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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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dann eine eingehendere Ermittlung der Betriebskosten (s. Betriebsergebnisse) oder doch ihrer von Neigungen und Krümmungen beeinflußten Teile folgen. Auch hierbei wird man die aus der Statistik eines großen Landes ermittelten Durchschnittsziffern für die Zahlenbeiwerte nur dann mit Sicherheit anwenden dürfen, wenn die Verhältnisse der geplanten Bahn von solchen mittleren Umständen nicht zu weit abweichen. Andernfalls wird man, um zutreffendere Ergebnisse zu erhalten, die Betriebskosten nach Maßgabe der in ähnlichen Verhältnissen (etwa gleiche Neigungen, ähnliche Verkehrsgrößen infolge gleichartiger Bewohnung und Produktionsverhältnisse) liegenden Bahnen ermitteln müssen. (Näheres s. u. C II.)

Ist somit eine Linie als die geeignetste erkannt, so wird diese nun, sofern die Zeit es erlaubt, nochmals etwas eingehender durchgearbeitet, im einzelnen verbessert und dem vorliegenden Zweck entsprechend in der Übersichtskarte sowie in Lage- und Höhenplänen zur Darstellung gebracht, auch wohl durch einige charakteristische Querschnitte erläutert. Dazu wird dann der Kostenüberschlag (s. Kostenanschlag) aufgestellt.

Weiter folgt zu vollständigem Abschluß des Vorentwurfs die Ausarbeitung der Ertragsberechnung (s. u. C II.) und eines Erläuterungsberichtes. Dieser hat zum Gegenstand: den Charakter der Bahn und der durchschnittenen Gegend, die Begründung der Linienführung, die Leistungsfähigkeit der Bahn, die Berührung von Staatsländereien und Bergwerksbesitz, die Grunderwerbsverhältnisse, bei Nebenbahnen auch die etwaige Mitbenutzung von öffentlichen Wegen, endlich die Begründung zu den Preisannahmen des Kostenüberschlags und alles sonst noch erforderliche.

Der so abgeschlossene Vorentwurf dient als Grundlage für die Bereitstellung der erforderlichen Mittel, um die Bauausführung zu ermöglichen (s. u. C V.). Ist dies gelungen (oft auch schon vorher, wenn solches Gelingen in sicherer Erwartung steht), so beginnen

B. Die ausführlichen V.,

d. i. die Ausarbeitung des Bauentwurfs in allen seinen Teilen, eine Aufgabe rein technischer Natur. Diese Arbeiten sind, abgesehen von ganz einfachem Gelände, sehr umfangreich. Sie beginnen wiederum mit der nun entsprechend eingehenderen, jedoch auf kleine Breite beschränkten:

I. Aufnahme und Darstellung des Geländes. Als Maßstab für die Lagepläne kann hier der früher vielfach vorgeschriebene von 1 : 2500 nur bei einfachem, ziemlich ebenem und wenig bewohntem Gelände als ausreichend gelten. Bei einigermaßen bewegtem und namentlich bei dicht bewohntem und gut bewirtschaftetem Gelände ist ein Maßstab von mindestens 1 : 2000, besser 1 : 1000 zu wählen. Die Mehrarbeit bei Anwendung eines so großen Maßstabes wird z. T. schon durch die viel bequemere Art des Auftragens, namentlich aber durch die Gewinnung einer sicheren und überall ausreichenden Grundlage für die ganze weitere Ausarbeitung des Entwurfs und für die Bauausführung weit mehr als aufgewogen. Dazu kommt noch, daß dann weitere Einzelaufnahmen schwieriger Stellen für Bauwerke, Wegeübergänge u. s. f. ganz oder fast ganz wegfallen und daß bei zweckmäßiger Einrichtung die besondere Aufnahme von Grunderwerbskarten ganz entbehrt werden oder doch auf die nachträgliche Einmessung noch fehlender Eigentumsgrenzen beschränkt werden kann.

Sind die allgemeinen Pläne des Vorentwurfs gut durchgearbeitet, so wird nunmehr die etwaige Verschiebung der Linie, vielleicht abgesehen von einzelnen noch fraglich gebliebenen Stellen, meist nur auf geringe Breite in Betracht kommen. Dazu sind Höhenlinien in der Regel entbehrlich, Höhenpunkte dagegen erforderlich. Hierzu sind die oben für den Vorentwurf besprochenen Aufnahmemethoden, mit Ausnahme der Barometermessung, in gleicher Weise verwendbar, am besten die Benutzung des Tachymeters (s. d.) oder des Meßtisches mit Entfernungsmesser und Höhenkreis.

