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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917.

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Die ungarischen Staatsbahnen gewähren auch den Werkmeistern P., wenn die Hauptprüfung der Lokomotiven innerhalb der festgesetzten Fristen fertiggestellt wird. Die Ausbesserungszeiten haben sich dadurch erheblich verkürzt.

Abgesehen vom Werkstättendienst besitzt die Fleißprämie ihr wichtigstes Anwendungsgebiet

2. im Stückgutladedienst. Man unterschied bisher bei den preußisch-hessischen Staatsbahnen 4 Grundformen: 1. das alte Kölner Verfahren, eine Verbindung von Gemeinschafts- und Gruppenprämie; 2. das neue Kölner Verfahren, eine reine Gruppenprämie; 3. das Gemeinschaftsprämienverfahren; 4. das Hamburger Verfahren, ein reiner Gemeinschaftsakkord. Die 4 Grundformen sind unter "Akkordlohn" näher dargestellt. Nach der auch bei den Reichseisenbahnen eingeführten neuen "Lohnordnung für die Arbeiter aller Dienstzweige" sollen für den Stücklohn der Güterbodenarbeiter künftig die gleichen Grundsätze eingeführt werden, wie für das Stücklohnverfahren der Werkstättearbeiter. An die Stelle der erwähnten 4 Grundformen tritt ein einheitliches Verfahren. Hiernach wird für die in Betracht kommenden Bewegungen des Stückguts und die Nebenarbeiten die "Stückzeit" in Bruchteilen von Tagewerken festgesetzt. Zu diesem Zweck wird zunächst die zur Bewegung einer Tonne Stückgut aufzuwendende normale Zeit ermittelt. Aus der normalen Arbeitszeit wird durch Erhöhung um 1/5 die Stückzeit berechnet. Zur Feststellung der Stücklohnverdienste werden die Arbeiter zu "Verdienstgemeinschaften" vereinigt. Jede Verdienstgemeinschaft umfaßt mindestens 3 Arbeitsgruppen, die je aus einem Vorarbeiter und den ihm zugeteilten Arbeitern bestehen. Auf Dienststellen mit geringerer Arbeiterzahl kann eine einzige Verdienstgruppe aus allen Arbeitern gebildet werden. Die Summe der von einer Verdienstgemeinschaft innerhalb eines Löhnungszeitraums erarbeiteten Stückzeiten wird auf alle zugehörigen Arbeiter nach ihren Arbeitstagen verteilt. Jeder Arbeiter erhält die hiernach auf ihn entfallenden Stückzeiten mit dem ihm nach der Lohnordnung zustehenden Grundlohn vergütet, zu dem bei den Vorarbeitern die Stellenzulage hinzutritt.

Seit 1913 ist auch bei den bayerischen Staatseisenbahnen das Prämienverfahren im Stückgutladedienst wieder eingeführt. Die P. wird, soweit möglich, als Gruppenprämie an kleinere (in der Regel aus 3-4 Mann bestehende) Arbeitergruppen gewährt. Nur wo die Gruppenprämie undurchführbar ist, wie bei der Stückgutannahme, wird für einen größeren Kreis von Prämienteilnehmern eine Gemeinschaftsprämie festgesetzt. Mindestleistung und Durchschnittslohn werden von der Eisenbahndirektion bestimmt. Die Arbeiter erhalten vorweg den ihnen nach der Lohnordnung zustehenden Taglohn als Mindestvergütung.

Die österreichischen Staatsbahnen haben seit 1913 versuchsweise ein Prämienverfahren in verschiedenen größeren Gütermagazinen eingeführt. Sämtliche Magazinsarbeiter und die Aufsichts- und Hilfskräfte der Diener- und Unterbeamtenkategorie bilden eine einzige Prämiengemeinschaft. Der von ihr auf Grund des Tonneneinheitssatzes erzielte Mehrverdienst wird zwischen Personal und Verwaltung im Verhältnis von 60 zu 40 geteilt. Ein etwaiger Minderverdienst belastet die nächste Monatsrechnung.

