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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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stande ist, so erledigt mit Hilfe des Formblattes eine einfache Schreibkraft Arbeiten, für die ohne das Formblatt eine Mehrzahl qualifizierter Arbeitskräfte notwendig wäre.

e) Mündlicher Verkehr.

Am wirksamsten beseitigt man das Schreibwerk, wenn man die mündliche Erledigung an seine Seite treten läßt. Die Eisenbahnverwaltungen verlangen ihn, wo immer angängig. Der Notenwechsel innerhalb der gleichen Stelle ist grundsätzlich verboten.

Der mündliche Verkehr wird durch den Fernsprecher erleichtert. An den Direktions- und Inspektionssitzen und größeren Stationen bestehen bahneigene Fernsprechnetze, die auch an die öffentlichen Fernsprechnetze angeschlossen sind. Die Eisenbahndirektionen sind unter sich, mit dem Ministerium und mit den Inspektionen durch Bahnfernleitungen, die Stationen unter sich und mit den Bahnwärtern durch Streckenfernsprecher verbunden (Bayern).

Zur mündlichen Besprechung wichtiger Gegenstände werden bei den Zentralstellen und Eisenbahndirektionen regelmäßige und außerordentliche Sitzungen abgehalten. Auf den englischen Bahnen findet allmonatlich eine Oberbeamtenkonferenz "Officers Conference" statt, an der auch die Betriebsinspektoren (Superintendents) teilnehmen. Auch die preußische und bayerische Neuordnung hat solche monatliche gemeinsame Sitzungen der Oberbeamten der Eisenbahndirektionen mit den Inspektionsvorständen eingeführt. Auf den amerikanischen Eisenbahnen stehen zu gemeinsamen Bereisungen eigene Aussichtswagen mit hintereinander erhöhten Sitzreihen zur Verfügung.

Um den Austausch von Erfahrungen im Bereiche der deutschen Reichseisenbahnen zu erleichtern und den Erlaß von allgemeinen Anordnungen vorzubereiten, hat der Reichsverkehrsminister, dem Vorgang im Bereich der vormaligen preußischen Staatseisenbahnen entsprechend, Fachausschüsse eingesetzt, die unter Leitung einer der beteiligten V. zu regelmäßigen Beratungen zusammentreten. Die Meinungen über die Einrichtung sind uneinheitlich.

Auch die Eisenbahnverwaltungen untereinander pflegen Gegenstände des gemeinsamen Verkehrs in mündlichem Meinungsaustausch auf Eisenbahnkonferenzen zu beraten (Europäische Fahrplan- und Wagenbeistellungskonferenzen, Tarifkonferenzen u. s. w.).

f) Kanzlei und Expedition.

Die englischen und amerikanischen Bahnen kennen keine Kanzleien. Jeder in selbständiger Stellung befindliche Beamte, selbst der Werkmeister in den Werkstätten, hat seinen "Assistenten" (Privatsekretär), der entweder in dem gleichen oder in einem anstoßenden Zimmer seinen Platz hat, die Briefe nach den Angaben des Chefs herstellt und absendet, seinen Chef auch vertritt und in dessen Abwesenheit die Briefe mit dessen Namen unterschreibt, wobei er nur durch einen Schnörkel mit seinem Anfangsbuchstaben andeutet, daß die Unterschrift nicht vom Chef selbst herrührt.

Bei den Inspektionen und äußeren Dienststellen der staatlichen Eisenbahnverwaltungen werden meist besondere Beamte für das Abschreiben nicht verwendet, der Schriftverkehr wickelt sich im urschriftlichen Verfahren ab. In den Zentralstellen und bei den Eisenbahndirektionen läßt sich ein regelmäßiger Schreibdienst nicht entbehren. Hierfür besteht in der Regel eine besondere Kanzlei (s. d.), die auch die Absendung der Schriftstücke besorgt (Expedition). Zur Beschleunigung des Geschäftsgangs und Erleichterung der Herstellung von Entwürfen und Reinschriften nach Diktat und Stenogramm ist bei großen Dienststellen mindestens eine teilweise Verlegung des Schreibdienstes in die Geschäftsabteilungen vorteilhaft. Zum Abschreiben wird ausschließlich die Schreibmaschine verwendet. Während der Handschreiber in der Minute etwa 40 Silben (stündliche Durchschnittsleistung etwa 1500 Silben) schreibt, bringt es ein tüchtiger Maschinenschreiber bis zu 70 und mehr (stündliche Durchschnittsleistung 2400 und mehr). Dabei können gleichzeitig mit dem Original im Durchschlagverfahren 7-10 Kopien hergestellt werden.

