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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921.

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Abb. 166. Stellwerk. Erdgeschoß.
am zweckmäßigsten unter den Stellhebeln angeordnet werden.

Wenn bei Endstellwerken und Blockstellen (Abb. 165) Wert darauf gelegt werden muß, daß das Schlußsignal eines im zweiten Gleis fahrenden Zuges auch bei Zugkreuzungen beobachtet werden kann, so muß der Fußboden etwa 4·0 m über Schienenoberkante angeordnet werden. Der Fußboden des Spannwerkraums liegt in der Regel etwas unter Planumshöhe.

Der obere Raum des S. wird durch eine außen oder innen liegende Treppe zugängig gemacht. Außen liegende Treppen werden zweckmäßig überdacht und auch
Abb. 167. Stellwerk. Obergeschoß mit Einrichtungsgegenständen.
mit Seitenschutz versehen. Bei innen liegenden Treppen ist darauf zu achten, daß sie die Aussicht nach dem Stellwerkbezirk nicht beeinträchtigen. Die früher häufig verwendeten eisernen Wendeltreppen sind nicht zweckmäßig.

Im Untergeschoß des S. wird ein Teil von den Spannwerken eingenommen. Er soll von den übrigen Räumen abgetrennt und nicht als Lagerraum benutzt werden. Für Kohlen, Lampen u. dgl. sind besondere Räume einzurichten (Abb. 166 u. 167). Auch der Abort kann im Untergeschoß liegen; vielfach wird er aber im oberen Stockwerk neben der Treppe angeordnet.

Abb. 168. Stellwerk. Mit zweckmäßiger Fernsterausbildung.
Bei der baulichen Ausführung ist darauf Rücksicht zu nehmen, daß das S. häufig schon nach kurzer Frist wieder beseitigt werden muß, weil bei Bahnhofserweiterungen der Platz, auf dem sie stehen, für Gleiserweiterungen benötigt wird. Ein massiver Unterbau mit Fachwerkaufbau, der, wo die klimatischen Verhältnisse es erwünscht erscheinen lassen, mit Holz oder Schiefer bekleidet wird, gibt im allgemeinen die ansprechendste und zweckdienlichste Lösung.

Besondere Aufmerksamkeit ist der Ausbildung der Fenster zuzuwenden. Es muß für möglichst freie Aussicht


Abb. 166. Stellwerk. Erdgeschoß.
am zweckmäßigsten unter den Stellhebeln angeordnet werden.

Wenn bei Endstellwerken und Blockstellen (Abb. 165) Wert darauf gelegt werden muß, daß das Schlußsignal eines im zweiten Gleis fahrenden Zuges auch bei Zugkreuzungen beobachtet werden kann, so muß der Fußboden etwa 4·0 m über Schienenoberkante angeordnet werden. Der Fußboden des Spannwerkraums liegt in der Regel etwas unter Planumshöhe.

Der obere Raum des S. wird durch eine außen oder innen liegende Treppe zugängig gemacht. Außen liegende Treppen werden zweckmäßig überdacht und auch
Abb. 167. Stellwerk. Obergeschoß mit Einrichtungsgegenständen.
mit Seitenschutz versehen. Bei innen liegenden Treppen ist darauf zu achten, daß sie die Aussicht nach dem Stellwerkbezirk nicht beeinträchtigen. Die früher häufig verwendeten eisernen Wendeltreppen sind nicht zweckmäßig.

Im Untergeschoß des S. wird ein Teil von den Spannwerken eingenommen. Er soll von den übrigen Räumen abgetrennt und nicht als Lagerraum benutzt werden. Für Kohlen, Lampen u. dgl. sind besondere Räume einzurichten (Abb. 166 u. 167). Auch der Abort kann im Untergeschoß liegen; vielfach wird er aber im oberen Stockwerk neben der Treppe angeordnet.

Abb. 168. Stellwerk. Mit zweckmäßiger Fernsterausbildung.
Bei der baulichen Ausführung ist darauf Rücksicht zu nehmen, daß das S. häufig schon nach kurzer Frist wieder beseitigt werden muß, weil bei Bahnhofserweiterungen der Platz, auf dem sie stehen, für Gleiserweiterungen benötigt wird. Ein massiver Unterbau mit Fachwerkaufbau, der, wo die klimatischen Verhältnisse es erwünscht erscheinen lassen, mit Holz oder Schiefer bekleidet wird, gibt im allgemeinen die ansprechendste und zweckdienlichste Lösung.

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[176/0186] [Abbildung Abb. 166. Stellwerk. Erdgeschoß. ] am zweckmäßigsten unter den Stellhebeln angeordnet werden. Wenn bei Endstellwerken und Blockstellen (Abb. 165) Wert darauf gelegt werden muß, daß das Schlußsignal eines im zweiten Gleis fahrenden Zuges auch bei Zugkreuzungen beobachtet werden kann, so muß der Fußboden etwa 4·0 m über Schienenoberkante angeordnet werden. Der Fußboden des Spannwerkraums liegt in der Regel etwas unter Planumshöhe. Der obere Raum des S. wird durch eine außen oder innen liegende Treppe zugängig gemacht. Außen liegende Treppen werden zweckmäßig überdacht und auch [Abbildung Abb. 167. Stellwerk. Obergeschoß mit Einrichtungsgegenständen. ] mit Seitenschutz versehen. Bei innen liegenden Treppen ist darauf zu achten, daß sie die Aussicht nach dem Stellwerkbezirk nicht beeinträchtigen. Die früher häufig verwendeten eisernen Wendeltreppen sind nicht zweckmäßig. Im Untergeschoß des S. wird ein Teil von den Spannwerken eingenommen. Er soll von den übrigen Räumen abgetrennt und nicht als Lagerraum benutzt werden. Für Kohlen, Lampen u. dgl. sind besondere Räume einzurichten (Abb. 166 u. 167). Auch der Abort kann im Untergeschoß liegen; vielfach wird er aber im oberen Stockwerk neben der Treppe angeordnet. [Abbildung Abb. 168. Stellwerk. Mit zweckmäßiger Fernsterausbildung. ] Bei der baulichen Ausführung ist darauf Rücksicht zu nehmen, daß das S. häufig schon nach kurzer Frist wieder beseitigt werden muß, weil bei Bahnhofserweiterungen der Platz, auf dem sie stehen, für Gleiserweiterungen benötigt wird. Ein massiver Unterbau mit Fachwerkaufbau, der, wo die klimatischen Verhältnisse es erwünscht erscheinen lassen, mit Holz oder Schiefer bekleidet wird, gibt im allgemeinen die ansprechendste und zweckdienlichste Lösung. Besondere Aufmerksamkeit ist der Ausbildung der Fenster zuzuwenden. Es muß für möglichst freie Aussicht

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921, S. 176. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen09_1921/186>, abgerufen am 25.07.2024.