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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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A in der Befehlstelle Bl. Das von Rot in Weiß verwandelte Blockfeld wird durch den weißen Kreis angedeutet. Daß diese Feldverwandlung der erste Bedienungsvorgang ist, zeigt die beigeschriebene Ziffer 1 an. Mit dem Blockfeld A der Befehlstelle Bl hat das Feld A des Stellwerks Bls gleichzeitig die Farbe gewechselt. Darauf wird durch die in Klammern gesetzte 1 neben dem weißen Kreis unter dem Feld A im Stellwerk Bls hingewiesen. Aus dem neben dem weißen Kreis unter B1 dargestellten

Hoogen.


Abb. 56.

Abb. 57.
ausgefüllten Kreis erkennt man, daß nach Freigabe des Signals A durch das Signalfreigabefeld A das Feld B1 in der Befehlstelle Bl gesperrt, die gleichzeitige Freigabe von A und B1 also ausgeschlossen ist. Als zweiter Bedienungsvorgang ist durch die Ziffer 2 gekennzeichnet das Umlegen der Weichenhebel 3, 13 und 14. Das Zeichen + in den Spalten unter den Weichennummern bedeutet, daß die Weichenhebel 2, 4 a/b und 4 c/d in der Grundstellung und das Zeichen -, daß die Weichenhebel 3, 13 und 14 in umgelegter Stellung verschlossen sind. Der Verschluß dieser Weichen geschieht durch die Bedienungshandlung 3, das Umlegen des Fahrstraßenhebels a. Das Zeichen - bei der Ziffer 3 in der ersten Spalte des Fahrstraßenhebels zeigt an, daß der Fahrstraßenhebel a in umgelegter Stellung verschlossen ist. Unter den Fahrstraßenhebeln b1, d1 und d2 ist im unteren Teil der Verschlußtafel ebenfalls ein +-Zeichen eingetragen, was bedeutet, daß diese Fahrstraßenhebel in Grundstellung verschlossen sind. Bei d2 steht das +-Zeichen in einem schraffierten Feld. Damit wird ausgedrückt, daß dieser Fahrstraßenhebel in der Grundstellung verschlossen ist, u. zw. im vorliegenden Fall durch den Fahrstraßenhebel a. Die Fahrstraßenhebel b1 und d1 können nicht aus der Grundstellung gebracht werden, weil die Weichenhebel 3, 13 und 14 nicht in die dazu nötige Stellung gebracht werden können. Der Fahrstraßenhebel a wird verschlossen durch die als Bedienungsvorgang 4 gekennzeichnete Fahrtstellung des Signalhebels A. Für die Signale B1, D1 und D2 ist in der Spalte unter den Kopf die Grundstellung der Signale eingetragen, was bedeutet, daß die Hebel dieser Signale in Grundstellung verschlossen sind. Dieser Verschluß ist durch den Verschluß der zugehörigen Fahrstraßenhebel in der Grundstellung gegeben.

A in der Befehlstelle Bl. Das von Rot in Weiß verwandelte Blockfeld wird durch den weißen Kreis angedeutet. Daß diese Feldverwandlung der erste Bedienungsvorgang ist, zeigt die beigeschriebene Ziffer 1 an. Mit dem Blockfeld A der Befehlstelle Bl hat das Feld A des Stellwerks Bls gleichzeitig die Farbe gewechselt. Darauf wird durch die in Klammern gesetzte 1 neben dem weißen Kreis unter dem Feld A im Stellwerk Bls hingewiesen. Aus dem neben dem weißen Kreis unter B1 dargestellten

Hoogen.


Abb. 56.

