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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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mindestens die Organe des äußeren Vollzugsdienstes örtlich gegliedert sein.

Die örtlich getrennten, äußeren Dienststellen müssen einer einheitlichen Leitung und fort laufenden Beaufsichtigung unterstehen. Ist das Netz klein, so kann diese von einer einzigen Stelle - der Direktion geführt werden, ist es umfangreich, so wird auch die leitende Verwaltung wieder örtlich (nach Verwaltungsbezirken) und instanziell gegliedert.

Die örtliche und instanzielle Gliederung wird von der sachlichen Gliederung des Dienstes gekreuzt. Man unterscheidet sachlich meist folgende Dienstzweige:

a) die Betriebsverwaltung,

b) die Bau- und Bahnverwaltung,

c) die Zugbeförderung und Werkstättenverwaltung,

d) die allgemeine Verwaltung, die sich mit allen das Unternehmen in seiner Gesamtheit betreffenden und an sich nicht unter die Gruppen a bis c fallenden Geschäften (Organisation, Personal, Grundeigentum, Rechts- und Wohlfahrtsangelegenheiten, Finanzen) befaßt.

b) Die drei Verwaltungstypen.

Die sachliche Gliederung kann durch alle Instanzen hindurchgehen und so die ganze Verwaltung in verschiedene einander selbständig gegenüberstehende Dienstzweige zerlegen, sie kann aber auch in allen oder doch in den oberen Instanzen einheitliche, alle Verwaltungszweige umfassende Dienststellen schaffen.

1. Die englische Verwaltungstype.

Die scharfe Scheidung der Dienstzweige und die Aufstellung selbständiger, persönlich verantwortlicher Fachorgane entspricht der kaufmännischen Denkungsweise. Dementsprechend stellen die englischen Privatbahnunternehmungen an die Spitze der großen Fachgebiete in der Zentralverwaltung je einen leitenden Oberbeamten, dem je für seinen Dienstzweig eine besondere örtlich und instanziell gegliederte Organisation zur Verfügung steht.

Dabei deckt sich in der Regel weder die Instanzenzahl in den verschiedenen Dienstzweigen, noch die Bezirkseinteilung in den einzelnen Instanzen der Dienstzweige. Instanzenzug und Bezirkseinteilung wird vielmehr für jeden Dienstzweig selbständig und seinen eigenen Bedürfnissen entsprechend organisiert. Auch innerhalb der Dienstzweige im Verhältnis zwischen Vorgesetzten und Untergebenen herrscht der Grundsatz der vollen persönlichen Selbständigkeit und Verantwortlichkeit der einzelnen Organe innerhalb ihres Dienstzweiges (vgl. oben II a). Der Schriftwechsel vollzieht sich unter der persönlichen Adresse. Der Vorgesetzte nimmt für sich nur das unbedingt notwendige Anordnungs- und Kontrollrecht in Anspruch, überläßt aber die ganze Ausführung in den Bezirken - u. zw. Einschließlich der Aufnahme und Entlassung des Personals - dem Untergebenen. Sowohl die Oberbeamten in der Zentrale als auch die leitenden Beamten der Gruppen- und Untergruppenbezirke (Divisionen und Distrikte) und der äußeren Vollzugsstellen haben in ihrer unmittelbaren Umgebung einen oder mehrere Assistenten, von denen sie auch vertreten werden, im übrigen aber meist kein Hilfspersonal. Wird der Geschäftsumfang größer, dann sucht man zu teilen. Diese Organisation ist im wesentlichen auch von den Verwaltungen in Amerika übernommen worden, auf ihr beruht auch die Organisation der großen Privatunternehmungen in Frankreich, Holland und auch des Staatsbetriebes in Frankreich und Belgien. Eine besonders folgerichtige Durchführung hat die kaufmännisch-persönliche Organisationstype bei der französischen Nordbahn erfahren, wo die Direktion überhaupt der einheitlichen Spitze entbehrt und die V. von den Chefs der drei großen Verwaltungszweige (services) geleitet wird, die ihrerseits für einheitlich zu behandelnde Angelegenheiten zum Comite de Direction zusammentreten.

2. Die deutsche Verwaltungstype,

die in ihrer Entstehungsgeschichte oben unter II b dargestellt ist, sucht im Gegensatz zur englischen Verwaltungstype die sachlichen Dienstzweige in der Zentralverwaltung wie auch in den Bezirken unter einem nach außen allein verantwortlichen Vorstand zu einheitlichen Dienststellen zusammenzufassen.