Auch bei den württembergischen Staatsbahnen, der österreichischen Südbahn, der Aussig-Teplitzer Eisenbahn, den holländischen Staatseisenbahnen, der niederländischen Zentralbahn und englischen Bahnen besteht die P. im Güterladedienst.

3. Früher waren bei deutschen Bahnen (so bei der Rheinischen Eisenbahn, den bayerischen Staatseisen bahnen u. s. w.) auch in anderen Zweigen des Stationsdienstes, so insbesondere für die Wagenbewegung und die Wagenausnutzung, Prämien- oder Akkordsysteme eingeführt (s. Akkordlohn, Bd. I, S. 112).

Bei den österreichischen Staatsbahnen werden seit 1912 Prämiengemeinschaften im Verschubdienst nach ähnlichen Grundsätzen wie in den Gütermagazinen gebildet. Der Mehrverdienst wird auf Grund eines örtlich ermittelten Einheitssatzes für den angekommenen und abgestellten Wagen berechnet und im Verhältnis von 70 zu 30 zwischen Personal und Verwaltung geteilt. Bei der Verteilung der P. werden die Tagschichten des Rangierleitungs- und Rangieraufsichtspersonals 2fach, die der Lokomotivführer 11/2fach, der Heizer und Rangierarbeiter einfach und die des Block- und Weichenstellpersonals halb gerechnet.

4. In anderen Dienstzweigen: Bei den preußisch-hessischen Staatsbahnen besteht die Fleißprämie auch beim Dienst der Kohlenlader, Maschinen- und Wagenputzer, Viehwagenreiniger, dann für zusammenhängende Bahnunterhaltungsarbeiten (Gleisumbau und Bettungserneuerung). Das Verfahren ist in der Lohnordnung nach den gleichen Grundsätzen geregelt wie das Prämienverfahren im Werkstätte- und Stückgutladedienst. Ein bei der Charkow-Nikolajew-Eisenbahn im Bahnunterhaltungsdienst eingeführtes Prämienverfahren ist im Organ für die Fortschritte des Eisenbahnwesens 1898, S. 188 (vgl. auch 1899, S. 11) beschrieben.

5. Bei den österreichischen Staatsbahnen besteht ein eigenartiges Prämienverfahren für die rechnerische Revision des Lokalverkehrs, indem unter Leitung der Einnahmekontrolle "Akkordkorps" gebildet werden, die die Arbeiten außerhalb der Dienstzeit verantwortlich auszuführen haben und dafür 12 bis 60% aus den festgestellten Mängelsbeträgen als Tantiemen erhalten.

Vgl. im übrigen über Stücklohn- und Prämienverfahren die Art. Akkordlohn u. Lohnwesen.

d) Gewinnprämien oder Gewinnbeteiligung des Personals (profit-sharing; participation aux benefices; partecipazione al profitto).

1. Beteiligung an der Roheinnahme, neuerdings vorgeschlagen von dem amerikanischen Eisenbahnpräsidenten Harrison (Bulletin d. Int. Eis.-Kongr.-Verb. 1913, S. 557 u. Ztg. d. VDEV. 1913, S. 639); er verspricht sich davon eine größere Gleichmäßigkeit des Personalkoeffizienten, der jetzt beim Steigen der Roheinnahmen sinkt, aber beim Fallen der Roheinnahmen steigt, weil die Arbeiter regelmäßig gegen das Ende von aufsteigenden Wirtschaftsperioden Forderungen auf Bezugserhöhungen und Diensterleichterungen durchsetzen. Die Beteiligung des Personals an den Roheinnahmen ist, abgesehen von da und dort bestehenden, aus der Roheinnahme berechneten Nebenbezügen (Einnahmetantiemen) bestimmter Beamter, bis jetzt bei keiner Eisenbahnverwaltung eingeführt.

2. Beteiligung am Reingewinn; eigentliche Gewinnbeteiligung.

a) Eine von der Dienstleistung des einzelnen unabhängige Gewinnbeteiligung besteht bei vielen Privatbahnen.

