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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921.

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allgemeinen wird man mit dem Kronendurchmesser nicht über 40 cm hinausgehen. In den untersten Tiefen der beiden über 2000 m tiefen Bohrungen von Paruschowitz und Czuchow hatten die letzten Kerne nur noch wenige cm Durchmesser.

Um möglichst lange Kerne abbohren zu können, setzt man auf die Krone noch ein Kernrohr, das als einfacher Hohlzylinder die Verlängerung der Krone nach oben bildet und das sich mit dem Fortschreiten der Bohrung allmählich über den Kern herabsenkt. Das Kernrohr kann bis zu 15 m Länge erhalten. Größere Längen sind unzweckmäßig, weil sowohl das Gewicht des Kernrohrs wie auch das des abgerissenen Kernes zu groß wird.

Das Gestänge ist das gleiche wie bei der Meißelbohrung, doch fehlt an seinem oberen Ende die Nachlaßvorrichtung.

Die Drehung des Gestänges und der Krone erfolgt mittels des Bohrwagens, der auf einer Bühne im Bohrturm 5-6 m über dem Erdboden aufgestellt ist.

Der Bohrwagen (Abb. 301) trägt eine wagrechte Welle, an deren einem Ende die Riemenscheibe R für den Antrieb, an deren anderm ein stehendes Kegelrad aufgekeilt ist. Letzteres treibt ein liegendes Rad an, dessen Nabe eine hohle Spindel, die sog. Bohrspindel B umschließt. Die Spindel ist in der Nabe senkrecht verschiebbar. In B wird das Gestänge mit Klemmfutter befestigt; es muß also die Drehung des Kegelrades und der Spindel mitmachen. Letztere ist aber am Schwengelkopf aufgehängt und mittels des Schwengels so ausbalanciert, daß die Krone im Bohrloch höchstens 250-400 kg Belastung erhält. Die Zuführung der Spülung erfolgt in gleicher Weise wie bei der Meißelbohrung von oben her.

Durch Lösen des Klemmfutters und der Spindel, durch Aufziehen der letzteren und Zurückfahren des Bohrwagens kann das Gestänge in wenigen Minuten zur Aufnahme des Schlagbetriebs freigemacht werden. Ebenso leicht ist umgekehrt der Übergang von der Meißelbohrung zur Kronenbohrung zu vollziehen, nachdem selbstverständlich vorher Krone und Meißel vertauscht sind.

Bei den T. werden sämtliche Apparate in einem aus Holzfachwerk mit Bretterverschalung hergestellten Bohrturm vereinigt. In diesem finden neben Bohrapparat, Lokomobile und Pumpe auch eine kleine Schmiede und ein Raum für die Bohrproben Platz.

Wagrechte Kernbohrungen.

Diese kommen für Bodenuntersuchungen im Eisenbahnbau nur in seltenen Fällen in Betracht, können jedoch bei Gebirgsuntersuchungen für Tunnel, die in geringer Entfernung hinter Steilhängen verlaufen, wichtige Dienste leisten. Sie werden mit der Krone, u. zw. entweder der Stahl- oder der Diamantenkrone zur Ausführung gebracht. Der Kerndurchmesser beträgt meist nur 6-8 cm. Die Drehung erfolgt durch Kurbelmechanismus


Abb. 301.
entweder von Hand oder von einem Arbeitsmotor aus, der mit Dampf, hin und wieder auch elektrisch betrieben wird. Der Tagesfortschritt beträgt bei Handbetrieb 1-2 m, bei Maschinenbetrieb 3-8 m. Dabei sind Bohrungen bis zu 450 m Länge ausgeführt worden.

Mit der gleichen Maschine lassen sich übrigens auch senkrechte Bohrungen, überhaupt Bohrungen in jeder beliebigen Richtung ausführen. Hin und wieder sind senkrechte oder doch sehr steil geneigte Seichtbohrungen bis zu 100 m Tiefe mit einem solchen Apparat niedergebracht worden.

III. Vor- und Nachteile und Anwendbarkeit der verschiedenen Arten von T. Behandlung der Bohrproben.

Die Meißelbohrungen besitzen den Kernbohrungen gegenüber den Vorteil größerer Schnelligkeit und geringerer Kostenerfordernisse. Sie sind deshalb einmal da am Platz, wo es sich lediglich um die Erschließung einer bestimmten Gesteinsschicht handelt, also z. B. bei Wasserbohrungen. Sodann werden sie zweckmäßig im oberen Teil eines Bohrloches verwendet, in dem, wie beispielsweise im Tunnelbau, die genaue Ermittlung des Gebirgsprofils durch Kernbohrung auf eine bestimmte Tiefe dicht über und in der Tunnelebene beschränkt werden kann.

allgemeinen wird man mit dem Kronendurchmesser nicht über 40 cm hinausgehen. In den untersten Tiefen der beiden über 2000 m tiefen Bohrungen von Paruschowitz und Czuchow hatten die letzten Kerne nur noch wenige cm Durchmesser.

