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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917.

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für den Reiseverkehr (Schlaf- und Speisewagen, ermäßigte Fahrkarten) u. dgl. Zu einer solchen Bekanntmachung dienen u. a. illustrierte, künstlerisch ausgestattete Plakate, Ankündigungen in Zeitungen, Fahrplanbüchern, Eisenbahnwagen, die Auflage von illustrierten Broschüren, Reisebüchern, Albums u. dgl. (vgl. Ankündigungen), das Aushängen von Landschaftsbildern in den Schauläden der Reisebureaux, auf Bahnhöfen, in Eisenbahnwagen, Hotels, Abhaltung von Vorträgen mit Vorführung von Skioptikonbildern, Veranstaltung von Ausstellungen oder Beteiligung an solchen u. s. w. Während das R. der europäischen Länder sich in durchaus würdiger Weise vollzieht, nimmt es in Amerika, namentlich soweit die Abwehr des Wettbewerbs in Frage kommt, vielfach einen marktschreierischen Charakter an.

Riesige Plakate in schreienden Farben sieht man dort vor den Schaufenstern und vor den Bureaus der Eisenbahnen, auf denen zu lesen ist: "Hier fährt man am billigsten nach ...!", "Die Route über ... gewährt die größten Vorteile, die besten Anschlüsse" u. dgl. In den Tagen vor Eröffnung einer Wettbewerbslinie ziehen Dienstmänner zu Fuß und zu Wagen durch die Hauptstraßen der großen Städte mit Standarten und Riesenplakaten, auf denen die Bahnen dem Publikum ihre eigenen Linien in grellster Weise anpreisen und vor Benutzung fremder Wettbewerbslinien warnen.

Röll.


Relais (Übertrager), elektromagnetische Stromschlußvorrichtung, die dazu dient, die in einem Stromkreis, in den ein Elektromagnet eingeschaltet ist, auftretenden Unterbrechungen und Schließungen auch in einem oder mehreren anderen, davon isolierten Stromkreisen hervorzurufen bzw. sie auf diese zu übertragen. In ausgedehntem Maße findet das R. Verwendung im Telegraphenbetrieb, insbesondere beim Eisenbahntelegraphen, wo das Morseschreibwerk in einen besonderen Stromkreis (Ortsstromkreis) geschaltet werden muß, weil der in der durchgehenden Leitung fließende Strom zur Hervorbringung eines als Anruf genügend lauten Anschlags des Schreibhebels nicht ausreicht. Mittels R. werden die in der durchgehenden Leitung auftretenden Unterbrechungen und Schließungen des Stroms in den besonderen Stromkreis übertragen (s. Telegraph, I).

Fink.


Reliefschreiber (Stiftschreiber), veraltete, heute nicht mehr gebräuchliche Form des Morseschreibwerks, bei der die Schriftzeichen nicht farbig, wie bei dem heute gebräuchlichen Farbschreiber, auf dem Papierstreifen erscheinen, sondern als erhabene Eindrücke, die der Schreibstift - ein gehärteter Stahlstift - in dem Papierstreifen hervorruft, indem dieser über eine als Unterlage dienende, mit entsprechender Rille versehene Führungsrolle läuft. Die Schrift erscheint auf der dem Schreibstift abgewendeten Seite des Papierstreifens in erhabenen Zeichen.

Das Lesen der Reliefschrift, namentlich bei künstlicher Beleuchtung, ist ermüdend für die Augen. Auch ist die Schrift nicht dauerhaft; nach längerem Aufbewahren des beschriebenen Streifens verschwinden die Eindrücke allmählich.

Fink.


Reparaturgleise (repair tracks; voies de refection; binari di riparazione), Gleise, auf denen Betriebsmittel ausgebessert werden.