Die ungarischen Staatsbahnen gewähren auch den Werkmeistern P., wenn die Hauptprüfung der Lokomotiven innerhalb der festgesetzten Fristen fertiggestellt wird. Die Ausbesserungszeiten haben sich dadurch erheblich verkürzt.

Abgesehen vom Werkstättendienst besitzt die Fleißprämie ihr wichtigstes Anwendungsgebiet

2. im Stückgutladedienst. Man unterschied bisher bei den preußisch-hessischen Staatsbahnen 4 Grundformen: 1. das alte Kölner Verfahren, eine Verbindung von Gemeinschafts- und Gruppenprämie; 2. das neue Kölner Verfahren, eine reine Gruppenprämie; 3. das Gemeinschaftsprämienverfahren; 4. das Hamburger Verfahren, ein reiner Gemeinschaftsakkord. Die 4 Grundformen sind unter „Akkordlohn“ näher dargestellt. Nach der auch bei den Reichseisenbahnen eingeführten neuen „Lohnordnung für die Arbeiter aller Dienstzweige“ sollen für den Stücklohn der Güterbodenarbeiter künftig die gleichen Grundsätze eingeführt werden, wie für das Stücklohnverfahren der Werkstättearbeiter. An die Stelle der erwähnten 4 Grundformen tritt ein einheitliches Verfahren. Hiernach wird für die in Betracht kommenden Bewegungen des Stückguts und die Nebenarbeiten die „Stückzeit“ in Bruchteilen von Tagewerken festgesetzt. Zu diesem Zweck wird zunächst die zur Bewegung einer Tonne Stückgut aufzuwendende normale Zeit ermittelt. Aus der normalen Arbeitszeit wird durch Erhöhung um 1/5 die Stückzeit berechnet. Zur Feststellung der Stücklohnverdienste werden die Arbeiter zu „Verdienstgemeinschaften“ vereinigt. Jede Verdienstgemeinschaft umfaßt mindestens 3 Arbeitsgruppen, die je aus einem Vorarbeiter und den ihm zugeteilten Arbeitern bestehen. Auf Dienststellen mit geringerer Arbeiterzahl kann eine einzige Verdienstgruppe aus allen Arbeitern gebildet werden. Die Summe der von einer Verdienstgemeinschaft innerhalb eines Löhnungszeitraums erarbeiteten Stückzeiten wird auf alle zugehörigen Arbeiter nach ihren Arbeitstagen verteilt. Jeder Arbeiter erhält die hiernach auf ihn entfallenden Stückzeiten mit dem ihm nach der Lohnordnung zustehenden Grundlohn vergütet, zu dem bei den Vorarbeitern die Stellenzulage hinzutritt.

Seit 1913 ist auch bei den bayerischen Staatseisenbahnen das Prämienverfahren im Stückgutladedienst wieder eingeführt. Die P. wird, soweit möglich, als Gruppenprämie an kleinere (in der Regel aus 3–4 Mann bestehende) Arbeitergruppen gewährt. Nur wo die Gruppenprämie undurchführbar ist, wie bei der Stückgutannahme, wird für einen größeren Kreis von Prämienteilnehmern eine Gemeinschaftsprämie festgesetzt. Mindestleistung und Durchschnittslohn werden von der Eisenbahndirektion bestimmt. Die Arbeiter erhalten vorweg den ihnen nach der Lohnordnung zustehenden Taglohn als Mindestvergütung.

Die österreichischen Staatsbahnen haben seit 1913 versuchsweise ein Prämienverfahren in verschiedenen größeren Gütermagazinen eingeführt. Sämtliche Magazinsarbeiter und die Aufsichts- und Hilfskräfte der Diener- und Unterbeamtenkategorie bilden eine einzige Prämiengemeinschaft. Der von ihr auf Grund des Tonneneinheitssatzes erzielte Mehrverdienst wird zwischen Personal und Verwaltung im Verhältnis von 60 zu 40 geteilt. Ein etwaiger Minderverdienst belastet die nächste Monatsrechnung.

