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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921.

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1. Lüftung durch Schächte; 2. Lüftung durch die Mündungen a) mit Mündungsverschlüssen, b) mit Strahlgebläsen (Bauweise Saccardo).

1. Schachtlüftung.

Die Tunnellüftung durch Schächte kann unter gewissen Bedingungen auch ohne künstliche Mittel erträgliche Verhältnisse ermöglichen. Die Schächte sind mit großen Lichtquerschnitten anzuordnen und bei Anordnung nur eines Schachtes dieser tunlichst an höchste Stelle und in die Mitte des Tunnels zu verlegen. Bedeutende Schachttiefen werden ohnedies wegen zu großer Kosten vermieden. Die Wirkung beruht hauptsächlich auf den Wärme-, daher Druckunterschieden im Tunnel und am Schachtmund. Solange die Wärme im Tunnel und Schacht größer ist wie an der Oberfläche, ist Luftbewegung vom Tunnel nach außen möglich. Andernfalls hört die Luftbewegung überhaupt auf oder es findet solche im umgekehrten Sinne statt. Es sind bei manchen Tunneln Schachtlüftungen in ausreichender Weise ermöglicht worden. Da aber die Bedingungen für genügende Schachtlüftungen unter allen Witterungsverhältnissen kaum zu erfüllen sind, so haben Schachtlüftungen in der Mehrzahl der Fälle nicht befriedigt; allerdings haben auch die zumeist unzureichenden Lichtquerschnitte der Schächte deren Wirksamkeit verhindert. Eine in allen Fällen zweckmäßige Schachtlüftung kann durch Anordnung von Sauglüftern am Schachtmund erreicht werden, die unter günstigen Verhältnissen die natürliche Lüftung unterstützen und bei entsprechend großem Kraftaufwand auch dann Luft aus dem Tunnel saugen, wenn natürliche Lüftung nicht oder im entgegengesetzten Sinn vorhanden ist, so daß ein gleichgerichteter Luftstrom von den Mündungen durch den Tunnel und Schacht nach außen gesichert werden kann. Auch diese Anordnung ist durch die Überlagerung begrenzt, da bei großen Höhen und ungünstigen Gebirgs- und Wasserverhältnissen die Anlage zumal weiter Schächte sehr hohe Baukosten und bei großer Tiefe auch erhebliche Betriebskosten erfordert.

Bei geringer Schachttiefe werden z. B. die Tunnel unter dem Severn- und Merseyflusse (s. Bd. VII u. IX) sowie unter dem Hafen von Boston durch Schächte und Sauglüfter in zufriedenstellender Weise entlüftet; es werden hierbei Windgeschwindigkeiten von 2-2·5 m/Sek. erreicht. Für den neuen 8134 m langen zweigleisigen Hauensteinbasistunnel (s. Bd. VI, S. 118) hat Wiesmann auf Grund seiner Beobachtungen am Severntunnel eine Lüftungsanlage mit Saugschacht und Sauglüftern entworfen und ausgeführt. Die Verhältnisse des Tunnels und der Schachtanlage zeigen Abb. 479 u. 480.

Mit Rücksicht auf die Überlagerungsverhältnisse wurde der Schacht nicht in der Mitte und auch nicht in höchster Stelle, sondern im Abstand von 3594 m vom Nordmund des Tunnels, 5·6 m weit, kreisförmig und 133 m tief, seitwärts der Tunnelachse ausgeführt. Für normale Verhältnisse bei natürlicher Luftbewegung vom Tunnel durch den Schacht nach außen ist eine Luftgeschwindigkeit von 3 m/Sek. und eine bewegte Luftmenge von 132 m3/Sek.


Abb. 479.
vorgesehen. Am Abb. 480.

Schacht wird daher die bewegte Luftmenge der Nord- und Südstrecke zusammen 264 m3/Sek. und die Luftgeschwindigkeit im Schacht etwa 10·7 m/Sek. betragen. Die vorerst noch nicht ausgeführte Anlage des Lüfters und Motors am Schachtmund ist nach dem Entwurf für eine Fördermenge von 264 m3 Luft bei -22 mm Wassersäule vorgesehen, wofür eine Betriebskraft von 129 PS. und eine Maschinenstärke von 150 PS. angenommen wurde.

Die Kosten für diese Lüftungsanlage werden angegeben wie folgt:


für den ausgeführten Schacht samt
Grunderwerb und Entwässerungen173.000 Fr.
für die noch zu erstellenden 2 Zwillingslüfter
mit Vorgelege und 2 Elektromotoren66.000 Fr.
für gemauertes Gehäuse20.000 Fr.
für Dienstwohnung und Verschiedenes21.000 Fr.
zusammen280.000 Fr.

1. Lüftung durch Schächte; 2. Lüftung durch die Mündungen a) mit Mündungsverschlüssen, b) mit Strahlgebläsen (Bauweise Saccardo).

1. Schachtlüftung.

Die Tunnellüftung durch Schächte kann unter gewissen Bedingungen auch ohne künstliche Mittel erträgliche Verhältnisse ermöglichen. Die Schächte sind mit großen Lichtquerschnitten anzuordnen und bei Anordnung nur eines Schachtes dieser tunlichst an höchste Stelle und in die Mitte des Tunnels zu verlegen. Bedeutende Schachttiefen werden ohnedies wegen zu großer Kosten vermieden. Die Wirkung beruht hauptsächlich auf den Wärme-, daher Druckunterschieden im Tunnel und am Schachtmund. Solange die Wärme im Tunnel und Schacht größer ist wie an der Oberfläche, ist Luftbewegung vom Tunnel nach außen möglich. Andernfalls hört die Luftbewegung überhaupt auf oder es findet solche im umgekehrten Sinne statt. Es sind bei manchen Tunneln Schachtlüftungen in ausreichender Weise ermöglicht worden. Da aber die Bedingungen für genügende Schachtlüftungen unter allen Witterungsverhältnissen kaum zu erfüllen sind, so haben Schachtlüftungen in der Mehrzahl der Fälle nicht befriedigt; allerdings haben auch die zumeist unzureichenden Lichtquerschnitte der Schächte deren Wirksamkeit verhindert. Eine in allen Fällen zweckmäßige Schachtlüftung kann durch Anordnung von Sauglüftern am Schachtmund erreicht werden, die unter günstigen Verhältnissen die natürliche Lüftung unterstützen und bei entsprechend großem Kraftaufwand auch dann Luft aus dem Tunnel saugen, wenn natürliche Lüftung nicht oder im entgegengesetzten Sinn vorhanden ist, so daß ein gleichgerichteter Luftstrom von den Mündungen durch den Tunnel und Schacht nach außen gesichert werden kann. Auch diese Anordnung ist durch die Überlagerung begrenzt, da bei großen Höhen und ungünstigen Gebirgs- und Wasserverhältnissen die Anlage zumal weiter Schächte sehr hohe Baukosten und bei großer Tiefe auch erhebliche Betriebskosten erfordert.

Bei geringer Schachttiefe werden z. B. die Tunnel unter dem Severn- und Merseyflusse (s. Bd. VII u. IX) sowie unter dem Hafen von Boston durch Schächte und Sauglüfter in zufriedenstellender Weise entlüftet; es werden hierbei Windgeschwindigkeiten von 2–2·5 m/Sek. erreicht. Für den neuen 8134 m langen zweigleisigen Hauensteinbasistunnel (s. Bd. VI, S. 118) hat Wiesmann auf Grund seiner Beobachtungen am Severntunnel eine Lüftungsanlage mit Saugschacht und Sauglüftern entworfen und ausgeführt. Die Verhältnisse des Tunnels und der Schachtanlage zeigen Abb. 479 u. 480.

Mit Rücksicht auf die Überlagerungsverhältnisse wurde der Schacht nicht in der Mitte und auch nicht in höchster Stelle, sondern im Abstand von 3594 m vom Nordmund des Tunnels, 5·6 m weit, kreisförmig und 133 m tief, seitwärts der Tunnelachse ausgeführt. Für normale Verhältnisse bei natürlicher Luftbewegung vom Tunnel durch den Schacht nach außen ist eine Luftgeschwindigkeit von 3 m/Sek. und eine bewegte Luftmenge von 132 m3/Sek.


Abb. 479.
vorgesehen. Am Abb. 480.

Schacht wird daher die bewegte Luftmenge der Nord- und Südstrecke zusammen 264 m3/Sek. und die Luftgeschwindigkeit im Schacht etwa 10·7 m/Sek. betragen. Die vorerst noch nicht ausgeführte Anlage des Lüfters und Motors am Schachtmund ist nach dem Entwurf für eine Fördermenge von 264 m3 Luft bei –22 mm Wassersäule vorgesehen, wofür eine Betriebskraft von 129 PS. und eine Maschinenstärke von 150 PS. angenommen wurde.

Die Kosten für diese Lüftungsanlage werden angegeben wie folgt:


für den ausgeführten Schacht samt
Grunderwerb und Entwässerungen173.000 Fr.
für die noch zu erstellenden 2 Zwillingslüfter
mit Vorgelege und 2 Elektromotoren66.000 Fr.
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[433/0447] 1. Lüftung durch Schächte; 2. Lüftung durch die Mündungen a) mit Mündungsverschlüssen, b) mit Strahlgebläsen (Bauweise Saccardo). 1. Schachtlüftung. Die Tunnellüftung durch Schächte kann unter gewissen Bedingungen auch ohne künstliche Mittel erträgliche Verhältnisse ermöglichen. Die Schächte sind mit großen Lichtquerschnitten anzuordnen und bei Anordnung nur eines Schachtes dieser tunlichst an höchste Stelle und in die Mitte des Tunnels zu verlegen. Bedeutende Schachttiefen werden ohnedies wegen zu großer Kosten vermieden. Die Wirkung beruht hauptsächlich auf den Wärme-, daher Druckunterschieden im Tunnel und am Schachtmund. Solange die Wärme im Tunnel und Schacht größer ist wie an der Oberfläche, ist Luftbewegung vom Tunnel nach außen möglich. Andernfalls hört die Luftbewegung überhaupt auf oder es findet solche im umgekehrten Sinne statt. Es sind bei manchen Tunneln Schachtlüftungen in ausreichender Weise ermöglicht worden. Da aber die Bedingungen für genügende Schachtlüftungen unter allen Witterungsverhältnissen kaum zu erfüllen sind, so haben Schachtlüftungen in der Mehrzahl der Fälle nicht befriedigt; allerdings haben auch die zumeist unzureichenden Lichtquerschnitte der Schächte deren Wirksamkeit verhindert. Eine in allen Fällen zweckmäßige Schachtlüftung kann durch Anordnung von Sauglüftern am Schachtmund erreicht werden, die unter günstigen Verhältnissen die natürliche Lüftung unterstützen und bei entsprechend großem Kraftaufwand auch dann Luft aus dem Tunnel saugen, wenn natürliche Lüftung nicht oder im entgegengesetzten Sinn vorhanden ist, so daß ein gleichgerichteter Luftstrom von den Mündungen durch den Tunnel und Schacht nach außen gesichert werden kann. Auch diese Anordnung ist durch die Überlagerung begrenzt, da bei großen Höhen und ungünstigen Gebirgs- und Wasserverhältnissen die Anlage zumal weiter Schächte sehr hohe Baukosten und bei großer Tiefe auch erhebliche Betriebskosten erfordert. Bei geringer Schachttiefe werden z. B. die Tunnel unter dem Severn- und Merseyflusse (s. Bd. VII u. IX) sowie unter dem Hafen von Boston durch Schächte und Sauglüfter in zufriedenstellender Weise entlüftet; es werden hierbei Windgeschwindigkeiten von 2–2·5 m/Sek. erreicht. Für den neuen 8134 m langen zweigleisigen Hauensteinbasistunnel (s. Bd. VI, S. 118) hat Wiesmann auf Grund seiner Beobachtungen am Severntunnel eine Lüftungsanlage mit Saugschacht und Sauglüftern entworfen und ausgeführt. Die Verhältnisse des Tunnels und der Schachtanlage zeigen Abb. 479 u. 480. Mit Rücksicht auf die Überlagerungsverhältnisse wurde der Schacht nicht in der Mitte und auch nicht in höchster Stelle, sondern im Abstand von 3594 m vom Nordmund des Tunnels, 5·6 m weit, kreisförmig und 133 m tief, seitwärts der Tunnelachse ausgeführt. Für normale Verhältnisse bei natürlicher Luftbewegung vom Tunnel durch den Schacht nach außen ist eine Luftgeschwindigkeit von 3 m/Sek. und eine bewegte Luftmenge von 132 m3/Sek. [Abbildung Abb. 479. ] vorgesehen. Am [Abbildung Abb. 480. ] Schacht wird daher die bewegte Luftmenge der Nord- und Südstrecke zusammen 264 m3/Sek. und die Luftgeschwindigkeit im Schacht etwa 10·7 m/Sek. betragen. Die vorerst noch nicht ausgeführte Anlage des Lüfters und Motors am Schachtmund ist nach dem Entwurf für eine Fördermenge von 264 m3 Luft bei –22 mm Wassersäule vorgesehen, wofür eine Betriebskraft von 129 PS. und eine Maschinenstärke von 150 PS. angenommen wurde. Die Kosten für diese Lüftungsanlage werden angegeben wie folgt: für den ausgeführten Schacht samt Grunderwerb und Entwässerungen 173.000 Fr. für die noch zu erstellenden 2 Zwillingslüfter mit Vorgelege und 2 Elektromotoren 66.000 Fr. für gemauertes Gehäuse 20.000 Fr. für Dienstwohnung und Verschiedenes 21.000 Fr. zusammen 280.000 Fr.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921, S. 433. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen09_1921/447>, abgerufen am 22.11.2024.