Außer den diesen Zwecken dienenden bedeckten und unbedeckten Gleisen in den Werkstätten (s. d.) sind R. in der Regel auf den Verschiebbahnhöfen (s. d.) vorhanden, um die dort mit kleinen Beschädigungen ankommenden oder beim Verschieben schadhaft werdenden Wagen ausbessern zu können, ohne sie aus dem Betrieb herausnehmen zu müssen. Für ihren Zweck werden solche R. im allgemeinen nicht mit besonderen Einrichtungen versehen. Doch finden sich stellenweise Schutzdächer, auch Arbeitsgruben. Die in der Regel nur in geringem Umfang erforderlichen Arbeitsmaschinen, Feilbänke u. s. w. pflegt man in einem besonderen kleinen Gebäude (Betriebswerkstätte) unterzubringen, sofern die Betriebswerkstätte für Lokomotiven nicht den Zwecken der Wagenausbesserung mit dient. Von den R. zu unterscheiden sind Gleise für Reparaturwagen, in denen die auszubessernden Wagen beim Verschieben zunächst ausgesondert werden, um sie dann in die R. überzuführen.

Cauer.


Repetitionssignale s. Nachahmungssignale.


Reservedienst s. Bereitschaftsdienst.


Reservefonds (funds of reserve; fonds de reserve; fondi di riserva), angesammelte Vermögensstände, die den Zweck haben, zur Deckung der in außerordentlichen Fällen eintretenden größeren Betriebsausgaben im allgemeinen oder für derartige Ausgaben bestimmter Art, so zur Anschaffung von Betriebsmitteln, zur Erneuerung des Oberbaues u. s. w. zu dienen. Die Ansammlung von R. ist den Privateisenbahnen vielfach durch Gesetz (Konzession) oder Statut auferlegt. Sie bilden im allgemeinen ein freies Eigentum der Gesellschaften und unterliegen nicht dem Heimfallsrecht.

Staatsbahnen besitzen keine R., da man davon ausgeht, daß bei diesen für Zwecke, denen bei Privatbahnen die R. dienen, die erforderlichen Mittel jeweilig im Etat angesprochen werden können, ohne daß eine Ansammlung von R., nötig wäre.

Von den deutschen Staatsbahnen besitzen die württembergischen Staatsbahnen einen als R. bezeichneten Fonds, der jedoch seiner Bestimmung nach ein Ausgleichsfonds ist (s. d.).

In Preußen hatte schon das Eisenbahngesetz vom Jahre 1838 die Bildung von R. durch Rücklage eines zum Statut mit Genehmigung des Ministers festzusetzenden jährlichen Beitrags vorgesehen. Die Rücklagen sind von der Eisenbahnabgabe befreit. Die meisten

für den Reiseverkehr (Schlaf- und Speisewagen, ermäßigte Fahrkarten) u. dgl. Zu einer solchen Bekanntmachung dienen u. a. illustrierte, künstlerisch ausgestattete Plakate, Ankündigungen in Zeitungen, Fahrplanbüchern, Eisenbahnwagen, die Auflage von illustrierten Broschüren, Reisebüchern, Albums u. dgl. (vgl. Ankündigungen), das Aushängen von Landschaftsbildern in den Schauläden der Reisebureaux, auf Bahnhöfen, in Eisenbahnwagen, Hotels, Abhaltung von Vorträgen mit Vorführung von Skioptikonbildern, Veranstaltung von Ausstellungen oder Beteiligung an solchen u. s. w. Während das R. der europäischen Länder sich in durchaus würdiger Weise vollzieht, nimmt es in Amerika, namentlich soweit die Abwehr des Wettbewerbs in Frage kommt, vielfach einen marktschreierischen Charakter an.

