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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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Bremsen sich bis auf das zulässige Maß von 130 mm der Schiene nähern. Ähnlich ist der W. von Rosenbaum. Der Lasthebel ist jedoch so angeordnet, daß er bei der Drehung des Wagenrads zugleich nach vorwärts geschoben wird.

Die vorbesprochenen W. werden sämtlich mit den Wagen nicht verbunden; der W. von Saint Martin wird am Wagen festgemacht. Er besteht aus einer kräftigen eisernen Stütze, die an ihrem Ende mit einem Schuh versehen ist, einer mit dieser Stütze gleichlaufend geführten Stange und einem Handhebel. Der obere Teil der Stange wird durch Schraube und Handrad fest mit der Kopfschwelle des fortzubewegenden Wagens verbunden. Der Schuh ist mit Schneiden oder Sperrzähnen versehen; diese umfassen den Schienenkopf. Die Schneiden oder Zähne gestatten ein Nachziehen des Schuhs nach den Wagen, wirken aber bei einer Bewegung im entgegengesetzten Sinn als Sperrwerk und klemmen den Schuh an der Schiene fest. Das Gewicht des Hebels beträgt 17 kg. Seine Wirkungsweise ist folgende. Durch Abwärtsbewegen des Hebels wird die Stange gegen die Stütze nach außen verschoben; da sich der Schuh gegen die Schiene preßt, wird der Wagen fortbewegt. Ist der Hebel an der tiefsten Stelle angelangt, so zieht der bewegte Wagen den ganzen W. nach sich, der Schuh löst sich und der Hebel kann wieder nach auswärts bewegt werden (s. Gen. civ. 1892, S. 434).


Wagenschuppen (carriage-sheds; remises a voitures; rimesse veicoli).

a) Zweck:

Die W. werden je nach ihrem Zweck unterschieden in Abstellschuppen, Reinigungsschuppen und Ausbesserungsschuppen.

Abstellschuppen. Während die im Betriebe befindlichen Güter- und Personenwagen für gewöhnlich auch während ihrer Abstellung auf den Bahnhöfen im Freien bleiben, sieht man für besonders gut ausgestattete Personenwagen (z. B. Saalwagen, Krankenwagen u. dgl.) Schuppen vor. Es genügen häufig offene hölzerne, meist nur an der Wetterseite verschalte Schuppen ohne besondere Fußbodenbefestigung; völlig geschlossene Schuppen werden für diesen Zweck selten errichtet (z. B. für Fürstenwagen).

Reinigungsschuppen dienen der Aufnahme einzelner Personenwagen, Zugteile oder ganzer Zuge, die während ihres Aufenthalts auf den Zugbildungsstationen gründlich untersucht und gereinigt werden müssen. Die Vorzüge vor der Aufstellung im Freien bestehen darin, daß die Bediensteten gegen Wind und Wetter und die Gefahren des Verschiebebetriebes geschützt sind und daher ihre Arbeiten schneller und besser verrichten. Auch wird kein Schmutz in die Wagen getragen und die Arbeitsplätze werden sauber gehalten. Im Winter lassen sich Schnee und Eis schneller von den Wagen entfernen und die Reinigung mit warmem Wasser bleibt durchführbar. Die Versorgungsleitungen (Dampf, Wasser und Gas) sind gegen Einfrieren geschützt.

Ausbesserungsschuppen dienen der Untersuchung und Ausbesserung der im Betriebe beschäftigten Personen- und Güterwagen, soweit sie nicht den Hauptwerkstätten zugeführt werden.

b) Lage.

Die Abstell- und Reinigungsschuppen werden ihrem Zweck entsprechend auf den Personenbahnhöfen oder den zu ihnen gehörenden Abstellbahnhöfen angeordnet, während die Ausbesserungsschuppen möglichst in Verbindung mit den Betriebswerkstätten zu bringen sind. Auf großen Verschiebebahnhöfen legt man sie auch zweckmäßig nahe den Hauptablaufbergen an, weil die beschädigten Wagen an dieser Stelle zulaufen.