Dieser Verwaltungstype gehörte die frühere preußische und bayerische Organisation an, die nicht nur die Eisenbahndirektionen und die Generaldirektion zu einheitlichen Dienststellen ausbildete, sondern auch unter diesen einheitliche, je mit einem Vorstand und Referenten für alle Dienstzweige besetzte "Eisenbahnbetriebsämter" bzw. "Oberbahnämter" einrichtete. Dieser Verwaltungstype gehört die Verwaltungsorganisation der Schweizer Bundesbahnen, der ungarischen und italienischen Staatsbahnen an.

3. Die gemischte deutsche und englische Verwaltungstype.

Eine Verbindung zwischen der deutschen und der englischen Verwaltungstype stellt die preußische Organisation von 1895 und die bayerische von 1907 dar: Vereinigung aller Fachgebiete zu einheitlich geleiteten Dienststellen in der Ministerial- und Direktionsinstanz, Trennung der Fachzweige in den Inspektionen.

Diese gemischte englisch-deutsche Organisationsform ist auch das Verwaltungssystem der vormaligen württembergischen, badischen, mecklenburgischen und oldenburgischen Staatsbahnen.

Auch die V. der schwedischen, norwegischen und dänischen Staatsbahnen ist dieser gemischten Verwaltungstype zuzurechnen, nur sind hier unter dem Ministerium nochmals zwei alle Dienstzweige umfassende Verwaltungsinstanzen gebildet, und erst unter diesen die nach Fachgebieten getrennten "Inspektionen oder Sektionen" vorgesehen, denen die örtlichen Vollzugsstellen untergeordnet sind.

mindestens die Organe des äußeren Vollzugsdienstes örtlich gegliedert sein.

Die örtlich getrennten, äußeren Dienststellen müssen einer einheitlichen Leitung und fort laufenden Beaufsichtigung unterstehen. Ist das Netz klein, so kann diese von einer einzigen Stelle – der Direktion geführt werden, ist es umfangreich, so wird auch die leitende Verwaltung wieder örtlich (nach Verwaltungsbezirken) und instanziell gegliedert.

Die örtliche und instanzielle Gliederung wird von der sachlichen Gliederung des Dienstes gekreuzt. Man unterscheidet sachlich meist folgende Dienstzweige:

a) die Betriebsverwaltung,

b) die Bau- und Bahnverwaltung,

c) die Zugbeförderung und Werkstättenverwaltung,

d) die allgemeine Verwaltung, die sich mit allen das Unternehmen in seiner Gesamtheit betreffenden und an sich nicht unter die Gruppen a bis c fallenden Geschäften (Organisation, Personal, Grundeigentum, Rechts- und Wohlfahrtsangelegenheiten, Finanzen) befaßt.

b) Die drei Verwaltungstypen.

Die sachliche Gliederung kann durch alle Instanzen hindurchgehen und so die ganze Verwaltung in verschiedene einander selbständig gegenüberstehende Dienstzweige zerlegen, sie kann aber auch in allen oder doch in den oberen Instanzen einheitliche, alle Verwaltungszweige umfassende Dienststellen schaffen.

1. Die englische Verwaltungstype.

Die scharfe Scheidung der Dienstzweige und die Aufstellung selbständiger, persönlich verantwortlicher Fachorgane entspricht der kaufmännischen Denkungsweise. Dementsprechend stellen die englischen Privatbahnunternehmungen an die Spitze der großen Fachgebiete in der Zentralverwaltung je einen leitenden Oberbeamten, dem je für seinen Dienstzweig eine besondere örtlich und instanziell gegliederte Organisation zur Verfügung steht.

Dabei deckt sich in der Regel weder die Instanzenzahl in den verschiedenen Dienstzweigen, noch die Bezirkseinteilung in den einzelnen Instanzen der Dienstzweige. Instanzenzug und Bezirkseinteilung wird vielmehr für jeden Dienstzweig selbständig und seinen eigenen Bedürfnissen entsprechend organisiert. Auch innerhalb der Dienstzweige im Verhältnis zwischen Vorgesetzten und Untergebenen herrscht der Grundsatz der vollen persönlichen Selbständigkeit und Verantwortlichkeit der einzelnen Organe innerhalb ihres Dienstzweiges (vgl. oben II a). Der Schriftwechsel vollzieht sich unter der persönlichen Adresse. Der Vorgesetzte nimmt für sich nur das unbedingt notwendige Anordnungs- und Kontrollrecht in Anspruch, überläßt aber die ganze Ausführung in den Bezirken – u. zw. Einschließlich der Aufnahme und Entlassung des Personals – dem Untergebenen. Sowohl die Oberbeamten in der Zentrale als auch die leitenden Beamten der Gruppen- und Untergruppenbezirke (Divisionen und Distrikte) und der äußeren Vollzugsstellen haben in ihrer unmittelbaren Umgebung einen oder mehrere Assistenten, von denen sie auch vertreten werden, im übrigen aber meist kein Hilfspersonal. Wird der Geschäftsumfang größer, dann sucht man zu teilen. Diese Organisation ist im wesentlichen auch von den Verwaltungen in Amerika übernommen worden, auf ihr beruht auch die Organisation der großen Privatunternehmungen in Frankreich, Holland und auch des Staatsbetriebes in Frankreich und Belgien. Eine besonders folgerichtige Durchführung hat die kaufmännisch-persönliche Organisationstype bei der französischen Nordbahn erfahren, wo die Direktion überhaupt der einheitlichen Spitze entbehrt und die V. von den Chefs der drei großen Verwaltungszweige (services) geleitet wird, die ihrerseits für einheitlich zu behandelnde Angelegenheiten zum Comité de Direction zusammentreten.

