Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917.

Bild:
<< vorherige Seite

4. Unterbau.

a) Dämme und Einschnitte.

Die Kronenbreite des Bahnkörpers ist - nach Grz. § 27 - so zu bemessen, daß der


Abb. 218.

Abb. 219.
Abstand des Schnittpunkts einer durch die Unterkante der nicht überhöhten Schiene gelegten Wagrechten mit der verlängerten Böschungslinie des Bahnkörpers von der Mitte des Gleises (ideelle Kronenbreite) bei S. mindestens das Maß der Spurweite beträgt. Nimmt man die Höhe der Bettung unter der Unterkante der Schwelle mit mindestens 100 mm (Grz. § 3) und die Schwellenstärke mit 130 mm an, so ergeben sich für das Böschungsverhältnis 1 : 1·5 die Mindestmaße für die Breite des Bahnkörpers eingleisiger schmalspuriger Bahnen für


s = 1·00 mzuB = 2·69 m
s = 0·75 mzuB = 2·19 m
s = 0·60 mzuB = 1·89 m

In der Ausführung ist man auf diese Maße selten herabgegangen. Für die preußischen Kleinbahnen ist als ideelle Kronenbreite das um mindestens 0·10 m vergrößerte Maß der Spurweite vorgeschrieben.

Kronenbreite bestehender S.

Auf der äußeren Seite scharfer Krümmungen und bei hohen Dämmen - etwa über 5 m - empfiehlt sich eine Vergrößerung der Kronenbreite. Die Anordnung von Banketten (Bermen) wird nicht immer für notwendig gehalten; sie erleichtert aber das Begehen der Bahn durch die Bahnüberwachungsbeamten und vermeidet den Verlust abgerollten Bettungsstoffes, der wieder benutzt werden kann. Eine Breite von 20-30 cm genügt.

b) Kunstbauten (Mauern, Durchlässe, Brücken, Tunnels) werden durch die Spurweite mittelbar und unmittelbar beeinflußt; mittelbar insofern, als durch die größere Anpassung

4. Unterbau.

a) Dämme und Einschnitte.

Die Kronenbreite des Bahnkörpers ist – nach Grz. § 27 – so zu bemessen, daß der


Abb. 218.

Abb. 219.
Abstand des Schnittpunkts einer durch die Unterkante der nicht überhöhten Schiene gelegten Wagrechten mit der verlängerten Böschungslinie des Bahnkörpers von der Mitte des Gleises (ideelle Kronenbreite) bei S. mindestens das Maß der Spurweite beträgt. Nimmt man die Höhe der Bettung unter der Unterkante der Schwelle mit mindestens 100 mm (Grz. § 3) und die Schwellenstärke mit 130 mm an, so ergeben sich für das Böschungsverhältnis 1 : 1·5 die Mindestmaße für die Breite des Bahnkörpers eingleisiger schmalspuriger Bahnen für


s = 1·00 mzuB = 2·69 m
s = 0·75 mzuB = 2·19 m
s = 0·60 mzuB = 1·89 m

In der Ausführung ist man auf diese Maße selten herabgegangen. Für die preußischen Kleinbahnen ist als ideelle Kronenbreite das um mindestens 0·10 m vergrößerte Maß der Spurweite vorgeschrieben.

Kronenbreite bestehender S.

Auf der äußeren Seite scharfer Krümmungen und bei hohen Dämmen – etwa über 5 m – empfiehlt sich eine Vergrößerung der Kronenbreite. Die Anordnung von Banketten (Bermen) wird nicht immer für notwendig gehalten; sie erleichtert aber das Begehen der Bahn durch die Bahnüberwachungsbeamten und vermeidet den Verlust abgerollten Bettungsstoffes, der wieder benutzt werden kann. Eine Breite von 20–30 cm genügt.

b) Kunstbauten (Mauern, Durchlässe, Brücken, Tunnels) werden durch die Spurweite mittelbar und unmittelbar beeinflußt; mittelbar insofern, als durch die größere Anpassung