Um möglichst lange Kerne abbohren zu können, setzt man auf die Krone noch ein Kernrohr, das als einfacher Hohlzylinder die Verlängerung der Krone nach oben bildet und das sich mit dem Fortschreiten der Bohrung allmählich über den Kern herabsenkt. Das Kernrohr kann bis zu 15 m Länge erhalten. Größere Längen sind unzweckmäßig, weil sowohl das Gewicht des Kernrohrs wie auch das des abgerissenen Kernes zu groß wird.

Das Gestänge ist das gleiche wie bei der Meißelbohrung, doch fehlt an seinem oberen Ende die Nachlaßvorrichtung.

Die Drehung des Gestänges und der Krone erfolgt mittels des Bohrwagens, der auf einer Bühne im Bohrturm 5–6 m über dem Erdboden aufgestellt ist.

Der Bohrwagen (Abb. 301) trägt eine wagrechte Welle, an deren einem Ende die Riemenscheibe R für den Antrieb, an deren anderm ein stehendes Kegelrad aufgekeilt ist. Letzteres treibt ein liegendes Rad an, dessen Nabe eine hohle Spindel, die sog. Bohrspindel B umschließt. Die Spindel ist in der Nabe senkrecht verschiebbar. In B wird das Gestänge mit Klemmfutter befestigt; es muß also die Drehung des Kegelrades und der Spindel mitmachen. Letztere ist aber am Schwengelkopf aufgehängt und mittels des Schwengels so ausbalanciert, daß die Krone im Bohrloch höchstens 250–400 kg Belastung erhält. Die Zuführung der Spülung erfolgt in gleicher Weise wie bei der Meißelbohrung von oben her.

Durch Lösen des Klemmfutters und der Spindel, durch Aufziehen der letzteren und Zurückfahren des Bohrwagens kann das Gestänge in wenigen Minuten zur Aufnahme des Schlagbetriebs freigemacht werden. Ebenso leicht ist umgekehrt der Übergang von der Meißelbohrung zur Kronenbohrung zu vollziehen, nachdem selbstverständlich vorher Krone und Meißel vertauscht sind.

Bei den T. werden sämtliche Apparate in einem aus Holzfachwerk mit Bretterverschalung hergestellten Bohrturm vereinigt. In diesem finden neben Bohrapparat, Lokomobile und Pumpe auch eine kleine Schmiede und ein Raum für die Bohrproben Platz.

Wagrechte Kernbohrungen.

Diese kommen für Bodenuntersuchungen im Eisenbahnbau nur in seltenen Fällen in Betracht, können jedoch bei Gebirgsuntersuchungen für Tunnel, die in geringer Entfernung hinter Steilhängen verlaufen, wichtige Dienste leisten. Sie werden mit der Krone, u. zw. entweder der Stahl- oder der Diamantenkrone zur Ausführung gebracht. Der Kerndurchmesser beträgt meist nur 6–8 cm. Die Drehung erfolgt durch Kurbelmechanismus


Abb. 301.
entweder von Hand oder von einem Arbeitsmotor aus, der mit Dampf, hin und wieder auch elektrisch betrieben wird. Der Tagesfortschritt beträgt bei Handbetrieb 1–2 m, bei Maschinenbetrieb 3–8 m. Dabei sind Bohrungen bis zu 450 m Länge ausgeführt worden.

Mit der gleichen Maschine lassen sich übrigens auch senkrechte Bohrungen, überhaupt Bohrungen in jeder beliebigen Richtung ausführen. Hin und wieder sind senkrechte oder doch sehr steil geneigte Seichtbohrungen bis zu 100 m Tiefe mit einem solchen Apparat niedergebracht worden.

III. Vor- und Nachteile und Anwendbarkeit der verschiedenen Arten von T. Behandlung der Bohrproben.

Die Meißelbohrungen besitzen den Kernbohrungen gegenüber den Vorteil größerer Schnelligkeit und geringerer Kostenerfordernisse. Sie sind deshalb einmal da am Platz, wo es sich lediglich um die Erschließung einer bestimmten Gesteinsschicht handelt, also z. B. bei Wasserbohrungen. Sodann werden sie zweckmäßig im oberen Teil eines Bohrloches verwendet, in dem, wie beispielsweise im Tunnelbau, die genaue Ermittlung des Gebirgsprofils durch Kernbohrung auf eine bestimmte Tiefe dicht über und in der Tunnelebene beschränkt werden kann.