Riesige Plakate in schreienden Farben sieht man dort vor den Schaufenstern und vor den Bureaus der Eisenbahnen, auf denen zu lesen ist: „Hier fährt man am billigsten nach ...!“, „Die Route über ... gewährt die größten Vorteile, die besten Anschlüsse“ u. dgl. In den Tagen vor Eröffnung einer Wettbewerbslinie ziehen Dienstmänner zu Fuß und zu Wagen durch die Hauptstraßen der großen Städte mit Standarten und Riesenplakaten, auf denen die Bahnen dem Publikum ihre eigenen Linien in grellster Weise anpreisen und vor Benutzung fremder Wettbewerbslinien warnen.

Röll.


Relais (Übertrager), elektromagnetische Stromschlußvorrichtung, die dazu dient, die in einem Stromkreis, in den ein Elektromagnet eingeschaltet ist, auftretenden Unterbrechungen und Schließungen auch in einem oder mehreren anderen, davon isolierten Stromkreisen hervorzurufen bzw. sie auf diese zu übertragen. In ausgedehntem Maße findet das R. Verwendung im Telegraphenbetrieb, insbesondere beim Eisenbahntelegraphen, wo das Morseschreibwerk in einen besonderen Stromkreis (Ortsstromkreis) geschaltet werden muß, weil der in der durchgehenden Leitung fließende Strom zur Hervorbringung eines als Anruf genügend lauten Anschlags des Schreibhebels nicht ausreicht. Mittels R. werden die in der durchgehenden Leitung auftretenden Unterbrechungen und Schließungen des Stroms in den besonderen Stromkreis übertragen (s. Telegraph, I).

Fink.


Reliefschreiber (Stiftschreiber), veraltete, heute nicht mehr gebräuchliche Form des Morseschreibwerks, bei der die Schriftzeichen nicht farbig, wie bei dem heute gebräuchlichen Farbschreiber, auf dem Papierstreifen erscheinen, sondern als erhabene Eindrücke, die der Schreibstift – ein gehärteter Stahlstift – in dem Papierstreifen hervorruft, indem dieser über eine als Unterlage dienende, mit entsprechender Rille versehene Führungsrolle läuft. Die Schrift erscheint auf der dem Schreibstift abgewendeten Seite des Papierstreifens in erhabenen Zeichen.

Das Lesen der Reliefschrift, namentlich bei künstlicher Beleuchtung, ist ermüdend für die Augen. Auch ist die Schrift nicht dauerhaft; nach längerem Aufbewahren des beschriebenen Streifens verschwinden die Eindrücke allmählich.

Fink.


Reparaturgleise (repair tracks; voies de refection; binari di riparazione), Gleise, auf denen Betriebsmittel ausgebessert werden.

Außer den diesen Zwecken dienenden bedeckten und unbedeckten Gleisen in den Werkstätten (s. d.) sind R. in der Regel auf den Verschiebbahnhöfen (s. d.) vorhanden, um die dort mit kleinen Beschädigungen ankommenden oder beim Verschieben schadhaft werdenden Wagen ausbessern zu können, ohne sie aus dem Betrieb herausnehmen zu müssen. Für ihren Zweck werden solche R. im allgemeinen nicht mit besonderen Einrichtungen versehen. Doch finden sich stellenweise Schutzdächer, auch Arbeitsgruben. Die in der Regel nur in geringem Umfang erforderlichen Arbeitsmaschinen, Feilbänke u. s. w. pflegt man in einem besonderen kleinen Gebäude (Betriebswerkstätte) unterzubringen, sofern die Betriebswerkstätte für Lokomotiven nicht den Zwecken der Wagenausbesserung mit dient. Von den R. zu unterscheiden sind Gleise für Reparaturwagen, in denen die auszubessernden Wagen beim Verschieben zunächst ausgesondert werden, um sie dann in die R. überzuführen.

Cauer.


Repetitionssignale s. Nachahmungssignale.


Reservedienst s. Bereitschaftsdienst.


