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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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zeigt eine Ausbildung dieser Form für größeren Verkehr mit Gleisen auf beiden Rampenlangseiten und dem Zuweg an der Kurzseite. Befinden sich die Buchten auf der Neigung einer Rampe nach Abb. 80, so darf diese nicht steiler als 1 : 25 sein, um den Tieren das Stehen auf ihr nicht zu sehr zu erschweren.

Eine besonders zweckmäßige Anordnung zeigt Abb. 85 mit Buchten A, B, C, D, unmittelbar an der Rampenseite und Möglichkeit der Kopf- und Seitenverladung. Sollen Rampen regelmäßig auch dem Verladen von Gütern dienen, so rückt man die Buchten am besten ein Stück von ihrem Fuß ab, um den Verkehr der Güter nicht zu behindern.



Für die Bemessung der Rampenlängen ist die Zahl der gleichzeitig zu behandelnden Wagen und für diese wiederum nicht der Durchschnittsverkehr,
Abb. 82.
Abb. 83.

Abb. 84.
Abb. 85.

sondern der stärkste Verkehr an einem Tage maßgebend, wobei die Viehmarkttage zu berücksichtigen sind. An Orten, wo regelmäßig große Viehmärkte stattfinden und auf Tränkestationen müssen die Rampen Viehzuglänge (375-400 m) besitzen und tunlichst so gelegen sein, daß die Züge unmittelbar vorfahren können. Aus der Zahl des stärksten Verkehrs (Stückzahl) und den mittleren Ladeziffern (Stück je Wagen) für die einzelnen Vieharten kann man die Zahl der zu behandelnden Wagen überschläglich ermitteln. Nicht in allen Fällen braucht diese Wagenanzahl gleichzeitig an der Rampe Platz zu finden, sondern je nach der zur Verfügung stehenden Zeit, z. B. vom Ende des Viehmarkts bis zur Abfahrt des Zuges, können die Wagen in mehreren Gruppen gestellt werden. Als Anhalt für derartige Berechnungen kann die nachstehende Tafel dienen, wobei zu beachten ist, daß die Belade- und Entladedauer von Wagengruppen oder ganzen Zügen nicht gleich dem entsprechenden Vielfachen der Dauer für eine Wagenladung, sondern je nach der Stärke des Ladepersonals nur etwa 20-80% dieses Betrages ausmachen wird. Für ganze Züge rechne man bei Großvieh mit 2-3, bei Kleinvieh mit 3-4 Stunden Entlade- bzw. Beladedauer. Zu der reinen Belade- und Entladedauer einer Wagengruppe ist dann noch ein Zuschlag von 5-15 Minuten für die Auswechslung der beladenen bzw. entladenen Gruppe gegen die nächste zu behandelnde Gruppe hinzuzurechnen. Für die Ermöglichung solcher Auswechslungen sind besondere Wechselgleise

zeigt eine Ausbildung dieser Form für größeren Verkehr mit Gleisen auf beiden Rampenlangseiten und dem Zuweg an der Kurzseite. Befinden sich die Buchten auf der Neigung einer Rampe nach Abb. 80, so darf diese nicht steiler als 1 : 25 sein, um den Tieren das Stehen auf ihr nicht zu sehr zu erschweren.

Eine besonders zweckmäßige Anordnung zeigt Abb. 85 mit Buchten A, B, C, D, unmittelbar an der Rampenseite und Möglichkeit der Kopf- und Seitenverladung. Sollen Rampen regelmäßig auch dem Verladen von Gütern dienen, so rückt man die Buchten am besten ein Stück von ihrem Fuß ab, um den Verkehr der Güter nicht zu behindern.



Für die Bemessung der Rampenlängen ist die Zahl der gleichzeitig zu behandelnden Wagen und für diese wiederum nicht der Durchschnittsverkehr,
Abb. 82.
Abb. 83.

