Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.Jedes Fahrzeug und jede Ladung, die auf eine bestimmte Bahn übergehen sollen, müssen den für diese Bahn aufgestellten U. entsprechen. A. Umgrenzungslinien für Eisenbahnfahrzeuge. Nachstehend sollen die derzeit bestehenden wichtigeren U. von normalspurigen Eisenbahnen der einzelnen Verkehrsgebiete angeführt werden. 1. Verein Deutscher Eisenbahnverwaltungen. Die TV. des VDEV. sehen eine U. für Lokomotiven und Tender (s. Abb. 15) Für Lokomotiven und Tender: Unter 100 mm über Schienenoberkante dürfen selbst bei kleinster noch zulässiger Stärke der Radreifen, abgesehen von den Rädern, nur die Gegengewichte der Räder, die Bahnräumer, Bremsklötze, Sandstreuer, Sicherheitsketten, Kupplungen und die beweglichen, dem Federspiele nicht folgenden Lokomotivteile herabreichen, u. zw. die durch die Radreifen gedeckten Teile bis auf 50 mm, die übrigen vorbezeichneten Teile bis auf 60 mm über Schienenoberkante. Stromabnehmer dürfen über die Umgrenzung hinausragen. Beim Übergang auf andere Bahnen müssen sie sich so weit umlegen oder abnehmen lassen, daß die vorgeschriebene U. eingehalten wird. Bei den Eisenbahnen des ehemaligen österreichisch-ungarischen Staates ist für schwere Güterzug-, Nebenzug- und Verschublokomotiven die auf Abb. 17 ersichtliche Erweiterung des unteren Teiles der Vereinsumgrenzung zulässig. Für Wagen: Unter 130 mm über Schienenoberkante dürfen selbst bei niedrigstem zulässigen Pufferstand, abgesehen von den Rädern, nur die durch die Radreifen gedeckten Teile, die Sicherheitsketten und Kupplungen herabreichen, u. zw. die durch die Radreifen gedeckten Teile bis auf 50 mm, die Sicherheitsketten und Kupplungen, wenn sie nicht aufgehängt werden können, bis auf 75 mm über Schienenoberkante. Stromabnehmer dürfen über die Umgrenzung hinausragen. Beim Übergang auf andere Bahnen müssen sie sich so weit umlegen oder abnehmen lassen, daß die für Wagen festgelegte Umgrenzung eingehalten wird. Jedes Fahrzeug und jede Ladung, die auf eine bestimmte Bahn übergehen sollen, müssen den für diese Bahn aufgestellten U. entsprechen. A. Umgrenzungslinien für Eisenbahnfahrzeuge. Nachstehend sollen die derzeit bestehenden wichtigeren U. von normalspurigen Eisenbahnen der einzelnen Verkehrsgebiete angeführt werden. 1. Verein Deutscher Eisenbahnverwaltungen. Die TV. des VDEV. sehen eine U. für Lokomotiven und Tender (s. Abb. 15) Für Lokomotiven und Tender: Unter 100 mm über Schienenoberkante dürfen selbst bei kleinster noch zulässiger Stärke der Radreifen, abgesehen von den Rädern, nur die Gegengewichte der Räder, die Bahnräumer, Bremsklötze, Sandstreuer, Sicherheitsketten, Kupplungen und die beweglichen, dem Federspiele nicht folgenden Lokomotivteile herabreichen, u. zw. die durch die Radreifen gedeckten Teile bis auf 50 mm, die übrigen vorbezeichneten Teile bis auf 60 mm über Schienenoberkante. Stromabnehmer dürfen über die Umgrenzung hinausragen. Beim Übergang auf andere Bahnen müssen sie sich so weit umlegen oder abnehmen lassen, daß die vorgeschriebene U. eingehalten wird. Bei den Eisenbahnen des ehemaligen österreichisch-ungarischen Staates ist für schwere Güterzug-, Nebenzug- und Verschublokomotiven die auf Abb. 17 ersichtliche Erweiterung des unteren Teiles der Vereinsumgrenzung zulässig. Für Wagen: Unter 130 mm über Schienenoberkante dürfen selbst bei niedrigstem zulässigen Pufferstand, abgesehen von den Rädern, nur die durch die Radreifen gedeckten Teile, die Sicherheitsketten und Kupplungen herabreichen, u. zw. die durch die Radreifen gedeckten Teile bis auf 50 mm, die Sicherheitsketten und Kupplungen, wenn sie nicht aufgehängt werden können, bis auf 75 mm über Schienenoberkante. Stromabnehmer dürfen über die Umgrenzung hinausragen. Beim Übergang auf andere Bahnen müssen sie sich so weit umlegen oder abnehmen lassen, daß die für Wagen festgelegte Umgrenzung eingehalten wird. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p> <pb facs="#f0025" n="13"/> </p><lb/> <p>Jedes Fahrzeug und jede Ladung, die auf eine bestimmte Bahn übergehen sollen, müssen den für diese Bahn aufgestellten U. entsprechen.</p><lb/> <p rendition="#c"><hi rendition="#i">A.</hi><hi rendition="#g">Umgrenzungslinien für Eisenbahnfahrzeuge</hi>.</p><lb/> <p>Nachstehend sollen die derzeit bestehenden wichtigeren U. von normalspurigen Eisenbahnen der einzelnen Verkehrsgebiete angeführt werden.</p><lb/> <p>1. <hi rendition="#g">Verein Deutscher Eisenbahnverwaltungen</hi>. Die TV. des VDEV. sehen eine U. für Lokomotiven und Tender (s. Abb. 15)<lb/><figure facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen10_1923/figures/roell_eisenbahnwesen10_1923_figure-0017.jpg"><head>Abb. 15. VDEV. Lokomotiven und Tender.</head><lb/></figure> <figure facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen10_1923/figures/roell_eisenbahnwesen10_1923_figure-0016.jpg"><head>Abb. 16. VDEV. Wagen und Lademaß I.</head><lb/></figure><lb/> und eine solche für Wagen (s. Abb. 16) vor, innerhalb welcher die festen Teile der leeren und beladenen Fahrzeuge bei der Mittelstellung im geraden Gleise verbleiben müssen; folgende Vorschriften sind noch zu beachten.</p><lb/> <p>Für Lokomotiven und Tender:</p><lb/> <p>Unter 100 <hi rendition="#i">mm</hi> über Schienenoberkante dürfen selbst bei kleinster noch zulässiger Stärke der Radreifen, abgesehen von den Rädern, nur die Gegengewichte der Räder, die Bahnräumer, Bremsklötze, Sandstreuer, Sicherheitsketten, Kupplungen und die beweglichen, dem Federspiele nicht folgenden Lokomotivteile herabreichen, u. zw. die durch die Radreifen gedeckten Teile bis auf 50 <hi rendition="#i">mm,</hi> die übrigen vorbezeichneten Teile bis auf 60 <hi rendition="#i">mm</hi> über Schienenoberkante.</p><lb/> <p>Stromabnehmer dürfen über die Umgrenzung hinausragen. Beim Übergang auf andere Bahnen müssen sie sich so weit umlegen oder abnehmen lassen, daß die vorgeschriebene U. eingehalten wird.</p><lb/> <p>Bei den Eisenbahnen des ehemaligen österreichisch-ungarischen Staates ist für schwere Güterzug-, Nebenzug- und Verschublokomotiven die auf Abb. 17 ersichtliche Erweiterung des unteren Teiles der Vereinsumgrenzung zulässig.</p><lb/> <p>Für Wagen:</p><lb/> <p>Unter 130 <hi rendition="#i">mm</hi> über Schienenoberkante dürfen selbst bei niedrigstem zulässigen Pufferstand, abgesehen von den Rädern, nur die durch die Radreifen gedeckten Teile, die Sicherheitsketten und Kupplungen herabreichen, u. zw. die durch die Radreifen gedeckten Teile bis auf 50 <hi rendition="#i">mm,</hi> die Sicherheitsketten und Kupplungen, wenn sie nicht aufgehängt werden können, bis auf 75 <hi rendition="#i">mm</hi> über Schienenoberkante.</p><lb/> <p>Stromabnehmer dürfen über die Umgrenzung hinausragen. Beim Übergang auf andere Bahnen müssen sie sich so weit umlegen oder abnehmen lassen, daß die für Wagen festgelegte Umgrenzung eingehalten wird. </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [13/0025]
Jedes Fahrzeug und jede Ladung, die auf eine bestimmte Bahn übergehen sollen, müssen den für diese Bahn aufgestellten U. entsprechen.
