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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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Für das Lichtpausverfahren (auf Gallus-, Sepia-, blausaurem Eisenpapier u. s. w.) werden statt des Tageslichts elektrische Bogenlampen in eigenen Lichtpausmaschinen verwendet. Sind mehr als 8-10 Abdrücke notwendig, so erfolgt die Vervielfältigung durch Zinkdruck, gegebenenfalls mittels Schnellpresse.

Die Anwendung der Photographie gestattet auch die Vergrößerung oder Verkleinerung von Plänen in beliebigem Maßstabe. Von diesem Verfahren wird insbesondere im Landmesserdienst zur vereinfachten Herstellung der Handrisse und bei den Projektierungsarbeiten Gebrauch gemacht. Während früher die als Unterlage für die allgemeinen und ausführlichen Bahnentwürfe dienenden 1000teiligen Lagepläne vollständig im Gelände aufgenommen und dann in den technischen Bureaus reingezeichnet werden mußten, werden jetzt in der Anstalt nach den 5000- oder 2500teiligen Katasterplänen Vergrößerungen auf den Maßstab von 1 : 1000 hergestellt, die nur noch geringer Ergänzungen nach Naturaufnahmen bedürfen.

i) Rechen- und Sortiermaschinen.

Für rechnerische und statistische Arbeiten stehen außer den Rechentafeln, Rechen- und Additionsmaschinen verschiedener Systeme in Verwendung.

Bei Privatunternehmungen haben neuerdings für rechnerische und statistische Zwecke elektrisch arbeitende selbsttätige Sortier- und Rechenmaschinen nach dem System des Amerikaners Hollerieth (Deutsche Hollerieth-Maschinen, Ges. m. b. H., Berlin W. 35, Potsdamer Straße 112, Fabrik Villingen, Baden) Eingang gefunden. Sie werden insbesondere für die Lohn- und Akkordrechnung und Lohnkontrolle sowie für die Selbstkostenberechnung verwendet. Da man die Karten nach beliebigen Gesichtspunkten sortieren kann, lassen sich alle nur erdenklichen Statistiken, Lohnberechnungen und Lohnrevisionen durchführen. Die Wiener Straßenbahn verwendet die Maschinen zur Aufstellung ihrer Fahrbetriebsstatistik. Inwieweit sie sonst bei Eisenbahnverwaltungen Eingang gefunden haben, ist nicht bekannt (vgl. Technik und Wirtschaft 1913, S. 219, 1917, S. 553, Deutsche Straßen- und Kleinbahnzeitung 1919, S. 180).

k) Arbeitszeit.

Im Bereich der Reichseisenbahnen ist die frühere unterschiedliche Behandlung der Beamten des innern und äußern. Dienstes hinsichtlich der Arbeitszeit aufgehoben worden. Alle Beamten haben eine tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden (48 Wochenstunden) zu leisten. Wo es die örtlichen Verhältnisse gestatten, soll im Bureaudienst nicht durchgehend, sondern geteilt, vor- und nachmittags, gearbeitet werden, da bei durchgehendem Dienst erfahrungsgemäß die Spannkraft und Leistungsfähigkeit des Personals in den letzten Stunden nachläßt.

l) Räumliche Unterbringung des Personals.

Von großer Wichtigkeit ist die zweckmäßige Unterbringung des Personals in gut eingerichteten Verwaltungsgebäuden, in denen verwandte Geschäftszweige tunlichst zusammengelegt und die leitenden Beamten ihrem Hilfspersonal möglichst nahegebracht, die Hauptregistraturen, Einlaufbureaus, Kanzlei und Expedition so angelegt sind, daß möglichst geringe Laufwege entstehen und die verschiedenen Stockwerke durch Paternosterwerke und Aktenaufzüge, die Bureaus durch Fernsprecher verbunden sind.

In Amerika und England werden Einzelzimmer nur den obersten Beamten zur Verfügung gestellt; die meisten Oberbeamten haben einen oder mehrere Clerks in ihrem Zimmer oder doch in einem durch eine offene Tür verbundenen anstoßenden Raum. Das übrige Buchhaltungs-, Kartierungs- und Korrespondentenpersonal wird in großen Arbeitssälen vereinigt, in denen vielfach auch die leitenden Beamten, häufig nur durch eine spanische Wand oder überhaupt nicht abgeschlossen, ihren Platz haben.