Während die Abstellschuppen mehr an entlegenen Stellen des Bahnhofes, auf größeren Abstellbahnhöfen etwa bei der Gleisgruppe für selten benutzte Wagen angeordnet werden können, legt man die Reinigungsschuppen am besten in die Nähe der Gruppe der eigentlichen Aufstellgleise für Personenzüge. Auf gute Verbindung mit diesen und Anschluß an das Hauptausziehgleis des Abstellbahnhofs ist besonderer Wert zu legen. Schließt man die Schuppen nur an einem Ende an, so entsteht der Vorteil, am anderen Ende Werkstatts- und Aufenthaltsräume, die dann am wenigsten Licht wegnehmen, anbauen zu können. Auch wird vermieden, daß der Schuppen von durchfahrenden Lokomotiven verqualmt wird. Anderseits hat der beiderseitige Anschluß den Vorzug größerer Freiheit in den Verschiebebewegungen. Man sehe darauf, daß an der Längsseite der Reinigungsschuppen nicht Gleise angeordnet werden, die dauernd besetzt sind, weil hierdurch der Schuppen verdunkelt wird; als Nachbargleise sind daher Weichenstraßen oder Durchlaufgleise geeignet. Bei der Entwurfsverfassung sorge man auch für Erweiterungsmöglichkeit der Schuppenanlage. Diese wird, wenn man dem Schuppen sogleich die volle Zuglänge gegeben hat, kaum durch Verlängerung, eher noch durch Verbreiterung zu erreichen sein. Meist wird man einen neuen Schuppen errichten müssen, den man zweckmäßig von

Bremsen sich bis auf das zulässige Maß von 130 mm der Schiene nähern. Ähnlich ist der W. von Rosenbaum. Der Lasthebel ist jedoch so angeordnet, daß er bei der Drehung des Wagenrads zugleich nach vorwärts geschoben wird.

Die vorbesprochenen W. werden sämtlich mit den Wagen nicht verbunden; der W. von Saint Martin wird am Wagen festgemacht. Er besteht aus einer kräftigen eisernen Stütze, die an ihrem Ende mit einem Schuh versehen ist, einer mit dieser Stütze gleichlaufend geführten Stange und einem Handhebel. Der obere Teil der Stange wird durch Schraube und Handrad fest mit der Kopfschwelle des fortzubewegenden Wagens verbunden. Der Schuh ist mit Schneiden oder Sperrzähnen versehen; diese umfassen den Schienenkopf. Die Schneiden oder Zähne gestatten ein Nachziehen des Schuhs nach den Wagen, wirken aber bei einer Bewegung im entgegengesetzten Sinn als Sperrwerk und klemmen den Schuh an der Schiene fest. Das Gewicht des Hebels beträgt 17 kg. Seine Wirkungsweise ist folgende. Durch Abwärtsbewegen des Hebels wird die Stange gegen die Stütze nach außen verschoben; da sich der Schuh gegen die Schiene preßt, wird der Wagen fortbewegt. Ist der Hebel an der tiefsten Stelle angelangt, so zieht der bewegte Wagen den ganzen W. nach sich, der Schuh löst sich und der Hebel kann wieder nach auswärts bewegt werden (s. Gén. civ. 1892, S. 434).


Wagenschuppen (carriage-sheds; remises à voitures; rimesse veicoli).

a) Zweck:

Die W. werden je nach ihrem Zweck unterschieden in Abstellschuppen, Reinigungsschuppen und Ausbesserungsschuppen.

Abstellschuppen. Während die im Betriebe befindlichen Güter- und Personenwagen für gewöhnlich auch während ihrer Abstellung auf den Bahnhöfen im Freien bleiben, sieht man für besonders gut ausgestattete Personenwagen (z. B. Saalwagen, Krankenwagen u. dgl.) Schuppen vor. Es genügen häufig offene hölzerne, meist nur an der Wetterseite verschalte Schuppen ohne besondere Fußbodenbefestigung; völlig geschlossene Schuppen werden für diesen Zweck selten errichtet (z. B. für Fürstenwagen).

