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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917.

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Wagen und 43 Schneepflüge. Von den Lokomotiven besaßen 751 Einrichtungen für Heizung mit Petroleumrückständen (Pakura). Die Wagen für Personenbeförderung haben zusammen 31.906 Sitzplätze und die Güterwagen insgesamt ein Ladegewicht von 273.234 t.

Finanzielle Ergebnisse.

V. Tarifwesen.

Außer den gewöhnlichen Fahrkarten für eine Reise sowie für die Hin- und Rückreise werden auch Zeitkarten, gültig für 1, 3, 6 oder 12 Monate für eine Zone oder für das ganze Netz verausgabt.

Nach dem Eilguttarif ist zu unterscheiden: gewöhnliches Eilgut, Eilgut zu ermäßigten und zu besonders ermäßigten Transportgebühren. Letztere entsprechen denen der Klasse I des Frachtguttarifs.

Die Frachtgüter werden klassifiziert als: Stückgüter und Wagenladungsgüter. Die Transportgebühren der ersteren werden nach der Klasse I, letztere nach den Klassen II und III und nach Spezialtarifen berechnet.

Im Binnenverkehr kommen folgende Transportgebühren zur Anwendung:



Die auf Grund dieser Einheitssätze ermittelten Preise werden (seit 1913) um 5% erhöht. Für Schnellzüge gelten die um 20% erhöhten Personenzugpreise. Als Mindestgebühr wird der Fahrpreis für 10 km eingehoben.



Wagen und 43 Schneepflüge. Von den Lokomotiven besaßen 751 Einrichtungen für Heizung mit Petroleumrückständen (Pakura). Die Wagen für Personenbeförderung haben zusammen 31.906 Sitzplätze und die Güterwagen insgesamt ein Ladegewicht von 273.234 t.

Finanzielle Ergebnisse.

V. Tarifwesen.

Außer den gewöhnlichen Fahrkarten für eine Reise sowie für die Hin- und Rückreise werden auch Zeitkarten, gültig für 1, 3, 6 oder 12 Monate für eine Zone oder für das ganze Netz verausgabt.

Nach dem Eilguttarif ist zu unterscheiden: gewöhnliches Eilgut, Eilgut zu ermäßigten und zu besonders ermäßigten Transportgebühren. Letztere entsprechen denen der Klasse I des Frachtguttarifs.

Die Frachtgüter werden klassifiziert als: Stückgüter und Wagenladungsgüter. Die Transportgebühren der ersteren werden nach der Klasse I, letztere nach den Klassen II und III und nach Spezialtarifen berechnet.

Im Binnenverkehr kommen folgende Transportgebühren zur Anwendung:



Die auf Grund dieser Einheitssätze ermittelten Preise werden (seit 1913) um 5% erhöht. Für Schnellzüge gelten die um 20% erhöhten Personenzugpreise. Als Mindestgebühr wird der Fahrpreis für 10 km eingehoben.



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[254/0269] Wagen und 43 Schneepflüge. Von den Lokomotiven besaßen 751 Einrichtungen für Heizung mit Petroleumrückständen (Pakura). Die Wagen für Personenbeförderung haben zusammen 31.906 Sitzplätze und die Güterwagen insgesamt ein Ladegewicht von 273.234 t. Finanzielle Ergebnisse. V. Tarifwesen. Außer den gewöhnlichen Fahrkarten für eine Reise sowie für die Hin- und Rückreise werden auch Zeitkarten, gültig für 1, 3, 6 oder 12 Monate für eine Zone oder für das ganze Netz verausgabt. Nach dem Eilguttarif ist zu unterscheiden: gewöhnliches Eilgut, Eilgut zu ermäßigten und zu besonders ermäßigten Transportgebühren. Letztere entsprechen denen der Klasse I des Frachtguttarifs. Die Frachtgüter werden klassifiziert als: Stückgüter und Wagenladungsgüter. Die Transportgebühren der ersteren werden nach der Klasse I, letztere nach den Klassen II und III und nach Spezialtarifen berechnet. Im Binnenverkehr kommen folgende Transportgebühren zur Anwendung: Die auf Grund dieser Einheitssätze ermittelten Preise werden (seit 1913) um 5% erhöht. Für Schnellzüge gelten die um 20% erhöhten Personenzugpreise. Als Mindestgebühr wird der Fahrpreis für 10 km eingehoben.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917, S. 254. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen08_1917/269>, abgerufen am 24.11.2024.