IX. Besondere Verwaltungszweige.

a) Zugbeförderungs- (Lokomotiv-) und Werkstätten dienst.

Für die Pflege und Wartung der betriebsfähigen Lokomotiven, ihre Bereitstellung zum Dienst und die Verteilung und Beaufsichtigung des maschinentechnischen Fahrpersonals sind als äußere Vollzugsstellen Lokomotivstationen, Betriebswerkmeistereien, Heizhausleitungen, für die Hauptausbesserungen und Hauptuntersuchungen Hauptwerkstätten eingerichtet. Um die im Betriebe aufgetretenen Schäden an Lokomotiven und Wagen rasch beseitigen zu können und die zeitraubende Zuführung der Fahrzeuge zu den Hauptwerkstätten zur Vornahme kleinerer Wiederherstellungsarbeiten zu vermeiden, wurden bei zahlreichen V. (bayerischen Staatseisenbahnen u. s. w.) mit den Maschinenhäusern an den größeren Knotenpunkten gut eingerichtete Betriebswerkstätten verbunden, die als äußere Vollzugsstellen die obenbezeichneten Aufgaben der Lokomotivstationen einschließlich desjenigen Unterhaltungsdienstes an Lokomotiven und Wagen wahrzunehmen haben, der nicht den Hauptwerkstätten übertragen ist. Den Betriebswerkstätten obliegt auch der Betrieb und die Unterhaltung der für den Betrieb notwendigen maschinentechnischen Nebenanlagen, soweit für diese nicht besondere Dienststellen bestehen. Sie sind mit dem nötigen Verwaltungs- und technischen Personal ausgestattet. Die Untersuchung und Unterhaltung der Wagen ist vielfach eigenen Wagenmeistereien übertragen. Das Institut der Betriebswerkstätten wird zurzeit in der Reichseisenbahnverwaltung grundsätzlich ausgebaut. Die Betriebswerkstätten unterstehen ebenso wie die übrigen maschinentechnischen Betriebsstellen den Maschineninspektionen, wo solche eingerichtet sind.

Die Hauptausbesserung und wiederkehrende Untersuchung der Lokomotiven geschieht in den Hauptwerkstätten, bei den deutschen Staatseisenbahnen Hauptwerke genannt, größeren, bei den meisten V. von einem technischen Oberbeamten einheitlich geleiteten Fabrikbetrieben. Die preußische Organisation von 1895, der auch die bayerische Neuordnung von 1907 gefolgt ist, hat die Leitung der Hauptwerkstätten den Werkstätteninspektionen (-Ämtern) übertragen und für größere Hauptwerkstätten je besondere

Für das Lichtpausverfahren (auf Gallus-, Sepia-, blausaurem Eisenpapier u. s. w.) werden statt des Tageslichts elektrische Bogenlampen in eigenen Lichtpausmaschinen verwendet. Sind mehr als 8–10 Abdrücke notwendig, so erfolgt die Vervielfältigung durch Zinkdruck, gegebenenfalls mittels Schnellpresse.

Die Anwendung der Photographie gestattet auch die Vergrößerung oder Verkleinerung von Plänen in beliebigem Maßstabe. Von diesem Verfahren wird insbesondere im Landmesserdienst zur vereinfachten Herstellung der Handrisse und bei den Projektierungsarbeiten Gebrauch gemacht. Während früher die als Unterlage für die allgemeinen und ausführlichen Bahnentwürfe dienenden 1000teiligen Lagepläne vollständig im Gelände aufgenommen und dann in den technischen Bureaus reingezeichnet werden mußten, werden jetzt in der Anstalt nach den 5000- oder 2500teiligen Katasterplänen Vergrößerungen auf den Maßstab von 1 : 1000 hergestellt, die nur noch geringer Ergänzungen nach Naturaufnahmen bedürfen.

i) Rechen- und Sortiermaschinen.

Für rechnerische und statistische Arbeiten stehen außer den Rechentafeln, Rechen- und Additionsmaschinen verschiedener Systeme in Verwendung.