Reinigungsschuppen dienen der Aufnahme einzelner Personenwagen, Zugteile oder ganzer Zuge, die während ihres Aufenthalts auf den Zugbildungsstationen gründlich untersucht und gereinigt werden müssen. Die Vorzüge vor der Aufstellung im Freien bestehen darin, daß die Bediensteten gegen Wind und Wetter und die Gefahren des Verschiebebetriebes geschützt sind und daher ihre Arbeiten schneller und besser verrichten. Auch wird kein Schmutz in die Wagen getragen und die Arbeitsplätze werden sauber gehalten. Im Winter lassen sich Schnee und Eis schneller von den Wagen entfernen und die Reinigung mit warmem Wasser bleibt durchführbar. Die Versorgungsleitungen (Dampf, Wasser und Gas) sind gegen Einfrieren geschützt.

Ausbesserungsschuppen dienen der Untersuchung und Ausbesserung der im Betriebe beschäftigten Personen- und Güterwagen, soweit sie nicht den Hauptwerkstätten zugeführt werden.

b) Lage.

Die Abstell- und Reinigungsschuppen werden ihrem Zweck entsprechend auf den Personenbahnhöfen oder den zu ihnen gehörenden Abstellbahnhöfen angeordnet, während die Ausbesserungsschuppen möglichst in Verbindung mit den Betriebswerkstätten zu bringen sind. Auf großen Verschiebebahnhöfen legt man sie auch zweckmäßig nahe den Hauptablaufbergen an, weil die beschädigten Wagen an dieser Stelle zulaufen.

Während die Abstellschuppen mehr an entlegenen Stellen des Bahnhofes, auf größeren Abstellbahnhöfen etwa bei der Gleisgruppe für selten benutzte Wagen angeordnet werden können, legt man die Reinigungsschuppen am besten in die Nähe der Gruppe der eigentlichen Aufstellgleise für Personenzüge. Auf gute Verbindung mit diesen und Anschluß an das Hauptausziehgleis des Abstellbahnhofs ist besonderer Wert zu legen. Schließt man die Schuppen nur an einem Ende an, so entsteht der Vorteil, am anderen Ende Werkstatts- und Aufenthaltsräume, die dann am wenigsten Licht wegnehmen, anbauen zu können. Auch wird vermieden, daß der Schuppen von durchfahrenden Lokomotiven verqualmt wird. Anderseits hat der beiderseitige Anschluß den Vorzug größerer Freiheit in den Verschiebebewegungen. Man sehe darauf, daß an der Längsseite der Reinigungsschuppen nicht Gleise angeordnet werden, die dauernd besetzt sind, weil hierdurch der Schuppen verdunkelt wird; als Nachbargleise sind daher Weichenstraßen oder Durchlaufgleise geeignet. Bei der Entwurfsverfassung sorge man auch für Erweiterungsmöglichkeit der Schuppenanlage. Diese wird, wenn man dem Schuppen sogleich die volle Zuglänge gegeben hat, kaum durch Verlängerung, eher noch durch Verbreiterung zu erreichen sein. Meist wird man einen neuen Schuppen errichten müssen, den man zweckmäßig von