Abb. 84.
Abb. 85.

sondern der stärkste Verkehr an einem Tage maßgebend, wobei die Viehmarkttage zu berücksichtigen sind. An Orten, wo regelmäßig große Viehmärkte stattfinden und auf Tränkestationen müssen die Rampen Viehzuglänge (375–400 m) besitzen und tunlichst so gelegen sein, daß die Züge unmittelbar vorfahren können. Aus der Zahl des stärksten Verkehrs (Stückzahl) und den mittleren Ladeziffern (Stück je Wagen) für die einzelnen Vieharten kann man die Zahl der zu behandelnden Wagen überschläglich ermitteln. Nicht in allen Fällen braucht diese Wagenanzahl gleichzeitig an der Rampe Platz zu finden, sondern je nach der zur Verfügung stehenden Zeit, z. B. vom Ende des Viehmarkts bis zur Abfahrt des Zuges, können die Wagen in mehreren Gruppen gestellt werden. Als Anhalt für derartige Berechnungen kann die nachstehende Tafel dienen, wobei zu beachten ist, daß die Belade- und Entladedauer von Wagengruppen oder ganzen Zügen nicht gleich dem entsprechenden Vielfachen der Dauer für eine Wagenladung, sondern je nach der Stärke des Ladepersonals nur etwa 20–80% dieses Betrages ausmachen wird. Für ganze Züge rechne man bei Großvieh mit 2–3, bei Kleinvieh mit 3–4 Stunden Entlade- bzw. Beladedauer. Zu der reinen Belade- und Entladedauer einer Wagengruppe ist dann noch ein Zuschlag von 5–15 Minuten für die Auswechslung der beladenen bzw. entladenen Gruppe gegen die nächste zu behandelnde Gruppe hinzuzurechnen. Für die Ermöglichung solcher Auswechslungen sind besondere Wechselgleise

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[199/0214] zeigt eine Ausbildung dieser Form für größeren Verkehr mit Gleisen auf beiden Rampenlangseiten und dem Zuweg an der Kurzseite. Befinden sich die Buchten auf der Neigung einer Rampe nach Abb. 80, so darf diese nicht steiler als 1 : 25 sein, um den Tieren das Stehen auf ihr nicht zu sehr zu erschweren. Eine besonders zweckmäßige Anordnung zeigt Abb. 85 mit Buchten A, B, C, D, unmittelbar an der Rampenseite und Möglichkeit der Kopf- und Seitenverladung. Sollen Rampen regelmäßig auch dem Verladen von Gütern dienen, so rückt man die Buchten am besten ein Stück von ihrem Fuß ab, um den Verkehr der Güter nicht zu behindern. Für die Bemessung der Rampenlängen ist die Zahl der gleichzeitig zu behandelnden Wagen und für diese wiederum nicht der Durchschnittsverkehr, [Abbildung Abb. 82. ] [Abbildung Abb. 83. ] [Abbildung Abb. 84. ] [Abbildung Abb. 85. ] sondern der stärkste Verkehr an einem Tage maßgebend, wobei die Viehmarkttage zu berücksichtigen sind. An Orten, wo regelmäßig große Viehmärkte stattfinden und auf Tränkestationen müssen die Rampen Viehzuglänge (375–400 m) besitzen und tunlichst so gelegen sein, daß die Züge unmittelbar vorfahren können. Aus der Zahl des stärksten Verkehrs (Stückzahl) und den mittleren Ladeziffern (Stück je Wagen) für die einzelnen Vieharten kann man die Zahl der zu behandelnden Wagen überschläglich ermitteln. Nicht in allen Fällen braucht diese Wagenanzahl gleichzeitig an der Rampe Platz zu finden, sondern je nach der zur Verfügung stehenden Zeit, z. B. vom Ende des Viehmarkts bis zur Abfahrt des Zuges, können die Wagen in mehreren Gruppen gestellt werden. Als Anhalt für derartige Berechnungen kann die nachstehende Tafel dienen, wobei zu beachten ist, daß die Belade- und Entladedauer von Wagengruppen oder ganzen Zügen nicht gleich dem entsprechenden Vielfachen der Dauer für eine Wagenladung, sondern je nach der Stärke des Ladepersonals nur etwa 20–80% dieses Betrages ausmachen wird. Für ganze Züge rechne man bei Großvieh mit 2–3, bei Kleinvieh mit 3–4 Stunden Entlade- bzw. Beladedauer. Zu der reinen Belade- und Entladedauer einer Wagengruppe ist dann noch ein Zuschlag von 5–15 Minuten für die Auswechslung der beladenen bzw. entladenen Gruppe gegen die nächste zu behandelnde Gruppe hinzuzurechnen. Für die Ermöglichung solcher Auswechslungen sind besondere Wechselgleise

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 199. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/214>, abgerufen am 24.11.2024.