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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917.

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machen (vgl. Bahnhöfe, Bd. I, S. 389 und Mehrgleisige Strecken, Bd. VII, S. 260).

Für die Anzahl und Lage der P. ist außer der Stellung des Empfangsgebäudes zur


Abb. 1.

Abb. 2.

Abb. 3.

Abb. 4.

Abb. 5.

Abb. 6.

Abb. 7.
Bahnsteiganlage die Frage von Bedeutung, wie weit eine Trennung der Verkehrsrichtungen und Verkehrsarten erstrebt wird, also ob gesonderte Tunnel für Zu- und Abgang der Reisenden vorgesehen werden, etwa auch ein besonderer Zugang für den auf besonderen Bahnsteigen sich abspielenden Nahverkehr, ferner ob für die Beförderung des Gepäcks zu und von den Zügen besondere Gepäckbahnsteige vorgesehen sind und welche Lage demnach die Gepäcktunnel zu erhalten haben. Einige Hauptfälle sollen an der Hand der Abb. 1-11 zugleich für die Anwendung der Gepäcktunnel besprochen werden. Die Beispiele beschränken sich auf Bahnhöfe in Durchgangsform mit Seitengebäude, woraus sich die Anwendung für die minder zweckmäßigen Inselgebäude und Inselgebäude mit Vorgebäude leicht ergibt, während bei Kopfgebäuden P. im allgemeinen höchstens zur Nebenverbindung langer Zungenbahnsteige in Frage kommen (Frankfurt), worüber nichts besonderes zu sagen ist, und bei Gebäuden, die sich unter der ganzen Bahnsteiganlage hinweg erstrecken (Berlin Stadtbahn, Hamburg Dammtor, Sternschanze), von eigentlichen P. nicht gesprochen werden kann.

Wenn der Verkehr keinen schienenfreien Bahnsteigzugang erfordert, wird für einfache Zwischenstationen in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Italien und anderen Ländern vorherrschend die in Abb. 1 dargestellte Anordnung mit einem Hauptbahnsteig am Empfangsgebäude und einem unter Überschreitung des ersten Hauptgleises zugänglichen Zwischenbahnsteig1 angewendet. Demgegenüber zeigt Abb. 2 einen besonders einfachen Fall schienenfreien Bahnsteigzugangs mittels Tunnel. Der Fußboden des Empfangsgebäudes liegt in Höhe der Tunnelsohle, die Gleis- und Bahnsteiganlage also mindestens 3-4 m über Gelände. Die beiden Bahnsteigkanten der 2 Hauptgleise sind zu einem Inselsteig vereinigt. Ein Gepäcktunnel ist nicht vorgesehen. Die Anordnung ist bezeichnend für den Nahverkehr, in dem Gepäck gar nicht oder in verschwindendem Maße vorkommt.

1 In Frankreich vorherrschend Außenbahnsteige, also mit Überschreitung zweier Gleise bei Zugang zum Gegenbahnsteig, in England fast überall Gegenbahnsteige mit schienenfreiem Zugang.

machen (vgl. Bahnhöfe, Bd. I, S. 389 und Mehrgleisige Strecken, Bd. VII, S. 260).

Für die Anzahl und Lage der P. ist außer der Stellung des Empfangsgebäudes zur


Abb. 1.

Abb. 2.

Abb. 3.

Abb. 4.

Abb. 5.

Abb. 6.

Abb. 7.
Bahnsteiganlage die Frage von Bedeutung, wie weit eine Trennung der Verkehrsrichtungen und Verkehrsarten erstrebt wird, also ob gesonderte Tunnel für Zu- und Abgang der Reisenden vorgesehen werden, etwa auch ein besonderer Zugang für den auf besonderen Bahnsteigen sich abspielenden Nahverkehr, ferner ob für die Beförderung des Gepäcks zu und von den Zügen besondere Gepäckbahnsteige vorgesehen sind und welche Lage demnach die Gepäcktunnel zu erhalten haben. Einige Hauptfälle sollen an der Hand der Abb. 1–11 zugleich für die Anwendung der Gepäcktunnel besprochen werden. Die Beispiele beschränken sich auf Bahnhöfe in Durchgangsform mit Seitengebäude, woraus sich die Anwendung für die minder zweckmäßigen Inselgebäude und Inselgebäude mit Vorgebäude leicht ergibt, während bei Kopfgebäuden P. im allgemeinen höchstens zur Nebenverbindung langer Zungenbahnsteige in Frage kommen (Frankfurt), worüber nichts besonderes zu sagen ist, und bei Gebäuden, die sich unter der ganzen Bahnsteiganlage hinweg erstrecken (Berlin Stadtbahn, Hamburg Dammtor, Sternschanze), von eigentlichen P. nicht gesprochen werden kann.

Wenn der Verkehr keinen schienenfreien Bahnsteigzugang erfordert, wird für einfache Zwischenstationen in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Italien und anderen Ländern vorherrschend die in Abb. 1 dargestellte Anordnung mit einem Hauptbahnsteig am Empfangsgebäude und einem unter Überschreitung des ersten Hauptgleises zugänglichen Zwischenbahnsteig1 angewendet. Demgegenüber zeigt Abb. 2 einen besonders einfachen Fall schienenfreien Bahnsteigzugangs mittels Tunnel. Der Fußboden des Empfangsgebäudes liegt in Höhe der Tunnelsohle, die Gleis- und Bahnsteiganlage also mindestens 3–4 m über Gelände. Die beiden Bahnsteigkanten der 2 Hauptgleise sind zu einem Inselsteig vereinigt. Ein Gepäcktunnel ist nicht vorgesehen. Die Anordnung ist bezeichnend für den Nahverkehr, in dem Gepäck gar nicht oder in verschwindendem Maße vorkommt.