II. Bodenuntersuchungen. Zu der Aufnahme der Erdoberfläche treten nunmehr auch Bodenuntersuchungen (s. d.), deren Ergebnisse in einem Schürfregister und in Probekästen niedergelegt werden. Sie bezwecken die Kenntnis der Erdschichten nach Beschaffenheit, Streichen und Einfallen und somit Ermöglichung richtiger Annahmen und Preisansätze für die endgültige Erdmassenverteilung, für die Bestimmung der Böschungsverhältnisse in den Einschnitten, etwaiger Futtermauern, Entwässerungsanlagen u. s. f., für die Gründung der Bauwerke, für die Ausscheidung unbrauchbarer Massen und die Gewinnung wertvoller Baumaterialien, als Mauersand und Bausteine, bisweilen auch Kalk zur Mörtelbereitung; zur Auffindung von Speisewasser für die Wasserstationen; endlich zur Kenntnisnahme der Unternehmer bei Angeboten auf die Erdarbeiten und für deren Einrichtung, letzteres auch bei Regiebau (s. Bausysteme). Sollten noch hierbei gefahrdrohende Schichtungsverhältnisse zutage treten, die Rutschungen befürchten lassen, so kann das zu umfangreichen Vorbeugungsmaßregeln, ja auch zu größeren Verlegungen

dann eine eingehendere Ermittlung der Betriebskosten (s. Betriebsergebnisse) oder doch ihrer von Neigungen und Krümmungen beeinflußten Teile folgen. Auch hierbei wird man die aus der Statistik eines großen Landes ermittelten Durchschnittsziffern für die Zahlenbeiwerte nur dann mit Sicherheit anwenden dürfen, wenn die Verhältnisse der geplanten Bahn von solchen mittleren Umständen nicht zu weit abweichen. Andernfalls wird man, um zutreffendere Ergebnisse zu erhalten, die Betriebskosten nach Maßgabe der in ähnlichen Verhältnissen (etwa gleiche Neigungen, ähnliche Verkehrsgrößen infolge gleichartiger Bewohnung und Produktionsverhältnisse) liegenden Bahnen ermitteln müssen. (Näheres s. u. C II.)

Ist somit eine Linie als die geeignetste erkannt, so wird diese nun, sofern die Zeit es erlaubt, nochmals etwas eingehender durchgearbeitet, im einzelnen verbessert und dem vorliegenden Zweck entsprechend in der Übersichtskarte sowie in Lage- und Höhenplänen zur Darstellung gebracht, auch wohl durch einige charakteristische Querschnitte erläutert. Dazu wird dann der Kostenüberschlag (s. Kostenanschlag) aufgestellt.

Weiter folgt zu vollständigem Abschluß des Vorentwurfs die Ausarbeitung der Ertragsberechnung (s. u. C II.) und eines Erläuterungsberichtes. Dieser hat zum Gegenstand: den Charakter der Bahn und der durchschnittenen Gegend, die Begründung der Linienführung, die Leistungsfähigkeit der Bahn, die Berührung von Staatsländereien und Bergwerksbesitz, die Grunderwerbsverhältnisse, bei Nebenbahnen auch die etwaige Mitbenutzung von öffentlichen Wegen, endlich die Begründung zu den Preisannahmen des Kostenüberschlags und alles sonst noch erforderliche.

Der so abgeschlossene Vorentwurf dient als Grundlage für die Bereitstellung der erforderlichen Mittel, um die Bauausführung zu ermöglichen (s. u. C V.). Ist dies gelungen (oft auch schon vorher, wenn solches Gelingen in sicherer Erwartung steht), so beginnen

B. Die ausführlichen V.,

d. i. die Ausarbeitung des Bauentwurfs in allen seinen Teilen, eine Aufgabe rein technischer Natur. Diese Arbeiten sind, abgesehen von ganz einfachem Gelände, sehr umfangreich. Sie beginnen wiederum mit der nun entsprechend eingehenderen, jedoch auf kleine Breite beschränkten:

I. Aufnahme und Darstellung des Geländes. Als Maßstab für die Lagepläne kann hier der früher vielfach vorgeschriebene von 1 : 2500 nur bei einfachem, ziemlich ebenem und wenig bewohntem Gelände als ausreichend gelten. Bei einigermaßen bewegtem und namentlich bei dicht bewohntem und gut bewirtschaftetem Gelände ist ein Maßstab von mindestens 1 : 2000, besser 1 : 1000 zu wählen. Die Mehrarbeit bei Anwendung eines so großen Maßstabes wird z. T. schon durch die viel bequemere Art des Auftragens, namentlich aber durch die Gewinnung einer sicheren und überall ausreichenden Grundlage für die ganze weitere Ausarbeitung des Entwurfs und für die Bauausführung weit mehr als aufgewogen. Dazu kommt noch, daß dann weitere Einzelaufnahmen schwieriger Stellen für Bauwerke, Wegeübergänge u. s. f. ganz oder fast ganz wegfallen und daß bei zweckmäßiger Einrichtung die besondere Aufnahme von Grunderwerbskarten ganz entbehrt werden oder doch auf die nachträgliche Einmessung noch fehlender Eigentumsgrenzen beschränkt werden kann.

Sind die allgemeinen Pläne des Vorentwurfs gut durchgearbeitet, so wird nunmehr die etwaige Verschiebung der Linie, vielleicht abgesehen von einzelnen noch fraglich gebliebenen Stellen, meist nur auf geringe Breite in Betracht kommen. Dazu sind Höhenlinien in der Regel entbehrlich, Höhenpunkte dagegen erforderlich. Hierzu sind die oben für den Vorentwurf besprochenen Aufnahmemethoden, mit Ausnahme der Barometermessung, in gleicher Weise verwendbar, am besten die Benutzung des Tachymeters (s. d.) oder des Meßtisches mit Entfernungsmesser und Höhenkreis.

II. Bodenuntersuchungen. Zu der Aufnahme der Erdoberfläche treten nunmehr auch Bodenuntersuchungen (s. d.), deren Ergebnisse in einem Schürfregister und in Probekästen niedergelegt werden. Sie bezwecken die Kenntnis der Erdschichten nach Beschaffenheit, Streichen und Einfallen und somit Ermöglichung richtiger Annahmen und Preisansätze für die endgültige Erdmassenverteilung, für die Bestimmung der Böschungsverhältnisse in den Einschnitten, etwaiger Futtermauern, Entwässerungsanlagen u. s. f., für die Gründung der Bauwerke, für die Ausscheidung unbrauchbarer Massen und die Gewinnung wertvoller Baumaterialien, als Mauersand und Bausteine, bisweilen auch Kalk zur Mörtelbereitung; zur Auffindung von Speisewasser für die Wasserstationen; endlich zur Kenntnisnahme der Unternehmer bei Angeboten auf die Erdarbeiten und für deren Einrichtung, letzteres auch bei Regiebau (s. Bausysteme). Sollten noch hierbei gefahrdrohende Schichtungsverhältnisse zutage treten, die Rutschungen befürchten lassen, so kann das zu umfangreichen Vorbeugungsmaßregeln, ja auch zu größeren Verlegungen

