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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917.

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Schneezäunen und die Bepflanzung der Dammböschungen durch Buschwerk zur Anwendung gekommen.

Schneezäune werden am besten in der in Abb. 276 dargestellten Weise zur Aufstellung gebracht. Im allgemeinen genügt für solche Zäune eine Höhe von 1·5-2 m. Die Zäune


Abb. 276.
müssen jedoch vollkommen dicht und so hoch sein, daß Hinterlagerungen in nennenswerter Größe nicht auftreten können, der Schnee vielmehr zur Gänze vor den Schneezäunen zurückgehalten wird.

Besser noch ist es, die Dammböschung mit dichtem Buschwerk zu bepflanzen. Beim Heranwachsen desselben ist jedoch darauf zu achten, daß die Büsche nicht etwa, wie in Abb. 277 veranschaulicht, höher werden als die Krone


Abb. 277.
des Bahndammes, da sie diesfalls so wie durchlässige Hecken zu störenden Hinterlagerungen Anlaß geben könnten. Das Buschwerk ist vielmehr so kurz zu halten, daß der Wind die Dammkrone bestreichen kann.

Für die in Rede stehenden Anpflanzungen eignen sich Eichen, Akazien, Birken, Erlen und Ahorn mit 12-14jährigem Umtrieb. Solches Buschwerk wird ziemlich dicht und bietet den besonderen Vorteil, daß die zurückgestutzten Pflanzen wieder ausschlagen, so daß die Dammböschungen nachher nicht neuerlich bepflanzt zu werden brauchen.

Bei Verwendung von Fichten kann vollständige Dichtheit auch bei geringerer Breite der Anpflanzungen erzielt werden. Diesfalls empfiehlt es sich, die Anpflanzungen in 2 Reihen anzuordnen, die im Alter um die Hälfte der Umtriebszeit differieren.

Eisenbahnlinien, die durch Schneeverwehungen gefährdet sind, werden auch durch sorgfältigst und vollkommen sachgemäß hergestellte Schneeschutzanlagen nicht in dem Maße gesichert werden können, daß im Winter bzw. bei eintretendem Schneetreiben für die möglichst uneingeschränkte Aufrechterhaltung des Bahnbetriebs nicht doch noch eine Reihe von Vorkehrungen zu treffen wäre.

Wo der Schutz der Bahn durch bewegliche Zäune bewirkt werden soll, erfordert schon die rechtzeitige Aufstellung das Eingreifen des Bahnerhaltungs- bzw. des Bahnaufsichtsdienstes. Aber auch in Fällen, in welchen Schneeschutzanlagen in Form von stabilen Herstellungen vorhanden sind, wird ein solches Eingreifen des Aufsichtsdienstes namentlich dann unvermeidlich sein, wenn sich die Schutzanlagen als nicht ganz zureichend erweisen. Diesfalls wird durch Aufstellung beweglicher Zäune nachzuhelfen, allenfalls das Bahngleis durch Schneepflugfahrten oder Handarbeit freizuhalten sein.

Für alle diese Fälle muß naturgemäß rechtzeitig Vorsorge getroffen werden und demgemäß die Bereitstellung des erforderlichen Materials und Inventars sowie auch der notwendigen Arbeitskräfte zeitgemäß ins Auge gefaßt werden.

III. Schneeverschüttungen und Anlagen zum Schutz gegen dieselben (Lawinenschutzbauten).

a) Schneeverschüttungen sind Gefahren, die lediglich bei Bahnen auftreten, die durch Lawinengebiete führen.

Unter Lawinen werden vornehmlich im Hochgebirge von den steilen Hängen abstürzende Schnee- und Eismassen verstanden. In der Lawinentechnik und der einschlägigen Literatur werden im allgemeinen Staublawinen, Grund- und Oberlawinen und Gletscherlawinen unterschieden.

Staublawinen entstehen bei kaltem Wetter, meist schon während des Schneefalls, wenn pulveriger Schnee auf kahlen, steilen Berghängen abgleitet. Sie werden weniger durch ihre Masse, die sich im Sturz meist in eine stäubende Schneewolke auflöst, als durch den oft orkanförmigen Luftstrom gefährlich, den sie vor sich hertreiben.

Grund- und Oberlawinen sind die meist bei Tauwetter eintretenden Abstürze kohärenter, oft schon in Firnschnee übergegangener Schneemassen. Sie unterscheiden sich dadurch voneinander, daß bei Grundlawinen die Abrutschung des Schnees auf dem Boden des Berghanges erfolgt, während bei den Oberlawinen jüngere Schneemassen auf darunter befindlichen älteren und bereits verharschten Schneelagen zum Absetzen gelangen.

Grund- und Oberlawinen fördern den Schnee in zusammenhängenden, im Sturz sich verdichtenden Massen zu Tal und sind die Form der Lawinen, die rücksichtlich der hier in Rede stehenden Schneeverschüttungen in erster Linie in Betracht kommen.