Auch bei den württembergischen Staatsbahnen, der österreichischen Südbahn, der Aussig-Teplitzer Eisenbahn, den holländischen Staatseisenbahnen, der niederländischen Zentralbahn und englischen Bahnen besteht die P. im Güterladedienst.

3. Früher waren bei deutschen Bahnen (so bei der Rheinischen Eisenbahn, den bayerischen Staatseisen bahnen u. s. w.) auch in anderen Zweigen des Stationsdienstes, so insbesondere für die Wagenbewegung und die Wagenausnutzung, Prämien- oder Akkordsysteme eingeführt (s. Akkordlohn, Bd. I, S. 112).

Bei den österreichischen Staatsbahnen werden seit 1912 Prämiengemeinschaften im Verschubdienst nach ähnlichen Grundsätzen wie in den Gütermagazinen gebildet. Der Mehrverdienst wird auf Grund eines örtlich ermittelten Einheitssatzes für den angekommenen und abgestellten Wagen berechnet und im Verhältnis von 70 zu 30 zwischen Personal und Verwaltung geteilt. Bei der Verteilung der P. werden die Tagschichten des Rangierleitungs- und Rangieraufsichtspersonals 2fach, die der Lokomotivführer 11/2fach, der Heizer und Rangierarbeiter einfach und die des Block- und Weichenstellpersonals halb gerechnet.

4. In anderen Dienstzweigen: Bei den preußisch-hessischen Staatsbahnen besteht die Fleißprämie auch beim Dienst der Kohlenlader, Maschinen- und Wagenputzer, Viehwagenreiniger, dann für zusammenhängende Bahnunterhaltungsarbeiten (Gleisumbau und Bettungserneuerung). Das Verfahren ist in der Lohnordnung nach den gleichen Grundsätzen geregelt wie das Prämienverfahren im Werkstätte- und Stückgutladedienst. Ein bei der Charkow-Nikolajew-Eisenbahn im Bahnunterhaltungsdienst eingeführtes Prämienverfahren ist im Organ für die Fortschritte des Eisenbahnwesens 1898, S. 188 (vgl. auch 1899, S. 11) beschrieben.

5. Bei den österreichischen Staatsbahnen besteht ein eigenartiges Prämienverfahren für die rechnerische Revision des Lokalverkehrs, indem unter Leitung der Einnahmekontrolle „Akkordkorps“ gebildet werden, die die Arbeiten außerhalb der Dienstzeit verantwortlich auszuführen haben und dafür 12 bis 60% aus den festgestellten Mängelsbeträgen als Tantiemen erhalten.

Vgl. im übrigen über Stücklohn- und Prämienverfahren die Art. Akkordlohn u. Lohnwesen.

d) Gewinnprämien oder Gewinnbeteiligung des Personals (profit-sharing; participation aux bénéfices; partecipazione al profitto).

1. Beteiligung an der Roheinnahme, neuerdings vorgeschlagen von dem amerikanischen Eisenbahnpräsidenten Harrison (Bulletin d. Int. Eis.-Kongr.-Verb. 1913, S. 557 u. Ztg. d. VDEV. 1913, S. 639); er verspricht sich davon eine größere Gleichmäßigkeit des Personalkoeffizienten, der jetzt beim Steigen der Roheinnahmen sinkt, aber beim Fallen der Roheinnahmen steigt, weil die Arbeiter regelmäßig gegen das Ende von aufsteigenden Wirtschaftsperioden Forderungen auf Bezugserhöhungen und Diensterleichterungen durchsetzen. Die Beteiligung des Personals an den Roheinnahmen ist, abgesehen von da und dort bestehenden, aus der Roheinnahme berechneten Nebenbezügen (Einnahmetantiemen) bestimmter Beamter, bis jetzt bei keiner Eisenbahnverwaltung eingeführt.

2. Beteiligung am Reingewinn; eigentliche Gewinnbeteiligung.

α) Eine von der Dienstleistung des einzelnen unabhängige Gewinnbeteiligung besteht bei vielen Privatbahnen.