Ist eine Vervielfältigung in mehr als 10 Stücken notwendig, dann bedarf es anderer Einrichtungen. Außer kleineren Vervielfältigungseinrichtungen wie Schapirographen, Cyklostiles, Rotaryapparaten u. dgl., mit denen das Kanzleipersonal selbst Vervielfältigungen ausführt, stehen Pressen für das Stein- und namentlich das Zinkdruckverfahren, bei größeren Verwaltungstellen auch Schnellpressen in Verwendung, auf denen die größten Arbeiten, z. T. auch die graphischen Fahrpläne, soweit man sie nicht an Privatfirmen vergibt, hergestellt werden. Englische V. verfügen vielfach auch über eigene Buchdruckereien. Auch die Kopierpresse findet Verwendung, nicht aber das Kopierbuch. Die Diktaphone, die das gesprochene Wort phonographisch zur späteren beliebigen Abnahme durch eine Schreibkraft aufnehmen, haben sich nicht bewährt. Heftmaschinen, bei den meisten größeren V. eigene Buchbindereien, liefern die Heft- und Buchbinderarbeiten.

Zur Absendung der Schriftstücke liegen für Empfangsstellen, an die häufiger Sendungen abgehen, vorgedruckte Briefumschläge auf. An die eigenen Dienststellen gehen die Sendungen in Mappen oder Körben, die meist nachts mit bestimmten Zügen zwischen der Zentralstelle und den Direktionen sowie zwischen der Direktion und deren Dienststellen hin- und herlaufen. Die Mappen und und Körbe sind mit umlegbaren Schildern mit der Aufschrift des Empfängers versehen. Die tägliche Absendung an 300-350 Dienststellen nimmt bei einer Eisenbahndirektion etwa 1 Stunde Zeit in Anspruch.

Die Beförderung der Dienstschreiben an die Eisenbahndienststellen sowohl des eigenen Netzes als auch der fremden Bahnen geschieht mit den Zügen, die Beförderung an die übrigen Empfänger mit der Post. Für die Versendung mit der Post verwenden die Reichs- und Staatsbehörden in Deutschland Dienstmarken.

Kanzlei- und Expeditionsjournale, Postbescheinigungsbücher für gewöhnliche Sendungen werden im Kanzlei- und Expeditionsdienst bei den Eisenbahnverwaltungen meist nicht mehr geführt.

g) Registratur (s. d.).

Bei den amerikanischen und englischen Privatbahnen hat jeder Oberbeamte seine eigene Registratur, die meist in seinem Dienstzimmer oder im anstoßenden Zimmer seines Assistenten untergebracht ist. Nur für die höchsten Beamten sind besondere Registraturzimmer vorhanden. Die Art der Verwahrung der Schriftstücke liegt, soweit sie

stande ist, so erledigt mit Hilfe des Formblattes eine einfache Schreibkraft Arbeiten, für die ohne das Formblatt eine Mehrzahl qualifizierter Arbeitskräfte notwendig wäre.

e) Mündlicher Verkehr.

Am wirksamsten beseitigt man das Schreibwerk, wenn man die mündliche Erledigung an seine Seite treten läßt. Die Eisenbahnverwaltungen verlangen ihn, wo immer angängig. Der Notenwechsel innerhalb der gleichen Stelle ist grundsätzlich verboten.

Der mündliche Verkehr wird durch den Fernsprecher erleichtert. An den Direktions- und Inspektionssitzen und größeren Stationen bestehen bahneigene Fernsprechnetze, die auch an die öffentlichen Fernsprechnetze angeschlossen sind. Die Eisenbahndirektionen sind unter sich, mit dem Ministerium und mit den Inspektionen durch Bahnfernleitungen, die Stationen unter sich und mit den Bahnwärtern durch Streckenfernsprecher verbunden (Bayern).

Zur mündlichen Besprechung wichtiger Gegenstände werden bei den Zentralstellen und Eisenbahndirektionen regelmäßige und außerordentliche Sitzungen abgehalten. Auf den englischen Bahnen findet allmonatlich eine Oberbeamtenkonferenz „Officers Conference“ statt, an der auch die Betriebsinspektoren (Superintendents) teilnehmen. Auch die preußische und bayerische Neuordnung hat solche monatliche gemeinsame Sitzungen der Oberbeamten der Eisenbahndirektionen mit den Inspektionsvorständen eingeführt. Auf den amerikanischen Eisenbahnen stehen zu gemeinsamen Bereisungen eigene Aussichtswagen mit hintereinander erhöhten Sitzreihen zur Verfügung.