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p>
            <pb facs="#f0375" n="356"/>
          </p><lb/>
          <p>4. <hi rendition="#g">Unterbau</hi>.</p><lb/>
          <p><hi rendition="#i">a)</hi><hi rendition="#g">Dämme und Einschnitte</hi>.</p><lb/>
          <p>Die <hi rendition="#g">Kronenbreite</hi> des Bahnkörpers ist &#x2013; nach Grz. § 27 &#x2013; so zu bemessen, daß der<lb/><figure facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen08_1917/figures/roell_eisenbahnwesen08_1917_figure-0295.jpg" rendition="#c"><head>Abb. 218.</head><lb/></figure><lb/><figure facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen08_1917/figures/roell_eisenbahnwesen08_1917_figure-0296.jpg" rendition="#c"><head>Abb. 219.</head><lb/></figure><lb/>
Abstand des Schnittpunkts einer durch die Unterkante der nicht überhöhten Schiene gelegten Wagrechten mit der verlängerten Böschungslinie des Bahnkörpers von der Mitte des Gleises (ideelle Kronenbreite) bei S. <hi rendition="#g">mindestens</hi> das Maß der Spurweite beträgt. Nimmt man die Höhe der Bettung unter der Unterkante der Schwelle mit mindestens 100 <hi rendition="#i">mm</hi> (Grz. § 3) und die Schwellenstärke mit 130 <hi rendition="#i">mm</hi> an, so ergeben sich für das Böschungsverhältnis 1 : 1·5 die <hi rendition="#g">Mindestmaße</hi> für die Breite des Bahnkörpers eingleisiger schmalspuriger Bahnen für</p><lb/>
          <table>
            <row>
              <cell><hi rendition="#i">s</hi> = 1·00 <hi rendition="#i">m</hi></cell>
              <cell>zu</cell>
              <cell><hi rendition="#i">B</hi> = 2·69 <hi rendition="#i">m</hi></cell>
            </row><lb/>
            <row>
              <cell><hi rendition="#i">s</hi> = 0·75 <hi rendition="#i">m</hi></cell>
              <cell>zu</cell>
              <cell><hi rendition="#i">B</hi> = 2·19 <hi rendition="#i">m</hi></cell>
            </row><lb/>
            <row>
              <cell><hi rendition="#i">s</hi> = 0·60 <hi rendition="#i">m</hi></cell>
              <cell>zu</cell>
              <cell><hi rendition="#i">B</hi> = 1·89 <hi rendition="#i">m</hi></cell>
            </row><lb/>
          </table>
          <p>In der Ausführung ist man auf diese Maße selten herabgegangen. Für die preußischen Kleinbahnen ist als ideelle Kronenbreite das um mindestens 0·10 <hi rendition="#i">m</hi> vergrößerte Maß der Spurweite vorgeschrieben.</p><lb/>
          <table facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen08_1917/figures/roell_eisenbahnwesen08_1917_figure-0294.jpg" rendition="#c">
            <head> <hi rendition="#g">Kronenbreite bestehender S.</hi> </head><lb/>
            <row>
              <cell/>
            </row>
          </table><lb/>
          <p>Auf der äußeren Seite scharfer Krümmungen und bei hohen Dämmen &#x2013; etwa über 5 <hi rendition="#i">m</hi> &#x2013; empfiehlt sich eine Vergrößerung der Kronenbreite. Die Anordnung von Banketten (Bermen) wird nicht immer für notwendig gehalten; sie erleichtert aber das Begehen der Bahn durch die Bahnüberwachungsbeamten und vermeidet den Verlust abgerollten Bettungsstoffes, der wieder benutzt werden kann. Eine Breite von 20&#x2013;30 <hi rendition="#i">cm</hi> genügt.</p><lb/>
          <p><hi rendition="#i">b)</hi><hi rendition="#g">Kunstbauten</hi> (Mauern, Durchlässe, Brücken, Tunnels) werden durch die Spurweite mittelbar und unmittelbar beeinflußt; mittelbar insofern, als durch die größere Anpassung
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[356/0375] 4. Unterbau. a) Dämme und Einschnitte. Die Kronenbreite des Bahnkörpers ist – nach Grz. § 27 – so zu bemessen, daß der [Abbildung Abb. 218. ] [Abbildung Abb. 219. ] Abstand des Schnittpunkts einer durch die Unterkante der nicht überhöhten Schiene gelegten Wagrechten mit der verlängerten Böschungslinie des Bahnkörpers von der Mitte des Gleises (ideelle Kronenbreite) bei S. mindestens das Maß der Spurweite beträgt. Nimmt man die Höhe der Bettung unter der Unterkante der Schwelle mit mindestens 100 mm (Grz. § 3) und die Schwellenstärke mit 130 mm an, so ergeben sich für das Böschungsverhältnis 1 : 1·5 die Mindestmaße für die Breite des Bahnkörpers eingleisiger schmalspuriger Bahnen für s = 1·00 m zu B = 2·69 m s = 0·75 m zu B = 2·19 m s = 0·60 m zu B = 1·89 m In der Ausführung ist man auf diese Maße selten herabgegangen. Für die preußischen Kleinbahnen ist als ideelle Kronenbreite das um mindestens 0·10 m vergrößerte Maß der Spurweite vorgeschrieben. Kronenbreite bestehender S. Auf der äußeren Seite scharfer Krümmungen und bei hohen Dämmen – etwa über 5 m – empfiehlt sich eine Vergrößerung der Kronenbreite. Die Anordnung von Banketten (Bermen) wird nicht immer für notwendig gehalten; sie erleichtert aber das Begehen der Bahn durch die Bahnüberwachungsbeamten und vermeidet den Verlust abgerollten Bettungsstoffes, der wieder benutzt werden kann. Eine Breite von 20–30 cm genügt. b) Kunstbauten (Mauern, Durchlässe, Brücken, Tunnels) werden durch die Spurweite mittelbar und unmittelbar beeinflußt; mittelbar insofern, als durch die größere Anpassung

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription. (2020-06-17T17:32:51Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition. (2020-06-17T17:32:51Z)

Weitere Informationen:

Bogensignaturen: nicht übernommen; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe; i/j in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: nicht übernommen; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): keine Angabe; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: keine Angabe; Zeichensetzung: keine Angabe; Zeilenumbrüche markiert: nein

Spaltenumbrüche sind nicht markiert. Wiederholungszeichen (") wurden aufgelöst. Komplexe Formeln und Tabellen sind als Grafiken wiedergegeben.

Die Abbildungen im Text sowie die Faksimiles 0459 und 0460 stammen von zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen08_1917
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen08_1917/375
Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917, S. 356. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen08_1917/375>, abgerufen am 28.11.2024.