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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921.

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bestimmten "Signalvorschriften" herausgegeben.

Die österreichischen Signalvorschriften unterscheiden:

I. Durchlaufende hörbare Liniensignale.

II. Signale der Streckenbediensteten.

III. Feststehende Signale.

IV. Signale an Fahrzeugen.

V. Signale der Zugmannschaft.

VI. Signale für den Verschubdienst.

Die durchlaufenden hörbaren Liniensignale werden auf den österreichischen Bahnen nicht nur, wie in Deutschland, von den Stationsbeamten, sondern auch von den Streckenbediensteten und der Zugmannschaft gegeben. Ihre Zahl beträgt 14 (s. Durchlaufende Liniensignale).

Die Signale der Streckenbediensteten - Signal 15 bis 18 - dienen dazu, einem Zug den Befehl "Halt" und "Langsam" und als Signal "Frei" die Aufhebung eines Halt- oder Langsamsignals zu übermitteln.
Abb. 97. Räumungsscheibe der sächsischen Staatseisenbahnen.
Die Fahrstraße (des Zuges) ist freizuhalten.
Abb. 98. Räumungsscheibe der sächsischen Staatseisenbahnen.
Die Fahrstraße (des Zuges) ist freizuhalten.

Es sind Scheiben-, Flaggen-, Licht- und Knallsignale (s. Wärtersignale).

Unter den feststehenden Signalen - 19 bis 27 - sind verzeichnet die Vorsignale, die Raumabschluß-, Einfahr-, Wege- und Ausfahrsignale, die ständigen Langsamfahrsignale auf der Strecke, die Verschubsignale und die Weichensignale.

Die Vorsignale dienen dazu, dem Zug anzuzeigen, ob das zugehörige Hauptsignal auf "Frei" oder auf "Halt" gestellt ist (s. Vorsignale).

Die Raumabschlußsignale sind bestimmt, dem Zug anzuzeigen, ob in den vorgelegenen Streckenabschnitt eingefahren werden darf oder nicht. Sie werden am Anfang der Streckenabschnitte aufgestellt und zeigen in der Grundstellung "Halt", sofern sie nicht wegen zeitweise unbesetzter Block- oder Zugmeldeposten in der Freistellung zu belassen sind.

Das Signal "Halt" wird dargestellt bei Tag durch den nach rechts in der Richtung der Fahrt wagrecht gestellten Arm des Signalmastes, bei Dunkelheit durch ein rotes Licht dem Zug entgegen. Als "Frei" oder "Frei in gerader Richtung" gilt bei Tag ein nach rechts in der Richtung der Fahrt schräg aufwärts gerichteter Arm des Signalmastes, bei Dunkelheit ein weißes Licht dem Zug entgegen. Bei Tag 2 Arme des Signalmastes nach rechts in der Richtung der Fahrt schräg aufwärts gerichtet, und bei Dunkelheit 2 weiße Lichter dem Zug entgegen bedeutet "Frei in die Ablenkung".

Die ständigen Langsamfahrsignale (s. d.) - Signal 24 - dienen dazu, Bahnstrecken zu bezeichnen, die dauernd langsam zu befahren sind.

Die Verschubsignale - 25 und 26 - bezeichnen den Punkt, über den hinaus Verschiebungen nicht stattfinden dürfen, wenn dieses Signal auf "Verbot der Verschiebung" (26) gestellt ist.

Die Weichensignale zeigen die Stellung der Weichen an (s. Weichensignale).

bestimmten „Signalvorschriften“ herausgegeben.

Die österreichischen Signalvorschriften unterscheiden:

I. Durchlaufende hörbare Liniensignale.

II. Signale der Streckenbediensteten.

III. Feststehende Signale.

IV. Signale an Fahrzeugen.

V. Signale der Zugmannschaft.

VI. Signale für den Verschubdienst.

Die durchlaufenden hörbaren Liniensignale werden auf den österreichischen Bahnen nicht nur, wie in Deutschland, von den Stationsbeamten, sondern auch von den Streckenbediensteten und der Zugmannschaft gegeben. Ihre Zahl beträgt 14 (s. Durchlaufende Liniensignale).

Die Signale der Streckenbediensteten – Signal 15 bis 18 – dienen dazu, einem Zug den Befehl „Halt“ und „Langsam“ und als Signal „Frei“ die Aufhebung eines Halt- oder Langsamsignals zu übermitteln.
Abb. 97. Räumungsscheibe der sächsischen Staatseisenbahnen.
Die Fahrstraße (des Zuges) ist freizuhalten.
Abb. 98. Räumungsscheibe der sächsischen Staatseisenbahnen.
Die Fahrstraße (des Zuges) ist freizuhalten.

Es sind Scheiben-, Flaggen-, Licht- und Knallsignale (s. Wärtersignale).

Unter den feststehenden Signalen – 19 bis 27 – sind verzeichnet die Vorsignale, die Raumabschluß-, Einfahr-, Wege- und Ausfahrsignale, die ständigen Langsamfahrsignale auf der Strecke, die Verschubsignale und die Weichensignale.

Die Vorsignale dienen dazu, dem Zug anzuzeigen, ob das zugehörige Hauptsignal auf „Frei“ oder auf „Halt“ gestellt ist (s. Vorsignale).

Die Raumabschlußsignale sind bestimmt, dem Zug anzuzeigen, ob in den vorgelegenen Streckenabschnitt eingefahren werden darf oder nicht. Sie werden am Anfang der Streckenabschnitte aufgestellt und zeigen in der Grundstellung „Halt“, sofern sie nicht wegen zeitweise unbesetzter Block- oder Zugmeldeposten in der Freistellung zu belassen sind.

Das Signal „Halt“ wird dargestellt bei Tag durch den nach rechts in der Richtung der Fahrt wagrecht gestellten Arm des Signalmastes, bei Dunkelheit durch ein rotes Licht dem Zug entgegen. Als „Frei“ oder „Frei in gerader Richtung“ gilt bei Tag ein nach rechts in der Richtung der Fahrt schräg aufwärts gerichteter Arm des Signalmastes, bei Dunkelheit ein weißes Licht dem Zug entgegen. Bei Tag 2 Arme des Signalmastes nach rechts in der Richtung der Fahrt schräg aufwärts gerichtet, und bei Dunkelheit 2 weiße Lichter dem Zug entgegen bedeutet „Frei in die Ablenkung“.

Die ständigen Langsamfahrsignale (s. d.) – Signal 24 – dienen dazu, Bahnstrecken zu bezeichnen, die dauernd langsam zu befahren sind.

Die Verschubsignale – 25 und 26 – bezeichnen den Punkt, über den hinaus Verschiebungen nicht stattfinden dürfen, wenn dieses Signal auf „Verbot der Verschiebung“ (26) gestellt ist.

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[60/0064] bestimmten „Signalvorschriften“ herausgegeben. Die österreichischen Signalvorschriften unterscheiden: I. Durchlaufende hörbare Liniensignale. II. Signale der Streckenbediensteten. III. Feststehende Signale. IV. Signale an Fahrzeugen. V. Signale der Zugmannschaft. VI. Signale für den Verschubdienst. Die durchlaufenden hörbaren Liniensignale werden auf den österreichischen Bahnen nicht nur, wie in Deutschland, von den Stationsbeamten, sondern auch von den Streckenbediensteten und der Zugmannschaft gegeben. Ihre Zahl beträgt 14 (s. Durchlaufende Liniensignale). Die Signale der Streckenbediensteten – Signal 15 bis 18 – dienen dazu, einem Zug den Befehl „Halt“ und „Langsam“ und als Signal „Frei“ die Aufhebung eines Halt- oder Langsamsignals zu übermitteln. [Abbildung Abb. 97. Räumungsscheibe der sächsischen Staatseisenbahnen. Die Fahrstraße (des Zuges) ist freizuhalten. ] [Abbildung Abb. 98. Räumungsscheibe der sächsischen Staatseisenbahnen. Die Fahrstraße (des Zuges) ist freizuhalten. ] Es sind Scheiben-, Flaggen-, Licht- und Knallsignale (s. Wärtersignale). Unter den feststehenden Signalen – 19 bis 27 – sind verzeichnet die Vorsignale, die Raumabschluß-, Einfahr-, Wege- und Ausfahrsignale, die ständigen Langsamfahrsignale auf der Strecke, die Verschubsignale und die Weichensignale. Die Vorsignale dienen dazu, dem Zug anzuzeigen, ob das zugehörige Hauptsignal auf „Frei“ oder auf „Halt“ gestellt ist (s. Vorsignale). Die Raumabschlußsignale sind bestimmt, dem Zug anzuzeigen, ob in den vorgelegenen Streckenabschnitt eingefahren werden darf oder nicht. Sie werden am Anfang der Streckenabschnitte aufgestellt und zeigen in der Grundstellung „Halt“, sofern sie nicht wegen zeitweise unbesetzter Block- oder Zugmeldeposten in der Freistellung zu belassen sind. Das Signal „Halt“ wird dargestellt bei Tag durch den nach rechts in der Richtung der Fahrt wagrecht gestellten Arm des Signalmastes, bei Dunkelheit durch ein rotes Licht dem Zug entgegen. Als „Frei“ oder „Frei in gerader Richtung“ gilt bei Tag ein nach rechts in der Richtung der Fahrt schräg aufwärts gerichteter Arm des Signalmastes, bei Dunkelheit ein weißes Licht dem Zug entgegen. Bei Tag 2 Arme des Signalmastes nach rechts in der Richtung der Fahrt schräg aufwärts gerichtet, und bei Dunkelheit 2 weiße Lichter dem Zug entgegen bedeutet „Frei in die Ablenkung“. Die ständigen Langsamfahrsignale (s. d.) – Signal 24 – dienen dazu, Bahnstrecken zu bezeichnen, die dauernd langsam zu befahren sind. Die Verschubsignale – 25 und 26 – bezeichnen den Punkt, über den hinaus Verschiebungen nicht stattfinden dürfen, wenn dieses Signal auf „Verbot der Verschiebung“ (26) gestellt ist. Die Weichensignale zeigen die Stellung der Weichen an (s. Weichensignale).

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921, S. 60. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen09_1921/64>, abgerufen am 22.11.2024.