Um den Austausch von Erfahrungen im Bereiche der deutschen Reichseisenbahnen zu erleichtern und den Erlaß von allgemeinen Anordnungen vorzubereiten, hat der Reichsverkehrsminister, dem Vorgang im Bereich der vormaligen preußischen Staatseisenbahnen entsprechend, Fachausschüsse eingesetzt, die unter Leitung einer der beteiligten V. zu regelmäßigen Beratungen zusammentreten. Die Meinungen über die Einrichtung sind uneinheitlich.

Auch die Eisenbahnverwaltungen untereinander pflegen Gegenstände des gemeinsamen Verkehrs in mündlichem Meinungsaustausch auf Eisenbahnkonferenzen zu beraten (Europäische Fahrplan- und Wagenbeistellungskonferenzen, Tarifkonferenzen u. s. w.).

f) Kanzlei und Expedition.

Die englischen und amerikanischen Bahnen kennen keine Kanzleien. Jeder in selbständiger Stellung befindliche Beamte, selbst der Werkmeister in den Werkstätten, hat seinen „Assistenten“ (Privatsekretär), der entweder in dem gleichen oder in einem anstoßenden Zimmer seinen Platz hat, die Briefe nach den Angaben des Chefs herstellt und absendet, seinen Chef auch vertritt und in dessen Abwesenheit die Briefe mit dessen Namen unterschreibt, wobei er nur durch einen Schnörkel mit seinem Anfangsbuchstaben andeutet, daß die Unterschrift nicht vom Chef selbst herrührt.

Bei den Inspektionen und äußeren Dienststellen der staatlichen Eisenbahnverwaltungen werden meist besondere Beamte für das Abschreiben nicht verwendet, der Schriftverkehr wickelt sich im urschriftlichen Verfahren ab. In den Zentralstellen und bei den Eisenbahndirektionen läßt sich ein regelmäßiger Schreibdienst nicht entbehren. Hierfür besteht in der Regel eine besondere Kanzlei (s. d.), die auch die Absendung der Schriftstücke besorgt (Expedition). Zur Beschleunigung des Geschäftsgangs und Erleichterung der Herstellung von Entwürfen und Reinschriften nach Diktat und Stenogramm ist bei großen Dienststellen mindestens eine teilweise Verlegung des Schreibdienstes in die Geschäftsabteilungen vorteilhaft. Zum Abschreiben wird ausschließlich die Schreibmaschine verwendet. Während der Handschreiber in der Minute etwa 40 Silben (stündliche Durchschnittsleistung etwa 1500 Silben) schreibt, bringt es ein tüchtiger Maschinenschreiber bis zu 70 und mehr (stündliche Durchschnittsleistung 2400 und mehr). Dabei können gleichzeitig mit dem Original im Durchschlagverfahren 7–10 Kopien hergestellt werden.

Ist eine Vervielfältigung in mehr als 10 Stücken notwendig, dann bedarf es anderer Einrichtungen. Außer kleineren Vervielfältigungseinrichtungen wie Schapirographen, Cyklostiles, Rotaryapparaten u. dgl., mit denen das Kanzleipersonal selbst Vervielfältigungen ausführt, stehen Pressen für das Stein- und namentlich das Zinkdruckverfahren, bei größeren Verwaltungstellen auch Schnellpressen in Verwendung, auf denen die größten Arbeiten, z. T. auch die graphischen Fahrpläne, soweit man sie nicht an Privatfirmen vergibt, hergestellt werden. Englische V. verfügen vielfach auch über eigene Buchdruckereien. Auch die Kopierpresse findet Verwendung, nicht aber das Kopierbuch. Die Diktaphone, die das gesprochene Wort phonographisch zur späteren beliebigen Abnahme durch eine Schreibkraft aufnehmen, haben sich nicht bewährt. Heftmaschinen, bei den meisten größeren V. eigene Buchbindereien, liefern die Heft- und Buchbinderarbeiten.

