraustretenden Teils der Röhre c die Höhe des Wasserstands, bzw. an einer an dieser Röhre angebrachten Teilung der Rauminhalt an Wasser abzulesen.

Ein W. mit Drehschwimmer, wie solcher an Tendern Verwendung findet, ist in Abb. 115 wiedergegeben. An einer quer durch den Wasserkasten
Abb. 114.
des Tenders in Stopfbüchsen a, die in den Seitenwänden angebracht sind, gelagerten Welle b ist an einem rechtwinklig zu dieser befestigten Hebelarm c der Schwimmer d in einer Gabel drehbar aufgehängt. An den über die Stopfbüchse vorragenden Enden der Welle b sind die Zeiger e und e' aufgesteckt, die auf den an der Außenwand des Wasserkastens aufgesetzten Teilungsbogen den Wasserstand anzeigen.

Bei leerem Wasserkasten liegt der Schwimmer am Bodenblech auf und der Zeiger steht hierbei am Nullpunkt des Teilungsbogens. Beim Füllen des Wasserkastens hebt sich der Schwimmer, bis er bei ganzer Füllung an der Decke ansteht und hierbei der Zeiger am Endpunkt der Teilung zu stehen kommt.

Dieser W. bedarf, wie alle Drehschwimmer, einer sehr sorgfältigen Behandlung in den Stopfbüchsen, da diese bei vollständiger Abdichtung doch noch die leichte Drehung der Welle zulassen müssen, damit der Zeiger richtige Angaben macht. Diese quer zum Wasserkasten stehenden Schwimmer-Wasseranzeiger haben noch den Übelstand, daß das Lokomotivpersonal während der Fahrt den Wasserstand im Tender nicht ablesen kann. Man hat daher in neuerer Zeit die Welle der Länge nach verlegt und läßt diese an der vorderen Stirnwand im Führerstand heraustreten, so daß das Lokomotivpersonal jederzeit über den Stand des Wassers im Tender unterrichtet ist. Auch erspart man bei dieser Anordnung eine Stopfbüchse.

W., wie solche an den Behältern in Wasserstationen angebracht werden, besitzen häufig einen aus Kork oder aus einem blechernen Hohlkörper bestehenden Schwimmer; an der oberen Seite des Schwimmers ist eine Schnur, Drahtseil oder Kette befestigt, die, über Rollen geführt, an ihrem Ende einen Zeiger (Frosch) trägt, der sich längs einer lotrechten Teilung nach Maßgabe der Höhenlage des Schwimmers auf- und abbewegt.

Diese W. sind häufig mit selbsttätigen Signaleinrichtungen versehen, die bei bestimmter Behälterfüllung und hierdurch bedingter Höhenlage des Zeigers in Wirksamkeit gesetzt werden.

Zu 3. W., die nur bestimmte Höhen anzeigen, sind entweder als einfache Überfallrohre und verschließbare Ausflußöffnungen im Wasserspiegel der anzuzeigenden Höhe ausgebildet oder bestehen wie bei Dampfkesseln aus besonderen, in diese eingebauten Apparaten.

Zu ersteren gehören die Probierhähne, -ventile oder Schieber, wie sie an Dampfkesseln angebracht werden und wovon in Abb. 116 eine bei Lokomotiven übliche Ausführung eines Probierhahns dargestellt ist. Dieser Probierhahn besteht aus dem mittels Flansch an der Kesselwand außen befestigten Hahngehäuse a, das der ganzen Länge nach durchbohrt und am freien Ende mit einer Putzschraube verschlossen ist. Der Wirbel b besitzt einen Handgriff c und ist in der Richtung der Gehäusebohrung und senkrecht darauf nach abwärts durchbohrt. Letztere Bohrung ist unten mit einem Einsatzstück, dessen Bohrung einen sehr kleinen Querschnitt besitzt, abgeschlossen, um einerseits den austretenden Dampf- oder Wasserstrahl leichter unterscheiden zu können und anderseits ein seitliches Spritzen zu vermeiden. Zum Auffangen der Flüssigkeit dienen Tropfbecher d (s. auch Abb. 116), deren Ablaufrohre e, bei Anordnung mehrerer Probierhähne manchmal in einem Sammelbecher f vereinigt werden; letzterer ist sodann mit einem Ablaufrohr versehen, das bei Stabilkesseln in den Kanal, bei Lokomotiven unter die Plattform geführt wird.

Manche Bahnen bevorzugen anstatt der Hähne Ventile, bei den österreichischen Bundesbahnen verwendet man auch kleine Schieber.