Reservefonds (funds of reserve; fonds de reserve; fondi di riserva), angesammelte Vermögensstände, die den Zweck haben, zur Deckung der in außerordentlichen Fällen eintretenden größeren Betriebsausgaben im allgemeinen oder für derartige Ausgaben bestimmter Art, so zur Anschaffung von Betriebsmitteln, zur Erneuerung des Oberbaues u. s. w. zu dienen. Die Ansammlung von R. ist den Privateisenbahnen vielfach durch Gesetz (Konzession) oder Statut auferlegt. Sie bilden im allgemeinen ein freies Eigentum der Gesellschaften und unterliegen nicht dem Heimfallsrecht.

Staatsbahnen besitzen keine R., da man davon ausgeht, daß bei diesen für Zwecke, denen bei Privatbahnen die R. dienen, die erforderlichen Mittel jeweilig im Etat angesprochen werden können, ohne daß eine Ansammlung von R., nötig wäre.

Von den deutschen Staatsbahnen besitzen die württembergischen Staatsbahnen einen als R. bezeichneten Fonds, der jedoch seiner Bestimmung nach ein Ausgleichsfonds ist (s. d.).

In Preußen hatte schon das Eisenbahngesetz vom Jahre 1838 die Bildung von R. durch Rücklage eines zum Statut mit Genehmigung des Ministers festzusetzenden jährlichen Beitrags vorgesehen. Die Rücklagen sind von der Eisenbahnabgabe befreit. Die meisten

