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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917.

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die in Abständen von etwa 50 m aufzustellen wären, hängen. Bei kleinsten Bogenhalbmessern von 1000 m und 50%0 Größtneigung sollen Fahrgeschwindigkeiten von 200-300 km/Std. erreicht werden können.

Der Zug soll aus einzelnen, mit je 2 Rädern in 1 m Abstand und je einer von den übrigen unabhängigen elektrischen Triebmaschine versehenen Teilen bestehen, die durch Gelenke verbunden werden und seitlich ausschwingen können.

Die Bahn erhält Abschnitte von etwa 5 km Länge, wobei die Anordnung so getroffen werden soll, daß ein Zug stets 2 stromlose Abschnitte hinter sich hat. Die Zugfolge kann bei größter Fahrgeschwindigkeit von 300 km/Std. etwa 2 Min. betragen (s. Literatur).

Mit Elektrohängebahnen bezeichnet man elektrisch betriebene S., die hauptsächlich der


Abb. 314.
Güterförderung und zumeist innerhalb größerer Fabriks- und industrieller Anlagen auf nicht große Längen und für verhältnismäßig kleine Einzellasten dienen.

Diese einschienigen Bahnen sind entweder durch besonders geformte, hochstegige Schienen oder auch durch oder Träger gebildet, die auf Holz- oder Eisengerüsten befestigt sind; im letzteren Fall können die Räder der Förderwagen auch auf den mittleren Flanschen dieser Träger laufen. An die Stelle der Träger kann auch ein Drahtseil treten.

Das Laufwerk der Förderwagen besteht aus 2 Rädern, die durch einen Elektromotor angetrieben werden (Abb. 315).

Bei größeren Steigungen werden auch 2 Elektromotoren verwendet.

Die Stromzuführung erfolgt durch eine über dem Gleis angeordnete Drahtleitung mittels Schleifbügel oder Abnehmerrollen.

Die Förderwagen, deren Schwerpunkt senkrecht unter der Schiene liegt, sind für Nutzlasten, die meist über 1500 kg Gewicht nicht hinausgehen, eingerichtet.

Man kann auch mehrere Wagen, von denen jeder einen oder 2 besondere Elektromotoren erhält, mit einem Führerwagen verbinden.

Mit den Größtneigungen geht man über 50%0 nicht hinaus, obwohl bei Versuchen


Abb. 315.
Steigungen bis 100%0 befahren werden konnten. Bei größeren Neigungen erfolgt der Antrieb durch Drahtseile in der Weise, daß auf der großen Steigung der Elektromotor ausgeschaltet und das Zugseil durch einen am Laufwerk angeordneten Mitnehmer gefaßt wird, was selbsttätig erfolgt; es entsteht daher eine verbundene Elektroseilhängebahn.

In der Regel sind Steigungen, die einen besonderen Seilantrieb erfordern, zu umgehen.

Mit den Wagen sind elektrische, selbst regelnde Sicherheitsbremsen verbunden, die ein Anhalten der Wagen an den Be- und Entladestellen und in Fällen der Ausschaltung des Motors oder sonstiger Stromunterbrechung

die in Abständen von etwa 50 m aufzustellen wären, hängen. Bei kleinsten Bogenhalbmessern von 1000 m und 50 Größtneigung sollen Fahrgeschwindigkeiten von 200–300 km/Std. erreicht werden können.

Der Zug soll aus einzelnen, mit je 2 Rädern in 1 m Abstand und je einer von den übrigen unabhängigen elektrischen Triebmaschine versehenen Teilen bestehen, die durch Gelenke verbunden werden und seitlich ausschwingen können.

Die Bahn erhält Abschnitte von etwa 5 km Länge, wobei die Anordnung so getroffen werden soll, daß ein Zug stets 2 stromlose Abschnitte hinter sich hat. Die Zugfolge kann bei größter Fahrgeschwindigkeit von 300 km/Std. etwa 2 Min. betragen (s. Literatur).

Mit Elektrohängebahnen bezeichnet man elektrisch betriebene S., die hauptsächlich der


Abb. 314.
Güterförderung und zumeist innerhalb größerer Fabriks- und industrieller Anlagen auf nicht große Längen und für verhältnismäßig kleine Einzellasten dienen.

Diese einschienigen Bahnen sind entweder durch besonders geformte, hochstegige Schienen oder auch durch oder Träger gebildet, die auf Holz- oder Eisengerüsten befestigt sind; im letzteren Fall können die Räder der Förderwagen auch auf den mittleren Flanschen dieser Träger laufen. An die Stelle der Träger kann auch ein Drahtseil treten.

Das Laufwerk der Förderwagen besteht aus 2 Rädern, die durch einen Elektromotor angetrieben werden (Abb. 315).

