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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921.

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Abb. 75.
Abb. 76.
Abb. 77.

Abb. 78.
Die Massengüter, mit Ausschluß von Getreide, gebranntem Kalk und einigen Düngemitteln, werden bekanntlich in offenen Güterwagen verfrachtet; auf diesen Umstand ist es zurückzuführen, daß bisher die Selbstentlader auf offene Güterwagen beschränkt sind, obgleich gewisse Selbstentladevorrichtungen für gedeckte Güterwagen wohl verwendbar wären.

Als Massengut für die bisher gebräuchlichen S. kommt insbesondere in Betracht: Steinkohle und Braunkohle (ausschließlich Salon-, Braunkohle, Briketts), Koks (in begrenztem Umfang), Erze, Kalk, Steine (ausschließlich bearbeitete Steine und Ziegelsteine), Schotter, Kies, Sand, Erde, Schlacken, Rüben und Fabrikkartoffeln. Aber auch Getreide, Düngemittel und gebrannter Kalk würden als Massengut für die Selbstentladung in gedeckten S. in Frage kommen. Das verschieden große spezifische Gewicht der Massengüter, ihr Verhalten gegenüber den Witterungseinflüssen, ihre Porosität, Korn- oder Stückgröße u. s. w. stellen naturgemäß hohe Anforderungen an die bauliche Ausgestaltung der Selbstentladevorrichtung. Hieraus sowie aus den verschiedenartigen, auch mit Bezug auf den Betrieb und Verkehr gestellten Forderungen der Eisenbahnverwaltungen und der Industrie haben sich im wesentlichen die in Gebrauch befindlichen, nicht unerheblich voneinander abweichenden Bauarten der S. ergeben. Im allgemeinen lassen sich die gebräuchlichen S. in 2 Gruppen einreihen:

a) Selbstentlader, die vor Beladen mit Massengut besonders hergerichtet werden müssen, um eine Selbstentladung zu ermöglichen (Seitenentladung, Bodenentladung, Seiten- und Bodenentladung);

b) trichterförmige Selbstentlader, bei denen die Selbstentladung durch Öffnen von Bodenklappen und zuweilen auch von Seitenwänden oder Seitenklappen erfolgt (Boden- oder Seitenentladung, zuweilen auch Boden- und Seitenentladung). Bei den trichterförmigen S. ist ein besonderes Herrichten für die Selbstentladung nicht erforderlich.

Eine andere Einteilung ist:

1. Seitenentlader, bei dem die Selbstentladung durch Öffnen von beweglichen Boden- oder Seitenklappen erfolgt, wobei das Massengut seitlich des Gleises, u. zw. nach beiden Seiten oder nur nach einer Seite des Gleises abgleitet. Der Seitenentlader kann ein Flachboden- (Abb. 75) oder Trichterwagen (Abb. 76 u. 77) sein.

2. Bodenentlader, bei dem die Selbstentladung durch Öffnen von beweglichen Bodenklappen erfolgt, wobei das Massengut innerhalb des Gleises abstürzt. Auch der Bodenentlader kann ein Flachboden- oder Trichterwagen sein (Abb. 78).


Abb. 75.
Abb. 76.
Abb. 77.

Abb. 78.
Die Massengüter, mit Ausschluß von Getreide, gebranntem Kalk und einigen Düngemitteln, werden bekanntlich in offenen Güterwagen verfrachtet; auf diesen Umstand ist es zurückzuführen, daß bisher die Selbstentlader auf offene Güterwagen beschränkt sind, obgleich gewisse Selbstentladevorrichtungen für gedeckte Güterwagen wohl verwendbar wären.

Als Massengut für die bisher gebräuchlichen S. kommt insbesondere in Betracht: Steinkohle und Braunkohle (ausschließlich Salon-, Braunkohle, Briketts), Koks (in begrenztem Umfang), Erze, Kalk, Steine (ausschließlich bearbeitete Steine und Ziegelsteine), Schotter, Kies, Sand, Erde, Schlacken, Rüben und Fabrikkartoffeln. Aber auch Getreide, Düngemittel und gebrannter Kalk würden als Massengut für die Selbstentladung in gedeckten S. in Frage kommen. Das verschieden große spezifische Gewicht der Massengüter, ihr Verhalten gegenüber den Witterungseinflüssen, ihre Porosität, Korn- oder Stückgröße u. s. w. stellen naturgemäß hohe Anforderungen an die bauliche Ausgestaltung der Selbstentladevorrichtung. Hieraus sowie aus den verschiedenartigen, auch mit Bezug auf den Betrieb und Verkehr gestellten Forderungen der Eisenbahnverwaltungen und der Industrie haben sich im wesentlichen die in Gebrauch befindlichen, nicht unerheblich voneinander abweichenden Bauarten der S. ergeben. Im allgemeinen lassen sich die gebräuchlichen S. in 2 Gruppen einreihen:

a) Selbstentlader, die vor Beladen mit Massengut besonders hergerichtet werden müssen, um eine Selbstentladung zu ermöglichen (Seitenentladung, Bodenentladung, Seiten- und Bodenentladung);

b) trichterförmige Selbstentlader, bei denen die Selbstentladung durch Öffnen von Bodenklappen und zuweilen auch von Seitenwänden oder Seitenklappen erfolgt (Boden- oder Seitenentladung, zuweilen auch Boden- und Seitenentladung). Bei den trichterförmigen S. ist ein besonderes Herrichten für die Selbstentladung nicht erforderlich.

Eine andere Einteilung ist:

1. Seitenentlader, bei dem die Selbstentladung durch Öffnen von beweglichen Boden- oder Seitenklappen erfolgt, wobei das Massengut seitlich des Gleises, u. zw. nach beiden Seiten oder nur nach einer Seite des Gleises abgleitet. Der Seitenentlader kann ein Flachboden- (Abb. 75) oder Trichterwagen (Abb. 76 u. 77) sein.

2. Bodenentlader, bei dem die Selbstentladung durch Öffnen von beweglichen Bodenklappen erfolgt, wobei das Massengut innerhalb des Gleises abstürzt. Auch der Bodenentlader kann ein Flachboden- oder Trichterwagen sein (Abb. 78).

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[26/0029] [Abbildung Abb. 75. ] [Abbildung Abb. 76. ] [Abbildung Abb. 77. ] [Abbildung Abb. 78. ] Die Massengüter, mit Ausschluß von Getreide, gebranntem Kalk und einigen Düngemitteln, werden bekanntlich in offenen Güterwagen verfrachtet; auf diesen Umstand ist es zurückzuführen, daß bisher die Selbstentlader auf offene Güterwagen beschränkt sind, obgleich gewisse Selbstentladevorrichtungen für gedeckte Güterwagen wohl verwendbar wären. Als Massengut für die bisher gebräuchlichen S. kommt insbesondere in Betracht: Steinkohle und Braunkohle (ausschließlich Salon-, Braunkohle, Briketts), Koks (in begrenztem Umfang), Erze, Kalk, Steine (ausschließlich bearbeitete Steine und Ziegelsteine), Schotter, Kies, Sand, Erde, Schlacken, Rüben und Fabrikkartoffeln. Aber auch Getreide, Düngemittel und gebrannter Kalk würden als Massengut für die Selbstentladung in gedeckten S. in Frage kommen. Das verschieden große spezifische Gewicht der Massengüter, ihr Verhalten gegenüber den Witterungseinflüssen, ihre Porosität, Korn- oder Stückgröße u. s. w. stellen naturgemäß hohe Anforderungen an die bauliche Ausgestaltung der Selbstentladevorrichtung. Hieraus sowie aus den verschiedenartigen, auch mit Bezug auf den Betrieb und Verkehr gestellten Forderungen der Eisenbahnverwaltungen und der Industrie haben sich im wesentlichen die in Gebrauch befindlichen, nicht unerheblich voneinander abweichenden Bauarten der S. ergeben. Im allgemeinen lassen sich die gebräuchlichen S. in 2 Gruppen einreihen: a) Selbstentlader, die vor Beladen mit Massengut besonders hergerichtet werden müssen, um eine Selbstentladung zu ermöglichen (Seitenentladung, Bodenentladung, Seiten- und Bodenentladung); b) trichterförmige Selbstentlader, bei denen die Selbstentladung durch Öffnen von Bodenklappen und zuweilen auch von Seitenwänden oder Seitenklappen erfolgt (Boden- oder Seitenentladung, zuweilen auch Boden- und Seitenentladung). Bei den trichterförmigen S. ist ein besonderes Herrichten für die Selbstentladung nicht erforderlich. Eine andere Einteilung ist: 1. Seitenentlader, bei dem die Selbstentladung durch Öffnen von beweglichen Boden- oder Seitenklappen erfolgt, wobei das Massengut seitlich des Gleises, u. zw. nach beiden Seiten oder nur nach einer Seite des Gleises abgleitet. Der Seitenentlader kann ein Flachboden- (Abb. 75) oder Trichterwagen (Abb. 76 u. 77) sein. 2. Bodenentlader, bei dem die Selbstentladung durch Öffnen von beweglichen Bodenklappen erfolgt, wobei das Massengut innerhalb des Gleises abstürzt. Auch der Bodenentlader kann ein Flachboden- oder Trichterwagen sein (Abb. 78).

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921, S. 26. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen09_1921/29>, abgerufen am 21.11.2024.