Schneezäunen und die Bepflanzung der Dammböschungen durch Buschwerk zur Anwendung gekommen.

Schneezäune werden am besten in der in Abb. 276 dargestellten Weise zur Aufstellung gebracht. Im allgemeinen genügt für solche Zäune eine Höhe von 1·5–2 m. Die Zäune


Abb. 276.
müssen jedoch vollkommen dicht und so hoch sein, daß Hinterlagerungen in nennenswerter Größe nicht auftreten können, der Schnee vielmehr zur Gänze vor den Schneezäunen zurückgehalten wird.

Besser noch ist es, die Dammböschung mit dichtem Buschwerk zu bepflanzen. Beim Heranwachsen desselben ist jedoch darauf zu achten, daß die Büsche nicht etwa, wie in Abb. 277 veranschaulicht, höher werden als die Krone


Abb. 277.
des Bahndammes, da sie diesfalls so wie durchlässige Hecken zu störenden Hinterlagerungen Anlaß geben könnten. Das Buschwerk ist vielmehr so kurz zu halten, daß der Wind die Dammkrone bestreichen kann.

Für die in Rede stehenden Anpflanzungen eignen sich Eichen, Akazien, Birken, Erlen und Ahorn mit 12–14jährigem Umtrieb. Solches Buschwerk wird ziemlich dicht und bietet den besonderen Vorteil, daß die zurückgestutzten Pflanzen wieder ausschlagen, so daß die Dammböschungen nachher nicht neuerlich bepflanzt zu werden brauchen.

Bei Verwendung von Fichten kann vollständige Dichtheit auch bei geringerer Breite der Anpflanzungen erzielt werden. Diesfalls empfiehlt es sich, die Anpflanzungen in 2 Reihen anzuordnen, die im Alter um die Hälfte der Umtriebszeit differieren.

Eisenbahnlinien, die durch Schneeverwehungen gefährdet sind, werden auch durch sorgfältigst und vollkommen sachgemäß hergestellte Schneeschutzanlagen nicht in dem Maße gesichert werden können, daß im Winter bzw. bei eintretendem Schneetreiben für die möglichst uneingeschränkte Aufrechterhaltung des Bahnbetriebs nicht doch noch eine Reihe von Vorkehrungen zu treffen wäre.

Wo der Schutz der Bahn durch bewegliche Zäune bewirkt werden soll, erfordert schon die rechtzeitige Aufstellung das Eingreifen des Bahnerhaltungs- bzw. des Bahnaufsichtsdienstes. Aber auch in Fällen, in welchen Schneeschutzanlagen in Form von stabilen Herstellungen vorhanden sind, wird ein solches Eingreifen des Aufsichtsdienstes namentlich dann unvermeidlich sein, wenn sich die Schutzanlagen als nicht ganz zureichend erweisen. Diesfalls wird durch Aufstellung beweglicher Zäune nachzuhelfen, allenfalls das Bahngleis durch Schneepflugfahrten oder Handarbeit freizuhalten sein.

Für alle diese Fälle muß naturgemäß rechtzeitig Vorsorge getroffen werden und demgemäß die Bereitstellung des erforderlichen Materials und Inventars sowie auch der notwendigen Arbeitskräfte zeitgemäß ins Auge gefaßt werden.

III. Schneeverschüttungen und Anlagen zum Schutz gegen dieselben (Lawinenschutzbauten).

a) Schneeverschüttungen sind Gefahren, die lediglich bei Bahnen auftreten, die durch Lawinengebiete führen.

Unter Lawinen werden vornehmlich im Hochgebirge von den steilen Hängen abstürzende Schnee- und Eismassen verstanden. In der Lawinentechnik und der einschlägigen Literatur werden im allgemeinen Staublawinen, Grund- und Oberlawinen und Gletscherlawinen unterschieden.

Staublawinen entstehen bei kaltem Wetter, meist schon während des Schneefalls, wenn pulveriger Schnee auf kahlen, steilen Berghängen abgleitet. Sie werden weniger durch ihre Masse, die sich im Sturz meist in eine stäubende Schneewolke auflöst, als durch den oft orkanförmigen Luftstrom gefährlich, den sie vor sich hertreiben.

Grund- und Oberlawinen sind die meist bei Tauwetter eintretenden Abstürze kohärenter, oft schon in Firnschnee übergegangener Schneemassen. Sie unterscheiden sich dadurch voneinander, daß bei Grundlawinen die Abrutschung des Schnees auf dem Boden des Berghanges erfolgt, während bei den Oberlawinen jüngere Schneemassen auf darunter befindlichen älteren und bereits verharschten Schneelagen zum Absetzen gelangen.

Grund- und Oberlawinen fördern den Schnee in zusammenhängenden, im Sturz sich verdichtenden Massen zu Tal und sind die Form der Lawinen, die rücksichtlich der hier in Rede stehenden Schneeverschüttungen in erster Linie in Betracht kommen.