Abb. 57.
ausgefüllten Kreis erkennt man, daß nach Freigabe des Signals A durch das Signalfreigabefeld A das Feld B1 in der Befehlstelle Bl gesperrt, die gleichzeitige Freigabe von A und B1 also ausgeschlossen ist. Als zweiter Bedienungsvorgang ist durch die Ziffer 2 gekennzeichnet das Umlegen der Weichenhebel 3, 13 und 14. Das Zeichen + in den Spalten unter den Weichennummern bedeutet, daß die Weichenhebel 2, 4 a/b und 4 c/d in der Grundstellung und das Zeichen –, daß die Weichenhebel 3, 13 und 14 in umgelegter Stellung verschlossen sind. Der Verschluß dieser Weichen geschieht durch die Bedienungshandlung 3, das Umlegen des Fahrstraßenhebels a. Das Zeichen – bei der Ziffer 3 in der ersten Spalte des Fahrstraßenhebels zeigt an, daß der Fahrstraßenhebel a in umgelegter Stellung verschlossen ist. Unter den Fahrstraßenhebeln b1, d1 und d2 ist im unteren Teil der Verschlußtafel ebenfalls ein +-Zeichen eingetragen, was bedeutet, daß diese Fahrstraßenhebel in Grundstellung verschlossen sind. Bei d2 steht das +-Zeichen in einem schraffierten Feld. Damit wird ausgedrückt, daß dieser Fahrstraßenhebel in der Grundstellung verschlossen ist, u. zw. im vorliegenden Fall durch den Fahrstraßenhebel a. Die Fahrstraßenhebel b1 und d1 können nicht aus der Grundstellung gebracht werden, weil die Weichenhebel 3, 13 und 14 nicht in die dazu nötige Stellung gebracht werden können. Der Fahrstraßenhebel a wird verschlossen durch die als Bedienungsvorgang 4 gekennzeichnete Fahrtstellung des Signalhebels A. Für die Signale B1, D1 und D2 ist in der Spalte unter den Kopf die Grundstellung der Signale eingetragen, was bedeutet, daß die Hebel dieser Signale in Grundstellung verschlossen sind. Dieser Verschluß ist durch den Verschluß der zugehörigen Fahrstraßenhebel in der Grundstellung gegeben.

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[150/0165] A in der Befehlstelle Bl. Das von Rot in Weiß verwandelte Blockfeld wird durch den weißen Kreis angedeutet. Daß diese Feldverwandlung der erste Bedienungsvorgang ist, zeigt die beigeschriebene Ziffer 1 an. Mit dem Blockfeld A der Befehlstelle Bl hat das Feld A des Stellwerks Bls gleichzeitig die Farbe gewechselt. Darauf wird durch die in Klammern gesetzte 1 neben dem weißen Kreis unter dem Feld A im Stellwerk Bls hingewiesen. Aus dem neben dem weißen Kreis unter B1 dargestellten Hoogen. [Abbildung Abb. 56. ] [Abbildung Abb. 57. ] ausgefüllten Kreis erkennt man, daß nach Freigabe des Signals A durch das Signalfreigabefeld A das Feld B1 in der Befehlstelle Bl gesperrt, die gleichzeitige Freigabe von A und B1 also ausgeschlossen ist. Als zweiter Bedienungsvorgang ist durch die Ziffer 2 gekennzeichnet das Umlegen der Weichenhebel 3, 13 und 14. Das Zeichen + in den Spalten unter den Weichennummern bedeutet, daß die Weichenhebel 2, 4 a/b und 4 c/d in der Grundstellung und das Zeichen –, daß die Weichenhebel 3, 13 und 14 in umgelegter Stellung verschlossen sind. Der Verschluß dieser Weichen geschieht durch die Bedienungshandlung 3, das Umlegen des Fahrstraßenhebels a. Das Zeichen – bei der Ziffer 3 in der ersten Spalte des Fahrstraßenhebels zeigt an, daß der Fahrstraßenhebel a in umgelegter Stellung verschlossen ist. Unter den Fahrstraßenhebeln b1, d1 und d2 ist im unteren Teil der Verschlußtafel ebenfalls ein +-Zeichen eingetragen, was bedeutet, daß diese Fahrstraßenhebel in Grundstellung verschlossen sind. Bei d2 steht das +-Zeichen in einem schraffierten Feld. Damit wird ausgedrückt, daß dieser Fahrstraßenhebel in der Grundstellung verschlossen ist, u. zw. im vorliegenden Fall durch den Fahrstraßenhebel a. Die Fahrstraßenhebel b1 und d1 können nicht aus der Grundstellung gebracht werden, weil die Weichenhebel 3, 13 und 14 nicht in die dazu nötige Stellung gebracht werden können. Der Fahrstraßenhebel a wird verschlossen durch die als Bedienungsvorgang 4 gekennzeichnete Fahrtstellung des Signalhebels A. Für die Signale B1, D1 und D2 ist in der Spalte unter den Kopf die Grundstellung der Signale eingetragen, was bedeutet, daß die Hebel dieser Signale in Grundstellung verschlossen sind. Dieser Verschluß ist durch den Verschluß der zugehörigen Fahrstraßenhebel in der Grundstellung gegeben.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 150. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/165>, abgerufen am 21.11.2024.