Bei größeren Steigungen werden auch 2 Elektromotoren verwendet.

Die Stromzuführung erfolgt durch eine über dem Gleis angeordnete Drahtleitung mittels Schleifbügel oder Abnehmerrollen.

Die Förderwagen, deren Schwerpunkt senkrecht unter der Schiene liegt, sind für Nutzlasten, die meist über 1500 kg Gewicht nicht hinausgehen, eingerichtet.

Man kann auch mehrere Wagen, von denen jeder einen oder 2 besondere Elektromotoren erhält, mit einem Führerwagen verbinden.

Mit den Größtneigungen geht man über 50 nicht hinaus, obwohl bei Versuchen


Abb. 315.
Steigungen bis 100 befahren werden konnten. Bei größeren Neigungen erfolgt der Antrieb durch Drahtseile in der Weise, daß auf der großen Steigung der Elektromotor ausgeschaltet und das Zugseil durch einen am Laufwerk angeordneten Mitnehmer gefaßt wird, was selbsttätig erfolgt; es entsteht daher eine verbundene Elektroseilhängebahn.

In der Regel sind Steigungen, die einen besonderen Seilantrieb erfordern, zu umgehen.

Mit den Wagen sind elektrische, selbst regelnde Sicherheitsbremsen verbunden, die ein Anhalten der Wagen an den Be- und Entladestellen und in Fällen der Ausschaltung des Motors oder sonstiger Stromunterbrechung

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[428/0448] die in Abständen von etwa 50 m aufzustellen wären, hängen. Bei kleinsten Bogenhalbmessern von 1000 m und 50‰ Größtneigung sollen Fahrgeschwindigkeiten von 200–300 km/Std. erreicht werden können. Der Zug soll aus einzelnen, mit je 2 Rädern in 1 m Abstand und je einer von den übrigen unabhängigen elektrischen Triebmaschine versehenen Teilen bestehen, die durch Gelenke verbunden werden und seitlich ausschwingen können. Die Bahn erhält Abschnitte von etwa 5 km Länge, wobei die Anordnung so getroffen werden soll, daß ein Zug stets 2 stromlose Abschnitte hinter sich hat. Die Zugfolge kann bei größter Fahrgeschwindigkeit von 300 km/Std. etwa 2 Min. betragen (s. Literatur). Mit Elektrohängebahnen bezeichnet man elektrisch betriebene S., die hauptsächlich der [Abbildung Abb. 314. ] Güterförderung und zumeist innerhalb größerer Fabriks- und industrieller Anlagen auf nicht große Längen und für verhältnismäßig kleine Einzellasten dienen. Diese einschienigen Bahnen sind entweder durch besonders geformte, hochstegige Schienen oder auch durch [Abbildung] oder [Abbildung] Träger gebildet, die auf Holz- oder Eisengerüsten befestigt sind; im letzteren Fall können die Räder der Förderwagen auch auf den mittleren Flanschen dieser Träger laufen. An die Stelle der Träger kann auch ein Drahtseil treten. Das Laufwerk der Förderwagen besteht aus 2 Rädern, die durch einen Elektromotor angetrieben werden (Abb. 315). Bei größeren Steigungen werden auch 2 Elektromotoren verwendet. Die Stromzuführung erfolgt durch eine über dem Gleis angeordnete Drahtleitung mittels Schleifbügel oder Abnehmerrollen. Die Förderwagen, deren Schwerpunkt senkrecht unter der Schiene liegt, sind für Nutzlasten, die meist über 1500 kg Gewicht nicht hinausgehen, eingerichtet. Man kann auch mehrere Wagen, von denen jeder einen oder 2 besondere Elektromotoren erhält, mit einem Führerwagen verbinden. Mit den Größtneigungen geht man über 50‰ nicht hinaus, obwohl bei Versuchen [Abbildung Abb. 315. ] Steigungen bis 100‰ befahren werden konnten. Bei größeren Neigungen erfolgt der Antrieb durch Drahtseile in der Weise, daß auf der großen Steigung der Elektromotor ausgeschaltet und das Zugseil durch einen am Laufwerk angeordneten Mitnehmer gefaßt wird, was selbsttätig erfolgt; es entsteht daher eine verbundene Elektroseilhängebahn. In der Regel sind Steigungen, die einen besonderen Seilantrieb erfordern, zu umgehen. Mit den Wagen sind elektrische, selbst regelnde Sicherheitsbremsen verbunden, die ein Anhalten der Wagen an den Be- und Entladestellen und in Fällen der Ausschaltung des Motors oder sonstiger Stromunterbrechung

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917, S. 428. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen08_1917/448>, abgerufen am 21.11.2024.