2. Die deutsche Verwaltungstype,

die in ihrer Entstehungsgeschichte oben unter II b dargestellt ist, sucht im Gegensatz zur englischen Verwaltungstype die sachlichen Dienstzweige in der Zentralverwaltung wie auch in den Bezirken unter einem nach außen allein verantwortlichen Vorstand zu einheitlichen Dienststellen zusammenzufassen.

Dieser Verwaltungstype gehörte die frühere preußische und bayerische Organisation an, die nicht nur die Eisenbahndirektionen und die Generaldirektion zu einheitlichen Dienststellen ausbildete, sondern auch unter diesen einheitliche, je mit einem Vorstand und Referenten für alle Dienstzweige besetzte „Eisenbahnbetriebsämter“ bzw. „Oberbahnämter“ einrichtete. Dieser Verwaltungstype gehört die Verwaltungsorganisation der Schweizer Bundesbahnen, der ungarischen und italienischen Staatsbahnen an.

3. Die gemischte deutsche und englische Verwaltungstype.

Eine Verbindung zwischen der deutschen und der englischen Verwaltungstype stellt die preußische Organisation von 1895 und die bayerische von 1907 dar: Vereinigung aller Fachgebiete zu einheitlich geleiteten Dienststellen in der Ministerial- und Direktionsinstanz, Trennung der Fachzweige in den Inspektionen.

Diese gemischte englisch-deutsche Organisationsform ist auch das Verwaltungssystem der vormaligen württembergischen, badischen, mecklenburgischen und oldenburgischen Staatsbahnen.

Auch die V. der schwedischen, norwegischen und dänischen Staatsbahnen ist dieser gemischten Verwaltungstype zuzurechnen, nur sind hier unter dem Ministerium nochmals zwei alle Dienstzweige umfassende Verwaltungsinstanzen gebildet, und erst unter diesen die nach Fachgebieten getrennten „Inspektionen oder Sektionen“ vorgesehen, denen die örtlichen Vollzugsstellen untergeordnet sind.