1 In Frankreich vorherrschend Außenbahnsteige, also mit Überschreitung zweier Gleise bei Zugang zum Gegenbahnsteig, in England fast überall Gegenbahnsteige mit schienenfreiem Zugang.
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Bahnsteiganlage die Frage von Bedeutung, wie weit eine Trennung der Verkehrsrichtungen und Verkehrsarten erstrebt wird, also ob gesonderte Tunnel für Zu- und Abgang der Reisenden vorgesehen werden, etwa auch ein besonderer Zugang für den auf besonderen Bahnsteigen sich abspielenden Nahverkehr, ferner ob für die Beförderung des Gepäcks zu und von den Zügen besondere Gepäckbahnsteige vorgesehen sind und welche Lage demnach die Gepäcktunnel zu erhalten haben. Einige Hauptfälle sollen an der Hand der Abb. 1&#x2013;11 zugleich für die Anwendung der Gepäcktunnel besprochen werden. Die Beispiele beschränken sich auf Bahnhöfe in Durchgangsform mit Seitengebäude, woraus sich die Anwendung für die minder zweckmäßigen Inselgebäude und Inselgebäude mit Vorgebäude leicht ergibt, während bei Kopfgebäuden P. im allgemeinen höchstens zur Nebenverbindung langer Zungenbahnsteige in Frage kommen (Frankfurt), worüber nichts besonderes zu sagen ist, und bei Gebäuden, die sich unter der ganzen Bahnsteiganlage hinweg erstrecken (Berlin Stadtbahn, Hamburg Dammtor, Sternschanze), von eigentlichen P. nicht gesprochen werden kann.</p><lb/>
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[2/0010] machen (vgl. Bahnhöfe, Bd. I, S. 389 und Mehrgleisige Strecken, Bd. VII, S. 260). Für die Anzahl und Lage der P. ist außer der Stellung des Empfangsgebäudes zur [Abbildung Abb. 1. ] [Abbildung Abb. 2. ] [Abbildung Abb. 3. ] [Abbildung Abb. 4. ] [Abbildung Abb. 5. ] [Abbildung Abb. 6. ] [Abbildung Abb. 7. ] Bahnsteiganlage die Frage von Bedeutung, wie weit eine Trennung der Verkehrsrichtungen und Verkehrsarten erstrebt wird, also ob gesonderte Tunnel für Zu- und Abgang der Reisenden vorgesehen werden, etwa auch ein besonderer Zugang für den auf besonderen Bahnsteigen sich abspielenden Nahverkehr, ferner ob für die Beförderung des Gepäcks zu und von den Zügen besondere Gepäckbahnsteige vorgesehen sind und welche Lage demnach die Gepäcktunnel zu erhalten haben. Einige Hauptfälle sollen an der Hand der Abb. 1–11 zugleich für die Anwendung der Gepäcktunnel besprochen werden. Die Beispiele beschränken sich auf Bahnhöfe in Durchgangsform mit Seitengebäude, woraus sich die Anwendung für die minder zweckmäßigen Inselgebäude und Inselgebäude mit Vorgebäude leicht ergibt, während bei Kopfgebäuden P. im allgemeinen höchstens zur Nebenverbindung langer Zungenbahnsteige in Frage kommen (Frankfurt), worüber nichts besonderes zu sagen ist, und bei Gebäuden, die sich unter der ganzen Bahnsteiganlage hinweg erstrecken (Berlin Stadtbahn, Hamburg Dammtor, Sternschanze), von eigentlichen P. nicht gesprochen werden kann. Wenn der Verkehr keinen schienenfreien Bahnsteigzugang erfordert, wird für einfache Zwischenstationen in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Italien und anderen Ländern vorherrschend die in Abb. 1 dargestellte Anordnung mit einem Hauptbahnsteig am Empfangsgebäude und einem unter Überschreitung des ersten Hauptgleises zugänglichen Zwischenbahnsteig 1 angewendet. Demgegenüber zeigt Abb. 2 einen besonders einfachen Fall schienenfreien Bahnsteigzugangs mittels Tunnel. Der Fußboden des Empfangsgebäudes liegt in Höhe der Tunnelsohle, die Gleis- und Bahnsteiganlage also mindestens 3–4 m über Gelände. Die beiden Bahnsteigkanten der 2 Hauptgleise sind zu einem Inselsteig vereinigt. Ein Gepäcktunnel ist nicht vorgesehen. Die Anordnung ist bezeichnend für den Nahverkehr, in dem Gepäck gar nicht oder in verschwindendem Maße vorkommt. 1 In Frankreich vorherrschend Außenbahnsteige, also mit Überschreitung zweier Gleise bei Zugang zum Gegenbahnsteig, in England fast überall Gegenbahnsteige mit schienenfreiem Zugang.

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Die Abbildungen im Text sowie die Faksimiles 0459 und 0460 stammen von zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG.




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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917, S. 2. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen08_1917/10>, abgerufen am 21.11.2024.