Bei Privatunternehmungen haben neuerdings für rechnerische und statistische Zwecke elektrisch arbeitende selbsttätige Sortier- und Rechenmaschinen nach dem System des Amerikaners Hollerieth (Deutsche Hollerieth-Maschinen, Ges. m. b. H., Berlin W. 35, Potsdamer Straße 112, Fabrik Villingen, Baden) Eingang gefunden. Sie werden insbesondere für die Lohn- und Akkordrechnung und Lohnkontrolle sowie für die Selbstkostenberechnung verwendet. Da man die Karten nach beliebigen Gesichtspunkten sortieren kann, lassen sich alle nur erdenklichen Statistiken, Lohnberechnungen und Lohnrevisionen durchführen. Die Wiener Straßenbahn verwendet die Maschinen zur Aufstellung ihrer Fahrbetriebsstatistik. Inwieweit sie sonst bei Eisenbahnverwaltungen Eingang gefunden haben, ist nicht bekannt (vgl. Technik und Wirtschaft 1913, S. 219, 1917, S. 553, Deutsche Straßen- und Kleinbahnzeitung 1919, S. 180).

k) Arbeitszeit.

Im Bereich der Reichseisenbahnen ist die frühere unterschiedliche Behandlung der Beamten des innern und äußern. Dienstes hinsichtlich der Arbeitszeit aufgehoben worden. Alle Beamten haben eine tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden (48 Wochenstunden) zu leisten. Wo es die örtlichen Verhältnisse gestatten, soll im Bureaudienst nicht durchgehend, sondern geteilt, vor- und nachmittags, gearbeitet werden, da bei durchgehendem Dienst erfahrungsgemäß die Spannkraft und Leistungsfähigkeit des Personals in den letzten Stunden nachläßt.

l) Räumliche Unterbringung des Personals.

Von großer Wichtigkeit ist die zweckmäßige Unterbringung des Personals in gut eingerichteten Verwaltungsgebäuden, in denen verwandte Geschäftszweige tunlichst zusammengelegt und die leitenden Beamten ihrem Hilfspersonal möglichst nahegebracht, die Hauptregistraturen, Einlaufbureaus, Kanzlei und Expedition so angelegt sind, daß möglichst geringe Laufwege entstehen und die verschiedenen Stockwerke durch Paternosterwerke und Aktenaufzüge, die Bureaus durch Fernsprecher verbunden sind.

In Amerika und England werden Einzelzimmer nur den obersten Beamten zur Verfügung gestellt; die meisten Oberbeamten haben einen oder mehrere Clerks in ihrem Zimmer oder doch in einem durch eine offene Tür verbundenen anstoßenden Raum. Das übrige Buchhaltungs-, Kartierungs- und Korrespondentenpersonal wird in großen Arbeitssälen vereinigt, in denen vielfach auch die leitenden Beamten, häufig nur durch eine spanische Wand oder überhaupt nicht abgeschlossen, ihren Platz haben.

IX. Besondere Verwaltungszweige.

a) Zugbeförderungs- (Lokomotiv-) und Werkstätten dienst.

Für die Pflege und Wartung der betriebsfähigen Lokomotiven, ihre Bereitstellung zum Dienst und die Verteilung und Beaufsichtigung des maschinentechnischen Fahrpersonals sind als äußere Vollzugsstellen Lokomotivstationen, Betriebswerkmeistereien, Heizhausleitungen, für die Hauptausbesserungen und Hauptuntersuchungen Hauptwerkstätten eingerichtet. Um die im Betriebe aufgetretenen Schäden an Lokomotiven und Wagen rasch beseitigen zu können und die zeitraubende Zuführung der Fahrzeuge zu den Hauptwerkstätten zur Vornahme kleinerer Wiederherstellungsarbeiten zu vermeiden, wurden bei zahlreichen V. (bayerischen Staatseisenbahnen u. s. w.) mit den Maschinenhäusern an den größeren Knotenpunkten gut eingerichtete Betriebswerkstätten verbunden, die als äußere Vollzugsstellen die obenbezeichneten Aufgaben der Lokomotivstationen einschließlich desjenigen Unterhaltungsdienstes an Lokomotiven und Wagen wahrzunehmen haben, der nicht den Hauptwerkstätten übertragen ist. Den Betriebswerkstätten obliegt auch der Betrieb und die Unterhaltung der für den Betrieb notwendigen maschinentechnischen Nebenanlagen, soweit für diese nicht besondere Dienststellen bestehen. Sie sind mit dem nötigen Verwaltungs- und technischen Personal ausgestattet. Die Untersuchung und Unterhaltung der Wagen ist vielfach eigenen Wagenmeistereien übertragen. Das Institut der Betriebswerkstätten wird zurzeit in der Reichseisenbahnverwaltung grundsätzlich ausgebaut. Die Betriebswerkstätten unterstehen ebenso wie die übrigen maschinentechnischen Betriebsstellen den Maschineninspektionen, wo solche eingerichtet sind.