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[211/0226] dann eine eingehendere Ermittlung der Betriebskosten (s. Betriebsergebnisse) oder doch ihrer von Neigungen und Krümmungen beeinflußten Teile folgen. Auch hierbei wird man die aus der Statistik eines großen Landes ermittelten Durchschnittsziffern für die Zahlenbeiwerte nur dann mit Sicherheit anwenden dürfen, wenn die Verhältnisse der geplanten Bahn von solchen mittleren Umständen nicht zu weit abweichen. Andernfalls wird man, um zutreffendere Ergebnisse zu erhalten, die Betriebskosten nach Maßgabe der in ähnlichen Verhältnissen (etwa gleiche Neigungen, ähnliche Verkehrsgrößen infolge gleichartiger Bewohnung und Produktionsverhältnisse) liegenden Bahnen ermitteln müssen. (Näheres s. u. C II.) Ist somit eine Linie als die geeignetste erkannt, so wird diese nun, sofern die Zeit es erlaubt, nochmals etwas eingehender durchgearbeitet, im einzelnen verbessert und dem vorliegenden Zweck entsprechend in der Übersichtskarte sowie in Lage- und Höhenplänen zur Darstellung gebracht, auch wohl durch einige charakteristische Querschnitte erläutert. Dazu wird dann der Kostenüberschlag (s. Kostenanschlag) aufgestellt. Weiter folgt zu vollständigem Abschluß des Vorentwurfs die Ausarbeitung der Ertragsberechnung (s. u. C II.) und eines Erläuterungsberichtes. Dieser hat zum Gegenstand: den Charakter der Bahn und der durchschnittenen Gegend, die Begründung der Linienführung, die Leistungsfähigkeit der Bahn, die Berührung von Staatsländereien und Bergwerksbesitz, die Grunderwerbsverhältnisse, bei Nebenbahnen auch die etwaige Mitbenutzung von öffentlichen Wegen, endlich die Begründung zu den Preisannahmen des Kostenüberschlags und alles sonst noch erforderliche. Der so abgeschlossene Vorentwurf dient als Grundlage für die Bereitstellung der erforderlichen Mittel, um die Bauausführung zu ermöglichen (s. u. C V.). Ist dies gelungen (oft auch schon vorher, wenn solches Gelingen in sicherer Erwartung steht), so beginnen B. Die ausführlichen V., d. i. die Ausarbeitung des Bauentwurfs in allen seinen Teilen, eine Aufgabe rein technischer Natur. Diese Arbeiten sind, abgesehen von ganz einfachem Gelände, sehr umfangreich. Sie beginnen wiederum mit der nun entsprechend eingehenderen, jedoch auf kleine Breite beschränkten: I. Aufnahme und Darstellung des Geländes. Als Maßstab für die Lagepläne kann hier der früher vielfach vorgeschriebene von 1 : 2500 nur bei einfachem, ziemlich ebenem und wenig bewohntem Gelände als ausreichend gelten. Bei einigermaßen bewegtem und namentlich bei dicht bewohntem und gut bewirtschaftetem Gelände ist ein Maßstab von mindestens 1 : 2000, besser 1 : 1000 zu wählen. Die Mehrarbeit bei Anwendung eines so großen Maßstabes wird z. T. schon durch die viel bequemere Art des Auftragens, namentlich aber durch die Gewinnung einer sicheren und überall ausreichenden Grundlage für die ganze weitere Ausarbeitung des Entwurfs und für die Bauausführung weit mehr als aufgewogen. Dazu kommt noch, daß dann weitere Einzelaufnahmen schwieriger Stellen für Bauwerke, Wegeübergänge u. s. f. ganz oder fast ganz wegfallen und daß bei zweckmäßiger Einrichtung die besondere Aufnahme von Grunderwerbskarten ganz entbehrt werden oder doch auf die nachträgliche Einmessung noch fehlender Eigentumsgrenzen beschränkt werden kann. Sind die allgemeinen Pläne des Vorentwurfs gut durchgearbeitet, so wird nunmehr die etwaige Verschiebung der Linie, vielleicht abgesehen von einzelnen noch fraglich gebliebenen Stellen, meist nur auf geringe Breite in Betracht kommen. Dazu sind Höhenlinien in der Regel entbehrlich, Höhenpunkte dagegen erforderlich. Hierzu sind die oben für den Vorentwurf besprochenen Aufnahmemethoden, mit Ausnahme der Barometermessung, in gleicher Weise verwendbar, am besten die Benutzung des Tachymeters (s. d.) oder des Meßtisches mit Entfernungsmesser und Höhenkreis. II. Bodenuntersuchungen. Zu der Aufnahme der Erdoberfläche treten nunmehr auch Bodenuntersuchungen (s. d.), deren Ergebnisse in einem Schürfregister und in Probekästen niedergelegt werden. Sie bezwecken die Kenntnis der Erdschichten nach Beschaffenheit, Streichen und Einfallen und somit Ermöglichung richtiger Annahmen und Preisansätze für die endgültige Erdmassenverteilung, für die Bestimmung der Böschungsverhältnisse in den Einschnitten, etwaiger Futtermauern, Entwässerungsanlagen u. s. f., für die Gründung der Bauwerke, für die Ausscheidung unbrauchbarer Massen und die Gewinnung wertvoller Baumaterialien, als Mauersand und Bausteine, bisweilen auch Kalk zur Mörtelbereitung; zur Auffindung von Speisewasser für die Wasserstationen; endlich zur Kenntnisnahme der Unternehmer bei Angeboten auf die Erdarbeiten und für deren Einrichtung, letzteres auch bei Regiebau (s. Bausysteme). Sollten noch hierbei gefahrdrohende Schichtungsverhältnisse zutage treten, die Rutschungen befürchten lassen, so kann das zu umfangreichen Vorbeugungsmaßregeln, ja auch zu größeren Verlegungen

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 211. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/226>, abgerufen am 24.07.2024.