A. Umgrenzungslinien für Eisenbahnfahrzeuge.
Nachstehend sollen die derzeit bestehenden wichtigeren U. von normalspurigen Eisenbahnen der einzelnen Verkehrsgebiete angeführt werden.
1. Verein Deutscher Eisenbahnverwaltungen. Die TV. des VDEV. sehen eine U. für Lokomotiven und Tender (s. Abb. 15)
[Abbildung Abb. 15. VDEV. Lokomotiven und Tender.
]
[Abbildung Abb. 16. VDEV. Wagen und Lademaß I.
]
und eine solche für Wagen (s. Abb. 16) vor, innerhalb welcher die festen Teile der leeren und beladenen Fahrzeuge bei der Mittelstellung im geraden Gleise verbleiben müssen; folgende Vorschriften sind noch zu beachten.
Für Lokomotiven und Tender:
Unter 100 mm über Schienenoberkante dürfen selbst bei kleinster noch zulässiger Stärke der Radreifen, abgesehen von den Rädern, nur die Gegengewichte der Räder, die Bahnräumer, Bremsklötze, Sandstreuer, Sicherheitsketten, Kupplungen und die beweglichen, dem Federspiele nicht folgenden Lokomotivteile herabreichen, u. zw. die durch die Radreifen gedeckten Teile bis auf 50 mm, die übrigen vorbezeichneten Teile bis auf 60 mm über Schienenoberkante.
Stromabnehmer dürfen über die Umgrenzung hinausragen. Beim Übergang auf andere Bahnen müssen sie sich so weit umlegen oder abnehmen lassen, daß die vorgeschriebene U. eingehalten wird.
Bei den Eisenbahnen des ehemaligen österreichisch-ungarischen Staates ist für schwere Güterzug-, Nebenzug- und Verschublokomotiven die auf Abb. 17 ersichtliche Erweiterung des unteren Teiles der Vereinsumgrenzung zulässig.
Für Wagen:
Unter 130 mm über Schienenoberkante dürfen selbst bei niedrigstem zulässigen Pufferstand, abgesehen von den Rädern, nur die durch die Radreifen gedeckten Teile, die Sicherheitsketten und Kupplungen herabreichen, u. zw. die durch die Radreifen gedeckten Teile bis auf 50 mm, die Sicherheitsketten und Kupplungen, wenn sie nicht aufgehängt werden können, bis auf 75 mm über Schienenoberkante.
Stromabnehmer dürfen über die Umgrenzung hinausragen. Beim Übergang auf andere Bahnen müssen sie sich so weit umlegen oder abnehmen lassen, daß die für Wagen festgelegte Umgrenzung eingehalten wird.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription.
(2020-06-17T17:32:41Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2020-06-17T17:32:41Z)
Weitere Informationen:Bogensignaturen: nicht übernommen; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe; i/j in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: nicht übernommen; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): keine Angabe; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: keine Angabe; Zeichensetzung: keine Angabe; Zeilenumbrüche markiert: nein Spaltenumbrüche sind nicht markiert. Wiederholungszeichen (") wurden aufgelöst. Komplexe Formeln und Tabellen sind als Grafiken wiedergegeben. Die Abbildungen im Text stammen von zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |