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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921.

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bis 18 m2. Die größeren und tieferen Schächte erhalten aus Sicherheitsgründen und zur Vermeidung von Betriebsstörungen in der Regel mehrere Abteilungen (Trume), Abb. 360, 361, 362, 363.

Es bezeichnen: F die Abteilungen für auf- und abwärtsgehende Fördergefäße, a die Abteilung mit den Leitern und den eingelegten Zwischenböden (Sicherheitsgründe) für die ein- und ausfahrenden Arbeiter, L den Raum für die Leitungen. Bei wenig tiefen Schächten begnügt man sich mit 1 oder 2 Abteilungen.

Abstützung oder Zimmerung

der Schächte hängt von der Gebirgsbeschaffenheit ab. Im festen Gebirge reicht eine geringe, nur stellenweise Abstützung aus; im losen und drückenden Gebirge sind stärkere Abstützungen mit Verpfählungen wie im Stollenbau erforderlich, Abb. 364, 365 u. 366. Für die Zimmerung
Abb. 367.
Abb. 368.
Abb. 369.

ist Rundholz dem Kantholz vorzuziehen. Die Rahmen oder Gespärre a werden in Abständen von 0·8-2·0 m angeordnet und größtenteils durch die Reibung gehalten, welche die Verkeilung erreichen läßt, sowie durch Abstützung auf der Sohle oder auf der Stollen- oder Tunnelzimmerung durch die Bolzen g. Genügt das nicht, so hängt man die Rahmen mittels Rundeisen f oder durch hölzerne Hängsäulen, die durch Eisenbänder verbunden werden, an das oberste, durch kräftige Querträger unterstützte Gespärre auf. Bei starkem Gebirgsdruck wird die Schachtsohle abgedeckt und gegen Auftrieb des Bodens gesichert, Abb. 367.

Die Schachtrahmen können auch in Eisen, Altschienen, -, - oder -Eisen, hergestellt werden mit kreisförmigem oder rechteckigem Querschnitt, Abb. 368, 369.

Ausmauerung

von Förderschächten geschieht nur ausnahmsweise, u. zw. in Beton, Betoneisen oder Mauerwerk, namentlich wenn wichtige maschinelle Anlagen auf der Schachtsohle oder teilweise im Schacht selbst unterzubringen sind, da diese Anlagen sorgfältigst gegen Störungen und Beschädigungen zu schützen sind, was beim Holzeinbau nicht sicherzustellen ist. Manche Schachtzimmerungen sind schon durch Feuer zerstört worden. Die Ausmauerung des Förderschachts kann auch bei sehr starkem Wasserandrang zweckmäßig sein.

In stark wasserführendem, schwimmendem Gebirge kann die Schachtabteufung durch besondere Verfahren, wie Brunnensenkung (Senkschachtverfahren), Druckluft-, Gefrier- oder Zementierverfahren erfolgen.

Der Abstand der Förderschächte

von den Tunneleingängen und untereinander ist bei gegebener Tunnellänge von den Schachttiefen und den möglichen Arbeitsfortschritten abhängig und so zu bemessen, daß nach Erreichung der Tunnelsohle durch die Schächte noch beiderseits entsprechend lange Stollen vorgetrieben werden können.

Die von der Gebirgsbeschaffenheit und den Wasserverhältnissen abhängigen Arbeitsfortschritte im Schacht sind unter gleichen Verhältnissen geringer wie die im Stollen; bei Tiefen bis etwa 100 m kann man eine Verminderung der möglichen Leistung um 0·25-0·5 annehmen. Ferner erlaubt der im Gefälle auszuführende Stollen unter gleichen Verhältnissen 0·2-0·25 geringere Leistungen wie der in der Steigung.

Wichtig ist, daß der Schachtmund leicht zugänglich, durch fahrbare Wege erreichbar und ausreichender Raum vorhanden ist für die erforderlichen Einrichtungen wie für die Ablagerung des Tunnelausbruchs. Geneigte Schächte sind in vielen Fällen den senkrechten vorzuziehen.

Verschluß der Förderschächte.

Förderschächte werden, sofern sie für den Eisenbahnbetrieb nicht als Lüftungs- oder Entwässerungsschächte benutzt werden, nach

bis 18 m2. Die größeren und tieferen Schächte erhalten aus Sicherheitsgründen und zur Vermeidung von Betriebsstörungen in der Regel mehrere Abteilungen (Trume), Abb. 360, 361, 362, 363.

Es bezeichnen: F die Abteilungen für auf- und abwärtsgehende Fördergefäße, a die Abteilung mit den Leitern und den eingelegten Zwischenböden (Sicherheitsgründe) für die ein- und ausfahrenden Arbeiter, L den Raum für die Leitungen. Bei wenig tiefen Schächten begnügt man sich mit 1 oder 2 Abteilungen.

Abstützung oder Zimmerung

der Schächte hängt von der Gebirgsbeschaffenheit ab. Im festen Gebirge reicht eine geringe, nur stellenweise Abstützung aus; im losen und drückenden Gebirge sind stärkere Abstützungen mit Verpfählungen wie im Stollenbau erforderlich, Abb. 364, 365 u. 366. Für die Zimmerung
Abb. 367.
Abb. 368.
Abb. 369.

ist Rundholz dem Kantholz vorzuziehen. Die Rahmen oder Gespärre a werden in Abständen von 0·8–2·0 m angeordnet und größtenteils durch die Reibung gehalten, welche die Verkeilung erreichen läßt, sowie durch Abstützung auf der Sohle oder auf der Stollen- oder Tunnelzimmerung durch die Bolzen g. Genügt das nicht, so hängt man die Rahmen mittels Rundeisen f oder durch hölzerne Hängsäulen, die durch Eisenbänder verbunden werden, an das oberste, durch kräftige Querträger unterstützte Gespärre auf. Bei starkem Gebirgsdruck wird die Schachtsohle abgedeckt und gegen Auftrieb des Bodens gesichert, Abb. 367.

Die Schachtrahmen können auch in Eisen, Altschienen, -, - oder -Eisen, hergestellt werden mit kreisförmigem oder rechteckigem Querschnitt, Abb. 368, 369.

Ausmauerung

von Förderschächten geschieht nur ausnahmsweise, u. zw. in Beton, Betoneisen oder Mauerwerk, namentlich wenn wichtige maschinelle Anlagen auf der Schachtsohle oder teilweise im Schacht selbst unterzubringen sind, da diese Anlagen sorgfältigst gegen Störungen und Beschädigungen zu schützen sind, was beim Holzeinbau nicht sicherzustellen ist. Manche Schachtzimmerungen sind schon durch Feuer zerstört worden. Die Ausmauerung des Förderschachts kann auch bei sehr starkem Wasserandrang zweckmäßig sein.

In stark wasserführendem, schwimmendem Gebirge kann die Schachtabteufung durch besondere Verfahren, wie Brunnensenkung (Senkschachtverfahren), Druckluft-, Gefrier- oder Zementierverfahren erfolgen.

Der Abstand der Förderschächte

von den Tunneleingängen und untereinander ist bei gegebener Tunnellänge von den Schachttiefen und den möglichen Arbeitsfortschritten abhängig und so zu bemessen, daß nach Erreichung der Tunnelsohle durch die Schächte noch beiderseits entsprechend lange Stollen vorgetrieben werden können.

Die von der Gebirgsbeschaffenheit und den Wasserverhältnissen abhängigen Arbeitsfortschritte im Schacht sind unter gleichen Verhältnissen geringer wie die im Stollen; bei Tiefen bis etwa 100 m kann man eine Verminderung der möglichen Leistung um 0·25–0·5 annehmen. Ferner erlaubt der im Gefälle auszuführende Stollen unter gleichen Verhältnissen 0·2–0·25 geringere Leistungen wie der in der Steigung.

Wichtig ist, daß der Schachtmund leicht zugänglich, durch fahrbare Wege erreichbar und ausreichender Raum vorhanden ist für die erforderlichen Einrichtungen wie für die Ablagerung des Tunnelausbruchs. Geneigte Schächte sind in vielen Fällen den senkrechten vorzuziehen.

Verschluß der Förderschächte.

Förderschächte werden, sofern sie für den Eisenbahnbetrieb nicht als Lüftungs- oder Entwässerungsschächte benutzt werden, nach

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[396/0410] bis 18 m2. Die größeren und tieferen Schächte erhalten aus Sicherheitsgründen und zur Vermeidung von Betriebsstörungen in der Regel mehrere Abteilungen (Trume), Abb. 360, 361, 362, 363. Es bezeichnen: F die Abteilungen für auf- und abwärtsgehende Fördergefäße, a die Abteilung mit den Leitern und den eingelegten Zwischenböden (Sicherheitsgründe) für die ein- und ausfahrenden Arbeiter, L den Raum für die Leitungen. Bei wenig tiefen Schächten begnügt man sich mit 1 oder 2 Abteilungen. Abstützung oder Zimmerung der Schächte hängt von der Gebirgsbeschaffenheit ab. Im festen Gebirge reicht eine geringe, nur stellenweise Abstützung aus; im losen und drückenden Gebirge sind stärkere Abstützungen mit Verpfählungen wie im Stollenbau erforderlich, Abb. 364, 365 u. 366. Für die Zimmerung [Abbildung Abb. 367. ] [Abbildung Abb. 368. ] [Abbildung Abb. 369. ] ist Rundholz dem Kantholz vorzuziehen. Die Rahmen oder Gespärre a werden in Abständen von 0·8–2·0 m angeordnet und größtenteils durch die Reibung gehalten, welche die Verkeilung erreichen läßt, sowie durch Abstützung auf der Sohle oder auf der Stollen- oder Tunnelzimmerung durch die Bolzen g. Genügt das nicht, so hängt man die Rahmen mittels Rundeisen f oder durch hölzerne Hängsäulen, die durch Eisenbänder verbunden werden, an das oberste, durch kräftige Querträger unterstützte Gespärre auf. Bei starkem Gebirgsdruck wird die Schachtsohle abgedeckt und gegen Auftrieb des Bodens gesichert, Abb. 367. Die Schachtrahmen können auch in Eisen, Altschienen, [Abbildung] -, [Abbildung] - oder [Abbildung] -Eisen, hergestellt werden mit kreisförmigem oder rechteckigem Querschnitt, Abb. 368, 369. Ausmauerung von Förderschächten geschieht nur ausnahmsweise, u. zw. in Beton, Betoneisen oder Mauerwerk, namentlich wenn wichtige maschinelle Anlagen auf der Schachtsohle oder teilweise im Schacht selbst unterzubringen sind, da diese Anlagen sorgfältigst gegen Störungen und Beschädigungen zu schützen sind, was beim Holzeinbau nicht sicherzustellen ist. Manche Schachtzimmerungen sind schon durch Feuer zerstört worden. Die Ausmauerung des Förderschachts kann auch bei sehr starkem Wasserandrang zweckmäßig sein. In stark wasserführendem, schwimmendem Gebirge kann die Schachtabteufung durch besondere Verfahren, wie Brunnensenkung (Senkschachtverfahren), Druckluft-, Gefrier- oder Zementierverfahren erfolgen. Der Abstand der Förderschächte von den Tunneleingängen und untereinander ist bei gegebener Tunnellänge von den Schachttiefen und den möglichen Arbeitsfortschritten abhängig und so zu bemessen, daß nach Erreichung der Tunnelsohle durch die Schächte noch beiderseits entsprechend lange Stollen vorgetrieben werden können. Die von der Gebirgsbeschaffenheit und den Wasserverhältnissen abhängigen Arbeitsfortschritte im Schacht sind unter gleichen Verhältnissen geringer wie die im Stollen; bei Tiefen bis etwa 100 m kann man eine Verminderung der möglichen Leistung um 0·25–0·5 annehmen. Ferner erlaubt der im Gefälle auszuführende Stollen unter gleichen Verhältnissen 0·2–0·25 geringere Leistungen wie der in der Steigung. Wichtig ist, daß der Schachtmund leicht zugänglich, durch fahrbare Wege erreichbar und ausreichender Raum vorhanden ist für die erforderlichen Einrichtungen wie für die Ablagerung des Tunnelausbruchs. Geneigte Schächte sind in vielen Fällen den senkrechten vorzuziehen. Verschluß der Förderschächte. Förderschächte werden, sofern sie für den Eisenbahnbetrieb nicht als Lüftungs- oder Entwässerungsschächte benutzt werden, nach

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921, S. 396. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen09_1921/410>, abgerufen am 25.11.2024.