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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917.

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Seit Jahren wurde in der Presse und auch in den Parlamenten die Frage erörtert, ob die von der Regierung über die Finanzen der Eisenbahnen veröffentlichten Zahlen auch ein tatsächlich richtiges Bild über die Rentabilität der Staatsbahnen gäben. Von vielen Seiten wurde behauptet, daß man ein klares Bild erhalten würde, wenn an Stelle der sog. kameralistischen die kaufmännische Buchführung zur Einführung käme und die Regierung sich insbesondere entschlösse, eine nach kaufmännischen Grundsätzen aufgestellte Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung der Staatsbahnen zu veröffentlichen. Die Regierung hat diesen Wünschen entsprechend zuerst im Anhang des Betriebsberichts für 1908 eine derartige Bilanz veröffentlicht, die seitdem regelmäßig, u. zw. mit der Bemerkung erscheint, daß "vielfachen Wünschen entsprechend, die wichtigsten Zahlen des Abschlusses in den Formen kaufmännischer Buchführung als Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz gegeben werden" (vgl. S. 138).



Seit Jahren wurde in der Presse und auch in den Parlamenten die Frage erörtert, ob die von der Regierung über die Finanzen der Eisenbahnen veröffentlichten Zahlen auch ein tatsächlich richtiges Bild über die Rentabilität der Staatsbahnen gäben. Von vielen Seiten wurde behauptet, daß man ein klares Bild erhalten würde, wenn an Stelle der sog. kameralistischen die kaufmännische Buchführung zur Einführung käme und die Regierung sich insbesondere entschlösse, eine nach kaufmännischen Grundsätzen aufgestellte Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung der Staatsbahnen zu veröffentlichen. Die Regierung hat diesen Wünschen entsprechend zuerst im Anhang des Betriebsberichts für 1908 eine derartige Bilanz veröffentlicht, die seitdem regelmäßig, u. zw. mit der Bemerkung erscheint, daß „vielfachen Wünschen entsprechend, die wichtigsten Zahlen des Abschlusses in den Formen kaufmännischer Buchführung als Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz gegeben werden“ (vgl. S. 138).

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[137/0151] Seit Jahren wurde in der Presse und auch in den Parlamenten die Frage erörtert, ob die von der Regierung über die Finanzen der Eisenbahnen veröffentlichten Zahlen auch ein tatsächlich richtiges Bild über die Rentabilität der Staatsbahnen gäben. Von vielen Seiten wurde behauptet, daß man ein klares Bild erhalten würde, wenn an Stelle der sog. kameralistischen die kaufmännische Buchführung zur Einführung käme und die Regierung sich insbesondere entschlösse, eine nach kaufmännischen Grundsätzen aufgestellte Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung der Staatsbahnen zu veröffentlichen. Die Regierung hat diesen Wünschen entsprechend zuerst im Anhang des Betriebsberichts für 1908 eine derartige Bilanz veröffentlicht, die seitdem regelmäßig, u. zw. mit der Bemerkung erscheint, daß „vielfachen Wünschen entsprechend, die wichtigsten Zahlen des Abschlusses in den Formen kaufmännischer Buchführung als Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz gegeben werden“ (vgl. S. 138).

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917, S. 137. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen08_1917/151>, abgerufen am 26.08.2024.