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[397/0416] Schneezäunen und die Bepflanzung der Dammböschungen durch Buschwerk zur Anwendung gekommen. Schneezäune werden am besten in der in Abb. 276 dargestellten Weise zur Aufstellung gebracht. Im allgemeinen genügt für solche Zäune eine Höhe von 1·5–2 m. Die Zäune [Abbildung Abb. 276. ] müssen jedoch vollkommen dicht und so hoch sein, daß Hinterlagerungen in nennenswerter Größe nicht auftreten können, der Schnee vielmehr zur Gänze vor den Schneezäunen zurückgehalten wird. Besser noch ist es, die Dammböschung mit dichtem Buschwerk zu bepflanzen. Beim Heranwachsen desselben ist jedoch darauf zu achten, daß die Büsche nicht etwa, wie in Abb. 277 veranschaulicht, höher werden als die Krone [Abbildung Abb. 277. ] des Bahndammes, da sie diesfalls so wie durchlässige Hecken zu störenden Hinterlagerungen Anlaß geben könnten. Das Buschwerk ist vielmehr so kurz zu halten, daß der Wind die Dammkrone bestreichen kann. Für die in Rede stehenden Anpflanzungen eignen sich Eichen, Akazien, Birken, Erlen und Ahorn mit 12–14jährigem Umtrieb. Solches Buschwerk wird ziemlich dicht und bietet den besonderen Vorteil, daß die zurückgestutzten Pflanzen wieder ausschlagen, so daß die Dammböschungen nachher nicht neuerlich bepflanzt zu werden brauchen. Bei Verwendung von Fichten kann vollständige Dichtheit auch bei geringerer Breite der Anpflanzungen erzielt werden. Diesfalls empfiehlt es sich, die Anpflanzungen in 2 Reihen anzuordnen, die im Alter um die Hälfte der Umtriebszeit differieren. Eisenbahnlinien, die durch Schneeverwehungen gefährdet sind, werden auch durch sorgfältigst und vollkommen sachgemäß hergestellte Schneeschutzanlagen nicht in dem Maße gesichert werden können, daß im Winter bzw. bei eintretendem Schneetreiben für die möglichst uneingeschränkte Aufrechterhaltung des Bahnbetriebs nicht doch noch eine Reihe von Vorkehrungen zu treffen wäre. Wo der Schutz der Bahn durch bewegliche Zäune bewirkt werden soll, erfordert schon die rechtzeitige Aufstellung das Eingreifen des Bahnerhaltungs- bzw. des Bahnaufsichtsdienstes. Aber auch in Fällen, in welchen Schneeschutzanlagen in Form von stabilen Herstellungen vorhanden sind, wird ein solches Eingreifen des Aufsichtsdienstes namentlich dann unvermeidlich sein, wenn sich die Schutzanlagen als nicht ganz zureichend erweisen. Diesfalls wird durch Aufstellung beweglicher Zäune nachzuhelfen, allenfalls das Bahngleis durch Schneepflugfahrten oder Handarbeit freizuhalten sein. Für alle diese Fälle muß naturgemäß rechtzeitig Vorsorge getroffen werden und demgemäß die Bereitstellung des erforderlichen Materials und Inventars sowie auch der notwendigen Arbeitskräfte zeitgemäß ins Auge gefaßt werden. III. Schneeverschüttungen und Anlagen zum Schutz gegen dieselben (Lawinenschutzbauten). a) Schneeverschüttungen sind Gefahren, die lediglich bei Bahnen auftreten, die durch Lawinengebiete führen. Unter Lawinen werden vornehmlich im Hochgebirge von den steilen Hängen abstürzende Schnee- und Eismassen verstanden. In der Lawinentechnik und der einschlägigen Literatur werden im allgemeinen Staublawinen, Grund- und Oberlawinen und Gletscherlawinen unterschieden. Staublawinen entstehen bei kaltem Wetter, meist schon während des Schneefalls, wenn pulveriger Schnee auf kahlen, steilen Berghängen abgleitet. Sie werden weniger durch ihre Masse, die sich im Sturz meist in eine stäubende Schneewolke auflöst, als durch den oft orkanförmigen Luftstrom gefährlich, den sie vor sich hertreiben. Grund- und Oberlawinen sind die meist bei Tauwetter eintretenden Abstürze kohärenter, oft schon in Firnschnee übergegangener Schneemassen. Sie unterscheiden sich dadurch voneinander, daß bei Grundlawinen die Abrutschung des Schnees auf dem Boden des Berghanges erfolgt, während bei den Oberlawinen jüngere Schneemassen auf darunter befindlichen älteren und bereits verharschten Schneelagen zum Absetzen gelangen. Grund- und Oberlawinen fördern den Schnee in zusammenhängenden, im Sturz sich verdichtenden Massen zu Tal und sind die Form der Lawinen, die rücksichtlich der hier in Rede stehenden Schneeverschüttungen in erster Linie in Betracht kommen.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917, S. 397. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen08_1917/416>, abgerufen am 24.11.2024.