Die Hauptausbesserung und wiederkehrende Untersuchung der Lokomotiven geschieht in den Hauptwerkstätten, bei den deutschen Staatseisenbahnen Hauptwerke genannt, größeren, bei den meisten V. von einem technischen Oberbeamten einheitlich geleiteten Fabrikbetrieben. Die preußische Organisation von 1895, der auch die bayerische Neuordnung von 1907 gefolgt ist, hat die Leitung der Hauptwerkstätten den Werkstätteninspektionen (-Ämtern) übertragen und für größere Hauptwerkstätten je besondere

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[173/0188] Für das Lichtpausverfahren (auf Gallus-, Sepia-, blausaurem Eisenpapier u. s. w.) werden statt des Tageslichts elektrische Bogenlampen in eigenen Lichtpausmaschinen verwendet. Sind mehr als 8–10 Abdrücke notwendig, so erfolgt die Vervielfältigung durch Zinkdruck, gegebenenfalls mittels Schnellpresse. Die Anwendung der Photographie gestattet auch die Vergrößerung oder Verkleinerung von Plänen in beliebigem Maßstabe. Von diesem Verfahren wird insbesondere im Landmesserdienst zur vereinfachten Herstellung der Handrisse und bei den Projektierungsarbeiten Gebrauch gemacht. Während früher die als Unterlage für die allgemeinen und ausführlichen Bahnentwürfe dienenden 1000teiligen Lagepläne vollständig im Gelände aufgenommen und dann in den technischen Bureaus reingezeichnet werden mußten, werden jetzt in der Anstalt nach den 5000- oder 2500teiligen Katasterplänen Vergrößerungen auf den Maßstab von 1 : 1000 hergestellt, die nur noch geringer Ergänzungen nach Naturaufnahmen bedürfen. i) Rechen- und Sortiermaschinen. Für rechnerische und statistische Arbeiten stehen außer den Rechentafeln, Rechen- und Additionsmaschinen verschiedener Systeme in Verwendung. Bei Privatunternehmungen haben neuerdings für rechnerische und statistische Zwecke elektrisch arbeitende selbsttätige Sortier- und Rechenmaschinen nach dem System des Amerikaners Hollerieth (Deutsche Hollerieth-Maschinen, Ges. m. b. H., Berlin W. 35, Potsdamer Straße 112, Fabrik Villingen, Baden) Eingang gefunden. Sie werden insbesondere für die Lohn- und Akkordrechnung und Lohnkontrolle sowie für die Selbstkostenberechnung verwendet. Da man die Karten nach beliebigen Gesichtspunkten sortieren kann, lassen sich alle nur erdenklichen Statistiken, Lohnberechnungen und Lohnrevisionen durchführen. Die Wiener Straßenbahn verwendet die Maschinen zur Aufstellung ihrer Fahrbetriebsstatistik. Inwieweit sie sonst bei Eisenbahnverwaltungen Eingang gefunden haben, ist nicht bekannt (vgl. Technik und Wirtschaft 1913, S. 219, 1917, S. 553, Deutsche Straßen- und Kleinbahnzeitung 1919, S. 180). k) Arbeitszeit. Im Bereich der Reichseisenbahnen ist die frühere unterschiedliche Behandlung der Beamten des innern und äußern. Dienstes hinsichtlich der Arbeitszeit aufgehoben worden. Alle Beamten haben eine tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden (48 Wochenstunden) zu leisten. Wo es die örtlichen Verhältnisse gestatten, soll im Bureaudienst nicht durchgehend, sondern geteilt, vor- und nachmittags, gearbeitet werden, da bei durchgehendem Dienst erfahrungsgemäß die Spannkraft und Leistungsfähigkeit des Personals in den letzten Stunden nachläßt. l) Räumliche Unterbringung des Personals. Von großer Wichtigkeit ist die