Zur Absendung der Schriftstücke liegen für Empfangsstellen, an die häufiger Sendungen abgehen, vorgedruckte Briefumschläge auf. An die eigenen Dienststellen gehen die Sendungen in Mappen oder Körben, die meist nachts mit bestimmten Zügen zwischen der Zentralstelle und den Direktionen sowie zwischen der Direktion und deren Dienststellen hin- und herlaufen. Die Mappen und und Körbe sind mit umlegbaren Schildern mit der Aufschrift des Empfängers versehen. Die tägliche Absendung an 300–350 Dienststellen nimmt bei einer Eisenbahndirektion etwa 1 Stunde Zeit in Anspruch.

Die Beförderung der Dienstschreiben an die Eisenbahndienststellen sowohl des eigenen Netzes als auch der fremden Bahnen geschieht mit den Zügen, die Beförderung an die übrigen Empfänger mit der Post. Für die Versendung mit der Post verwenden die Reichs- und Staatsbehörden in Deutschland Dienstmarken.

Kanzlei- und Expeditionsjournale, Postbescheinigungsbücher für gewöhnliche Sendungen werden im Kanzlei- und Expeditionsdienst bei den Eisenbahnverwaltungen meist nicht mehr geführt.

g) Registratur (s. d.).

Bei den amerikanischen und englischen Privatbahnen hat jeder Oberbeamte seine eigene Registratur, die meist in seinem Dienstzimmer oder im anstoßenden Zimmer seines Assistenten untergebracht ist. Nur für die höchsten Beamten sind besondere Registraturzimmer vorhanden. Die Art der Verwahrung der Schriftstücke liegt, soweit sie