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[317/0329] allgemeinen wird man mit dem Kronendurchmesser nicht über 40 cm hinausgehen. In den untersten Tiefen der beiden über 2000 m tiefen Bohrungen von Paruschowitz und Czuchow hatten die letzten Kerne nur noch wenige cm Durchmesser. Um möglichst lange Kerne abbohren zu können, setzt man auf die Krone noch ein Kernrohr, das als einfacher Hohlzylinder die Verlängerung der Krone nach oben bildet und das sich mit dem Fortschreiten der Bohrung allmählich über den Kern herabsenkt. Das Kernrohr kann bis zu 15 m Länge erhalten. Größere Längen sind unzweckmäßig, weil sowohl das Gewicht des Kernrohrs wie auch das des abgerissenen Kernes zu groß wird. Das Gestänge ist das gleiche wie bei der Meißelbohrung, doch fehlt an seinem oberen Ende die Nachlaßvorrichtung. Die Drehung des Gestänges und der Krone erfolgt mittels des Bohrwagens, der auf einer Bühne im Bohrturm 5–6 m über dem Erdboden aufgestellt ist. Der Bohrwagen (Abb. 301) trägt eine wagrechte Welle, an deren einem Ende die Riemenscheibe R für den Antrieb, an deren anderm ein stehendes Kegelrad aufgekeilt ist. Letzteres treibt ein liegendes Rad an, dessen Nabe eine hohle Spindel, die sog. Bohrspindel B umschließt. Die Spindel ist in der Nabe senkrecht verschiebbar. In B wird das Gestänge mit Klemmfutter befestigt; es muß also die Drehung des Kegelrades und der Spindel mitmachen. Letztere ist aber am Schwengelkopf aufgehängt und mittels des Schwengels so ausbalanciert, daß die Krone im Bohrloch höchstens 250–400 kg Belastung erhält. Die Zuführung der Spülung erfolgt in gleicher Weise wie bei der Meißelbohrung von oben her. Durch Lösen des Klemmfutters und der Spindel, durch Aufziehen der letzteren und Zurückfahren des Bohrwagens kann das Gestänge in wenigen Minuten zur Aufnahme des Schlagbetriebs freigemacht werden. Ebenso leicht ist umgekehrt der Übergang von der Meißelbohrung zur Kronenbohrung zu vollziehen, nachdem selbstverständlich vorher Krone und Meißel vertauscht sind. Bei den T. werden sämtliche Apparate in einem aus Holzfachwerk mit Bretterverschalung hergestellten Bohrturm vereinigt. In diesem finden neben Bohrapparat, Lokomobile und Pumpe auch eine kleine Schmiede und ein Raum für die Bohrproben Platz. Wagrechte Kernbohrungen. Diese kommen für Bodenuntersuchungen im Eisenbahnbau nur in seltenen Fällen in Betracht, können jedoch bei Gebirgsuntersuchungen für Tunnel, die in geringer Entfernung hinter Steilhängen verlaufen, wichtige Dienste leisten. Sie werden mit der Krone, u. zw. entweder der Stahl- oder der Diamantenkrone zur Ausführung gebracht. Der Kerndurchmesser beträgt meist nur 6–8 cm. Die Drehung erfolgt durch Kurbelmechanismus [Abbildung Abb. 301. ] entweder von Hand oder von einem Arbeitsmotor aus, der mit Dampf, hin und wieder auch elektrisch betrieben wird. Der Tagesfortschritt beträgt bei Handbetrieb 1–2 m, bei Maschinenbetrieb 3–8 m. Dabei sind Bohrungen bis zu 450 m Länge ausgeführt worden. Mit der gleichen Maschine lassen sich übrigens auch senkrechte Bohrungen, überhaupt Bohrungen in jeder beliebigen Richtung ausführen. Hin und wieder sind senkrechte oder doch sehr steil geneigte Seichtbohrungen bis zu 100 m Tiefe mit einem solchen Apparat niedergebracht worden. III. Vor- und Nachteile und Anwendbarkeit der verschiedenen Arten von T. Behandlung der Bohrproben. Die Meißelbohrungen besitzen den Kernbohrungen gegenüber den Vorteil größerer Schnelligkeit und geringerer Kostenerfordernisse. Sie sind deshalb einmal da am Platz, wo es sich lediglich um die Erschließung einer bestimmten Gesteinsschicht handelt, also z. B. bei Wasserbohrungen. Sodann werden sie zweckmäßig im oberen Teil eines Bohrloches verwendet, in dem, wie beispielsweise im Tunnelbau, die genaue Ermittlung des Gebirgsprofils durch Kernbohrung auf eine bestimmte Tiefe dicht über und in der Tunnelebene beschränkt werden kann.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921, S. 317. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen09_1921/329>, abgerufen am 28.09.2024.