zweckmäßige Unterbringung des Personals in gut eingerichteten Verwaltungsgebäuden, in denen verwandte Geschäftszweige tunlichst zusammengelegt und die leitenden Beamten ihrem Hilfspersonal möglichst nahegebracht, die Hauptregistraturen, Einlaufbureaus, Kanzlei und Expedition so angelegt sind, daß möglichst geringe Laufwege entstehen und die verschiedenen Stockwerke durch Paternosterwerke und Aktenaufzüge, die Bureaus durch Fernsprecher verbunden sind. In Amerika und England werden Einzelzimmer nur den obersten Beamten zur Verfügung gestellt; die meisten Oberbeamten haben einen oder mehrere Clerks in ihrem Zimmer oder doch in einem durch eine offene Tür verbundenen anstoßenden Raum. Das übrige Buchhaltungs-, Kartierungs- und Korrespondentenpersonal wird in großen Arbeitssälen vereinigt, in denen vielfach auch die leitenden Beamten, häufig nur durch eine spanische Wand oder überhaupt nicht abgeschlossen, ihren Platz haben. IX. Besondere Verwaltungszweige. a) Zugbeförderungs- (Lokomotiv-) und Werkstätten dienst. Für die Pflege und Wartung der betriebsfähigen Lokomotiven, ihre Bereitstellung zum Dienst und die Verteilung und Beaufsichtigung des maschinentechnischen Fahrpersonals sind als äußere Vollzugsstellen Lokomotivstationen, Betriebswerkmeistereien, Heizhausleitungen, für die Hauptausbesserungen und Hauptuntersuchungen Hauptwerkstätten eingerichtet. Um die im Betriebe aufgetretenen Schäden an Lokomotiven und Wagen rasch beseitigen zu können und die zeitraubende Zuführung der Fahrzeuge zu den Hauptwerkstätten zur Vornahme kleinerer Wiederherstellungsarbeiten zu vermeiden, wurden bei zahlreichen V. (bayerischen Staatseisenbahnen u. s. w.) mit den Maschinenhäusern an den größeren Knotenpunkten gut eingerichtete Betriebswerkstätten verbunden, die als äußere Vollzugsstellen die obenbezeichneten Aufgaben der Lokomotivstationen einschließlich desjenigen Unterhaltungsdienstes an Lokomotiven und Wagen wahrzunehmen haben, der nicht den Hauptwerkstätten übertragen ist. Den Betriebswerkstätten obliegt auch der Betrieb und die Unterhaltung der für den Betrieb notwendigen maschinentechnischen Nebenanlagen, soweit für diese nicht besondere Dienststellen bestehen. Sie sind mit dem nötigen Verwaltungs- und technischen Personal ausgestattet. Die Untersuchung und Unterhaltung der Wagen ist vielfach eigenen Wagenmeistereien übertragen. Das Institut der Betriebswerkstätten wird zurzeit in der Reichseisenbahnverwaltung grundsätzlich ausgebaut. Die Betriebswerkstätten unterstehen ebenso wie die übrigen maschinentechnischen Betriebsstellen den Maschineninspektionen, wo solche eingerichtet sind. Die Hauptausbesserung und wiederkehrende Untersuchung der Lokomotiven geschieht in den Hauptwerkstätten, bei den deutschen Staatseisenbahnen Hauptwerke genannt, größeren, bei den meisten V. von einem technischen Oberbeamten einheitlich geleiteten Fabrikbetrieben. Die preußische Organisation von 1895, der auch die bayerische Neuordnung von 1907 gefolgt ist, hat die Leitung der Hauptwerkstätten den Werkstätteninspektionen (-Ämtern) übertragen und für größere Hauptwerkstätten je besondere

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 173. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/188>, abgerufen am 24.07.2024.