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[171/0186] stande ist, so erledigt mit Hilfe des Formblattes eine einfache Schreibkraft Arbeiten, für die ohne das Formblatt eine Mehrzahl qualifizierter Arbeitskräfte notwendig wäre. e) Mündlicher Verkehr. Am wirksamsten beseitigt man das Schreibwerk, wenn man die mündliche Erledigung an seine Seite treten läßt. Die Eisenbahnverwaltungen verlangen ihn, wo immer angängig. Der Notenwechsel innerhalb der gleichen Stelle ist grundsätzlich verboten. Der mündliche Verkehr wird durch den Fernsprecher erleichtert. An den Direktions- und Inspektionssitzen und größeren Stationen bestehen bahneigene Fernsprechnetze, die auch an die öffentlichen Fernsprechnetze angeschlossen sind. Die Eisenbahndirektionen sind unter sich, mit dem Ministerium und mit den Inspektionen durch Bahnfernleitungen, die Stationen unter sich und mit den Bahnwärtern durch Streckenfernsprecher verbunden (Bayern). Zur mündlichen Besprechung wichtiger Gegenstände werden bei den Zentralstellen und Eisenbahndirektionen regelmäßige und außerordentliche Sitzungen abgehalten. Auf den englischen Bahnen findet allmonatlich eine Oberbeamtenkonferenz „Officers Conference“ statt, an der auch die Betriebsinspektoren (Superintendents) teilnehmen. Auch die preußische und bayerische Neuordnung hat solche monatliche gemeinsame Sitzungen der Oberbeamten der Eisenbahndirektionen mit den Inspektionsvorständen eingeführt. Auf den amerikanischen Eisenbahnen stehen zu gemeinsamen Bereisungen eigene Aussichtswagen mit hintereinander erhöhten Sitzreihen zur Verfügung. Um den Austausch von Erfahrungen im Bereiche der deutschen Reichseisenbahnen zu erleichtern und den Erlaß von allgemeinen Anordnungen vorzubereiten, hat der Reichsverkehrsminister, dem Vorgang im Bereich der vormaligen preußischen Staatseisenbahnen entsprechend, Fachausschüsse eingesetzt, die unter Leitung einer der beteiligten V. zu regelmäßigen Beratungen zusammentreten. Die Meinungen über die Einrichtung sind uneinheitlich. Auch die Eisenbahnverwaltungen untereinander pflegen Gegenstände des gemeinsamen Verkehrs in mündlichem Meinungsaustausch auf Eisenbahnkonferenzen zu beraten (Europäische Fahrplan- und Wagenbeistellungskonferenzen, Tarifkonferenzen u. s. w.). f) Kanzlei und Expedition. Die englischen und amerikanischen Bahnen kennen keine Kanzleien. Jeder in selbständiger Stellung befindliche Beamte, selbst der Werkmeister in den Werkstätten, hat seinen „Assistenten“ (Privatsekretär), der entweder in dem gleichen oder in einem anstoßenden Zimmer seinen Platz hat, die Briefe nach den Angaben des Chefs herstellt und absendet, seinen Chef auch vertritt und in dessen Abwesenheit die Briefe mit dessen Namen unterschreibt, wobei er nur durch einen Schnörkel mit seinem Anfangsbuchstaben andeutet, daß die Unterschrift nicht vom Chef selbst herrührt. Bei den Inspektionen und äußeren Dienststellen der staatlichen Eisenbahnverwaltungen werden meist besondere Beamte für das Abschreiben nicht verwendet, der Schriftverkehr wickelt sich im urschriftlichen Verfahren ab. In den Zentralstellen und bei den Eisenbahndirektionen läßt sich ein regelmäßiger Schreibdienst nicht entbehren. Hierfür besteht in der Regel eine besondere Kanzlei (s. d.), die auch die Absendung der Schriftstücke besorgt (Expedition). Zur Beschleunigung des Geschäftsgangs und Erleichterung der Herstellung von Entwürfen und Reinschriften nach Diktat und Stenogramm ist bei großen Dienststellen mindestens eine teilweise Verlegung des Schreibdienstes in die Geschäftsabteilungen vorteilhaft. Zum Abschreiben wird ausschließlich die Schreibmaschine verwendet. Während der Handschreiber in der Minute etwa 40 Silben (stündliche Durchschnittsleistung etwa 1500 Silben) schreibt, bringt es ein tüchtiger Maschinenschreiber bis zu 70 und mehr (stündliche Durchschnittsleistung 2400 und mehr). Dabei können gleichzeitig mit dem Original im Durchschlagverfahren 7–10 Kopien hergestellt werden. Ist eine Vervielfältigung in mehr als 10 Stücken notwendig, dann bedarf es anderer Einrichtungen. Außer kleineren Vervielfältigungseinrichtungen wie Schapirographen, Cyklostiles, Rotaryapparaten u. dgl., mit denen das Kanzleipersonal selbst Vervielfältigungen ausführt, stehen Pressen für das Stein- und namentlich das Zinkdruckverfahren, bei größeren Verwaltungstellen auch Schnellpressen in Verwendung, auf denen die größten Arbeiten, z. T. auch die graphischen Fahrpläne, soweit man sie nicht an Privatfirmen vergibt, hergestellt werden. Englische V. verfügen vielfach auch über eigene Buchdruckereien. Auch die Kopierpresse findet Verwendung, nicht aber das Kopierbuch. Die Diktaphone, die das gesprochene Wort phonographisch zur späteren beliebigen Abnahme durch eine Schreibkraft aufnehmen, haben sich nicht bewährt. Heftmaschinen, bei den meisten größeren V. eigene Buchbindereien, liefern die Heft- und Buchbinderarbeiten. Zur Absendung der Schriftstücke liegen für Empfangsstellen, an die häufiger Sendungen abgehen, vorgedruckte Briefumschläge auf. An die eigenen Dienststellen gehen die Sendungen in Mappen oder Körben, die meist nachts mit bestimmten Zügen zwischen der Zentralstelle und den Direktionen sowie zwischen der Direktion und deren Dienststellen hin- und herlaufen. Die Mappen und und Körbe sind mit umlegbaren Schildern mit der Aufschrift des Empfängers versehen. Die tägliche Absendung an 300–350 Dienststellen nimmt bei einer Eisenbahndirektion etwa 1 Stunde Zeit in Anspruch. Die Beförderung der Dienstschreiben an die Eisenbahndienststellen sowohl des eigenen Netzes als auch der fremden Bahnen geschieht mit den Zügen, die Beförderung an die übrigen Empfänger mit der Post. Für die Versendung mit der Post verwenden die Reichs- und Staatsbehörden in Deutschland Dienstmarken. Kanzlei- und Expeditionsjournale, Postbescheinigungsbücher für gewöhnliche Sendungen werden im Kanzlei- und Expeditionsdienst bei den Eisenbahnverwaltungen meist nicht mehr geführt. g) Registratur (s. d.). Bei den amerikanischen und englischen Privatbahnen hat jeder Oberbeamte seine eigene Registratur, die meist in seinem Dienstzimmer oder im anstoßenden Zimmer seines Assistenten untergebracht ist. Nur für die höchsten Beamten sind besondere Registraturzimmer vorhanden. Die Art der Verwahrung der Schriftstücke liegt, soweit sie

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 171. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/186>, abgerufen am 24.07.2024.