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[251/0266] Bremsen sich bis auf das zulässige Maß von 130 mm der Schiene nähern. Ähnlich ist der W. von Rosenbaum. Der Lasthebel ist jedoch so angeordnet, daß er bei der Drehung des Wagenrads zugleich nach vorwärts geschoben wird. Die vorbesprochenen W. werden sämtlich mit den Wagen nicht verbunden; der W. von Saint Martin wird am Wagen festgemacht. Er besteht aus einer kräftigen eisernen Stütze, die an ihrem Ende mit einem Schuh versehen ist, einer mit dieser Stütze gleichlaufend geführten Stange und einem Handhebel. Der obere Teil der Stange wird durch Schraube und Handrad fest mit der Kopfschwelle des fortzubewegenden Wagens verbunden. Der Schuh ist mit Schneiden oder Sperrzähnen versehen; diese umfassen den Schienenkopf. Die Schneiden oder Zähne gestatten ein Nachziehen des Schuhs nach den Wagen, wirken aber bei einer Bewegung im entgegengesetzten Sinn als Sperrwerk und klemmen den Schuh an der Schiene fest. Das Gewicht des Hebels beträgt 17 kg. Seine Wirkungsweise ist folgende. Durch Abwärtsbewegen des Hebels wird die Stange gegen die Stütze nach außen verschoben; da sich der Schuh gegen die Schiene preßt, wird der Wagen fortbewegt. Ist der Hebel an der tiefsten Stelle angelangt, so zieht der bewegte Wagen den ganzen W. nach sich, der Schuh löst sich und der Hebel kann wieder nach auswärts bewegt werden (s. Gén. civ. 1892, S. 434). Wagenschuppen (carriage-sheds; remises à voitures; rimesse veicoli). a) Zweck: Die W. werden je nach ihrem Zweck unterschieden in Abstellschuppen, Reinigungsschuppen und Ausbesserungsschuppen. Abstellschuppen. Während die im Betriebe befindlichen Güter- und Personenwagen für gewöhnlich auch während ihrer Abstellung auf den Bahnhöfen im Freien bleiben, sieht man für besonders gut ausgestattete Personenwagen (z. B. Saalwagen, Krankenwagen u. dgl.) Schuppen vor. Es genügen häufig offene hölzerne, meist nur an der Wetterseite verschalte Schuppen ohne besondere Fußbodenbefestigung; völlig geschlossene Schuppen werden für diesen Zweck selten errichtet (z. B. für Fürstenwagen). Reinigungsschuppen dienen der Aufnahme einzelner Personenwagen, Zugteile oder ganzer Zuge, die während ihres Aufenthalts auf den Zugbildungsstationen gründlich untersucht und gereinigt werden müssen. Die Vorzüge vor der Aufstellung im Freien bestehen darin, daß die Bediensteten gegen Wind und Wetter und die Gefahren des Verschiebebetriebes geschützt sind und daher ihre Arbeiten schneller und besser verrichten. Auch wird kein Schmutz in die Wagen getragen und die Arbeitsplätze werden sauber gehalten. Im Winter lassen sich Schnee und Eis schneller von den Wagen entfernen und die Reinigung mit warmem Wasser bleibt durchführbar. Die Versorgungsleitungen (Dampf, Wasser und Gas) sind gegen Einfrieren geschützt. Ausbesserungsschuppen dienen der Untersuchung und Ausbesserung der im Betriebe beschäftigten Personen- und Güterwagen, soweit sie nicht den Hauptwerkstätten zugeführt werden. b) Lage. Die Abstell- und Reinigungsschuppen werden ihrem Zweck entsprechend auf den Personenbahnhöfen oder den zu ihnen gehörenden Abstellbahnhöfen angeordnet, während die Ausbesserungsschuppen möglichst in Verbindung mit den Betriebswerkstätten zu bringen sind. Auf großen Verschiebebahnhöfen legt man sie auch zweckmäßig nahe den Hauptablaufbergen an, weil die beschädigten Wagen an dieser Stelle zulaufen. Während die Abstellschuppen mehr an entlegenen Stellen des Bahnhofes, auf größeren Abstellbahnhöfen etwa bei der Gleisgruppe für selten benutzte Wagen angeordnet werden können, legt man die Reinigungsschuppen am besten in die Nähe der Gruppe der eigentlichen Aufstellgleise für Personenzüge. Auf gute Verbindung mit diesen und Anschluß an das Hauptausziehgleis des Abstellbahnhofs ist besonderer Wert zu legen. Schließt man die Schuppen nur an einem Ende an, so entsteht der Vorteil, am anderen Ende Werkstatts- und Aufenthaltsräume, die dann am wenigsten Licht wegnehmen, anbauen zu können. Auch wird vermieden, daß der Schuppen von durchfahrenden Lokomotiven verqualmt wird. Anderseits hat der beiderseitige Anschluß den Vorzug größerer Freiheit in den Verschiebebewegungen. Man sehe darauf, daß an der Längsseite der Reinigungsschuppen nicht Gleise angeordnet werden, die dauernd besetzt sind, weil hierdurch der Schuppen verdunkelt wird; als Nachbargleise sind daher Weichenstraßen oder Durchlaufgleise geeignet. Bei der Entwurfsverfassung sorge man auch für Erweiterungsmöglichkeit der Schuppenanlage. Diese wird, wenn man dem Schuppen sogleich die volle Zuglänge gegeben hat, kaum durch Verlängerung, eher noch durch Verbreiterung zu erreichen sein. Meist wird man einen neuen Schuppen errichten müssen, den man zweckmäßig von

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 251. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/266>, abgerufen am 04.07.2024.