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[161/0176] mindestens die Organe des äußeren Vollzugsdienstes örtlich gegliedert sein. Die örtlich getrennten, äußeren Dienststellen müssen einer einheitlichen Leitung und fort laufenden Beaufsichtigung unterstehen. Ist das Netz klein, so kann diese von einer einzigen Stelle – der Direktion geführt werden, ist es umfangreich, so wird auch die leitende Verwaltung wieder örtlich (nach Verwaltungsbezirken) und instanziell gegliedert. Die örtliche und instanzielle Gliederung wird von der sachlichen Gliederung des Dienstes gekreuzt. Man unterscheidet sachlich meist folgende Dienstzweige: a) die Betriebsverwaltung, b) die Bau- und Bahnverwaltung, c) die Zugbeförderung und Werkstättenverwaltung, d) die allgemeine Verwaltung, die sich mit allen das Unternehmen in seiner Gesamtheit betreffenden und an sich nicht unter die Gruppen a bis c fallenden Geschäften (Organisation, Personal, Grundeigentum, Rechts- und Wohlfahrtsangelegenheiten, Finanzen) befaßt. b) Die drei Verwaltungstypen. Die sachliche Gliederung kann durch alle Instanzen hindurchgehen und so die ganze Verwaltung in verschiedene einander selbständig gegenüberstehende Dienstzweige zerlegen, sie kann aber auch in allen oder doch in den oberen Instanzen einheitliche, alle Verwaltungszweige umfassende Dienststellen schaffen. 1. Die englische Verwaltungstype. Die scharfe Scheidung der Dienstzweige und die Aufstellung selbständiger, persönlich verantwortlicher Fachorgane entspricht der kaufmännischen Denkungsweise. Dementsprechend stellen die englischen Privatbahnunternehmungen an die Spitze der großen Fachgebiete in der Zentralverwaltung je einen leitenden Oberbeamten, dem je für seinen Dienstzweig eine besondere örtlich und instanziell gegliederte Organisation zur Verfügung steht. Dabei deckt sich in der Regel weder die Instanzenzahl in den verschiedenen Dienstzweigen, noch die Bezirkseinteilung in den einzelnen Instanzen der Dienstzweige. Instanzenzug und Bezirkseinteilung wird vielmehr für jeden Dienstzweig selbständig und seinen eigenen Bedürfnissen entsprechend organisiert. Auch innerhalb der Dienstzweige im Verhältnis zwischen Vorgesetzten und Untergebenen herrscht der Grundsatz der vollen persönlichen Selbständigkeit und Verantwortlichkeit der einzelnen Organe innerhalb ihres Dienstzweiges (vgl. oben II a). Der Schriftwechsel vollzieht sich unter der persönlichen Adresse. Der Vorgesetzte nimmt für sich nur das unbedingt notwendige Anordnungs- und Kontrollrecht in Anspruch, überläßt aber die ganze Ausführung in den Bezirken – u. zw. Einschließlich der Aufnahme und Entlassung des Personals – dem Untergebenen. Sowohl die Oberbeamten in der Zentrale als auch die leitenden Beamten der Gruppen- und Untergruppenbezirke (Divisionen und Distrikte) und der äußeren Vollzugsstellen haben in ihrer unmittelbaren Umgebung einen oder mehrere Assistenten, von denen sie auch vertreten werden, im übrigen aber meist kein Hilfspersonal. Wird der Geschäftsumfang größer, dann sucht man zu teilen. Diese Organisation ist im wesentlichen auch von den Verwaltungen in Amerika übernommen worden, auf ihr beruht auch die Organisation der großen Privatunternehmungen in Frankreich, Holland und auch des Staatsbetriebes in Frankreich und Belgien. Eine besonders folgerichtige Durchführung hat die kaufmännisch-persönliche Organisationstype bei der französischen Nordbahn erfahren, wo die Direktion überhaupt der einheitlichen Spitze entbehrt und die V. von den Chefs der drei großen Verwaltungszweige (services) geleitet wird, die ihrerseits für einheitlich zu behandelnde Angelegenheiten zum Comité de Direction zusammentreten. 2. Die deutsche Verwaltungstype, die in ihrer Entstehungsgeschichte oben unter II b dargestellt ist, sucht im Gegensatz zur englischen Verwaltungstype die sachlichen Dienstzweige in der Zentralverwaltung wie auch in den Bezirken unter einem nach außen allein verantwortlichen Vorstand zu einheitlichen Dienststellen zusammenzufassen. Dieser Verwaltungstype gehörte die frühere preußische und bayerische Organisation an, die nicht nur die Eisenbahndirektionen und die Generaldirektion zu einheitlichen Dienststellen ausbildete, sondern auch unter diesen einheitliche, je mit einem Vorstand und Referenten für alle Dienstzweige besetzte „Eisenbahnbetriebsämter“ bzw. „Oberbahnämter“ einrichtete. Dieser Verwaltungstype gehört die Verwaltungsorganisation der Schweizer Bundesbahnen, der ungarischen und italienischen Staatsbahnen an. 3. Die gemischte deutsche und englische Verwaltungstype. Eine Verbindung zwischen der deutschen und der englischen Verwaltungstype stellt die preußische Organisation von 1895 und die bayerische von 1907 dar: Vereinigung aller Fachgebiete zu einheitlich geleiteten Dienststellen in der Ministerial- und Direktionsinstanz, Trennung der Fachzweige in den Inspektionen. Diese gemischte englisch-deutsche Organisationsform ist auch das Verwaltungssystem der vormaligen württembergischen, badischen, mecklenburgischen und oldenburgischen Staatsbahnen. Auch die V. der schwedischen, norwegischen und dänischen Staatsbahnen ist dieser gemischten Verwaltungstype zuzurechnen, nur sind hier unter dem Ministerium nochmals zwei alle Dienstzweige umfassende Verwaltungsinstanzen gebildet, und erst unter diesen die nach Fachgebieten getrennten „Inspektionen oder Sektionen“ vorgesehen, denen die örtlichen Vollzugsstellen untergeordnet sind.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 161. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/176>, abgerufen am 24.11.2024.