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[110/0123] Die ungarischen Staatsbahnen gewähren auch den Werkmeistern P., wenn die Hauptprüfung der Lokomotiven innerhalb der festgesetzten Fristen fertiggestellt wird. Die Ausbesserungszeiten haben sich dadurch erheblich verkürzt. Abgesehen vom Werkstättendienst besitzt die Fleißprämie ihr wichtigstes Anwendungsgebiet 2. im Stückgutladedienst. Man unterschied bisher bei den preußisch-hessischen Staatsbahnen 4 Grundformen: 1. das alte Kölner Verfahren, eine Verbindung von Gemeinschafts- und Gruppenprämie; 2. das neue Kölner Verfahren, eine reine Gruppenprämie; 3. das Gemeinschaftsprämienverfahren; 4. das Hamburger Verfahren, ein reiner Gemeinschaftsakkord. Die 4 Grundformen sind unter „Akkordlohn“ näher dargestellt. Nach der auch bei den Reichseisenbahnen eingeführten neuen „Lohnordnung für die Arbeiter aller Dienstzweige“ sollen für den Stücklohn der Güterbodenarbeiter künftig die gleichen Grundsätze eingeführt werden, wie für das Stücklohnverfahren der Werkstättearbeiter. An die Stelle der erwähnten 4 Grundformen tritt ein einheitliches Verfahren. Hiernach wird für die in Betracht kommenden Bewegungen des Stückguts und die Nebenarbeiten die „Stückzeit“ in Bruchteilen von Tagewerken festgesetzt. Zu diesem Zweck wird zunächst die zur Bewegung einer Tonne Stückgut aufzuwendende normale Zeit ermittelt. Aus der normalen Arbeitszeit wird durch Erhöhung um 1/5 die Stückzeit berechnet. Zur Feststellung der Stücklohnverdienste werden die Arbeiter zu „Verdienstgemeinschaften“ vereinigt. Jede Verdienstgemeinschaft umfaßt mindestens 3 Arbeitsgruppen, die je aus einem Vorarbeiter und den ihm zugeteilten Arbeitern bestehen. Auf Dienststellen mit geringerer Arbeiterzahl kann eine einzige Verdienstgruppe aus allen Arbeitern gebildet werden. Die Summe der von einer Verdienstgemeinschaft innerhalb eines Löhnungszeitraums erarbeiteten Stückzeiten wird auf alle zugehörigen Arbeiter nach ihren Arbeitstagen verteilt. Jeder Arbeiter erhält die hiernach auf ihn entfallenden Stückzeiten mit dem ihm nach der Lohnordnung zustehenden Grundlohn vergütet, zu dem bei den Vorarbeitern die Stellenzulage hinzutritt. Seit 1913 ist auch bei den bayerischen Staatseisenbahnen das Prämienverfahren im Stückgutladedienst wieder eingeführt. Die P. wird, soweit möglich, als Gruppenprämie an kleinere (in der Regel aus 3–4 Mann bestehende) Arbeitergruppen gewährt. Nur wo die Gruppenprämie undurchführbar ist, wie bei der Stückgutannahme, wird für einen größeren Kreis von Prämienteilnehmern eine Gemeinschaftsprämie festgesetzt. Mindestleistung und Durchschnittslohn werden von der Eisenbahndirektion bestimmt. Die Arbeiter erhalten vorweg den ihnen nach der Lohnordnung zustehenden Taglohn als Mindestvergütung. Die österreichischen Staatsbahnen haben seit 1913 versuchsweise ein Prämienverfahren in verschiedenen größeren Gütermagazinen eingeführt. Sämtliche Magazinsarbeiter und die Aufsichts- und Hilfskräfte der Diener- und Unterbeamtenkategorie bilden eine einzige Prämiengemeinschaft. Der von ihr auf Grund des Tonneneinheitssatzes erzielte Mehrverdienst wird zwischen Personal und Verwaltung im Verhältnis von 60 zu 40 geteilt. Ein etwaiger Minderverdienst belastet die nächste Monatsrechnung. Auch bei den württembergischen Staatsbahnen, der österreichischen Südbahn, der Aussig-Teplitzer Eisenbahn, den holländischen Staatseisenbahnen, der niederländischen Zentralbahn und englischen Bahnen besteht die P. im Güterladedienst. 