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[196/0210] für den Reiseverkehr (Schlaf- und Speisewagen, ermäßigte Fahrkarten) u. dgl. Zu einer solchen Bekanntmachung dienen u. a. illustrierte, künstlerisch ausgestattete Plakate, Ankündigungen in Zeitungen, Fahrplanbüchern, Eisenbahnwagen, die Auflage von illustrierten Broschüren, Reisebüchern, Albums u. dgl. (vgl. Ankündigungen), das Aushängen von Landschaftsbildern in den Schauläden der Reisebureaux, auf Bahnhöfen, in Eisenbahnwagen, Hotels, Abhaltung von Vorträgen mit Vorführung von Skioptikonbildern, Veranstaltung von Ausstellungen oder Beteiligung an solchen u. s. w. Während das R. der europäischen Länder sich in durchaus würdiger Weise vollzieht, nimmt es in Amerika, namentlich soweit die Abwehr des Wettbewerbs in Frage kommt, vielfach einen marktschreierischen Charakter an. Riesige Plakate in schreienden Farben sieht man dort vor den Schaufenstern und vor den Bureaus der Eisenbahnen, auf denen zu lesen ist: „Hier fährt man am billigsten nach ...!“, „Die Route über ... gewährt die größten Vorteile, die besten Anschlüsse“ u. dgl. In den Tagen vor Eröffnung einer Wettbewerbslinie ziehen Dienstmänner zu Fuß und zu Wagen durch die Hauptstraßen der großen Städte mit Standarten und Riesenplakaten, auf denen die Bahnen dem Publikum ihre eigenen Linien in grellster Weise anpreisen und vor Benutzung fremder Wettbewerbslinien warnen. Röll. Relais (Übertrager), elektromagnetische Stromschlußvorrichtung, die dazu dient, die in einem Stromkreis, in den ein Elektromagnet eingeschaltet ist, auftretenden Unterbrechungen und Schließungen auch in einem oder mehreren anderen, davon isolierten Stromkreisen hervorzurufen bzw. sie auf diese zu übertragen. In ausgedehntem Maße findet das R. Verwendung im Telegraphenbetrieb, insbesondere beim Eisenbahntelegraphen, wo das Morseschreibwerk in einen besonderen Stromkreis (Ortsstromkreis) geschaltet werden muß, weil der in der durchgehenden Leitung fließende Strom zur Hervorbringung eines als Anruf genügend lauten Anschlags des Schreibhebels nicht ausreicht. Mittels R. werden die in der durchgehenden Leitung auftretenden Unterbrechungen und Schließungen des Stroms in den besonderen Stromkreis übertragen (s. Telegraph, I). Fink. Reliefschreiber (Stiftschreiber), veraltete, heute nicht mehr gebräuchliche Form des Morseschreibwerks, bei der die Schriftzeichen nicht farbig, wie bei dem heute gebräuchlichen Farbschreiber, auf dem Papierstreifen erscheinen, sondern als erhabene Eindrücke, die der Schreibstift – ein gehärteter Stahlstift – in dem Papierstreifen hervorruft, indem dieser über eine als Unterlage dienende, mit entsprechender Rille versehene Führungsrolle läuft. Die Schrift erscheint auf der dem Schreibstift abgewendeten Seite des Papierstreifens in erhabenen Zeichen. Das Lesen der Reliefschrift, namentlich bei künstlicher Beleuchtung, ist ermüdend für die Augen. Auch ist die Schrift nicht dauerhaft; nach längerem Aufbewahren des beschriebenen Streifens verschwinden die Eindrücke allmählich. Fink. Reparaturgleise (repair tracks; voies de refection; binari di riparazione), Gleise, auf denen Betriebsmittel ausgebessert werden. Außer den diesen Zwecken dienenden bedeckten und unbedeckten Gleisen in den Werkstätten (s. d.) sind R. in der Regel auf den Verschiebbahnhöfen (s. d.) vorhanden, um die dort mit kleinen Beschädigungen ankommenden oder beim Verschieben schadhaft werdenden Wagen ausbessern zu können, ohne sie aus dem Betrieb herausnehmen zu müssen. Für ihren Zweck werden solche R. im allgemeinen nicht mit besonderen Einrichtungen versehen. Doch finden sich stellenweise Schutzdächer, auch Arbeitsgruben. Die in der Regel nur in geringem Umfang erforderlichen Arbeitsmaschinen, Feilbänke u. s. w. pflegt man in einem besonderen kleinen Gebäude (Betriebswerkstätte) unterzubringen, sofern die Betriebswerkstätte für Lokomotiven nicht den Zwecken der Wagenausbesserung mit dient. Von den R. zu unterscheiden sind Gleise für Reparaturwagen, in denen die auszubessernden Wagen beim Verschieben zunächst ausgesondert werden, um sie dann in die R. überzuführen. Cauer. Repetitionssignale s. Nachahmungssignale. Reservedienst s. Bereitschaftsdienst. Reservefonds (funds of reserve; fonds de reserve; fondi di riserva), angesammelte Vermögensstände, die den Zweck haben, zur Deckung der in außerordentlichen Fällen eintretenden größeren Betriebsausgaben im allgemeinen oder für derartige Ausgaben bestimmter Art, so zur Anschaffung von Betriebsmitteln, zur Erneuerung des Oberbaues u. s. w. zu dienen. Die Ansammlung von R. ist den Privateisenbahnen vielfach durch Gesetz (Konzession) oder Statut auferlegt. Sie bilden im allgemeinen ein freies Eigentum der Gesellschaften und unterliegen nicht dem Heimfallsrecht. Staatsbahnen besitzen keine R., da man davon ausgeht, daß bei diesen für Zwecke, denen bei Privatbahnen die R. dienen, die erforderlichen Mittel jeweilig im Etat angesprochen werden können, ohne daß eine Ansammlung von R., nötig wäre. Von den deutschen Staatsbahnen besitzen die württembergischen Staatsbahnen einen als R. bezeichneten Fonds, der jedoch seiner Bestimmung nach ein Ausgleichsfonds ist (s. d.). In Preußen hatte schon das Eisenbahngesetz vom Jahre 1838 die Bildung von R. durch Rücklage eines zum Statut mit Genehmigung des Ministers festzusetzenden jährlichen Beitrags vorgesehen. Die Rücklagen sind von der Eisenbahnabgabe befreit. Die meisten

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917, S. 196. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen08_1917/210>, abgerufen am 21.11.2024.