An Dampfkesseln sind 2–3 solche Probierhähne in verschiedenen Höhenlagen angebracht, wobei der unterste im Wasserspiegel des tiefsten zulässigen Wasserstands zu liegen kommt; der zweite und allenfalls dritte sind seitlich des ersten derart angebracht, daß der obere Probierhahn

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[284/0299] dieser Deckel geöffnet, so steigt bei gefülltem Tender der Schwimmer und ist aus der Länge des heraustretenden Teils der Röhre c die Höhe des Wasserstands, bzw. an einer an dieser Röhre angebrachten Teilung der Rauminhalt an Wasser abzulesen. Ein W. mit Drehschwimmer, wie solcher an Tendern Verwendung findet, ist in Abb. 115 wiedergegeben. An einer quer durch den Wasserkasten [Abbildung Abb. 114. ] des Tenders in Stopfbüchsen a, die in den Seitenwänden angebracht sind, gelagerten Welle b ist an einem rechtwinklig zu dieser befestigten Hebelarm c der Schwimmer d in einer Gabel drehbar aufgehängt. An den über die Stopfbüchse vorragenden Enden der Welle b sind die Zeiger e und e' aufgesteckt, die auf den an der Außenwand des Wasserkastens aufgesetzten Teilungsbogen den Wasserstand anzeigen. Bei leerem Wasserkasten liegt der Schwimmer am Bodenblech auf und der Zeiger steht hierbei am Nullpunkt des Teilungsbogens. Beim Füllen des Wasserkastens hebt sich der Schwimmer, bis er bei ganzer Füllung an der Decke ansteht und hierbei der Zeiger am Endpunkt der Teilung zu stehen kommt. Dieser W. bedarf, wie alle Drehschwimmer, einer sehr sorgfältigen Behandlung in den Stopfbüchsen, da diese bei vollständiger Abdichtung doch noch die leichte Drehung der Welle zulassen müssen, damit der Zeiger richtige Angaben macht. Diese quer zum Wasserkasten stehenden Schwimmer-Wasseranzeiger haben noch den Übelstand, daß das Lokomotivpersonal während der Fahrt den Wasserstand im Tender nicht ablesen kann. Man hat daher in neuerer Zeit die Welle der Länge nach verlegt und läßt diese an der vorderen Stirnwand im Führerstand heraustreten, so daß das Lokomotivpersonal jederzeit über den Stand des Wassers im Tender unterrichtet ist. Auch erspart man bei dieser Anordnung eine Stopfbüchse. W., wie solche an den Behältern in Wasserstationen angebracht werden, besitzen häufig einen aus Kork oder aus einem blechernen Hohlkörper bestehenden Schwimmer; an der oberen Seite des Schwimmers ist eine Schnur, Drahtseil oder Kette befestigt, die, über Rollen geführt, an ihrem Ende einen Zeiger (Frosch) trägt, der sich längs einer lotrechten Teilung nach Maßgabe der Höhenlage des Schwimmers auf- und abbewegt. Diese W. sind häufig mit selbsttätigen Signaleinrichtungen versehen, die bei bestimmter Behälterfüllung und hierdurch bedingter Höhenlage des Zeigers in Wirksamkeit gesetzt werden. Zu 3. W., die nur bestimmte Höhen anzeigen, sind entweder als einfache Überfallrohre und verschließbare Ausflußöffnungen im Wasserspiegel der anzuzeigenden Höhe ausgebildet oder bestehen wie bei Dampfkesseln aus besonderen, in diese eingebauten Apparaten. Zu ersteren gehören die Probierhähne, -ventile oder Schieber, wie sie an Dampfkesseln angebracht werden und wovon in Abb. 116 eine bei Lokomotiven übliche Ausführung eines Probierhahns dargestellt ist. Dieser Probierhahn besteht aus dem mittels Flansch an der Kesselwand außen befestigten Hahngehäuse a, das der ganzen Länge nach durchbohrt und am freien Ende mit einer Putzschraube verschlossen ist. Der Wirbel b besitzt einen Handgriff c und ist in der Richtung der Gehäusebohrung und senkrecht darauf nach abwärts durchbohrt. Letztere Bohrung ist unten mit einem Einsatzstück, dessen Bohrung einen sehr kleinen Querschnitt besitzt, abgeschlossen, um einerseits den austretenden Dampf- oder Wasserstrahl leichter unterscheiden zu können und anderseits ein seitliches Spritzen zu vermeiden. Zum Auffangen der Flüssigkeit dienen Tropfbecher d (s. auch Abb. 116), deren Ablaufrohre e, bei Anordnung mehrerer Probierhähne manchmal in einem Sammelbecher f vereinigt werden; letzterer ist sodann mit einem Ablaufrohr versehen, das bei Stabilkesseln in den Kanal, bei Lokomotiven unter die Plattform geführt wird. Manche Bahnen bevorzugen anstatt der Hähne Ventile, bei den österreichischen Bundesbahnen verwendet man auch kleine Schieber. An Dampfkesseln sind 2–3 solche Probierhähne in verschiedenen Höhenlagen angebracht, wobei der unterste im Wasserspiegel des tiefsten zulässigen Wasserstands zu liegen kommt; der zweite und allenfalls dritte sind seitlich des ersten derart angebracht, daß der obere Probierhahn

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 284. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/299>, abgerufen am 22.11.2024.