3. Früher waren bei deutschen Bahnen (so bei der Rheinischen Eisenbahn, den bayerischen Staatseisen bahnen u. s. w.) auch in anderen Zweigen des Stationsdienstes, so insbesondere für die Wagenbewegung und die Wagenausnutzung, Prämien- oder Akkordsysteme eingeführt (s. Akkordlohn, Bd. I, S. 112). Bei den österreichischen Staatsbahnen werden seit 1912 Prämiengemeinschaften im Verschubdienst nach ähnlichen Grundsätzen wie in den Gütermagazinen gebildet. Der Mehrverdienst wird auf Grund eines örtlich ermittelten Einheitssatzes für den angekommenen und abgestellten Wagen berechnet und im Verhältnis von 70 zu 30 zwischen Personal und Verwaltung geteilt. Bei der Verteilung der P. werden die Tagschichten des Rangierleitungs- und Rangieraufsichtspersonals 2fach, die der Lokomotivführer 11/2fach, der Heizer und Rangierarbeiter einfach und die des Block- und Weichenstellpersonals halb gerechnet. 4. In anderen Dienstzweigen: Bei den preußisch-hessischen Staatsbahnen besteht die Fleißprämie auch beim Dienst der Kohlenlader, Maschinen- und Wagenputzer, Viehwagenreiniger, dann für zusammenhängende Bahnunterhaltungsarbeiten (Gleisumbau und Bettungserneuerung). Das Verfahren ist in der Lohnordnung nach den gleichen Grundsätzen geregelt wie das Prämienverfahren im Werkstätte- und Stückgutladedienst. Ein bei der Charkow-Nikolajew-Eisenbahn im Bahnunterhaltungsdienst eingeführtes Prämienverfahren ist im Organ für die Fortschritte des Eisenbahnwesens 1898, S. 188 (vgl. auch 1899, S. 11) beschrieben. 5. Bei den österreichischen Staatsbahnen besteht ein eigenartiges Prämienverfahren für die rechnerische Revision des Lokalverkehrs, indem unter Leitung der Einnahmekontrolle „Akkordkorps“ gebildet werden, die die Arbeiten außerhalb der Dienstzeit verantwortlich auszuführen haben und dafür 12 bis 60% aus den festgestellten Mängelsbeträgen als Tantiemen erhalten. Vgl. im übrigen über Stücklohn- und Prämienverfahren die Art. Akkordlohn u. Lohnwesen. d) Gewinnprämien oder Gewinnbeteiligung des Personals (profit-sharing; participation aux bénéfices; partecipazione al profitto). 1. Beteiligung an der Roheinnahme, neuerdings vorgeschlagen von dem amerikanischen Eisenbahnpräsidenten Harrison (Bulletin d. Int. Eis.-Kongr.-Verb. 1913, S. 557 u. Ztg. d. VDEV. 1913, S. 639); er verspricht sich davon eine größere Gleichmäßigkeit des Personalkoeffizienten, der jetzt beim Steigen der Roheinnahmen sinkt, aber beim Fallen der Roheinnahmen steigt, weil die Arbeiter regelmäßig gegen das Ende von aufsteigenden Wirtschaftsperioden Forderungen auf Bezugserhöhungen und Diensterleichterungen durchsetzen. Die Beteiligung des Personals an den Roheinnahmen ist, abgesehen von da und dort bestehenden, aus der Roheinnahme berechneten Nebenbezügen (Einnahmetantiemen) bestimmter Beamter, bis jetzt bei keiner Eisenbahnverwaltung eingeführt. 2. Beteiligung am Reingewinn; eigentliche Gewinnbeteiligung. α) Eine von der Dienstleistung des einzelnen unabhängige Gewinnbeteiligung besteht bei vielen Privatbahnen.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917, S. 110. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen08_1917/123>, abgerufen am 22.07.2024.